Hallo Ben
Wenn Du Dich im Moment nicht in der Lage siehst, eine neue Stelle zu suchen, wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als die Situation wie sie jetzt ist zu akzeptieren. So blöd wie das tönt. Aber es gibt nur das oder das Andere. Wenn Du aber Dich entscheidest zu bleiben, versuche einfach mal den Fokus nicht auf die Andern zu setzen, was die Andern so nicht mehr oder jetzt plötzlich tun.
Manchmal kommt man in eine Phase in der man etwas Ausstrahlt, was die Andern so dann empfangen. Sie schotten sich vielleicht auch nur ab, um das signalisierte Trübsal nicht noch anzuheizen (sie empfinden dies vielleicht einfach so).
Einen wirklichen Rat kann man hier nicht geben, ausser Du versuchst die Situation so einfach mal hinzunehmen, nichts zu erwarten was in Deiner Erwartungshaltung ist. Vielleicht löst sich das Ganze dann einfach so auf, oder Du findest dann die Energie um einen neuen Job zu suchen. Was übrigens manchmal auch gut tut so ein Tapentenwechsel.
Beiträge von doedl
Dieses Forum wird bald eingestellt
Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.
Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
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Vielen Dank für die Antwort. Ich habe den Artikel gelesen. Auf Grund des gemeinsamen Haushaltskontos war ich mir aber nicht sicher ob das dann nicht schon als gemeinsame Haushaltsführung gilt...
Wir wohnen im Kanton Zürich und wenn ich das richtig verstanden habe sind diese Richtlinien anwendbar. Unsere Mitbewohnerin versteht aber rein gar nichts von dem Ganzen und sie informiert sich überhaupt nicht. Wir versuchen jetzt eine Lösung zu finden. Entweder zieht sie aus oder wir lösen die WG auf. Das ganze ist uns doch etwas zu heikel.
Kann hier aus eigener Erfahrung sagen, dass Herr Sozialversicherungsberater hier recht hat.
Solange alle ihren "gerechten" Beitrag in ein gemeinsames Konto einzahlen, dieses nur für die gemeinschaftlichen Auslangen verwendet wird, wird das Sozialamt nur dies kontrollieren wollen. Eine rechtliche Grundlage zur Herausgabe von Konten oder ähnlichem der anderen WG-Bewohner gibt es nicht. Wenn eine Kürzung beim betreffenden WG-Mitglied passieren würde, nur aus dem Grund, dass die Sozialleistung zu hoch wäre in der Berechnung auf die Wohnsituation des WG-Mitgliedes.
Sie die anderen WG-Mitglieder müssen in keinster Weise bedenken haben oder für ein WG-Mitglied aufkommen. Und auch mein Tipp... WG muss nicht aufgelöst werden. Abwarten was Sozialamt weiter unternimmt. Vielleicht kommt nun nichts mehr, da die nötigen Grundlagen für die Kontrolle vorliegen. -
Klar definierte und gesetzlich festgehaltene Auszahlungsquote bei Spielautomaten:
SR 935.521.21 / Art. 28 Auszahlungs- und Gewinnquoten
1 Ein Glücksspielautomat muss eine theoretische Auszahlungsquote von mindestens 80 Prozent aufweisen.
2 Die Auszahlungsquote ist mittels anerkannter Wahrscheinlichkeitsrechnungen in Bezug auf die mögliche Anzahl der Spielergebnisse zu berechnen oder mit Testspielen nachzuweisen.
http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/20040980/index.html -
Beim französischen Roulette gibt es 37 Zahlen. 18 Zahlen sind Rot und 18 Zahlen sind Schwarz, die Zahl 0 ist Weiss. Wenn Sie zum Beispiel auf Rot gesetzt haben und die Kugel fällt auf eine rotes Feld, erhalten Sie den doppelten Einsatz zurück. Nur wenn die Kugel auf die 0 fällt,gehört der ganze Einsatz der Spielbank. Wenn Sie also ständig nur auf eine Farbe setzen, verlieren Sie langfristig nur Geld, weil es die Zahl 0 gibt. Das sind die 2,7%. Bei allen Setzvarianten haben Sie langfristige eine Chance von 97,3%, ihren Einsatz zurückzuerhalten oder sogar zu gewinnen, nur dauert es je nach Risikovariante länger, bis Sie mit Sicherheit diese Chance realisieren können. Darum ist es falsch, immer am Tiefpunkt ihres Spiels das Casino zu verlassen.
