dl1986
Haben Sie überhaupt je gegen die Verfügung mit den 37 Einstelltagen innerhalb von 30 Tagen seit dem Empfang der Verfügung eine schriftliche von Ihnen unterschriebene Einsprache per Post eingereicht? Wenn ja, was haben Sie in der Einsprache für einen Antrag gestellt? Dass Sie überhaupt keine Einstelltage erhalten? Die Arbeitslosenkasse ist nach einer Einsprache verpflichtet Ihnen einen schriftlichen Einspracheentscheid mit einer Begründung und einer Rechtsmittelbelehrung zu senden, in dem über Ihre Einsprache entschieden wird. Wenn die Arbeitslosenkasse ihrem in der Einsprache gestellten Antrag vollumfänglich entspricht kann Ihnen die Arbeitslosenkasse eine neue Verfügung mit einer Begründung und Rechtsmittelbelehrung entsprechen, in welcher der Antrag in ihrer Einsprache umgesetzt wird und Ihnen einen Einspracheentscheid mit einer Begründung und einer Rechtsmittelbelehrung senden, in dem die Einsprache als gegenstandslos abgeschrieben wird, weil die Einsprache durch den Erlass der neuen Verfügung gegenstandslos geworden ist (= sich durch den Erlass der neuen Verfügung erledigt hat).
Ja ich habe gegen die Verfügung (37 Einstelltagen) schriftliche Einsprache erhoben. Ich habe eine (und einzige) Verfügung bekommen, in der die Kasse begründet hat, wieso ich 37 Einstelltage erhalten habe.
Ich habe aber gar keine Verfügung erhalten, in der die Kasse abklärt, wieso die Einstelltage von 37 auf 31 reduziert wurden.
Mit einfachen Wörter, kann die Kasse das tun, oder hat die Kasse was falsches gemacht?
Es lohnt sich zu erwähnen, dass die Kasse auch einen Fehler gemacht hat, mit der Berechnung des Versicherteen-Verdiensts (VV). Ich habe 5 Male formell (eingeschrieben Post) verlangt, die Kasse mir eine Verfügung zu senden, wie sie den VV berechnet hatte.
Da die Kasse mich nicht beantwortete, habe ich eine Beschwerde gegen die Kasse bei der Behörde eingerichtet.
Nach ein paar Tagen habe ich endlich von der Kasse gehört und sie haben mir am Telefon gesagt, dass
1 - Die Einstelletage auf 31 wurden.
2 - der VV angepasst wurde.
Die Kasse hat den Fehler mit der Berechnung des VVs so begründet: der letzte Arbeitgeber hat einen Fehler mit der Berechnung der Verkaufsprovisionen gemacht (ohne oder mit Absicht hat die Kasse nicht bestätigt).
Die einzige schriftliche Unterlagen, die ich von der Kasse erhalten habe, sind Ersatz der alten Lohnabrechnungen. Die Differenz zwischen den falschen und neuen Beträge wurde auf dem Bankkonto gutgeschrieben. Die Verfügung hat die Kasse nie mir gesendet. Die Kasse hat mir gesagt am Telefon gesagt, dass die Verfügung erhält gar keine Info, wie der VV berechnet wurde.
Versteckt die Kasse was? kann die Kasse das tun?
Ich vertraue der Leute der Kasse gar nicht.
PS: Die Kasse ist leider eine private Kasse, die auch sehr schlechte Kommentare in Forums kriegt.