Noch nichts, ich sehe ihn erst morgen Freitag wieder.
Auf meine Frage hin im September sagte die RAV-Beraterin, dass ich 10 kontrollfreie Tage auf dem Konto habe und ob ich denn auch bereit sei, unbezahlten Urlaub zu nehmen. Auch wies sie mehrfach daraufhin, dass ich nicht bezogene kontrollfreie Tage nicht auf die neue Rahmenfrist übertragen könne. Da ich nach meinen Berechnungen bis 30.11.2022 (Ende Rahmenfrist) also noch 5 Urlaubstage dazu erhalten sollte, war für mich klar, dass ich diese auch beziehen würde.
Daher bemerkte ich, dass ich gemäss meinen Berechnungen bis Ende November weitere 5 kontrollfreie Tage haben werde und daher 15 Tage Urlaub doch möglich seien? Die RAV-Beraterin konnte mir die Frage nicht abschliessend beantworten und verwies auf die Arbeitslosenkasse. Gleiches fragte ich bei der Arbeitslosenkasse, wobei ich auch keine andere Antwort erhalten habe.
Sowohl im Gespräch und auch als ich im September meinen Urlaub eingereicht hatte, sagte mir aber weder die RAV-Beraterin noch die Person bei der Arbeitslosenkasse explizit, dass ich den Urlaub erst beziehen kann, wenn er quasi auf dem Konto gutgeschreiben ist und nicht im selben Monat gegengerechnet werden kann. Im Umkehrschluss würde das aber auch bedeuten, dass es bereits im September feststand, dass ich meinen Urlaub, obwohl bis Ende November "erarbeitet" bis Ende Rahmenfrist gar nicht beziehen könnte?