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    ich verstehe alescha01 's aussage so, dass sich durch unser gefängnis und resozialisierungssystem auch arbeitsplätze entwickelt haben, was grundsätzlich gut ist. aber dass wenn man eine andere politik fahren würde natürlich auch diese arbeitsplätze gefährdet sind.

    ich selber frage mich, ob wir ausländer ohne aufenthaltsbewilligung in unseren gefängnissen haben und wenn ja, warum wir diese nicht in die heimatstaaten abschieben.

    im prinzip ja schön für ausländer sich in der schweiz inhaftieren zu lassen. auf die andere seite wenn wir sie nicht inhaftieren oder in ihre heimat ausliefern ist nicht klar ob sie dort inhaftiert werden. so bleibt der bestrafungsaspekt der auch eine lernfunktion haben soll aus. in der EU gibt es sicher abkommen unter den staaten, wie es international aussieht weiss ich nicht. die frage ist halt schon. wie viel wollen wir uns leisten?

    bzw. wie können wir dieses problem 'günstiger' lösen?

    vielleicht mit einem zweiklassengefängnissystem?

    Die Schweiz hat bereits 1988 das Europarat-Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen ratifiziert. Dem Übereinkommen sind bis heute 38 Europaratstaaten sowie 9 Nichtmitgliedstaaten (u. a. auch aus Übersee) beigetreten.


    Art. 3 Voraussetzungen für die Überstellung


    1. Eine verurteilte Person kann nach diesem Übereinkommen nur unter den folgenden Voraussetzungen überstellt werden:


    a. dass sie Staatsangehöriger des Vollstreckungsstaats ist;


    b. dass das Urteil rechtskräftig ist;


    c. dass zum Zeitpunkt des Eingangs des Ersuchens um Überstellung noch mindestens sechs Monate der gegen die verurteilte Person verhängten Sanktion zu vollziehen sind oder dass die Sanktion von unbestimmter Dauer ist;


    d. dass die verurteilte Person oder, sofern einer der beiden Staaten es in Anbetracht ihres Alters oder ihres körperlichen oder geistigen Zustands für erforderlich erachtet, ihr gesetzlicher Vertreter ihrer Überstellung zustimmt;


    e. dass die Handlungen oder Unterlassungen, derentwegen die Sanktion verhängt worden ist, nach dem Recht des Vollstreckungsstaats eine Straftat darstellen oder, wenn sie in seinem Hoheitsgebiet begangen worden wären, darstellen würden;


    f. dass sich der Urteils- und der Vollstreckungsstaat auf die Überstellung geeinigt haben.



    2. In Ausnahmefällen können sich die Vertragsparteien auch dann auf eine Überstellung einigen, wenn die Dauer der an der verurteilten Person noch zu vollziehenden Sanktion kürzer ist als die in Absatz 1 Buchstabe c vorgesehene.


    3. Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung oder bei der Hinterlegung seiner Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde durch eine an den Generalsekretär des Europarats gerichtete Erklärung seine Absicht bekanntgeben, in seinen Beziehungen zu anderen Vertragsparteien die Anwendung eines der in Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben a und b vorgesehenen Verfahren auszuschliessen.


    4. Jeder Staat kann jederzeit durch eine an den Generalsekretär des Europarats gerichtete Erklärung für seinen Bereich den Begriff «Staatsangehöriger» im Sinne dieses Übereinkommens bestimmen.


    Zum Resozialisierungssystem


    Die Benachteiligung von ausländischen Strafgefangenen – insbesondere derjenigen ohne Aufenthaltstitel – ist im Lichte der internationalen Grundsätze des Strafvollzugs problematisch. Gemäß den Europäischen Strafvollzugsgrundsätzen haben Ausländer*innen denselben Anspruch auf Resozialisierung, wie er Inländer*innen zusteht (Regel 37). Die Europarat-Empfehlung über ausländische Gefangene verlangt überdies, dass die Entlassung ausländischer Gefangener «rechtzeitig und in einer Weise zu erfolgen [hat], die ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft erleichtert» (35.1). Dazu sind den Gefangenen auch «Hafturlaube und andere Formen der vorläufigen Entlassung […]» (35.2) sowie «Hilfe und Unterstützung von den Vollzugsdiensten und den Einrichtungen der Bewährungshilfe […] zu gewähren» (35.3). Link

    Und von den restlichen ca. 7,3 Mio. Einwohnern sitzen 4350 (Stand 1.1.23) in den Gefängnissen. Da handelt es sich um österreichische Staatsbürger (Migrationshintergrund wird hier nicht berücksichtigt)

    Also ich bin jetzt kein Mathegenie aber dann sind die 0,28% doch etwas höher im Vergleich zu den österreichischen Staatsbürgern.

