Zwei Häuser und zwei Eigentümer?? Da braucht es doch keine externe Verwaltung. So etwas kann man doch selber machen. Strom- und Wasserzähler ablesen machen doch die Werke und ein gemeinsamer Heizöleinkauf ist auch keine Hexerei.
Selber wohne ich in einer Siedlung von 20 Reihenhäusern und habe vor 25 Jahren während einiger Jahre die Verwaltung für die ganze Siedlung besorgt. Jeder hat in seinem Haus einen eigenen Wasser- und Stromzähler und einen eigenen Öltank. Also blieb an mir lediglich die Abrechnung der gemeinsamen Kosten für Lüftung, Beleuchtung der Tiefgarage, Gärtner etc. sowie die Koordinierung des gemeinsamen Öleinkaufs hängen. Zudem wurde ein Erneuerungsfonds geäufnet. Ein Postkonto und ein Sparkonto sowie eine günstige Software für die doppelte Buchhaltung reicht da völlig aus.
Wenn man nur zu zweit ist, gestaltet sich das Ganze noch viel einfacher. Externe Verwaltungen kosten nur viel Geld. Wenn man die Verwaltung selber macht, kann man das gesparte Geld an einem schönen Sommerabend an einer Gartenfête mit Grill und Bier durchlassen.
Rolf
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Die Postfinance hat (vom Parlament so gewollt) keine eigene Banklizenz und muss deshalb für den Wertschriftenhandel mit einer Partnerbank zusammenarbeiten. Bis vor kurzer Zeit war dies die "Banque cantonale Vaudois". Die Post hat tatsächlich keine Depot- und Kontoführungsgebühren verrechnet und war damit für Kleinanleger die günstigste Möglichkeit, Geld in Aktien und Obligationen anzulegen.
Grundlagenwissen: Bekanntlich ist auf den Zahlungs-Postkonti der Post immer eine gewisse Menge Geld als "Bodensatz" vorhanden und dessen Zinsertrag bei der Nationalbank diente über Jahrzehnte dazu, die Kosten tief zu halten. Weil, wie oben bereits erwähnt, die Post im klassischen Zinsdifferenzgeschäft als Bank nicht aktiv sein durfte, ist diese Möglichkeit in Zeiten von Negativzinsen dahingeschmolzen wie Schnee an der Sonne.
Der Vertrag mit der BCV wurde nun aufgehoben und die Bank "Swissquote" neu als Depotdienstleister eingesetzt. Gleichzeitig wurde eine Kontoführungsgebühr für das E-Trading eingeführt. Swissquote arbeitet eben auch nicht gratis...
Als "Zückerchen" wurde dann den E-Trading-Kunden aber eine Vergütung für Handelsaufträge in eben dieser Höhe der Kontoführungsgebühr angeboten. Wer also mit Aktien handelt, erhält die Kontoführungsgebühr quasi retour.
Die Frage stellt sich nun:
Was haben Sie sonst noch an Wertschriften in ihrem E-Trading - Depot? Wenn diese 35 UBS-Aktien das einzige ist, was Sie haben, können Sie diese Aktien getrost mit Gewinn verkaufen und das E-Trading vergessen. Vor der Trump-Wahl sind die Bankaktien ja regelrecht durch die Decke gegangen, mittlerweile aber wieder etwas gesunken. Schauen Sie nach, was ihr Einstandskurs ist und entscheiden Sie danach.
Wenn Sie andererseits auch noch andere Titel halten, empfehle ich, das Depot und die Kundenbeziehung zu Postfinance zu behalten. Die Post ist immer noch der billigste Anbieter auf dem Markt, im Gegensatz zu allen anderen Geschäftsbanken. Was z.B. UBS und CS an Depot- und Kontoführungs- und Handelsgebühren verlangen ist geradezu als obszön zu bezeichnen.
Wie lange ist denn ihr Anlagehorizont? Wenn Sie kurz vor der Pensionierung stehen, würde ich das Geld auf ein Sparkonto transferieren und damit haben Sie eine gewisse Liquidität, welche kurzfristig verfügbar ist.
Wenn Sie aber jung sind und noch einen langen Anlagehorizont haben, geht nichts über Aktien. Langfristig gesehen schlagen Aktien jede andere Anlageform. Sie müssen aber bereit sein, auch Rückschläge aussitzen zu können, auch wenn die Baisse einmal zehn Jahre oder länger dauert (siehe Weltwirtschaftskrise in den zwanziger-Jahren oder Finanzkrise 2008.) Viele Leute geraten dann in Panik und verkaufen auf dem Tiefstpunkt der Kurse und realisieren damit den Buchverlust endgültig.
