Ja Sie sehen das falsch, Rodizia. Den Eigenmietwert von 10'920 Franken muss er ja nicht bezahlen, der einberechnet wird, sondern die Hypozinsen, die auch mit einberechnet sind (er bezahlt ja nicht beides). Somit 50'498 Franken minus 10'920 Frankem - 25 Franken = 39'553 Franken.
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Ich bin kein Banker, aber anhand dieser Aufstellung sollten Sie eigentlich eine Hypothek bekommen. Ich habe eine ähnliche Aufstellung gemacht, aber mit einem Kaufpreis von 450’000 Franken. Mit einem Restbetrag von 300'000 Franken (33% anbezahlt) wäre die Tragbarkeit mit Ihrer Rente nicht mehr gegeben.
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Also entweder kann mir hier jemand helfen, wie ich zu einer Hypothek komme, oder shut up.
Wenn Sie hier Hilfe erhalten möchten, dann sollten Sie schon Angaben machen, wie Damien und ich gefragt haben. Um welchen Betrag handelt es sich bei dieser Hypothek und wie viel bleibt Ihnen noch vom Erbe als Vermögen übrig? Zudem fehlen noch Angaben, wie viel ihr Einkommen AHV plus EL sein wird.
Mit diesen Angaben kann Ihnen dann ein Banker oder jemand aus der Versicherungsbranche, der sich hier meldet, vielleicht helfen.
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Ich lasse mir meine EL von einer Anwaltskanzlei berechnen. Vielleicht lässt sich damit ein Geldinstitut überzeugen.
Dafür braucht es keine Anwaltskanzlei, um grob abzuschätzen, dass ein EL-Empfänger (sollten Sie überhaupt solche bekommen) es kaum leisten kann, ein Haus zu finanzieren. Sie schreiben nicht, ob Sie verheiratet sind oder wie viel der Eigenmietwert sein wird und wie viel der Restbetrag des Hauskaufs ist, und wie viel vom Erbe noch als Vermögen übrigbleibt. Sie vergessen dabei den Eigenmietwert, der vermutlich gleich hoch sein wird, wie Ihr jetziger Mietzins. Dieser wird - zusammen mit Ihrer AHV-Rente - als Einkommen, welches nicht vorhanden ist, einberechnet.
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Guten Tag
Meine Kinder werden dieses Jahr 18 (in Erstausbildung) und 16 (beginnt Erstausbildung). Ich selber bin 61 und arbeitslos. Meine Bemühungen für eine neue Stelle blieben bisher erfolglos, so dass ich im Juni ausgesteuert werde. Meine Frage nun:
Wie geht das mit den Kinderalimenten, wenn ich bei der Sozialhilfe lande?
Da gibt es keinen grossen Spielraum:
Bei der Bemessung des sozialen Existenzminimums werden aufgrund der geltenden Sozialgesetzgebung in sämtlichen Kantonen in aller Regel zwar familienrechtliche Unterhaltsverpflichtungen der bedürftigen Person gegenüber den mit ihr im gleichen Haushalt zusammenlebenden Angehörigen miteinbezogen, nicht jedoch Unterhaltsbeiträge, welche die um Sozialhilfe nachsuchende Person Angehörigen (z.B. Kindern) schuldet, die getrennt von ihr leben. Ein geschiedener Vater, welcher im Scheidungsurteil zur Bezahlung von Kinderunterhaltsbeiträgen verpflichtet worden ist (oder auch zu nachehelichem Unterhalt an die geschiedene Ehefrau) kann, wenn er in eine Notlage gerät und seinen eigenen Lebensunterhalt sowie diese Unterhaltsverpflichtungen nicht aus eigenen Kräften bezahlen kann, bei der Beantragung von Sozialhilfe das Geld zur Erfüllung dieser Unterhaltsverpflichtungen nicht zu seinem sozialen Existenzminimum zählen. (Unterhaltsrecht und Sozialhilfe)
Ihre Ex-Frau muss die Initiative ergreifen: Alimenteninkassohilfe und Antrag auf Alimenten Bevorschussung. Das Sozialamt wird ihnen nur das bezahlen, was Sie zum leben benötigen.