    Also nur weil 0,28 eine sehr kleine Zahl ist, heißt es nicht, dass sie bei weitem höher ist als die Zahl der restlichen Gefangenen.

    Es geht auch nicht darum.


    Es geht hier um ausländische Gefängnisinsassen und nicht um einen Vergleich zu Schweizern oder Österreichern. Mein Beitrag ist ein prozentualer Vergleich zu anderen ausländischen Gefangenen zur ausländischen Bevölkerung.


    Klar könnte man noch eine andere Statistik aufstellen, ist aber nicht das Thema hier. Zudem bringt ein solcher Vergleich, wie Sie schreiben, überhaupt nichts, da der Ausländeranteil in den einzelnen Ländern stark schwankt.

    „In den europäischen Gefängnissen beträgt der Ausländeranteil knapp 15 Prozent. Vor allem in Osteuropa liegt der Ausländeranteil unter dem Durchschnitt. In Deutschland beträgt er knapp 30 Prozent. Auf dem Niveau der Schweiz, wo rund 70 Prozent der Gefängnisinsassen Ausländer sind, bewegt sich nur noch Luxemburg."

    (Hans Kaufmann in Weltwoche vom 11.3.2023)

    Und jetzt, was könnte man da ändern?


    Der hohe Anteil resultiert aus dem hohen Ausländeranteil bei uns. Bei einem Ausländeranteil von 2, 24 Millionen (25.%) sitzen bei uns 4400 Ausländer im Gefängnis ein = 0.2 % der ausländischen Bevölkerung.


    In Österreich sind es von rund 1.7 Millionen Ausländer 4600, die einsitzen = 0.28 %. In Frankreich sind es von 5.2 Millionen Ausländer 15'360 = 0.29 %. In Italien sind es 20'000 von 5 Millionen Ausländern = 0.4 %. In Griechenland gar 0.58 %. Nämlich rund 5370 von 920'000 Ausländern.


    Die Liste könnte man noch weiterführen. Die Schweiz liegt da im unteren Durchschnitt.


    Gültig für mich sind Zahlen, die im Verhältnis zum Ausländeranteil im entsprechenden Land sind.


    Dass in Osteuropa der ausländische Anteil unter dem Durchschnitt liegt, weil praktisch keine Zuwanderung erfolgt, sollte sogar einem Herrn Kaufmann einleuchten.


    Ausländeranteil in deutschen Gefängnissen erreicht Rekordwert


    Haben wir auch solche Schlagzeilen?


    Zudem sind es im Massvollzug etwa 22 % (ausländische Gefängnisinsassen) die bei uns leben, 32 % Schweizer und der Rest sind übrige Ausländer.




    Hallo zusammen


    Meine Mutter arbeitet bei SPAR 80%. Sie ist 54j alt.

    Gesetzlich sie sollte 5 Woche Ferienanspruch haben, weil sie über 50j ist. Ihre Chef hat aber gesagt , da sie 80% arbeitet , sie hat nur 4 Woche Ferien .Stimmt das?

    Gesetzlich sind mindestens 4 Wochen Ferien zu gewähren und nicht 5 Wochen.


    Der Ferienanspruch beträgt nach OR bis und mit 20. Altersjahr 5 Wochen, nach dem 20. Altersjahr 4 Wochen. Sofern in einem Gesamtarbeitsvertrag, in einem Betriebsreglement oder im Arbeitsvertrag eine günstigere abweichende Regelung besteht, gilt diese. Häufig werden allen Mitarbeitenden oder den älteren Mitarbeitenden mehr Ferien zugestanden.