Lesen Sie den Wirtschaftsteil ihrer Tageszeitung oder den Geldberater der SonntagsZeitung und verfolgen Sie die Weltpolitik. Wenn ihnen das zuviel ist oder Sie das Gefühl haben, dass Sie damit überfordert sind, lassen Sie die Finger davon. Dann ist es besser Sie legen ihr Spargeld jedes Jahr in die 3. Säule oder machen einen Einkauf in ihre Pensionskasse.
Ich hoffe, damit wenigstens zu einem kleinen Teil geholfen zu haben.
Freundliche Grüsse
Rolf -
Die Axt im Hause erspart den Zimmermann.
Da hat @ Odysseus recht.
Mein Beispiel betrifft zwar nicht FUST, aber prinzipiell gilt es für alle Konsumelektrik.
Vor einigen Tagen verabschiedete sich mein Mikrowellenofen (25 Jahre alt) mit einem Knall und der Fehlerstromschutzschalter flog raus. Die einhellige Meinung meiner angefragten Kollegen war: Fortschmeissen, neuen Ofen kaufen, Reparatur lohnt sich nicht.
Nun bin ich aber ein Gegner der sogenannten geplanten Obsoleszenz und es hat mich gejuckt, nachzusehen, was denn nun die tiefere Ursache für den Ausfall war.
Also den Ofen nochmals ans Netz und eingeschaltet. Diesmal blieb der FI drin, aber der Ofen funktionierte nach wie vor nicht. Zudem brannte das Licht für die Garraumbeleuchtung nicht.
Also den Ofen aufgemacht und zuerst einmal festgestellt, dass die 5A-Netzsicherung durchgebrannt war. Das kann natürlich verschiedene Ursachen haben.
Als zweites festgestellt, dass die Glühbirne für die Innenbeleuchtung defekt war. Aus Erfahrung weiss ich, dass durchgebrannte und im Innern der Birne heruntergefallene Glühdrähte manchmal Kurzschlüsse verursachen können.
Also zuerst einmal Sicherungen organisiert (6x32mm Glasrohr), die hatte ich nicht am Lager, Kostenpunkt für drei Stück etwas über CHF 5.-, anschliessend Sicherung ersetzt und Glühbirne (normale Backofenbirne 25W E14) gewechselt.
Und siehe da, der Ofen läuft wieder, mit offenem Gehäuse nur 5 Sekunden eingeschaltet wegen der nicht vorhandenen Abschirmung. Anschliessend die HF-dichte Abschirmung wieder angebracht und zufrieden ein Glas Milch aufgeheizt. Mein Gefühl hat mich nicht getäuscht: Es war der Glühfaden der Birne, welcher über den Anschlusspunkten einen Kurzschluss verursacht hat und damit die Sicherung zum Durchbrennen gebracht hat.
Kostenpunkt der Reparatur: CHF 1.50 für eine Sicherung und CHF 1.50 für eine Birne (circa) Der billigste Mikrowellenofen bei der Migros kostet rund CHF 50.-
Die Reparatur hat sich also durchaus gelohnt. Warnung: In Mikrowellenöfen beträgt die Spannung am Magnetron und am Kondensator rund 2000V. Man muss ich also im Klaren sein, wo man hingreift, bevor der Kondensator nicht entladen ist.
Auf YouTube findet man übrigens diverse Reparaturanleitungen für Mikrowellenöfen.
Ich bin überzeugt, dass der im Eingangspost erwähnte Tumbler auch noch zu reparieren ist. Hinter der Marke FUST stecken meistens namhafte Hersteller und von denen kann man die benötigten Ersatzteile einzeln beziehen. Für meine Waschmaschine habe ich auch Teile bekommen, nachdem ich mich beim Grossisten als Sanitärfirma ausgegeben habe. Die Reparaturanleitung kam auch von YouTube. Man muss sich nur zu Helfen wissen...
Rolf -
Wenn keine Angehörigen vorhanden sind, geht der Nachlass an die Wohngemeinde.
Sind Erben vorhanden, aber der Nachlass überschuldet, können die Erben die Erbschaft ausschlagen. Dann wird über den Nachlass der Konkurs eröffnet. Sollte dann wider Erwarten nach der Liquidation durch das Konkursamt noch etwas übrig bleiben, geht die Konkursdividende an die Erben. Bleibt nichts übrig, bleiben die Kosten wiederum an der Gemeinde (sprich dem Steuerzahler) hängen. Die Erben haben dann keine Kosten zu tragen, weil sie eben die Erbschaft ausgeschlagen haben.
Im Übrigen hat jedermann das Anrecht auf ein "schickliches Begräbnis", d.h. z.B. in der Stadt Zürich auf einen schlichten "Normalsarg" oder eine schlichte Urne. Für die Abholung des Verstorbenen am Wohnort, die Kremierung und den Sarg verrechnet die Stadt Zürich keine Kosten. Auch die Grabstelle kostet in Zürich nichts. Dafür gibts dann aber nur die einheitliche Minimalbepflanzung mit Immergrün und ein Holzkreuz mit Namen.
