Wie kann ich mich gegen die Offenlegung meiner Kontodaten im Rahmen einer Scheidung wehren?
Das Gericht fordert von mir die Offenlegung sämtlicher Kontoauszüge im Hinblick auf das zu beurteilende Gesuch um Verpflichtung zu einem Prozesskostenvorschuss, bzw. Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung für meine Frau. Ich beanspruche nicht die unentgeltliche Rechtspflege für mich.
"Ob und inwieweit im Rahmen des Scheidungsverfahrens weitere Unterlagen eingeholt werden sollen, kann aktuell offen bleiben. Auch dem mit Eingabe vom x.x.2023 seitens Herr XXX gestellten Gesuch um Einholung der Kontoauszüge Frau XXX wird aktuell noch nicht entsprochen, da die in Bezug des auf Herrn XXX nunmehr noch einzureichenden Kontoauszüge zur Beurteilung des Gesuchs um Verpflichtung zu einem Prozesskostenvorschuss, eventualiter zur Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung, benötigt werden, was in Bezug auf das Editionsbegehren gegenüber Frau xxx nicht der Fall ist."
Meine Frau will einen Prozesskostenvorschuss, aber muss nicht einmal die eigene Bedürftigkeit beweisen?