Liebes Forum,
Seit 2013 beziehe ich eine 50% IV wegen einer schweren unheilbaren Herzerkrankung. Den IV Antrag habe ich imKt. Aargau gestellt und seither lebe ich von einer 50% Rente und Ergänzungsleistungen. Anfangs musste ich noch beim RAV Arbeitsbemühungen abgeben. Dies wurde jedoch nach 2 Jahren eingestellt und ich wurde davon befreit. Ich bin 55 Jahre alt und bin im Oktober 2022 in den Kanton Thurgau gezogen. Bei miner Anmeldung habe ich in Frauenfeld meine EL wegen des Kantonswechsels neu angemeldet und auch zugesagt bekommen. Allerdings hat man mir von Anfang an ohne Rückfrage das hypothetische Einkommen angerechnet. 1060.- Franken die mir sofort gefehlt haben. Mir hat niemand gesagt dass ich mich erneut beim RAV Anmelden muss und Arbeitsbemühungen abgeben muss. Ich wurde völlig überrascht. Gegen diesen Entscheid habe ich natürlich Einsprache erhoben weil ich der Meinung war dass man mir zumindest eine Frist hätte geben müssen um mich beim RAV anmelden zu können und Arbeitsbemühungen zu machen. Niemand hat mir das gesagt, ich wusste es schlichtweg einfach nicht. Mein Fehler war dass ich dachte das sei Kantonsübergreifend, aber anscheinend kocht jeder Kanton sein eigenes Süppchen. Wenn ich einer Behörde Papiere einreichen muss habe ich ja auch eine gewisse Frist und bestraft mich nicht sofort. Diese Vorgehensweise konsterniert mich.
Aus persönlichen Gründen bin ich dann aber per 1 Februar innerhalb des Kantons umgezogen und meine EL wurde dahingehend angepasst wie die geänderte Miete war. Es kam also eine zweite Verfügung mit der angepassten Miete, jedoch wieder mit der anrechnung des Hypotetischen Einkommens. Ich musste also auch diese Verfügung anfechten. Im Grunde genommen wurde mir die Miete ausbezahlt und die Prämienverbilligung für die Krankenkasse. Für den Lebensunterhalt wurde mir dann etwa 60.- Franken zugesprochen. Also die IV von 566.- Franken plus 60.- Franken EL. Davon musste ich Leben und alle gängigen Rechnungen zahlen.
Ich muss nicht erwähnen wie ich am Boden war. So wird man also in der Schweiz behandelt.....
Ich hab dann Druck gemacht und mich gleichzeitig beim RAV angemeldet und Arbeitsbemühungen vorgebracht. Meine EL wurde angepasst und man hat mir den Monat Januar und Februar rückwirkend ausbezahlt. Aus "Kulanz". Als ich 1 Woche später nachgefragt habe wie es aussieht mit der rückwirkenden Nachzahlung für die Monate Oktober, November und Dezember 2022 sagte man mir dass man dies noch zurückhalte weil bei mir gerade eine IV Revision laufe und es ja sein könnte dass man mir die IV "Rückwirkend" einstellt! Kein Witz! Ich bin unheilbar Herzkrank, Diabetiker und Asthmatiker und habe womöglich jetzt neuerdings noch ein Neurologisches Problem. Meine Invalidität hat sich nicht verändert und mein Kardiologe (Professor) hat mir auch bestätigt dass er in meinem Bericht dies auch so mitteilt. Seiner Ansicht nach bleibt mein Invaliditätsgrad bei 50%, so seine Empfehlung an die IV.
Frage: Gibt es das, dass eine IV Rente rückwirkend eingestellt wird? Bei einem IV betrug könnte ich dies ja verstehen, aber nicht wenn jemand nachweislich eine derartige Krankengeschichte vorweist und dies seit Jahren! Bei mir sind es 3 versch. Ärzte, einer Professor was mein Herz betrifft, eine Ärztin die meine Diabetes behandelt und 1 Arzt in der Pneumologie.
Ich bin der Meinung dass solange ich IV bekomme, auch anspruch auf EL habe? Da kann die EL doch nicht kommen und eine hypotetische IV Einstellung voranstellen und mir meine EL mit dieser Begründung vorenthalten?
Erste Einsprache wird somit nicht bearbeitet bis IV Revision vorliegt! (Monate Okt, Nov, Dez 2022)
Zweite Einsprache wurde stattgegeben und Ausbezahlt (Monate Jan und Feb 2023)
Ich habe vom Rechtsdienst der EL noch keine schriftliche begründung verlangt, weiss aber dass ich dies tun sollte damit ich etwas in der Hand habe (die zurückhaltung wurde mir am telefon erklärt)
Ich bin Privat Rechtsschutz versichert. Muss ich da einen Anwalt einschalten? Unglaublich dass man so mit mir umgeht. Ich bin wirklich konsterniert.
Was meint Ihr dazu?
Lieben Dank
Pero