Im Gegensatz zu z.B. Deutschland herrscht in der Schweiz auch kein Friedhofzwang. Man kann also die Urne nach Hause nehmen und im Garten beisetzen oder die Asche im Wald oder im See verstreuen.
In anderen Gemeinden oder Kantonen kann aber eine Bestattung so richtig teuer werden, vor allem wenn private Bestattungsfirmen ins Spiel kommen.
Am 21. Januar ist meine Tante verstorben und ich "durfte" mich mit genau diesem Thema auseinandersetzen, weil nach zehn Jahren im Altersheim praktisch nichts mehr zum Erben vorhanden war. Ein Alters- bzw. Pflegeheim ist ja bekanntlich die beste Geldvernichtungsmaschine.
Rolf -
duky:
Jaja die Zurich...
Ich hatte jahrelang sämtliche Versicherungen bei der Zurich und leider das Pech, dass ich innert kurzer Zeit zwei Autounfälle hatte, nachdem vorher jahrelang nichts passiert ist.
Daraufhin hat mir die Zurich den Vertrag gekündigt.
Selber habe ich dann auch sämtliche übrigen Verträge bei der Zurich gekündigt (Hausrat, Privathaftpflicht, Haus, Bootshaftpflicht und -Kasko etc. etc.)
Der Zurich sind dadurch in den letzten 20 Jahren tausende von Franken Prämieneinnahmen entgangen, was mich gelinde gesagt kalt lässt.
Seit über 20 Jahren bin ich nun zufriedener Kunde bei der Mobiliar, wo ich auch schon Autohaftpflichtschäden hatte, welche aber zu meiner vollsten Zufriedenheit reguliert wurden.
Das berühmte Cabaret Rotstift sagte einmal in einem seiner bekannten Sketches: "Füri die Militärversicherung ist jeder Soldat ein guter Soldat, bis ihm im Dienst etwas passiert...!" Ähnliches könnte man auch über die Zurich sagen. -
In einer Küche empfiehlt es sich, eine Feuerlöschdecke griffbereit zu halten. Diese bekommt man z.B. beim Schweizerischen Feuerwehrverband. Die Aufbewahrungshülle hat eine Öse, dadurch kann die Sache an der Wand aufgehängt werden und die eigentliche Decke zieht man dann im Falle eines Falles an zwei Schlaufen nach unten aus der Hülle.
Gerade bei Fett- und Ölbränden schützt man damit seine eigenen Hände und kann die Decke über die Pfanne / den Topf legen und damit den Brand ersticken.
Auch ältere Fernsehgeräte geraten gelegentlich in Brand,weil in den Netzgeräten zuweilen Kondensatoren durchbrennen. Mit einer über das Gerät gelegten Löschdecke kann man den Fernseher zu zweit ganz gemütlich ins Freie tragen, ohne dass die ganze Wohnung mit hochgiftigem Plasticrauch verqualmt wird.
Fett- und Ölbrände sowie elektrische Geräte, welche noch unter Spannung stehen, niemals mit Wasser löschen! Heisses, brennendes Öl und Wasser ergibt einen gewaltigen Feuerteufel, d.h. Totalschaden an der Küche.
Feuerlöscher sind so eine Sache: Viele Leute kaufen sich im Bastelmarkt einen Löscher in Spraydosengrösse. Das ist alles Mist und viel zu klein! Minimum ist ein 2kg- besser ein 5kg-Löscher. Wenn man nämlich aus Angst vor dem Feuer von zu grosser Distanz aus beginnt, den Brand zu bekämpfen, ist die Dose leer, bevor man wirklich an der Quelle des Feuers angekommen ist.
Pulver ist prinzipiell gut und Wasserfrei (Ölbrand), hinterlässt aber in geschlossenen Räumen eine Riesensauerei.
Schaum ist ungeeignet für Ölbrände, da wasserhaltig.
CO2 hinterlässt keinerlei Dreck, verflüchtigt sich aber schnell, gut geeignet für Elektrobrände, weniger für Flüssigkeiten.
Als ehemaliger AdF kann ich einen Besuch eines Kleinlöschparcours ihrer örtlichen freiwilligen Feuerwehr empfehlen. Viele Feuerwehren veranstalten solche Kleinübungen für Interessenten von Zeit zu Zeit. Dort wird der richtige Gebrauch von Löschern und Decken erklärt und vorgeführt. Erkundigen Sie sich bei ihrer Gemeindeverwaltung oder allenfalls bei der Kantonalen Gebäudeversicherung. Dort und auch beim SFV gibt es auch Merkblätter sowie Kleber fürs Telephon mit der Nummer der Feuerwehr.
Ich hoffe, mit den Tips weitergeholfen zu haben. -
Kundendienst Ticketcorner zum zweiten:
Am 21. Mai findet im Hallenstadion Zürich ein Konzert statt.