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Weitere Recherchen zu »Tageskarten Gemeinden« im Netz ergaben bis jetzt Folgendes:
Diese Tageskarte gibt dir scheinbar keine Ruhe. Habe heute der SBB geschrieben und eine Antwort erhalten. Die Karte, wie ich bereits hier erwähnt habe, muss man schon selber kaufen, kann sie aber an eine beliebige Person weitergeben.
Ich hoffe du kannst jetzt besser schlafen.
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Wie kommen sie dazu, dass diese smarte Frau eine Bäuerin ist ?
Sie inszeniert sich höchstens als solche und mit dem Schlagwort "bodenständig" bei den allzu "bodenständigen" erfolgreich..
Das Haus zur Freiheit betreiben die beiden schon länger. Daneben führen sie noch einen Bauernhof.
Seither widmet sich der Toggenburger wie angekündigt primär der Familie, dem Bauernhof und dem Landgasthof Sonne, auch bekannt als «Haus der Freiheit» Link
Selber Hand anlegen wird sie zwar kaum.
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Gestern 13. März 10 vor 10. Ginge das Solarausbautempo gleich weiter wie 2022, würde etwas mehr als die Hälfte des Ziels bis 2035 erreicht werden. Ich schätze mal etwa 16 TWh anstelle von 29 TWh. Von Einigkeit keine Spur.
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Mit den hocheffizienten Bifazialen PV-Modulen in Höhen von 2400-2800 m können auch 22 TWh erzeugt werden, auf 100 qkm Fläche ohne oder mit nur unproduktiver Vegetation.
Es geht nicht unbedingt um nutzlose Flächen. 100 km2 wären 1000 Anlagen so gross wie die bisher grösste Anlage Gondo mit 100'000 m2 (Jahresproduktion 0.023 TWh) - Inbetriebnahme 2030. Innerhalb von 20 Jahren > 50 solche Anlagen pro Jahr! Unwahrscheinlich bis unmöglich. 1000 solche Gondoanlagen brächten eine Jahresproduktion von etwa 23 TWh hin. Man geht davon aus, dass etwa 3 TWh möglich sind, also etwa 130 solcher Anlagen - was eher realistisch ist.
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Ich habe immer nur geschrieben, dass die Abhängigkeit vom Ausland bei Nahrungs- und Futtermitteln verringert werden kann.
Das Strategiepapier von Parmelin ist keine Vision sondern eine völlige Illusion mit 50% Selbstverversorgung bis 2050.
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insich+ hat ein paar Zahlen zu die Thread zusammengestellt:
Die landwirtschaftliche Nutzfläche wird innerhalb der Schweiz unterschiedlich genutzt. Einige Kantone, respektive Regionen nutzen die Fläche für Ackerland, andere vorwiegend als Hauptfutter für Tiere.
Einzelne Kantone, Regionen der Schweiz haben keine oder nur wenig Ackerfläche zur Verfügung und dadurch die kantonale Selbstversorgung praktisch gering ist. Dafür wird in diesen Regionen die Nutzfläche vorwiegend oder ganz für deren Tiere (Hauptfutter) genutzt. Graubünden und Tessin sind es gerade einmal 4 respektive 8 % der Nutzfläche, das als Ackerland benutzt wird/kann.
Einige Kantone: Nutzfläche in Hektar
Anteil offene Ackerfläche Einwohner offene Ackerfläche pro Einwohner
Schaffhausen (16’074) 10'280 83’995 1224 m2 Thurgau (49’487) 18’319 285’994 641 m2 Bern (191’191) 47’797 1'047’47 456 m2 Solothurn (31’332) 10’340 280’245 369 m2 Luzern (75'459) 15’846 420'326 377 m2 Aargau (59’587) 26’814 703'086 381 m2 Zürich (72’232) 28’893 1'564’662 185 m2 Basel-Land (21'423) 5570 292’817 190 m2 Genf (11'227) 6736 509’448 132 m2 Zug (10'605) 1590 509’448 124 m2 Graubünden (55’721) 2229 201’376 111 m2 Tessin (13’903) 1112 352’181 32 m2 Ganze Schweiz (1'042'053) 281'357 8'738'791 322 m2 (Zahlen 2021) Quelle Zahlen
Davon:
-Getreidefläche = 146'500 Hektar durch 8'738'791 = 168 m2/ Person
-Raps, Sonnenblumen, Zuckerrüben und Kartoffeln = 82'000 Hektar durch 8'738'791 = 94 m2/Person
Bleiben noch für Gemüse = 60 m2/Person
Allein für eine Selbstversorgung an Gemüse benötigt man mindestens 150 m2/Person. Übers Ganze gesehen bräuchte es mehr als das Doppelte an Ackerflächen, um uns autark zu versorgen. Bei uns unrealistisch.
