Beiträge von peroja

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    Mir ist in den Sinn gekommen dass die Lehrtochter bei der EL mir mal hinter der Hand zugeflüstert hat dass es 6 Monate sind. Aber ich hab es damals in der Aufregung nicht richtig realisiert. Blöd dass ich keine Gespräche aufnehmen darf. Wenn das wahr ist, dann wissen die bei der EL genau dass ich im Recht bin aber man kann es ja Versuchen, nicht wahr. Eigendlich ein Skandal. Vorallem weil ich denen so einen Bundesgerichtsenscheid vor die Nase halten muss!

    Ich habe nun wie von Sozialversicher vorgeschlagen das meiste von Ihm zitiert und der EL so geschrieben. Bin mal gespannt wie die Reaktion ist.


    Dankeschön

    In meinen Einsprachen habe ich kritisiert dass man mir keine Frist gewährt hat mich beim RAV anzumelden und Arbeitsbemühungen einzureichen. Ich hab kritisiert dass mir das hypotetische einkommen sofort angerechnet wurde. Theoretisch hätte ich mich also auf der Gemeinde Anmelden müssen, dann aufs RAV gehen müssen (wovon ich eigendlich im kt. AG befreit war) dann mind 8 Arbeitsbemühungen vorweisen müssen und ERST DANN mich bei der EL anmelden sollen.


    Die EL Anmeldung erfolgte durch die Gemeinde welche natürlich im besitz der RAV Befreiungsschreiben von Kanton AG war. Auch dort ging man davon aus dass mir erst eine Frist gewährt wird.


    Was mich ärgert, ist die Tatsache dass mir die EL für den Januar und Februar 2023, also die ZWEITE Einsprache, gutgeheissen hat und mir dafür rückwirkend die EL korrekt ausbezahlt hat aber auf die erste Einsprache nicht eingegangen wird, resp, diese auf die wartebank geschoben hat mit der Aussage dass meine IV ja möglicherweise rückwirkend eingestellt werden könnte.....


    Fakt ist dass ich zum jetzigen Zeitpunkt immer noch eine reguläre IV Rente bekomme und solange dies der Fall ist habe ich auch ein Anrecht auf EL! Das macht mich wirklich hässig. Die spielen ein Spielchen mit mir.

    peroja

    Sie haben sich erst am 1. Januar 2023 beim RAV angemeldet und haben erst für die Zeit ab dem 1. Januar 2023 beim RAV eine ausreichende Anzahl von Kopien von Bemühungen um Arbeit eingereicht, aber haben sich nicht bereits am 5. Oktober 2022 beim RAV angemeldet und haben nicht bereits ausreichende Bemühungen um Arbeit ab dem 5. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2022 beim RAV eingereicht?

    ja auch das ist korrekt. ich habe mich im januar beim RAV angemeldet nachdem ich den grund für das hypotetische einkommen erfahren habe weil man mir sagte dass ich dies tun müsse und solange ich keine arbeitsbemühungen bringe sich dies nicht ändert.

    peroja

    Verstehe ich das richtig so: In der Verfügung vom Dezember 2022 des Sozialversicherungszentrum Thurgau wurden Ihnen rückwirkend von 1. Oktober 2022 (Beginn des Monats des Umzugs in den Kanton Thurgau) bis zu einem offenen Ende oder bis zum 31. Dezember 2022 Ergänzungsleistungen zugesprochen?

    ja. und hier wurde bereits das hypotetische einkommen angerechnet diese erste verfügung habe ich fristgerecht angefochten.

    Am 5 Oktober habe ich mich in der Gemeinde A angemeldet und gleichzeitig EL im Kanton TG angemeldet.

    Im Dezember wurde mir die EL zugesprochen, aber eben das Hypotetische Einkommen angerechnet.