Gemäss Programm kann man bei Ticketcorner Billette via Internet bestellen, aber für Rollstuhlplätze muss man auf eine erhöht gebührenpflichtige Nummer anrufen. Nach drei erfolglosen Anrufen zu je Fr. 1.19/min wo ich immer zuerst eine endlos lange Ansage und dann die Warteschleifenmusik zu hören bekam, habe ich dann am Donnerstag ein Mail via Kontaktformular an Ticketcorner mit meinen Wünschen geschickt.
Anschliessend habe ich dann nochmals einen telephonischen Versuch gestartet und bin dann, oh Wunder auch durchgekommen. Dumm nur: Die Telephonistin konnte, auch nach Rücksprache mit der Kollegin, keine Rollstuhlplätze buchen, warum auch immer. Man hat mich auf einen Rückruf am Montag vertröstet, weil am Freitag niemand von den Chefs anwesend sei.
Am Montag habe ich dann den ganzen Tag vergeblich auf ein Mail oder einen Rückruf von Ticketcorner gewartet.
Am Abend habe ich dann ein zweites Mail, diesmal etwas weniger höflich, an Ticketcorner gesandt und und nochmals um einen Rückruf gebeten.
Parallel dazu habe ich an diverse Instanzen der Hallenstadion AG in Zürich ein Mail gesandt und angefragt, wie es sich mit der Buchung von Rollstuhlplätzen im Hallenstadion verhält.
Ich habe dann von der Hallenstadion-Verwaltung drei sich gegenseitig widersprechende Antworten erhalten, unter anderem mit der Aussage, für Rollstuhlplätze sei der Veranstalter in Holland zuständig, ich müsse auf eine Telephonnummer in Holland anrufen...
Nun, verarschen kann ich mich auch selber.
Zum Glück hat dann am Dienstag, d.h. 6 Tage nach dem ersten Buchungsversuch, endlich die Firma Ticketcorner angerufen und ich habe die benötigten Rollstuhlplätze am Telephon ohne weiteres buchen können, mit anschliessendem sofortigen Ausdruck der Billette als PDF.
Na also, warum denn nicht gleich? Es ist auch nicht einzusehen, warum nichtbehinderte die Plätze via Internet gratis buchen können, aber Behinderte müssen auf eine teure Sondernummer anrufen. Ich empfinde dies als diskriminierend. Wenn schon nur eine Telephonbuchung möglich ist, sollte entweder eine gratis-0800 - Nummer geschaltet sein oder zumindest eine normal tarifierte Nummer. Für die erfolglosen Anrufe habe ich für absolut nichts rund sechs Franken ausgegeben und das hinterlässt einen schalen Nachgeschmack in Richtung Abzocke von Behinderten. -
Ärgerlich aber ganz normal, wenns lange dauert.
Ich habe dasselbe auch erlebt nach dem Tode meines Vaters.
Die Sache hat folgenden Hintergrund:
Wenn jemand stirbt, bilden die Nachkommen etc. eine "Erbengemeinschaft" von Gesetzes wegen. Diese wird erst wieder aufgelöst mit der Erbteilung.
Nun, wer ist denn Erbe? Der Erblasser hat offensichtlich ein Testament hinterlassen und über sein Vermögen verfügt. Die Behörde prüft nun, ob z. B. Pflichtteile verletzt worden sind und ob auch noch Erben vorhanden sind, welche im Testament nicht erwähnt worden sind. Dazu muss sie genau wissen, wo denn noch potentielle Erben vorhanden sind und zu diesem Zweck muss die Behörde z. Teil recht umfangreiche Nachforschungen in allen Wohngemeinden der Verwandtschaft vornehmen. Besonders, wenn noch viele Geschwister und deren Nachkommen zu überprüfen sind und Verwandte öfters mal umgezogen sind,womöglich noch in einen anderen Kanton, kann das halt schon eine gewisse Zeit dauern. Die angefragten Gemeinden lassen natürlich nicht gleich alles stehen und liegen, bloss weil eine Verwandtschaftsanfrage kommt. Anders ausgedrückt: Bei umfangreichen Abklärungen ist ein Jahr völlig normal.
Erst wenn ausgeschlossen werden kann, dass nicht noch irgendein Erbonkel aus Amerika Ansprüche erheben kann, wird der Erbschein ausgestellt, wo dann alle Erben definiert sind.
Ohne Vorliegen eines Erbscheins wird keine Bank irgendwelche Gelder auszahlen aus dem Vermögen des Erblassers. Da sind nämlich Banken schon gewaltig auf die Nase gefallen, weil Geld ausbezahlt wurde und dann später noch jemand anders ebenfalls Ansprüche geltend gemacht hat.
Also bei meinem Vater (einfacher Fall, kein Testament, ein einziger Nachkomme, nur eine Person erbberechtigt) hat es rund dreiviertel Jahre gedauert, bis der Erbschein ausgestellt wurde. Bis dahin blieb das Geld auf der Post und der Bank blockiert.