    Der GAV-Detailhandel schreibt 4 Wochen vor. Die Spar hat aber soviel ich weiss auch keinen GAV. Seit April 2016 ist die SPAR Gruppe Schweiz ein Tochterunternehmen der südafrikanischen SPAR Group Ltd.




    Vielleicht ist ihnen bereits aufgefallen, dass es in meinem letzten Beitrag noch einen Rechenfehler hat?

    Nun. Der ist gar nicht so wichtig. Der Rechenweg und die Grundüberlegungen stimmen so weit.

    Nur? Es gibt da noch einen (Rechen-) Fehler in der ganzen Sache.

    Da habe ich noch etwas ganz Wesentliches gar nicht erwähnt und gerechnet.

    Wissen sie was da noch fehlt?

    Den Eigenbedarf?


    Beim Einbau/Installation und der Unterkonstruktion haben Sie aber vermutlich zu wenig einberechnet, die Steuerung und das Montagesystem kämen noch dazu. Ich weiss nicht, ob der Preis für diese bei einer grösseren Anlage gleichbleiben.


    Dieses Beispiel käme mit 30kWp auf etwa 63'000 Franken, also rund 22'000 Frankem mehr als Ihre Anlage.


    Einspeisevergütung

    Das Einspeisevergütungssystem (KEV) wurde 2009 eingeführt, um die Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie zu fördern. Die Abwicklung erfolgt durch die Pronovo AG, jedoch können keine neuen Anlagen in die Förderung aufgenommen werden.


    Das steht ganz zuoberst im betreffenden Link.

    Wenn ich heute eine PV -Anlage auf die Schallschutzmauer pappen will.... Wo kann ich dann Förderung beantragen?

    Habe im Link gesucht... Zugegeben nur kurz quer gelesen... und nicht gefunden.

    Sie haben den falschen Link geöffnet. Den obersten Link vom 23.11. 2022 müssen Sie öffnen:

    Förderung von Photovoltaikanlagen - Einmalvergütung und Boni. Was man wissen sollte


    Es steht dort unter:


    Kategorien von Photovoltaikanlagen

    • Freistehende Anlage

    Die Photovoltaikanlage wird auf einer freien Fläche installiert und hat ihre eigene Unterkonstruktion. Sie wird nicht auf bestehenden Gebäuden oder Infrastruktur erstellt.


    Auch hier:


    Übersicht Einmalvergütung ab 2023


    1. Solaranlagen auf Dächern und freistehende Solaranlagen


    PV-Förderung

    Derzeit herrscht hier ein übertriebener Föderalismus, der einen eigentlichen Wildwuchs zur Folge hat.

    Mit der Einführung eines landesweiten Mindesttarif für die Einspeisung seitens der Kleinproduzenten wird eine Stabilität im Strommarkt erzeugt. Dafür braucht es nicht einmal Subventionen.

    Doch, damit auch genügend eingespeist wird, müssen auch mehr Solaranlagen an den Häusern/Gebäuden angebracht werden. Ohne Subventionen/Einmalvergütung würde der Anreiz fehlen, dem zu folgen.


    Einmalvergütung

    Eine Studie der Bass AG hat berechnet, dass allein im Jahr 2021 rund 10 Milliarden Franken von Mieterinnen und Mietern zu Immobilienbesitzenden umverteilt wurden. Was bedeutet das konkret? Wenn Sie zur Miete leben, müssen Sie davon aus- gehen, dass Ihre Wohnkosten jährlich rund 4400 Franken zu hoch liegen. So viel wird jedem Miethaushalt im Durchschnitt jährlich geraubt.

    Das Institut Bass erklärt das damit, dass diese Erhöhung zu Beginn der Untersuchungsperiode weitgehend durch die beiden Hypothekarzinserhöhungen und die Teuerung erklärt werden kann, die sich auch im erwarteten Mietpreis (schwarze Linie) niederschlagen.




    Nicht zu vergessen, es gibt auch langjährige Mieter (wenn keine Sanierung ausgeführt wurde), denen der Mietzins in den letzten 10 bis 15 Jahre nie erhöht wurde.