Wie das Roulette funktioniert ist glaub den Meisten bekannt.
Selbstverständlich ist die Wahrscheinlichkeit vorhanden, dass Theoretisch ein Chance von 97,3% entstehen kann. Wann dieser Wert jedoch erreicht wird ist nicht definiert und könnte erst wieder in 100 Jahren eintreffen. Das aus dem Grund, weil die Kugel nicht in einer definierten Reihenfolge in die Schale fällt. Und dass eine Wahrscheinlichkeit entstehen kann hat auch niemand bezweifelt. Jedoch die Tatsache, dass eine Wahrscheinlichkeit aufgrund von Zufällen entsteht. Diese ist in ein Zahlenform/Statistik verfasst und über einen undefinierbaren Zeitraum so auch ersichtlich.
Was nun jedoch an unten stehender kurzform meiner Aussage nun falsch sein soll ist nach wie vor nicht erkennbar oder wiederlegt.
Roulette ist eine Wahrscheinlichkeit aufgrund von Zufällen
Lotto ist eine Wahrscheinlichkeit aufgrund von Zufällen
Spielautomaten sind eine voraus definierte Auszahlungsquote die in eine zufällige Reihenfolge verpackt ist.
Und eine Wahrscheinlichkeit ist: Die Wahrscheinlichkeitstheorie oder Wahrscheinlichkeitsrechnung ist ein Teilgebiet der Mathematik, das aus der Formalisierung der Modellierung und der Untersuchung von Zufallsgeschehen hervorgegangen ist. Gemeinsam mit der mathematischen Statistik, die anhand von Beobachtungen zufälliger Vorgänge Aussagen über das zugrunde liegende Modell trifft, bildet sie das mathematische Teilgebiet der Stochastik. Die zentralen Objekte der Wahrscheinlichkeitstheorie sind zufällige Ereignisse, Zufallsvariablen und stochastische Prozesse.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wahrscheinlichkeitstheorie -
Hallo Moonschein
Ich kann Snoopy nur beipflichten, das würde ich auch so tun.
Auf der Gemeinde/Sozialamt diese Vorkommnisse dokumentiert hinterlegen.
Versuchen den bestehenden Beistand so "auszuboten" dass die Gemeinde/Sozalamt diese oder die möglichen Rechnungen bezahlt.
Sich schnellstmöglichst mit den gleichen (obig erwähnten Dokumenten) beim KESB melden
Und das immer schriftlich dokumentiert oder belegt.
Wenn diese Dokumente dann über alles zeigen, dass Ihnen so massive Probleme entstehen die vom Beistandsverhalten herrühren, wäre ein Wechsel des Beistands sicherlich möglich. Ein durch diese Probleme ein "Verlassen" des Beistandes zu erwirken dürfte ein sep. Thema sein. Sie müssten hier die zwei Dinge trennen.
1. Sie haben mit dem Beistand Probleme die müssen gelöst werden oder der Beistand muss gewechselt werden.
2. Es muss abgeklärt werden ob die Beistandverfügung in Ihrem Fall ausser Kraft gesetzt werden kann oder nicht
Diese zwei Punkte haben wohl einen Kausalzusammenhang, aber nicht für den Entscheid vom zuständigen Amt. Da wird das sep. Angeschaut und sep. Entschieden -
Hallo Eviva
Auch ich kann Dir nur raten. Warten bis ende August. Wenn er tatsächlich nicht tut, was er unterschrieben hat, dies mittels Beweis dokumentieren (zB Polizei) und falls die nichts tun könnten, ist es über den Richter relativ schnell definiert. Hierfür gibt es auch Schnellverfahren bei akuter Gefahrenlage oder im Sinne des Kindeswohls. -
wenn die Zahl auf welche die Kugel beim Roulette fällt zufällig ist (= die Wahrscheinlichkeit, dass die Kugel bei einem Wurf auf eine bestimmte Zahl fällt für jede Zahl gleich hoch ist).
Dass die Kugel sicher mal in ein Feld fallen wird, ist nun schon eine Wahrscheinlichkeit eingetreten die nahezu 100% liegt.