Tragen Sie deshalb die Verzögerung mit Fassung, informieren Sie alle Miterben im Sinne meines Postings und hoffen Sie, dass niemand aus dem potentiellen Erbenkreis sich querstellt. Man sagt nicht umsonst: Beim Erben lernt man die Leute kennen! -
Alle Anbieter kochen nur mit Wasser und sogar mit sehr lauwarmem...
Bei mir ist Cablecom oder wie diese Firma sich jetzt neu nennt UPC der Anbieter. Vor wenigen Tagen habe ich einen Brief erhalten, wonach mein 50/5 - Abonnement auf die doppelte Geschwindigkeit "aufgebohrt" werden soll.
Gestern habe ich mir den Speedtest von CNLAB installiert und mal die Geschwindigkeit nachgemessen. Anstelle der versprochenen 100/10 - Geschwindigkeit kamen gerade mal 75 Mbit aus der Steckdose, und das morgens um zwei, wo wohl das Netz nicht gerade stark belastet ist.
Wenn also in Zukunft Geschwindigkeiten von 500 Mbit/s oder sogar 1000 Mbit/s versprochen werden, ist wohl eine gesunde Portion Skepsis angesagt.
Bekanntlich ist immer das schwächste Glied der Kette, welches das Tempo bestimmt. Ohne Glasfaser bis zum Endkunden und nicht nur bis zum Schacht in der Strasse sind hohe Geschwindigkeiten reines Marketinggeschwätz. Ausserdem muss dann auch noch das Modem, der Router und die Netzwerkkarte im PC das Tempo mitmachen. Und was nützt mir die höchste Übermittlungsgeschwindigkeit, wenn der Server des Datenlieferanten die Webseiten nicht schnell genug liefern kann? Ein wunderschönes Beispiel für die Warterei ist z.B. das Beobachterforum, wo es manchmal ewig dauert, bis eine Seite aufgebaut ist.
Ausserdem ist die Physik nicht zu überlisten. Die Koaxialkabel der Cablecom können nun mal Daten schneller übertragen als die Zweidraht-Leitungen der Swisscom. Und bei Zweidrahtleitungen ist die Entfernung von der Zentrale eine sehr relevante Grösse für den Datendurchsatz. Je weiter peripher man wohnt, desto langsamer ist die Geschichte. Hier hilft wirklich nur Glasfaser, da gibt es keine Dämpfung durch die Gegenkopplung wie in der Zweidrahtleitung. In der Stadt Zürich z.B. werden die Glasfasern neuerdings bis in die Wohnungen gezogen, aber in der Provinz draussen mti total verästelten Einfamilienhausquartieren ist dies schlicht unbezahlbar und wird noch Jahre auf sich warten lassen. Als Kompromiss werden die Fasern in den Strassen verlegt und der Hausanschluss nach wie vor mit Kupfer gemacht, was aber bereits wieder das Tempo etwas reduziert.
Firmen, welche zwingend auf schnellen Anschluss angewiesen sind, wählen ihren Standort heute nicht mehr nur nach Bodenpreisen aus, sondern auch nach dem Grad der Erschliessung.
Ich bin jetzt nur gespannt auf die nächste Gebührenerhöhung der Cablecom, mit dem Argument, man liefere ja jetzt doppelt so schnelles Internet. -
Nachdem der Threadersteller es nicht für nötig gefunden hat, dem unbedarften Forennutzer zu erklären, was Skrill überhaupt ist, habe ich mich zuerst einmal bei Wikipedia schlau gemacht und bin zum Schluss gekommen, dass Skrill eine weitere Dienstleistung ist, welche Otto Normalverbraucher in der Schweiz überhaupt nicht braucht.
Im Computerforum habe ich auf eine Anfrage betreffend PayPal-Konti eine Antwort geliefert, welche man bei Skrill eins zu eins übernehmen kann.
Skrill scheint ähnlich wie PayPal zu funktionieren. Eine Benutzung von solchen Diensten ist im Land der Banken und des gut funktionierenden Zahlungssystems der Postfinance völlig überflüssig. Wer damit grössere Summen ins Ausland verschiebt oder in umgekehrter Richtung, könnte wohl schnell einmal ins Visier der Bankenaufsicht oder der Geldwäschereigesetzgebung kommen.
Bei PayPal hatte ich als Vereinskassier grösste Schwierigkeiten, als mein Konto plötzlich blockiert wurde und erst Monate später wieder benutzt werden konnte. Bei Skrill scheint das nicht viel anders zu sein.
Meine Konsequenz deshalb: Hände weg von all diese Geldverschiebediensten. Bei meiner Hausbank bzw. bei der Postfinance habe ich wenigstens einen Ansprechpartner, welcher jederzeit erreichbar ist und nicht irgendwo im Ausland sitzt.