    Im Jahr 2021 haben die Mieterinnen und Mieter für ihre rund 2.3 Millionen Wohnungen 39.5 Milliarden Franken Miete bezahlt. Hätten sich die Mieten seit 2005 entlang den nach Mietrecht ausgewiesenen Kosten entwickelt, wären dagegen nur Mietzahlungen von 29.1 Milliarden Franken ausgewiesen. Im Jahr 2021 haben also die Mieterinnen und Mieter 10.4 Milliarden Franken oder 36 Prozent zu viel Miete bezahlt oder die Mieten hätten 26 Prozent tiefer sein müssen. Die Umverteilung zwischen Mieter/innen und Vermieter/innen beträgt pro Wohnung im Jahr 2021 durchschnittlich 4'400 Franken oder fast 370 Franken pro Monat. Eine Betrachtung über die gesamte Periodendauer von 16 Jahren zeigt, dass Mieterinnen und Mieter insgesamt 78 Milliarden Franken mehr Miete bezahlt haben als gemäss theoretischer Miete ausgewiesen. Pro Jahr entspricht dies fast fünf Milliarden Franken, pro Wohnung 200 Franken pro Monat oder rund 15% der durchschnittlich bezahlten Miete. (Bass)


    Was heissen würde, eine Wohnung, die 2021 theoretisch für 1350 Franken hätte vermietet werden müssen, wurde für 1836 Franken vermietet (+36%). Oder, eine Wohnung, die für 1350 Franken vermietet wurde, hätte für 999 Franken (- 26%) vermietet werden müssen. Die Wohnungen waren aber bereits zuvor zu teuer. Um diesen Mietzins anzupassen ist es zu spät.


    Wenn man vor 16 Jahren den Hebel angesetzt hätte, bekäme man heute eine Wohnung für 1350 Franken, die aber 1836 Franken Miete kostet.


    Ich denke, dass man in der heutigen Situation keine Wohnung kriegt, wenn man mit diesem Argument den Mietpreis drücken will – auch wenn es angebracht wäre.









    Energieversorgung: Weniger Energieverbrauch ist effektiver als alternative Energieproduktion.

    Griffige Verbrauchsvorschriften und Lenkungsabgaben mit vollständiger Rückerstattung pro Kopf können mehr zur Energiewende beitragen als Subventionen für eine zusätzliche erneuerbare Energieproduktion. Sie sind zudem mit keinen ökologischen Nachteilen verbunden.

    Weniger Energieverbrauch ist effektiver als alternative Energieproduktion


    Was ist denn das für ein Satz? Es braucht beides.


    als Subventionen für eine zusätzliche erneuerbare Energieproduktion.


    Um die zusätzliche erneuerbare Energieproduktion anzukurbeln, um das wir nicht herumkommen, sind Subventionen notwendig.


    Die Axpo schrieb vor einiger Zeit:


    Die Zukunft ist erneuerbar. Das ist eine Feststellung und keine Behauptung. Daher ist ein rascher Aufbau der Kapazität erneuerbarer Energien im Inland zwingend.

    Ich mag es übersehen haben und ich kenne die gesamten "Nebenkosten" nicht, besonders für Energie.

    Die angestzten ca. 2'000 Fr. pro Jahr für normale Reparaturen dürften zu niedrig sein.

    Das Haus dürfte recht alt sein bei einem Kaufpreis von 345'000, selbst wenn es klein ist.

    Möglicherweise haben die Banken an der Stelle Bedenken.

    Vielleicht haben sie etwas überlesen, oytenkratos. Huldrich schreibt:


    Ausserdem ist es ein Reiheneckhaus aus dem Jahre 1991, nicht irgendein baufälliges Rustico, mit anderen Worten, Stockwerkeigentum mit zentraler Heizung für alle 20 Reihenhäuser.

    Wenn man das so im EL-Rechner eingeben darf, dann heben sich der Mietwert bei Einnahmen und Ausgaben gegenseitig wieder einigermassen auf.

    Dann ergibt sich zwar rechnerisch im Total ein überhöhter Betrag für die Ausgaben, aber der Mietwert muss nicht cash bezahlt werden.

    Damit sind die realen Ausgaben (in cash zu bezahlen) leicht tiefer, als die Einnahmen. Und huldrich würde nicht in einen Liquiditätsmangel kommen.