    Mein erster Einspruch dagegen erfolgte sofort mit der Begründung dass ich im Kanton Aargau von der RAV und Arbeitssuche befreit wurde und ich deshalb davon ausgegangen bin dass dies auch im Kanton TG der Fall sein wird. Und zweitens dass ich nicht damit Einverstanden bin dass man mir die Hyp. Einkommen per sofort anrechnet ohne mich darüber zu informieren dass ich zum RAV muss.


    wäre ich VOR der EL anmeldung aufs RAV gegangen und hätte ich VOR der EL anmeldung bereits Arbeitsbemühungen gemacht, wäre das hypotetische Einkommen nicht angerechnet worden! Ab da ich im Kt. AG schon im Jahr 2015 befreit wurde habe ich dies natürlich nicht getan, in der annahme ich müsse dies nicht tun.


    per 1 Februar bin ich in eine neue wohnung gezogen und habe dies frühzeitig (anfangs januar) der EL gemeldet damit diese in einer neuen Verfügung die Miete anpassen kann. Die zweite (angepasste) Verfügung kam kurz danach am 20 Januar mit der angepassten miete, jedoch wiederum mit der anrechnung des hyp. Einkommens. Diese zweite Verfügung habe ich ebenfalls innerhalb der benötigten Frist angefochten. DIESE zweite Anfechtung für die zweite Verfügung (für die zeit von Jan und Februar) wurde stattgegeben und mir die EL für diese zwei Monate rückwirkend ausbezahlt.


    Nicht so aber für die Monate Oktober 22, November 22, Dezember 22. Also auf die erste Einsprache wurde nicht eingegangen mit der begründung (am telefon erklärt) dass bei mir eine IV Revision (regulär von amtes wegen) laufe und es ja sein könne dass meine IV Rückwirkend eingestellt werde und ich somit dann ohnehin kein anrecht mehr auf EL hätte....


    Meine IV wird zur Zeit von Amtes wegen überprüft. Ich hatte seit zusprechung der IV im jahr 2013 noch nie eine Revision. Meine Gesundheitssituation hat sich nicht verändert und soeben hat mein kardiologe geschrieben dass er den Bericht geschrieben hat und er empfielt weiterhin eine 50% invalidität anzurechnen.


    Sorry für die vielen Schreibfehler. Ich bin sehr Aufgewühlt und nervös.


    Pero

    Liebes Forum,


    Seit 2013 beziehe ich eine 50% IV wegen einer schweren unheilbaren Herzerkrankung. Den IV Antrag habe ich imKt. Aargau gestellt und seither lebe ich von einer 50% Rente und Ergänzungsleistungen. Anfangs musste ich noch beim RAV Arbeitsbemühungen abgeben. Dies wurde jedoch nach 2 Jahren eingestellt und ich wurde davon befreit. Ich bin 55 Jahre alt und bin im Oktober 2022 in den Kanton Thurgau gezogen. Bei miner Anmeldung habe ich in Frauenfeld meine EL wegen des Kantonswechsels neu angemeldet und auch zugesagt bekommen. Allerdings hat man mir von Anfang an ohne Rückfrage das hypothetische Einkommen angerechnet. 1060.- Franken die mir sofort gefehlt haben. Mir hat niemand gesagt dass ich mich erneut beim RAV Anmelden muss und Arbeitsbemühungen abgeben muss. Ich wurde völlig überrascht. Gegen diesen Entscheid habe ich natürlich Einsprache erhoben weil ich der Meinung war dass man mir zumindest eine Frist hätte geben müssen um mich beim RAV anmelden zu können und Arbeitsbemühungen zu machen. Niemand hat mir das gesagt, ich wusste es schlichtweg einfach nicht. Mein Fehler war dass ich dachte das sei Kantonsübergreifend, aber anscheinend kocht jeder Kanton sein eigenes Süppchen. Wenn ich einer Behörde Papiere einreichen muss habe ich ja auch eine gewisse Frist und bestraft mich nicht sofort. Diese Vorgehensweise konsterniert mich.

    Aus persönlichen Gründen bin ich dann aber per 1 Februar innerhalb des Kantons umgezogen und meine EL wurde dahingehend angepasst wie die geänderte Miete war. Es kam also eine zweite Verfügung mit der angepassten Miete, jedoch wieder mit der anrechnung des Hypotetischen Einkommens. Ich musste also auch diese Verfügung anfechten. Im Grunde genommen wurde mir die Miete ausbezahlt und die Prämienverbilligung für die Krankenkasse. Für den Lebensunterhalt wurde mir dann etwa 60.- Franken zugesprochen. Also die IV von 566.- Franken plus 60.- Franken EL. Davon musste ich Leben und alle gängigen Rechnungen zahlen.