Rolf. -
Ja, genau so läufts...
Solche Sperenzchen führen dazu, dass der Kunde eben PayPal nicht mehr benützt.
Ich hatte vor Jahren ein PayPal-Konto für einen Verein eröffnet, damit ausländische Vereinsmitglieder via PayPal den Jahresbeitrag zahlen konnten. Eines Tages war das Konto plötzlich gesperrt und ich hatte einen Wochenlangen Papierkrieg mit PayPal, bis das Geld wieder freigegeben wurde. Seither gilt bei mir die Devise: Alles, nur nicht PayPal! In ganz Europa sind mittlerweile Zahlungen mit IBAN und BIC auf unser Post- oder Bankkonto problemlos möglich, womit sich PayPal von selber erledigt hat. Die Schweiz ist als "das Land der Banken" bekannt, wozu also noch PayPal? Weder mit unserer Hausbank, noch mit der Postfinance habe ich je so ein Theater erlebt wie mit PayPal und im allerschlimmsten Fall gibt es ja noch Western Union wenn Geld an einen Ort versandt werden muss, wo keine Bank existiert.
Ich wünsche gute Nerven im Umgang mit PayPal...
Rolf. -
Ich kann auch so ein Lied singen über die SUVA:
Vor mehr als zehn Jahren einen Autounfall gehabt, bei dem ich ein Schleudertrauma und eine Gehirnverletzung erlitten habe.
Nach zwei Jahren kam der Bescheid von der SUVA, die noch andauernden Restbeschwerden seien nicht mehr unfallbedingt, sondern degenerativ und die Leistungen wurden eingestellt. Seither darf die Krankenkasse für die Kuren, den Psychiater und die Physiotherapien aufkommen, obwohl die Ursache glasklar ein Unfall war. Ein juristischer Streit mit der SUVA brachte gar nichts, ausser rund CHF 15000.- an Anwaltskosten, welche zum Glück von meiner Rechtschutzversicherung bezahlt wurden.
Schmerzen im Genick habe ich immer noch und meine grauen Zellen bleiben für immer etwas beschädigt, aber zur Strafe darf ich jetzt immer 10% Selbstbehalt und die Franchise bezahlen, obwohl ich jahrzehntelang Prämien an die SUVA bezahlt habe. Das ist halt der Sozialstaat Schweiz... -
Hier bliebe noch zu ergänzen: Der 13. ist vom Gesetz nicht vorgeschrieben, aber in den meisten Branchen existieren Gesamtarbeitsverträge, welche mit den Gewerkschaften ausgehandelt wurden und in denen die Modalitäten der Lohnzahlung festgelegt sind.
So kann es darin z.B. heissen: Die Jahreslohnsumme wird in 13 Tranchen ausbezahlt, wobei 11/12 des dreizehnten Monatslohns im November und 1/12 im Dezember ausbezahlt werden.
So war es zumindest in meinem Betrieb geregelt.
Für andere Branchen können natürlich abweichende Regelungen getroffen werden. Wenn also bei einem Arbeitnehmer Unklarheiten bestehen, sich einfach bei der zuständigen Gewerkschaft erkundigen, die wissen genau, ob überhaupt und falls ja was genau im Gesamtarbeitsvertrag drin steht.
Rolf. -
Ich kann ihre Entscheidung gut nachvollziehen. Irgendwann haben die Kinder Priorität, denn Beruf ist nicht alleiniger Lebenszweck..
Ihre Fragen kann ich wie folgt beantworten:
- AHV: Wenn ihr Ehegatte durch seine eigene Berufstätigkeit mindestens den doppelten Minimalbetrag an AHV abliefert, sind Sie als Ehefrau automatisch mitversichert und müssen keine weiteren Beiträge zahlen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, welches auf der Website der AHV downloadbar ist.
- Unfallversicherung: Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass Sie bisher über ihren Arbeitgeber bei der SUVA gegen Betriebs - und Nichtbetriebsunfälle versichert gewesen sind. Diese Versicherung endet mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine sogenannte Abredeversicherung bei der SUVA abzuschliessen, welche maximal sechs weitere Monate an die Versicherung anhängt. Dies ist gedacht, wenn z.B. jemand mal zwischendurch zwei Monate oder so arbeitslos ist. Diese Abredeversicherung können Sie online auf der Website der SUVA abschliessen. Nach dem Ende der Abredeversicherung müssen Sie zwingend die Unfalldeckung bei ihrer Krankenkasse einschliessen, sonst stehen Sie ohne Unfallversicherung da. Entsprechende Anmeldeformulare finden Sie auf der Website der meisten Krankenkassen. Warum zuerst die Abredeversicherung bei der SUVA und nicht sofort zur Krankenkasse zügeln? Antwort: Die Krankenkassen zahlen keine Unfallrenten und erheben bei Unfällen Franchise und Selbstbehalt, was bei der SUVA nicht der Fall ist. Für die sechs möglichen Monate habe Sie also eine bessere Deckung bei der SUVA als bei der KK.