Für die, die sich dies leisten können:
Etwa 2000 Quadratmeter des Grundstücks hat er für den Anbau nutzbar gemacht, auf 800 Quadratmetern baut er Gemüse an. Link
Als Vergleich: im Jahr 2000 betrug die offene Ackerfläche 289'573 Hektar bei 7.184 Millionen Einwohner. Da hatten wir noch 403 m2/Person. Grünland/Weiden in Ackerland umwandeln geht nicht.
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Ich habe ein paar Zahlen zusammengestellt:
Die landwirtschaftliche Nutzfläche wird innerhalb der Schweiz unterschiedlich genutzt. Einige Kantone, respektive Regionen nutzen die Fläche für Ackerland, andere vorwiegend als Hauptfutter für Tiere.
Einzelne Kantone, Regionen der Schweiz haben keine oder nur wenig Ackerfläche zur Verfügung und dadurch die kantonale Selbstversorgung praktisch gering ist. Dafür wird in diesen Regionen die Nutzfläche vorwiegend oder ganz für deren Tiere (Hauptfutter) genutzt. Graubünden und Tessin sind es gerade einmal 4 respektive 8 % der Nutzfläche, das als Ackerland benutzt wird/kann.
Einige Kantone: Nutzfläche in Hektar
Anteil offene Ackerfläche Einwohner offene Ackerfläche pro Einwohner
Schaffhausen (16’074) 10'280 83’995 1224 m2 Thurgau (49’487) 18’319 285’994 641 m2 Bern (191’191) 47’797 1'047’47 456 m2 Solothurn (31’332) 10’340 280’245 369 m2 Luzern (75'459) 15’846 420'326 377 m2 Aargau (59’587) 26’814 703'086 381 m2 Zürich (72’232) 28’893 1'564’662 185 m2 Basel-Land (21'423) 5570 292’817 190 m2 Genf (11'227) 6736 509’448 132 m2 Zug (10'605) 1590 509’448 124 m2 Graubünden (55’721) 2229 201’376 111 m2 Tessin (13’903) 1112 352’181 32 m2 Ganze Schweiz (1'042'053) 281'357 8'738'791 322 m2 (Zahlen 2021) Quelle Zahlen
Davon:
-Getreidefläche = 146'500 Hektar durch 8'738'791 = 168 m2/ Person
-Raps, Sonnenblumen, Zuckerrüben und Kartoffeln = 82'000 Hektar durch 8'738'791 = 94 m2/Person
Bleiben noch für Gemüse = 60 m2/Person
Allein für eine Selbstversorgung an Gemüse benötigt man mindestens 150 m2/Person. Übers Ganze gesehen bräuchte es mehr als das Doppelte an Ackerflächen, um uns autark zu versorgen. Bei uns unrealistisch.
Für die, die sich dies leisten können:
Etwa 2000 Quadratmeter des Grundstücks hat er für den Anbau nutzbar gemacht, auf 800 Quadratmetern baut er Gemüse an. Link
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Es funktioniert deshalb nicht, weil die Privathaushalte der Obersten 10% der Vermögenden sehr wenig konsumieren, was als eigentlich "privater Konsum" gilt.
Das von alescha01vorgeschlagene Abrechnungsystem enthält hier eine Riesenlücke.
Genau, zudem würde mich interessieren, wie Alescha sich das vorstellt, wie man AusländerInnen, die bei uns einkaufen und TouristInnen von dieser Konsumsteuer befreit, wenn diese bei uns konsumieren, er schreibt «fällt natürlich nur für Inländer:innen an».
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Sie müsste progressiv ausgestaltet werden. Unter- und Mittelschicht würden daher nur wenig bezahlen.
Wie soll das bitte funktionieren. 10% der Haushalte (Oberschicht) bezahlen an der Kasse beim einkaufen eine höhere Konsumsteuer als die anderen. Wie kontrolliert man das, wer zu welcher Schicht man gehört?
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Für den Tourismus wäre diese Konsumsteuer nachteilig. Die sonst so teure Schweiz wäre für Touristen noch teurer.
