Beiträge von susanne3007
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Wegen unfreiwilligem vorzeitigem Rentenantritt per 1. September 2015 ist unser Einkommen sehr geschrumpft (Ehefrau ist IV-Rentnerin). Ich glaube, dass wir deshalb eventuell in den Genuss einer Prämienverbilligung kommen könnten. Wir haben im März 2017 einen Antrag eingericht. Nun teilt uns das Amt für Sozialveersicherung mit, dass wir für das Jahr 2016 keine Verbilligung erhalten, sondern nur ab 1. Januar 2017. Wir sind davon ausgegangen, dass die Verbilligung auf Grund der Steuerdaten rückwirkend erfolgt. Können wir gegen diesen Entscheid vorgehen?
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Hallo Conchita, Danke für den Tipp. Das Problem konnte mit Hilfe einer Facebookgruppe gelöst werden (teilweise).
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Hallo Conchita
Nach der ersten Installation hat er ordnungsgemäss drahtlos funktioniert. Nach einigen Wochen (brauche ihn nicht täglich) kam eine Fehlermeldung. Inhalt weissich nicht mehr wörtlich. Ich wollte dann mit Fehlersuche versuchen das Problem zu lösen. Dazu verlangte das Programm eine Verbindung mit dem USB-Kabel. Da ich keines hatte, musste ich eines besorgen. Etwa zwei Stunden später, die Meldung "Problem kann nicht erkannt werden". Habe den Laptop und den Drucker heruntergefahren. Nach dem Neustart und der gleichen Fehlermeldung, habe ich das Kabel wieder eingesteckt und damit gedruckt.
Einige Tage später habe ich wieder versucht ohne Kabel zu drucken. Es hat funktioniert.
Das nächste Mal ging es wieder nicht und ich habe mit dem Kabel gedruckt.
Erneute Fehlersuche kein Erfolg.
Neue Installation mit CD.
Kein Erfolg. Fehlermeldung. Der Drucker wird im WLAN nicht erkannt. Musste den Drucker neu mit dem WLAN verbinden mit Code etc.
Geht trotzdem nicht. Der Drucker wird auf dem Laptop zwar aufgeführt. Ist aber Offline.
Habe über das Wochenende alles neu installiert. Es geht gar nichts mehr auch nicht mit Kabel. Manchmal kommt die Meldung. Kann nicht drucken weil etwas in der Warteschlange ist. Dokumente in der Warteschlange mehrmals gelöscht.
Die Testseite habe ich während der Installation der CD ausgedruckt. Ich wurde während der Führung dazu ermuntert.
Nach dem Testdruck wurden die zusätzlichen Programme installiert. Ich dachte, das muss wohl sein. die Programme brauche ich eigentlich nicht.
Der Drucker ist ein Canon MG 7751.
Der Drucker wurde mir von Interdiscount-Filiale im Dorf empfohlen, weil ich einen Drucker mit Einzelpatronen wollte.
Meinen alten HP-Drucker habe ich entfernt. Es hat noch folgende Drucker. Ich habe mich nicht getraut diese zu löschen. Es sind; Fax, Inkjet Multiunction Printer, Microsoft Print to Pdf, Micosoft XPS Document Writer, Pdf Creator, Send to Onnote 2013,
Ja, der Drucker ist in der Systemsteuerung aufgelistet. Er hat ein grünes Häkchen.
Gruss André (susanne ist meine Frau)
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Mein neuer Drucker kann nicht mehr angesteuert werden.
Er druckt weder mit USB-Kabel noch Drahtlos. Habe den Drucker bereits dreimal neu installiert. Die Testseite wird problemlos gedruckt. Dannach werden diverse Programme installiert. Wenn ich dann eine Datei drucken will z.B. Word-Datei, kommt die Meldung der Drucker reagiert nicht. In den Einstellungen ist er aufgelistet. Ist aber offline. Besten Dank.
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Besten Dank. Wir haben nur noch Aktien bei unserer Hausbank (SLM). Da ich im August 65 werde kann ich auch nicht mehr auf mein 3a Konto einzahlen. Ich frage mich, ob ich versuchen kann, das E-Trading-Konto aufzulösen, da ich noch weitere Konten bei Postfinance habe. Wenn ich die UBS Aktien verkaufe, muss ich wohl pro Aktie Fr. 10.00 abschreiben da ich seinerzeit rund Fr. 25.00 bezahlt habe. Damit habe ich mich abgefunden. Wenn mann sieht wie die Grossbanken handeln (benehmen) und dauernd wieder neue Sünden bekannt werden, ist wohl kaum damit zu rechnen, dass die Aktien je wieder einen Wert erreichen, dass sie zum gleichen Preis oder mit etwas Gewinn verkauft werden können.