- übrige Versicherungen: Ich gehe davon aus, dass Sie über eine Privathaftpflichtversicherung sowie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, allenfalls lauten diese Versicherungen auf den Ehepartner und Sie sind ggf. mitversichert, da im gemeinsamen Haushalt lebend. Das müssen Sie selber abklären.
- Eine weitere Versicherung, welche empfehlenswert ist: Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, welche im Falle einer Invalidität einen bestimmten monatlichen Betrag ausrichtet, denn die zu erwartende IV-Rente als Hausfrau dürfte nicht gerade gross sein. Holen Sie Offerten bei mehreren Versicherern ein. Wie gesagt, im Falle eines Unfalls bekommen Sie von der Krankenkasse keine Rente!
Ich hoffe, mit diesen Tips etwas zur Klärung beigetragen zu haben.
Rolf. -
@ Blume:
Möglicherweise verwechseln Sie hier etwas. Vielleicht ist der Fernsehanschluss im Mietzins inbegriffen, dann müssen Sie für den ANSCHLUSS nicht noch extra bezahlen. Die Billag-Gebühren sind aber ein anderes Paar Stiefel. Mit denen bezahlen Sie die Bereitstellung der Programme durch die SRG und die Übermittlung derselben durch die Swisscom Broadcast.
Auszug aus der Billag-Website:
Ich bin Mieter und bezahle für Radio und Fernsehen schon mit den Mietnebenkosten. Warum muss ich auch noch Radio- und Fernsehgebühren bezahlen?
Mit den Nebenkosten verrechnet Ihnen der Vermieter in der Regel die Kosten für den Anschluss ans Kabelnetz.
Die Radio- und Fernsehgebühren bezahlen Sie dem Bund gestützt auf das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG). Sie dienen der Finanzierung des Service public von Radio und Fernsehen in allen Landesteilen.
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Alles klar jetzt? -
Ein Bekannter von mir hatte auch im Alter von +- 45 regelmässig Angina. Mandeln raus und der Fall war erledigt. Ich selber hatte als Kind auch immer wieder Angina. Auch bei mir Tonsillektomie (Mandelentfernung) und in den letzten 50 Jahren nie wieder Angina gehabt.
Der ihnen gegebene Ratschlag, die Mandeln zu entfernen kommt also nicht von ungefähr. Bei einer Mandelentfernung muss einfach darauf geachtet werden, dass man das Spital nicht zu früh verlässt, denn auftretende Nachblutungen können lebensgefährlich werden, wenn diese zu Hause auftreten und die Blutung nicht gestillt werden kann. -
ich schreibe aus prinzip so. denn es kommt auf den inhalt an, nicht auf die äussere verpackung
Guten Tag,
haben Sie schon einmal daran gedacht, dass es Forenleser gibt, welche z.B. unter Legasthenie (Lese- / Rechtschreibschwäche) leiden oder schlicht stark kurzsichtig sind und deshalb Mühe haben, ausschliesslich kleingeschriebenen Text zu lesen?
Es wundert mich nicht, wenn Sie auf ihr Posting keine Rückmeldung zum Thema erhalten. Denken Sie einmal über ihr Verhalten nach.
Freundliche Grüsse
Rolf. -
Bandscheibenvorfall? Soviel ich weiss, gilt ein Bandscheibenvorfall nicht als Unfall, sondern als Krankheit. Klären Sie deshalb telephonisch bei der SUVA ab, ob eine Unfallmeldung durch den Arbeitgeber gemacht wurde und wie sich die SUVA zum Thema Bandscheibenvorfall stellt.
Wenn Sie der Arzt zu 100% arbeitsunfähig schreibt infolge eines Bandscheibenvorfalles, dann bleiben Sie daheim, auch wenn die Schmerzen nachgelassen haben, denn ein Rückfall mit Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit könnte als Verletzung der Sorgfaltspflichten gegen Sie ausgelegt werden. In praktisch allen Reglementen zu Krankheit und Unfall heisst es in etwa sinngemäss: "Der Patient hat alles zu unterlassen, was die Heilung verzögern könnte etc."
Unterzeichnen Sie kein Stundenblatt, dessen Einträge nicht stimmen. Wenn Sie voll gearbeitet haben, gehört die Arbeitszeit in den Rapport und nicht Krank bzw. Unfall. Wenn die Versicherung spitzkriegt, dass geschummelt wurde, sind Sie sofort der gelackmeierte.
Die Versicherung zahlt dem Arbeitgeber den Lohnausfall. Wenn der Arbeitgeber die Lohnausfallsumme kassiert und der Arbeiter trotzdem am Werken ist, liegt meiner bescheidenen Ansicht nach Versicherungsbetrug vor. Da sollten Sie nicht mitspielen, sonst hängen Sie mit drin.