Dass die Kugel in irgend ein Feld im Roulett fallen wird ist auch eine Wahrscheinlichkeit die bei nahezu 100% liegt.
In Welches der Felder sie fallen wird ist jedoch Zufall (1 zu 37) und nur mittels einer lang geführten Statistik und Erfassung der Ergebnisse zu belegen, dass vielleicht ein Muster oder eine Gleichheit entstehen könnte oder kann.
Je länger und je mehr Zahlen erfasst werden ist auch die Wahrscheinlichkeit gross oder nahezu 100% dass die prozentuale Annäherung der Gleichheit gegeben ist. Diese Statistik besagt jedoch nicht, dass die nächste oder in naher Zukunft liegende Zahlen derjenigen Zahl entsprechen muss, die laut Statistik nicht oder schon lange nicht mehr gefallen war. Sie besagt lediglich, dass die Wahrscheinlichkeit da ist, dass sie nächsten vermutlich da hineinfallen wird, könnte oder sollte.
Das ungeleiche Auftreten der Zahlen ist einfach nachlesbar bei
http://www.swisslos.ch
Da wird jeder Type von Los einzeln aufgeführt. Die Zahlen sind über viele Jahre erfasst worden.
Daher kommt auch meine Aussage: Der Roulett-Tisch ist auf der Basis von Zufall und der Spielautomat ist auf der Basis einer vordefinierten und in eine Zufälligkeit gebrachte Auszahlungsquote. Ergo nichts mit Zufall sondern elektronsch errechnet. Dazu benötigt es auch keine langjährigen Statistiken die einen Zufall zu einer Wahrscheinlichkeit bringen, sondern es ist einfach gesagt. Berechnung. Klare Mathematik und Kalkulation.
Warum gehen Sie denn nicht auf meine Aeusserung ein?
Casion: die Ermittlung des Gewinners ist Zufall, die ermittelte Zahl ist Zufall, die Betragshöhe ist basierend auf dem Einzelbetrag. Die Auszahlungsmenge kann nicht verändert werden. Eine Auszahlungsdefinition ist nicht möglich.
Swisslos: die Ermittlung des Gewinners ist Zufall, die Betragshöhe basiert aufgrund des Einsatzes und der Menge der gespielten Einsätze. Die Auszahlungsmenge wird aufgrund der Auszahlungsquote verändert oder angepasst. Eine Auszahlungsdefinition kann gesteuert werden (nicht die Quote).
Spielautomat: die Ermittlung des Gewinners ist Zufall, die ermittelte Zahl unterliegt einer Auszahlungsquote, ist basierend auf dem eingesetzten Einzelbetrag. Eine Auszahlungsdeinfition ist gemäss Quote (nicht der Betrag) definirt.
Und schlussendlich war die Diskussion, dass ein Casino die besser Wahl sei um sein Glück zu versuchen.
Jeder aber auch wirklich jeder Zufall kann nach Erfassung seiner Grundlagen zu einer Wahrscheinlichkeit zusammengefügt werden. Trotzdem bleibt eine Wahrscheinlichkeit eine Aussage aufgrund vieler Zufälle.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wahrscheinlichkeitstheorie
Womöglich wird nun noch behauptet, dass es keine Zufälle gibt?
Naja das wäre vermutlich mal ein neues Thema. -
Hallo
Das denke ich auch. Dass der Vermieter nach der Abnahme den Schlüssel verlangt ist vermutlich logisch und vernünftig. Er nimmt ja die Wohnung zu diesem Zeitpunkt ab und bestätigt dann das Ende. Sie haben demzufolge kein Anrecht mehr die Wohnung zu betreten nach der Abnahmen. Ohne etwas zu unterstellen; Sie könnten ja im Nachhinein noch Veränderungen vornehmen die der Vermieter dann nicht abgenommen hätte.
Wie es sich mit der Miete verhält kann ich nicht genau sagen. Stelle mir jedoch vor, dass wenn der Vertrag per 15.08 anläuft auch die Miete von Ihnen bis dahin bezahlt sein muss. Vom neuen Mieter ab da bezahlt sein muss. Aber sollte doch auch kein Streitpunkt werden. Einfach die Miete vom Nachmieter erbeten und dem Vermieter als Gesammtes einzahlen oder überbringen gegen Quittung.
