Hallo,
das mit der EL ist gar nicht so einfach. Mein Vater war im Altersheim per 30.03.2011, und hatte eine Wohnung, die wir per 30.09.2011 verkauften.
Bei unserem Antrag auf EL wurde ihm eine Proforma-Vermietung angerechnet, da er bereits im Altersheim war und die Wohnung eigentlich leer. Auch wurde ihm der Wert zwischen Wohnungswert 430'000 und 330'000 Hypothek als Vermögen angerechnet - obwohl ja dies eigentlich nicht vorhanden war. Also hatte er ca. 1'000.-- zuviel Einnahmen pro Monat - keine EL.
In Wahrheit hatte er AHV + 2. Säule ca. 4'300.-- Einkommen, das Alterheim ohne KK und so kostete aber 5'800.--.
Einspruch nützte nichts.
Gruss,
Blauring
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Hat nur Wohnungen um 900.-- frei. Geht mir eigentlich auch nicht um die 200.-- denn ich will ihn ja unterstützen, darum bezahle ich auch die Einkäufe ab und zu - was eigentlich auch jeder normale Haushalt so macht.
Aber bin nicht einverstanden, dass vom sowieso schon zu knapp bemessenen Grundebdarf noch 200.-- auf meine Kosten gespart werden. -
Batro
Sorry aber anscheinend hast du was falsch verstanden. Das Amt bezahlt nut 650.-- also nicht einmal die NK für die WOhnung. Was er aber nun mit seinem Grundbedarf von 950.-- macht muss ja eigentlich gleich sein - er kommt über die Runden.
Nun will das Amt aber am Mai nur noch 650.-- für die Wohnung bezahlen + 950 Grundbedarf minus 200.-- anteilige Kosten von mir.
Das verstehe ich nicht und bin auch nicht einverstanden, etwas anderes wäre es, wenn das Amt die volle Miete übernehmen würde.
Möchte nur einen Gesetzesartikel oder Beitrag finden wo ich mic da drauf beziehen kann. -
Batro
Das Sozialamt bezahlt ihm nur 650.-- inkl. NK, die restlichen 400.-- bezahlt er vons einem Grundbedarf. Eben dies stösst dem Sozialamt schlecht auf, denn sie sagt, er kann von den restlichen 550.-- nicht leben. -
Batro
Das Sozialamt bezahlt ihm nur 650.-- inkl. NK, die restlichen 400.-- bezahlt er vons einem Grundbedarf. Eben dies stösst dem Sozialamt schlecht auf, denn sie sagt, er kann von den restlichen 550.-- nicht leben. -
Mein Freund bezieht Sozialhilfe und nun findet das Amt, dass seine Wohnung für 1050.-- zu teuer ist, da er nur Anspruch auf 650.-- hat, die er auch nur dafür bekommt. Er sollte sich nun eine neue Wohnung suchen, bis zu 800.-- würde das Sozialamt bezahlen - ansonsten würde ihm ab Mai 2012 meine Ünterstützung angerechnet.
Diese besteht darin, dass ich 1-2x pro Monat den Wochenende Einkauf bezahle, da ich ja am Wochenede dort esse, aber ansonsten nicht dort bin. Wir leben nicht zusammen, sondern sind nur befreundet, also kein Konkubinat.
Werden natürlich Einspruch erheben, denn es kann ja nicht sein dass von seinem Minimalbedarf noch 200.- abgezogen wird nur weil das Sozialamt ihn aus der Gemeinde rausekeln will. Wer kann mir aber einen Link mitteilen, dass ich mich besser darauf berufen kann.
Dannke. Swissgirl