Der Sachbearbeiter bei der SUVA kann ihnen nähere Auskunft erteilen, die haben des Öfteren solche Fälle, bei denen nicht ganz klar ist, ob es sich um Unfall oder Krankheit handelt und die können Sie auch beraten wegen der Zeitverrechnung etc. Die Telephonnummer der für Sie zuständigen Agentur finden Sie auf der Website der SUVA. Scheuen Sie sich nicht, dort mal anzurufen. Fragen kostet bekanntlich nichts.
Gute Besserung wünsche ich.
Rolf. -
Wir werden jetzt eine Palette Kopierpapier bestellen.
Bloss EINE Palette? War da nicht vor Jahren mal die Rede vom "papierlosen Büro"? Grins... -
@ Mupli
Das Thema dieses Threads ist eigentlich die Art der Lohnzahlung, (bar oder Konto). Sie sprechen hier aber das Thema Bankensolvenz und staatliche Eingriffe sowie Kreditkarten an. Das eine hat mit dem anderen aber nichts zu tun, sind aber sehr interessante Nebenaspekte, welche man auch nicht ausser Acht lassen sollte, denn irgendwie hängen halt Zahlungsverkehr und Vermögensverwaltung doch zusammen.
Zypern / Griechenland etc. lassen sich aber generell nicht mit der Situation in der Schweiz vergleichen. Dass der Staat die Sparkonti plündert, dürfte hierzulande undenkbar sein. Eher schon denkbar ist eine schleichende Enteignung via Geldentwertung / Inflation. Leidtragende sind da immer die Rentner ohne Teuerungsausgleich auf den Renten. Zurzeit ist da aber keine Gefahr in Sicht.
Thema Kritkarten: Dass Tankstellen keine Kreditkarten akzeptieren, hat wohl eher mit der kleinen Gewinnmarge am Benzin und den grossen Kommissionen auf Kreditkartenzahlungen zu tun als mit dem Misstrauen in den Staat. In den USA habe ich das auch schon erlebt und auch in der Schweiz gibt es viele Automatentankstellen, welche zwar die Postcard, nicht aber eine Kreditkarte akzeptieren. Sogar die Flughafenrestaurants in Kloten haben vor Jahren keine Kreditkarten akzeptiert und dies an einem der grössten Flughäfen in Europa...
Zum Bargeldbestand und zur Bankgarantie: Die Banken garantieren im Konkursfall pro Kunde (nicht pro Konto) CHF 100'000.- Das tönt primär schon mal gut, man muss aber wissen, dass die Gesamtsumme des Schadenpools nach oben begrenzt ist und im Konkursfall einer der Grossen Banken wohl keinem Kunden die vollen 100'000 ausbezahlt würden, weil der Pool zu klein ist.
Sollte ein Katastrophenszenario tatsächlich eintreffen, ist ein Schliessfach tatsächlich eine gute Idee. Die Banken haben dies auch schon gemerkt, meine Bank hat mir gerade heute einen Brief geschrieben, in welchem sie ankündigt, dass die Schliessfachgebühren gleich um satte 20% nach oben gehen nächstes Jahr. Ins Schliessfach gehört neben Bargeld auch etwas Gold. Grosse Beträge in Kilobarren, kleine Beträge in gängigen Münzen wie z.B. Maple Leaf oder Krügerrand. Diese werden im Gegensatz zum Vreneli weltweit akzeptiert und helfen bei einer Flucht weiter. Kilobarren brauchen wenig Volumen uns sind leicht transportierbar. Ausserdem überstehen Goldbarren jeden Austausch von Notengeld und jede Hyperinflation.
Die Idee mit der Vermögensverteilung auf mehrere Banken ist gut. Allerdings ist es eine politische Frage, ob der Staat (und ich rede hier von der Schweiz, nicht von Zypern) eine Grossbank wie die CS oder die UBS respektive die dem Staat gehörende Postfinance einfach so konkurs gehen lassen würde. Das gäbe vermutlich eine ziemliche Palastrevolution unter den millionen Kunden. Vermutlich würde hier der Steuerzahler zur Kasse gebeten, um die Sache wieder hinzubiegen. Andererseits muss man auch klar sehen: Wenn eine Postfinance konkurs geht, haben wir in der Schweiz vermutlich noch ganz andere grundsätzliche Probleme am Hals. So ganz richtige Währungscrashes hat es eigentlich immer nur nach Kriegen gegeben (Deutschland 1919 mit Hyperinflation, Währungsreform nach dem Zweiten Weltkrieg mit Einführung der D-Mark, Frankreich alte durch neue Francs ersetzt, Italien zerfall der Lira nach dem Krieg etc.) Der Schweizer Franken blieb all die Jahre mehr oder weniger stabil, da die Schweiz nicht an der gigantischen Geldvernichtungsmaschine namens Krieg teilgenommen hat.
Rolf.