Die Kaution grundsätzlich wäre auch per 15.08 zurück zu zahlen. Wobei es immer noch eine Zahlungsfrist gibt für die Rückzahlung. Es könnte sich ja noch um Differenzen aus der Wohnung verzögern. Dafür ist eine Kaution schliesslich auch da. Sicherstellung für nichtzahlung der Miete oder ungedeckete Schäden bei Mietende. -
Es hat niemand etwas dagegen, dass die Diskussion mit Inhalten aus dem Internet "belebt" wird, dann schreibt man jedoch klar dazu aus welcher Quelle man zitiert und stellt das Geschriebene nicht als seinen eigenen Beitrag hin.
Tatsache ist wie schon beschrieben. Eine Wahrscheinlichkeit basiert immer auf einer zusammengetragenen Menge an Zufällen. Und solche Zufälle in der Gesamtheit kann auch eine Wahrscheinlichkeit ergeben. Es bleibt jedoch eine nicht manipulierbarer Zufall.
Grundsätzlich muss hier mal gesagt sein, dass es sich bei Casino, Swisslotto und Spielautomat immer um ein anderes System handelt.
Casion: die Ermittlung des Gewinners ist Zufall, die ermittelte Zahl ist Zufall, die Betragshöhe ist basierend auf dem Einzelbetrag. Die Auszahlungsmenge kann nicht verändert werden. Eine Auszahlungsdefinition ist nicht möglich.
Swisslos: die Ermittlung des Gewinners ist Zufall, die Betragshöhe basiert aufgrund des Einsatzes und der Menge der gespielten Einsätze. Die Auszahlungsmenge wird aufgrund der Auszahlungsquote verändert oder angepasst. Eine Auszahlungsdefinition kann gesteuert werden (nicht die Quote).
Spielautomat: die Ermittlung des Gewinners ist Zufall, die ermittelte Zahl unterliegt einer Auszahlungsquote, ist basierend auf dem eingesetzten Einzelbetrag. Eine Auszahlungsdeinfition ist gemäss Quote (nicht der Betrag) definirt.
Und schlussendlich war die Diskussion, dass ein Casino die besser Wahl sei um sein Glück zu versuchen.
Aber Gesamthaft betrachtet ist JEDE Art eines solchen Spiels immer ein Minusgeschäft für den Nutzer. Der Betreiber verdient immer etwas daran und das geht dem Gewinn ab und somit bleibt es immer ein Zufall ob man genau Jener ist, der gewinnt oder nicht. Die Auszahlungsbeträge sind einfach sicherlich beim Automat und bei Swisslotto klar definiert und somit auch klar kalkulierbar. -
@SVB
Klar bin ich schuld.... Das ist Ihnen ja Wichtig, dass Sie Recht haben.
Sie würden also einen Rechtsstreit nicht austragen, wenn er vom Amt als aussichtslos gilt, aber schlussendlich doch gewonnen wurde? Komische Einstellung. Man darf also davon ausgehen, dass der Geldgeber (Staat) schon weiss, wie die Richter entscheiden? So zumindest stellt es sich nun für mich dar, wenn die Rechtspflege keine "Unterstützung" gegeben hat, aber der Prozess dann trotzdem ohne Probleme gewonnen wurde.
Solche Empfehlungen an einen Betroffenen sind mal sicher keine guten Hilfen.
PS: Ist schon klar, dass immer die andern Schuld sind, dass ein Tread aus dem Ruder gerät. Nur weil man sich getraut etwas zu schreiben, was einem Andern nicht passt und dann gleich seitenweise Belehrungen erhält. Manchmal sollte man nicht nach Gesetzen suchen, diese mittels Quellnachweisen belegen, sondern moralische Unterstützung anbieten. Und dies ist mittels Vollschreiben eines solche Tread's nicht getan. Auch wenn man es "besser" weiss.
Somti verabschiede ich mich und danke Herrn SVB für die genüssliche Zeit. Nun dürfen Sie sich eine neue Zielscheibe suchen.