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Vor einigen Jahren habe ich aus einer Laune heraus 35 UBS Aktien über das E-Trading bei Postfinance gekauft. Um die Transaktion abzuwickeln wurde ohne mein dazutun ein Konto bei der Waadtländer Kantonalbank eröffnet. Auf dieses Konto wurden auch die Dividenden verbucht. So weit ich mich erinnern kann, sind keine oder nur sehr tiefe jährliche Kosten angefallen.
Im Laufe des Jahres 2016 wurde mitgeteilt, dass die Zusammenarbeit mit der Waadtländer Kantonalbank beendigt werde und die Konten direkt bei Postfinance geführt würden. Nun habe ich für die Steuererklärung Unterlagen ausgedruckt und festgestellt, dass für die Kontoführung pro Jahr Fr. 90.00 belastet werden. Neben dem sehr mageren Ertrag fallen nun noch Kontoführungskosten an. Ich spiele deshalb mit dem Gedanken die Aktien nach der Dividendenauszahlung abzustossen und das Konto bei E-Trading aufzulösen. Habe keine Erfahrung mit Aktien und bin für jeden Tipp dankbar. -
Hallo xeno
Besten Dank. Wir werden in der Sache in jedem Fall dran bleiben. Es ist mir nachträglich noch in den Sinn gekommen, dass für unsere Veloräume, welche sich ebenfalls auf dem besagten Gehölzstreifen befinden, ein Näherbaurecht von den Nachbargrundstücken gewährt wurde. Gemäss Bauherr ist das Anlegen dieser Gehölzrabatte Bestandteil der Abmachung betreffend dem Näherbaurecht. Wenn das so im Grundbuch eingetragen ist, hätten wir wohl einen weiteren Pluspunkt für den Ersatz der Pflanzen auf unserer Seite. Mit dem Grundbuchamt habe ich bereits Kontakt aufgenommen und werde die Akten baldmöglichst einsehen.
Freundliche Grüsse
susanne -
Hallo xeno
Danke für deine Ergänzung. Diese kommt mir ein bisschen verwirrlich rüber. Gemäss deiner ersten Stellungnahme bräuchte es für die Fällung Einstimmigkeit weil die gemeinschaftliche Fläche zwingendem Recht untersteht. Nun erklärst Du, die Aussage sei nicht korrekt, weil Du davon ausgegangen seist, dass die fraglichen Sträucher nicht Teil der Erstbepflazung waren. Sie waren Teil der Erstbepflanzung. Sie stehen aber trotzdem auf einer allgemeinen Fläche welche folglich zwingendem Recht untersteht. Es ging nie um die Fällung von nachträglich gepflanzten Sträuchern. Es ist nicht nachvollziehbar, dass es in der heutigen Zeit Leute gibt, welche grundlos Bäume und Sträucher fällen, welche mit zu unserem Klima beitragen.
Wir werden uns das empfohlene Buch kaufen, das heisst ich habe im Ricardo auf das Buch geboten. Die Auktion läuft heute Abend ab. Sonst kaufe ich es beim HEV.
Es wäre im übrigen noch interessant zu wissen, worauf Du deine Aussagen begründest. Hast Du beruflich mit solchen Angelegenheiten zu tun oder beziehst Du dich auf das erwähnte Buch.
Freundliche Grüsse susanne -
Hallo Veritim
Besten Dank für Ihren Beitrag. Wir haben bereits eine Ersatzpflanzung verlangt. Es geht aber nicht nur um die Ersatzpflanzung. Die Bäume und Sträucher sind ein wichtiger Bestandteil, insbesondere bei der verdichteten Bauweise. Seit der Strauch vor unserem Wohnzimmer (1. Stock) weg ist sehen wir dem gegenüberliegenden Nnachbar direkt in die Wohnung und er natürlich auch uns. Das empfinden wir als störend. Von den oberen Wohungen sieht man nätürlich über das gegenüberliegende Gebäude hinweg weil dieses nur EG und 1. Stock aufweist.
Gruss susanne -
Hallo Xeno
Danke für Ihre Stellungnahme. Wir haben die "nützliche Bauliche Massnahme" auch als Schutzbehauptung betrachtet.
Leider sind wir trotz Ihrer geschätzten Antwort heute durch die Aussage am Beobachter Baratungstelefon, dass die erste Auskunft nicht richtig sei und für den Entscheid zum Fällen von Bäumen und Sträuchern auf allgemeinen Flächen ein einfaches Mehr genüge total vor den Kopf geschlagen.