    Ich muss nicht erwähnen wie ich am Boden war. So wird man also in der Schweiz behandelt.....

    Ich hab dann Druck gemacht und mich gleichzeitig beim RAV angemeldet und Arbeitsbemühungen vorgebracht. Meine EL wurde angepasst und man hat mir den Monat Januar und Februar rückwirkend ausbezahlt. Aus "Kulanz". Als ich 1 Woche später nachgefragt habe wie es aussieht mit der rückwirkenden Nachzahlung für die Monate Oktober, November und Dezember 2022 sagte man mir dass man dies noch zurückhalte weil bei mir gerade eine IV Revision laufe und es ja sein könnte dass man mir die IV "Rückwirkend" einstellt! Kein Witz! Ich bin unheilbar Herzkrank, Diabetiker und Asthmatiker und habe womöglich jetzt neuerdings noch ein Neurologisches Problem. Meine Invalidität hat sich nicht verändert und mein Kardiologe (Professor) hat mir auch bestätigt dass er in meinem Bericht dies auch so mitteilt. Seiner Ansicht nach bleibt mein Invaliditätsgrad bei 50%, so seine Empfehlung an die IV.


    Frage: Gibt es das, dass eine IV Rente rückwirkend eingestellt wird? Bei einem IV betrug könnte ich dies ja verstehen, aber nicht wenn jemand nachweislich eine derartige Krankengeschichte vorweist und dies seit Jahren! Bei mir sind es 3 versch. Ärzte, einer Professor was mein Herz betrifft, eine Ärztin die meine Diabetes behandelt und 1 Arzt in der Pneumologie.

    Ich bin der Meinung dass solange ich IV bekomme, auch anspruch auf EL habe? Da kann die EL doch nicht kommen und eine hypotetische IV Einstellung voranstellen und mir meine EL mit dieser Begründung vorenthalten?


    Erste Einsprache wird somit nicht bearbeitet bis IV Revision vorliegt! (Monate Okt, Nov, Dez 2022)

    Zweite Einsprache wurde stattgegeben und Ausbezahlt (Monate Jan und Feb 2023)


    Ich habe vom Rechtsdienst der EL noch keine schriftliche begründung verlangt, weiss aber dass ich dies tun sollte damit ich etwas in der Hand habe (die zurückhaltung wurde mir am telefon erklärt)

    Ich bin Privat Rechtsschutz versichert. Muss ich da einen Anwalt einschalten? Unglaublich dass man so mit mir umgeht. Ich bin wirklich konsterniert.


    Was meint Ihr dazu?

    Lieben Dank


    Pero

    Hallo, ich habe eine Frage die meinen Bruder betrifft. Er hat einen Sohn, dieser wurde im Dezember 18 Jahre alt und da mein Bruder von der Kindsmutter weder einen Lehrvertrag noch sonstige Papiere bekommen hat, hat er die Unterhaltszahlungen vorerst auf ein Sperrkonto einbezahlt. Er ist wie ich der Meinung dass die Unterhaltszahlung nur bei einer "ordentlichen" Berufsausbildung weiter bezahlt werden muss. Wenn das Kind KEINE Ausbildung macht verfällt die Unterhaltspflicht mit dem erreichen des Erwachsenenalters (Volljährigkeit)

    Nun hat er kontakt mit seinem Sohn aufgenommen und will natürlich Wissen was Sache ist. Dieser sagt nun dass er in einer "Vorlehre" ist welche dann offenbar entscheidend ist ob er eine Lehre machen kann oder nicht. Eine Vorlehre ist keine Ordentliche Ausbildung? Oder sehe ich das falsch? Wie sieht es aus mit Kursen im Zusammenhang mit einer Ordentlichen Ausbildung? Was kann der Junge alles als Unterhaltspflichtig geltend machen? Was nicht? Wieviele Kurse darf er machen und mein Bruder muss zahlen? Was gilt als "Ordentliche Ausbildung" und was nicht? Ich bin der Meinung dass z.B. eine Anlehre oder eine Volontäre Anlehre keine Ordentliche Ausbildung ist, da es hierfür keinen Schweizerischen Fähigkeitsausweis gibt.