Solong -
memo
Danke für Ihren Einwand. Das ist genau das was ich versucht hab zu erklären. Es nützt niemandem, wenn man mittels Gesetzen und Paragraphen versucht Recht zu behalten. Sicherlich nützt es nicht dem Betroffenen. Diese meine Aussage können Sie in meinen Texten unschwer erkennen. Und ja LEIDER.... Selbst das Lob an alle die einfach unkompliziert helfen werden mittels "unmöglichen Einwürfen" lächerlich gemacht. Dass man ein solches Verhalten und solche menschenverachtende Aussagen nicht so im Raum stehen lassen möchte dürfte klar sein.
Interessant ist, dass es meistens die Themen sind, die hohe Lesezugriffe haben. Und vorallem trifft es immer die sozialen Themen. Wiederum genau jene Themen die Betroffenen helfen könnten. ICh gebe Ihnen absolut Recht..... Peinlich!!!! -
Korrektur des Absatzes:
genauso verhält es sich hier - Es nützt absolut niemandem, wenn man auf Paragraphen und Gesetzen "herumreitet", und vielleicht damit noch Recht erhalten würde, wenn diesen Personen nicht "moralisch" geholfen wird. Recht haben heisst nicht, Recht bekommen. Trotz allen Paragraphen, Rechten und Gesetzen. Wenn einigen mit Ihrem Gesetzeswissen geholfen wurde ist das doch schön und geniessen Sie Ihren Erfolg. Selbstverständlich danken Ich auch Ihnen. Zwar nicht für die von mir im vorherigen Text angesprochene Hilfe. Aber ich danke Ihnen hier einfach mal.... -
@SBV
Sie dürfen an das Glauben, was Sie hier schreiben, das spricht Ihnen auch niemand ab - Und was ich als unsozial ansehe oder nicht, muss nicht Ihr Problem sein. Wenn Sie sich betroffen fühlen, bei z.B. der Definition "Paragraphenreiter" kann ich das auch nicht ändern. Sie möchten Sich ja angesprochen fühlen. Und irgendwie scheint es Ihnen auch wichtig zu sein, sich angesprochen fühlen zu dürfen, sonst würden Sie Wünsche und Bitten respektieren.
Betreffend Ihrer Aussagen Rechtshilfe, dass das so im Gesetz stehe ist mir bewusst und bekannt. Dafür benötige ich keine Rechtsbelehrung von Ihnen. Sie dürfen davon ausgehen, dass auch ich über eine gewisse Intelligenz verfüge. Nur ist Ihr Bezug auf dieses Gesetz einfach eine Schönrederei und nicht Tatsache. Dazu könnte ich Ihnen pers. Beispiele bringen, die als Rechtsbeistand gemäss Ihrem Paragraphen abgelehnt wurden "keine Aussicht auf Erfolg" - Jedoch nach Eigeninitative und Eigenfinanzierung ohne grosses Problem dann "gewonnen" wurde. Und nein Quellnachweise werde ich nicht liefern, auch wenn vorhanden. 1. Wenn Sie es nicht glauben möchten, lassen Sie's - 2. Datenschutz dürfte für Sie ja auch kein Fremdwort sein
Wenn Sie denken, dass ich Ihnen gedankt habe, ist das ja schön für Sie. Ich danke aber eher an jene Helfer, die nicht einfach auf Paragraphen setzen, die so zum Recht verhelfen sollen. Eher auch an zb. Jene die in Kriesengebieten ihr Leben aufs Spiel setzen um zu helfen. Denn auch in Kriesengebieten gäbe es Gesetze die eingehalten werden müssten. Aber den Betroffenen hilft das nicht wirklich. (NB: das bsp. Kriesengebiet ist jetzt überzogen, damit auch Sie erkennen können, wer mit meinem Danken gemeint war)
genauso verhält es sich hier - Es nützt absolut niemandem, wenn Sie Ihr Wissen über Paragraphen und Gesetze hier veröffentlichen. Die Betroffenen haben ein Problem und wie Sie sicherlich schon lesen konnten, haben auch Paragraphen da nicht zu Recht geholfen. Recht haben heisst nicht, Recht bekommen. Trotz allen Paragraphen, Rechten und Gesetzen. Wenn einigen mit Ihrem Gesetzeswissen geholfen wurde ist das doch schön und geniessen Sie Ihren Erfolg. Selbstverständlich danken Ich auch Ihnen. Zwar nicht für die von mir im vorherigen Text angesprochene Hilfe. Aber ich danke Ihnen hier einfach mal.... -
@Sonderkurier
Ihr Übertitel ist insofern richtig, da es leider in den Industriestaaten "nur" das Rechts des Stärkeren gibt. Jene die sich gut "verkaufen" können. Jene die mehr Finanzen haben um sich wehren zu können, erhalten auch mehr "Gehör". Das ist so. Und aus all den hier gezeigten Reaktionen gibt es dann noch Jene, die versuchen diesem unsozialen Verhalten nachzueifern. Warum auch immer.