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Die Idee, statt Arbeit und Investitionen die Freizeit und den Konsum zu besteuern, ist deshalb nicht ganz abwegig. "
Es könnte aber auch sein, dass dadurch auch für einen Normalverdiener diese Konsumsteuer höher ausfällt als seine Einkommenssteuer, obwohl er keinen Luxus konsumiert. Das heisst ja nicht, dass er in der Freizeit weniger konsumiert.
Um eine Abstufung/Staffelung dieser Steuer zu ermitteln würde nicht einfach sein.
Zudem fliesst heute die Mehrwertsteuer, ist auch eine Konsumsteuer, in die Bundeskasse. Bei dieser progressiven Konsumsteuer müssten die Einnahmen zusätzlich auf Kantone und Gemeinden aufgeteilt werden. Da diese unterschiedliche Steuerfüsse haben, um die Ausgaben zu decken, müsste dies auch berücksichtigt werden. Eine solche Idee ist meiner Meinung nach nicht oder schwer umzusetzen.
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Zusätzlich schwierig mach das Forum hier, dass es User gibt, die unter verschiedenen Namen auftreten - also verschiedene Rollen spielen.
Ich frage mich ständig, was der Zweck davon ist? Sich selbst mehr Unterstützung und dadurch Wichtigkeit zu geben? Aber das wird man nie auf eine solche Weise erhalten! Anerkennung, Lob, Dankbarkeit etc. erhält man dann, wenn man etwas leistet und nicht, wenn man einfach so tut, wie wenn...
Wenn Sie so eine Aussage in den Raum stellen und es wissen, dann sollten Sie auch erwähnen, wer denn mit verschiedenen Namen aktuell auftritt. Unter den Aktiven, die regelmässig hier schreiben, wüsste ich nicht, wer das sein soll, der verschieden Rollen spielt.
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Jeder an diesem Tisch hat eine ganz bestimmte Rolle: Es gibt den Intellektuellen, die Bodenständige, den Lauten, die Nachdenkliche, den Besserwisser, die Verständnisvolle, der Polterer, die Optimistin, der Pessimist und es gibt den Provokateur.
Eine solche Mischung aus Persönlichkeiten findet man auch bei uns im Parlament - nur im grösseren Rahmen.
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rodizia braucht ganze 3 Minuten um auf meinen doch relativ langen Beitrag mit einem "Hah?" zu antworten. oytenkratos scheint ein bisschen langsamer zu sein und braucht 5 Minuten, um seine Bewertung abzugeben.
Ich muss hier ein
dazugeben. Dein «relativ lange Beitrag» enthält lediglich 7 Zeilen.
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Das kann ich verstehen. Meine Intervention hat aber m.E. den Thread nur optisch verlängert, die Beratung nicht wesentlich verzögert und schliesslich hat s.flueckiger meinen Ratschlag befolgt und als sie sich entschloss, sich ausschliesslich vom Experten beraten lassen, hat sie sich an deiner Pinnwand gemeldet.
In flückigers Tread hast du ihr nirgends diesen Ratschlag gegeben, sondern lediglich in deinem Thema «Angekündigte, neue Beo-Foren bzw. Beo-Agorai» dies vorgeschlagen. Flückiger müsste dies gelesen haben. Geschrieben hast du:
Du hast dich also auch für den Weg vom Userprofil jd_320 entschieden und dich mit deinem Fall an Sozialversicher direkt gewandt. Finde dein Entscheid sehr gut.
Weiter schreibst du in deinem Thema:
Damit drücken eine UserIn aus, dass sie nur an einer Antwort der UserIn der Pinnwand interessiert ist.
Bei flückiger war das nicht der Fall, denn sie schreibt:
Zur Info: ich habe mich nicht angegriffen gefühlt, von keinem hier im Forum. Alles in Ordnung, bin sehr dankbar für alle Information und Erfahrungen von euch.👍🏻
Ob diese Pinnwand tatsächlich für solche Wortwechsel vorgesehen/gedacht ist, wie du sie vorgeschlagen hast, sei dahingestellt. Ich jedenfalls würde sie für so etwas nicht benutzen.
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Willst du diesen Irrtum nicht ruhen lassen? Durch das herumreiten auf diesem Link von oytenkratos werden deine Beiträge nicht aufschlussreicher.