    Hier ist ein Beispiel: Link (Seite 31)


    Solange der Eigenmietwert respektive Hypozins tiefer ist, als der angerechnete Mietzins, bekommen IV/AHV-Rentner Ergänzungsleistungen, die den Lebensunterhalt decken. Sobald der Eigenmietwert höher ist als der Höchstbetrag für eine Mietwohnung oder ein fiktiver Vermögensverzehr vorhanden ist, müssen sie diesen Betrag bei den Lebenshaltungskosten einsparen. Dann wird es eng!


    Gemäss Beispiel im Link mit AHV und einem Vermögensverzehr (1/10 bei AHV)


    EinnahmenBetrag
    Maximalrente44'000
    Eigenmietwert18'000
    Vermögensverzehr 1/10 von 87'500 (den sie nicht zur Verfügung haben)8750
    Total70'750
    Ausgaben
    Lebenshaltungskosten30'150
    Krankenkasse11'000
    Hypozinsen10'000
    Gebäudeunterhalt3'600
    Mietzinsabzug (Region 1) neu20'820
    Total75'570
    Differenz4'820
    AHV-Rente44'000
    Total EL + AHV-Rente48'820


    EL und AHV Rente 48'820 Franken : 12 = 4068 Franken.


    Hier fehlen dem Rentnerpaar 729 Franken (8750 :12) für den Lebensunterhalt.


    Ohne Vermögensverzehr:


    Total 57’570 Franken : 12 = 4797 Franken


    Entspricht den Ausgaben für ein AHV-Rentnerpaar mit Ergänzungsleistungen, die in einer Mietwohnung, zum selben Betrag wie die Hypozinsen + Gebäudeunterhalt im Beispiel, leben.


    Im Beispiel fällt der fiktive Eigenmietwert und der fiktive eigene Höchstbetrag Mietzins weg.

    Stimmt. Ihr Einwand scheint hier berechtigt zu sein.

    Wenn man das so im EL-Rechner eingeben darf, dann heben sich der Mietwert bei Einnahmen und Ausgaben gegenseitig wieder einigermassen auf.

    Dann ergibt sich zwar rechnerisch im Total ein überhöhter Betrag für die Ausgaben, aber der Mietwert muss nicht cash bezahlt werden.

    Damit sind die realen Ausgaben (in cash zu bezahlen) leicht tiefer, als die Einnahmen. Und huldrich würde nicht in einen Liquiditätsmangel kommen.

    Nachdem wohl geklärt ist, dass ich mich da irrte, sehe ich jetzt eigentlich auch keinen Grund mehr, warum keine Hypothek bekommen soll.

    Ja, dieser Wert «fiktiver Mietzins» hebt sich praktisch auf. In den Ausgaben ist sein eigener fiktiver Mietzins aufgelistet, den er niemanden bezahlen muss. Die Rechnung geht für ihn auf, weil er 1/3 anbezahlen kann, anstelle der üblichen 20 %, und dadurch eine relativ kleine Hypothek auf ein günstiges Haus hat. Mit seinem Restvermögen, den er angibt, wird er, wenn er bescheiden lebt, auch eine grössere Reparatur bezahlen können. Dieses Restvermögen wird aber nicht ewig reichen.

    Sorry. Das kann ich nicht nachvollziehen.

    Wenn Sie eine Hypothek auf 800'000 zu 5% für eine Haus haben, müssen Sie mit 40’000 Franken plus Unterhalt (1% von 1 Million) 10'000 plus Amortisation 10'000 Franken rechnen = 60'000 Franken = 5000 Franken/Monat. Und nicht noch zusätzlich den Eigenmietwert von 2400 Franken.


    Die EL muss das so rechnen. Die Einnahmen sind 25'645 Franken und die Ausgaben 50'498 Franken. Die Differenz von 24'853 plus seine AHV von 14'700 Franken ergibt schlussendlich die 39'553 Franken.


    Bei beiden müssen die fiktiven Einnahmen mit einberechnet werden. Bei den Ausgaben muss Huldrich aber diesen fiktiven Betrag nicht zahlen, also sind es keine Ausgaben für ihn.