Es war in einer Menschengesellschaft noch nie "erwünscht" anders zu sein, als so wie man dies als üblich betrachtet. Fällt man aus dem erwünschten üblichen Rahmen, fällt man aus dem System. Zum guten Glück gibt es noch Menschen, die sich auch OHNE finanzelle Bereicherung um Andere kümmern, wenn sie Hilfe benötigen. Diesen Menschen möchte ich hiermit einmal danke sagen. Ohne dieses Sozialverhalten würden die Paragraphenreiter und Quelltextintelligenten weiterhin unser Geld "verpulvern" ohne wirklich geholfen zu haben.
---> Herzlichen Dank an ALLE die ohne lange zu Lamentieren direkt vor Ort dem Hilfsbedürftigen helfen.
@SVB
Es hat Ihnen niemand Ihr Super-Wissen aberkannt. Bezweifelt, dass Sie zu diesen Megaintelligenten gehören. Oder in irgend einer Weise Ihre Belegungen der Fachausbildungen angeweifelt. Nur... Fachwissen, HS-Intelligenz bedeutet nicht, dass man das Verständnis für Respekt, Anstand und sozialem Verhalten besitzt.
PS: Selbstverständlich ist solches im Internet nachlesbar, was auch keiner bezweifelt hat. Da heutzutage nahezu Jeder sich "verwirklichen" kann im Internet sind die so beschriebenen Quellen auch als "Absolut" zu lesen. Naja... Der Computer kann halt nur so Intelligent sein, wie Derjenige der Ihn bedient. -
Toll - Sie dürfen stolz sein
Ja ich habe Recht und Sie haben nachweislich unrecht.
- Wissen - Wirtschaftsspeziallist
- Wissen - Finanzspezialist
- Wissen - Sozialversicherungswesen
- Wissen - Staatspolitik
- Wissen - korrekte Suche von Texten (schneller als Google)
Manche Genie's sind oder waren Lächerlich -
@SVB
Sehen Sie, da ist der Unterschied von Ihnen zum Rest. Sie haben Recht - schwelgen sich in Ihrem geglaubten Recht. Vergessen dabei alle Wünsche anderer Menschen und sind glücklich, dass Sie Recht behalten (wenn's dann stimmt). Zudem überlassen Sie es bitte mir ob und wohin ich gehe. Auch das geht siie nichts an. Wie schon gesagt: Hat es nichts mit Korea oder anderen Staaten zu tun, sondern mit Respektlosigkeit Ihrerseits, wenn man sich nicht an Wünsche Anderer halten möchte.
Und schon sind wir wieder im Thema - genau daher kommt es, dass man nicht respektiert dass IV-Bezüger keine Kranken sind, die einfach ein Almosen bekommen sollen, sondern das Recht auf "vernünftiges LEben". Es ist absolut befremdlich, wenn ich zusehen muss, wie Menschen (die sich teilweise nicht mahr wehren können) mittels Gesetz-Piloten in einer absolut menschenverachtenden Weise pausenlos auf Ihr Gesetz versteifen.
Es gibt ganz klar auf heute noch IV-"Kriminelle". Aber nun einfach wiederum mittels Gesetzen, Statistiken und dergleichen zu pauschalisieren ist nicht wirklich das soziale Denken das zu leben wäre. Es wurde ja klar und deutlich hier geschrieben, wohin oder mit wem man sich verbünden solle, wenn man nicht in der Lage ist Sozial zu denken.
Und ich empfehle den Gesetzes-Rittern sich mal persönlich um solche Menschen zu kümmern. Vielleicht bekommen sie dann das nötige Gespür um den Missbrauch erkennen zu können, damit nicht mittels Pauschalisierung Jene betroffen sind, die sich nicht mal äussern können. -
Klar SVB
Sie haben immer Recht. Was aber nicht heisst, dass Sie Recht bekommen....
