Danke für ihre Nachfrage
Betreibung wurde eingeleitet
Rechtsvorschlag erhoben
Gesuch um nicht Bekanntgabe an Dritte wurde eingereicht
Schlichtungsverhandlung hat stattgefunden, Klagebewilligung wurde ausgestellt
Ob Klage einreicht wurde ist noch nicht bekannt
Bezüglich direkt beim Betreibungsamt fragen: Das zuständige Betreibungsamt ist nicht "zuverlässig" es wurden schon falsche Auskünfte erteilt.
Daher die Frage wie der Gesetzestext umgesetzt wird:Reicht der Gläubiger zu einem späteren Zeitpunkt ein Gesuch um Beseitigung des Rechtsvorschlags oder eine Anerkennungsklage ein, und teilt er dies dem Amt mit, so wird die betreffende Betreibung Dritten wieder zur Kenntnis gebracht.
Wie definiert sich das Gesuch um Beseitigung des Rechtsvorschlags? Ist damit die Klagebewilligung gemeint?