    Die Kindsmutter hat meinem Bruder den Sohn 18 Jahre lang entzogen indem Sie immer wieder Umgezogen ist oder den Kontakt verweigert hat. Mein Bruder war immer nur der Geldesel. Für mich Verständlich dass er jetzt Fragen stellt.


    Danke für eure Konstruktive Hilfe.

    Pero

    Hallo, ich habe heute die EL Verfügung bekommen und stehe unter schock. Da steht dass ich monatlich nebst meiner 50% IV rente von 544.- sfr noch EL in der höhe von 487.- sfr bekomme. Ich werde morgen die Verfügung einscannen, anonymisieren und hier posten. Wie soll ich mit etwas über 1000.- /mt. über die runden kommen? Mit diesem Geld muss ich Miete, Versicherung, Telefon usw... bezahlen. (miete ist 800.- aber die bezahlen mir nur etwas über 400.- weil miete 2150.-/5 personen WG)

    Entweder stimmt da etwas nicht, oder ich verstehe was falsch. Im vorhergehenden kanton hatte ich 2460.- davon war 1050.- miete. Allerdings steht in der dortigen Verfügung dass ich 700.- EL bekomme, aber es waren monatlich 2460.-

    Sollte ich tatsächlich nur 1000.- bekommen müsste ich aufs Sozialamt? Oder mir eine Hütte im Wald bauen? Im moment bin ich extremst nervös. Der Grund meiner IV: 2001&2005 Krebs bekämpft. Langzeitfolgen der Chemo & Bestrahlung nachweislich ein schwerer Herzschaden (dilatative kardiomiopatie, unheilbar) Nebenschäden: Mittelschwere Niereninsuffizienz und Lungenembolien wegen zuviel Wasser. 2017 Diabetes 2, und 2019 schliesslich Medizinisch induziertes mittelschweres Asthma. Seit ebenfalls 2019 eine chronische Perikarditis (herzbeutel entzündung mit perikaderguss). Die IV wurde mir 2014 zugesprochen, damals noch nur wegen Herzinsuffizienz und Nierenschaden.

    Ich melde mich morgen nochmal mit 4 Seiten EL Verfügung

    Peroja

    Hallo


    Ich ziehe um in einen anderen Kanton und habe mich entschlossen in eine WG zu ziehen. Nun verlangt das Amt den Hauptmietvertrag und die Bankauszüge der Hauptmieterin. Sie verlangt das von mir. Ich hab aber wenig Lust darauf meine Vermieterin so etwas zu fragen weil ich dies als als Eingriff in ihre Privatsphäre sehe. Das Amt meint sie müsse Wissen was Sie an Miete für das Zimmer bezahle um sicher zu gehen dass sie mich nicht abzockt. Ich habe ein Zimmer welches sehr gross ist, um etwa 2/3 der grösse der anderen Zimmer. Ich bezahle 800.- die andern welche Zimmer bewohnen die 1/3 der grösse meines Zimmers haben natürlich weniger. Nun sagt die Frau vom Amt dass die Gesammtmiete durch die anzahl der Personen gerechnet wird. Also wenn die Gesammtmiete 2000.- wäre (ich weiss tatsächlich nicht wie viel es wirklich ist) dann wäre die Rechnung 2000 : 5 (wir sind 5 bewohner. Das ergäbe 400.- welche mir die EL an Wohngeld bezahlen würde? Ich bin total verwirrt!? Warum sowas denn? Normalerweise wird doch nach Quadratmeter bezahlt. Ich bezahle 800, das heisst ich müsste 400.- aus der eigenen tasche finanzieren? :/


    Weiss da jemand bescheid? Im moment beziehe ich Sozialhilfe bis die EL durch ist, und dort schikaniert man mich mit RAV zwangs anmeldung obwohl ich schwer behindert bin und IV beziehe. (50%) Kein Wunder bekommt man da Depressionen (Meine IV ist nicht psychologisch bedingt, ich bin unheilbar herz und lungenkrank, habe eine schwere nieren insuffizienz und bin diabetiker)


    Danke für eure konstruktive Hilfe

    Peroja