Es ist schön, dass Sie Quellen dazu gefunden haben die Ihr angbl. Wissen unterstreicht. Wie aber immer in einem System ist Recht haben und Recht bekommen zwei Dinge. Zudem könne Sie hier mit angbl. Quellen posten. Mir sind die richtigen Quellen bekannt und bis noch vor kurzer Zeit durfte ich versuchen diese auch umzusetzen. In Bezug zur EU und Ihrer Regeln sollten Sie irgendwann einmal einsehen, dass es Regeln gibt, die existieren, niemand oder nur wenig davon wissen.
Und noch pers. - Auch wenn Sie erneut versuchen hier pausenlos mich mit Ihren Aussagen zu "provozieren" steht das Ihnen selbstverständlich frei. Zeigt jedoch klar und deutlich Ihre Respektlosigkeit gegenüber anderen Menschen. Sie wurden von mir schriftlich gebeten meine Texte NICHT mehr zu kommentieren. Das wäre auch eine Regel, die klar belegt: Das Recht nicht von Ihnen belästigt zu werden hätte ich, bekomme aber das Recht nicht, weil Sie sich einfach nicht daran halten. -
@SVB
Ist das nicht etwas.... na sagen wir, ein etwas zu hoch angesetztes Selbstbewusstseins? Sie finden keine Quelle zu meiner Aussage und definieren das dann als Bestätigung, dass Sie Recht hätten? -
Mittels pausenlosen Quellen-Nachweisen, die aus irgendwelchen Medien "zitiert" werden, wird es das auch nicht ändern. Auch nicht Aufstellungen über Zahlen und deren angeblichen Bestätigten Quellen.
Werft Euch weiterhin solche Zahlen und Quellnachweise um die Ohren....
Fakt ist, dass ich zwischenzeitlich solchen Menschen persönlich geholfen habe, in der Zeit, in der Ihr nur lamentiert und erklärt warum etwas nicht gehen soll, oder was doch geht.....
Würde vorschlagen, geht auf die Strasse und befasst Euch mit der betroffenen Person und qualifiziert hier nicht mittels Gesetzen, Quellnachweisen und Zahlen. Taten und NUR Taten sind in unserer Welt gefragt.... -
@Sonderkurier
Es ist beschämend, wie man auf dem Buckel Betroffener alles in die Länge zieht, das mal als Erstes.
Zudem erwähne ich erneut, dass es sich bei solchen "Schicksalen" um Menschen geht und nicht um Nachweise von Fakten oder Sparpotential.
Mich pers. enttäuscht eigentlich die Tatsache, dass an solchen "Ecken" gespart wird. Es gäbe vermutlich massiv mehr andere Ort die gute Einsparungen ergeben würden. Interessant wäre mal zu sehen, ob auch die Parlamentarier inkl. BR ihren pers. Anteil an diese Sparentscheide abgeben. Bei solchen Einkommen würde z.B. eine Verdoppelung der IV-Abgabe niemandem "Weh" tun. Aber meistens trifft es so oder so immer Jene die bereits am unteren Lohnsegment leben und die normalen Grundkosten den grössten Teil der Einnahmen auffrisst.
Ob und in welcher Weise ein Gericht die angesprochene Reaktion tatsächlich umsetzt möchte ich hier nicht dementieren. Stelle mir jedoch auch vor, dass Jemand der mit exzellenter anwaltlicher Unterstützung (die viel Geld kostet) mehr erreichen kann oder könnte. Es ist leider so, dass Geld die Welt regiert. Und je globalisierter wir werden, legen wir damit auch den Grundstein, dass die hyperinternationalen Firmen immer Stärker werden. Es wird für Normalbürger immer unübersichtlicher und schwieriger den Überblick zu behalten. Aber das hat System.
Sozial würde oder bedeutet, dass alle die haben auch abgeben, dass Andere die nicht haben auch das haben was sie zum leben benötigen. Aber da sind wir in der Schweiz vermutlich nicht alleine. Trotz allem können wir bestimmt sagen, dass wir ein recht gutes Sozialnetz haben.