Leider ist das Reglement in diesem Punkt sehr schwammig. Es behandelt nur die Flächen im Sonderrecht ausführlich. Von den übrigen Teilen sind nur Räume, Spielplatz etc. erwähnt. Die Gehölzrabatten existieren gar nicht.
Freundliche Grüsse
Susanne -
Besten Dank für die Antwort.
Im Reglement haben wir nichts derartiges gefunden. Wir hatten befürchtet, dass eventuell in einer Ausschusssitzung ein Beschluss getroffen worden ist und die Verwaltung gebeten uns das entsprechende Protokoll zu zustellen. Da der Verwalter auf diesen Punkt nicht reagiert hat, gehen wir davon aus, dass es keinen derartigen Beschluss gibt.
Das ärgerliche ist ja, dass die von den oberen Stockwerken für die Fällung votiert haben. Zusaätzlich eine Bewohnerin aus einer Parterrewohnung. Diese stellt sich jedoch ihren Gartenanteil so mit Pflanzen voll, dass sie schon deswegen kaum die Aussicht geniessen kann. Der andere Parterrebewohner und wir zwei im ersten Stock wollten die Bäume, welche eigentlich Sträucher (Parrotia persica) sind behalten.
Auf die telefonische Anfrage an den Beobachter erhielten wir die Auskunft, dass auf allgemeinen Flächen nur nach einem einstimmigen Beschluss gefällt werden dürfe.
Was uns zusätzlich aufstösst ist die Aussage des Verwalters, bei der Fällung handle es sich um eine "nützliche bauliche Massnahme". Als Gärtner und naturverbundene Menschen empört uns ein solches Verhalten. Unser Ausschussmitglied macht zudem den Grenzabstand geltend. Es gibt aber keine Vorstösse von betroffenen Anwohnern. Alle schätzen die Gehölzrabatte sehr. Es ist wohl eher so wie schon vor Jahren unser Gewerbeschullehrer sagte: Wenn die Menschen ein gewisses Alter haben, dürfen die Bäume auch nicht mehr wachsen. Als Folge davon werden sie gestutzt oder gefällt.
Ä schöne Abe -
Vor bald fünfzehn Jahren haben wir eine Eigentumswohnung gekauft. Bisher waren wir ganz zufrieden hier. Natürlich gab es ab und zu Meinungsverschiedenheiten. Meistens ging es um Kinderlärm. Vor einigen Jahren kamen einige Mitbewohner auf die Idee vor unserem Haus Bäume zu fällen. Damit waren wir überhaupt nicht einverstanden und konnten verhindern dass der Baum vor unserem Hausteil nicht gefällt wurde, wohl aber der vor dem anderen Hausteil (in jedem Hausteil hat es sieben Wohnungen).
Es gibt bei uns Flächen welche zum Haus gehören und Flächen welche der ganzen Sieddlung gehören (61 Einheiten).
Kurz vor der letzten Eigentümerversammlung haben wir vernommen, dass einige Eigentümer zwei schöne Sträucher ca 3.5m hohe Sträucher auf der algemeinen Fläche fällen wollten. Der eine Strauch weil eine er einer Bewohnerin die Sicht auf die Berge einschränke. Der zweite Strauch sollte Grundlos gefällt werden. Angeblich weil er zu gross werde. Es gibt jedoch keine Vorstösse von den umliegenden Häusern. Im Gegenteil der Strauch kaschierte unseren eher hässlichen Betonveloraum. Zudem stand er in einer Gehölzrabatte welche die anderen Häuser abdeckt und welche noch nie beanstandet wurde.
Wir haben gegen die vorgesehene Fällung votiert. Der Verwalter hat entschieden, dass unser Hausteil zwei Wochen Zeit habe über die Fällung zu entscheiden. Unser Ausschussmitglied sollte eine interne Besprechung organisieren. Auf unsere Frage, wann die Aussprache nun stattfinde, sagte er, wir müssten abwarten weil die eine Familie in den Ferien sei. Als dann nichts mehr ging, haben wir angenommen, dass auf die Fällung verzichtet werde. Doch diese Annahme war falsch und die Sträucher wurden am 4. Februar gefällt. Das Ausschussmitglied hat die Familie einzeln befragt und als er vier zusagen hatte, teilte er der Verwaltung mit die Fällung sei ok.
Wir sind der Meinung, dass für das Fällen von Bäumen und Sträuchern auf allgemeinen Flächen ein Einstimmiges Resultat vorliegen muss und nicht ein einfaches Mehr. Der Verwalter will uns nun weismachen, die Fällung sei eine "nützliche Bauliche Massnahme" wofür keine Einstimmigkeit notwendig sei.
Müssen wir dies wirklich akzeptieren?
Bin dankbar für jeden Rat.