@ Soz.vers.berater: Danke für Ihren äusserst wertvollen Beitrag. Eine Erleuchtung mehr.
Bleibt nun zu hoffen, dass Sie nach Ihren ca. 881 Einträgen selber noch wissen, was Sie inhaltlich und der von Ihnen stets gepriesenen"Nettiquette" entsprechend verfasst haben... Neben dem "Waldspruch" gibt es noch den "Spiegel".
Gerne überlasse ich nun diesen Thread wieder dem/der ursprünglichen Eröffner/in "Memo" und störe hier nicht weiter mit stupiden Streitigkeiten und Banalitäten. Sorry, Memo!
Ich melde mich wieder gerne bei ernsthaften Anliegen per PN. Alles Andere macht hier öffentlich leider keinen Sinn mehr. Gewisse Selbsdarsteller liegen mir quer im Magen.
Alles Gute und viel Erfolg!
Beiträge von Soulsister
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Danke für diesen EIntrag, da gibt es rein gar nichts mehr hinzuzufügen! Diese Person nervt mit den sehr simplen, stereotypen, repetitiven und leider auch grossenteils unqualifizierten Antworten! Berater halt...
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Oh je! Da ist ja schon die Nummer 2, der Herr Sozialversicherungsberater mit seinen ellenlangen Beiträgen "Was wäre wenn und falls nicht, es könnte doch sein, falls es denn sein sollte..." zur Stelle!
Gerne werde ich meine Antworten auf Anliegen, von denen ich über WISSEN verfüge, wieder an die "Privat-Adresse" des jeweiligen Forumteilnehmers weiterleiten.
Es ist traurig, dass es hier im Forum immer wieder die "Zumüll-Typen" gibt, welche meinen, sie hätten grad Mal so das Rad neu erfunden und die Weisheit mit Löffeln gegessen zu haben!
Es bleibt nur zu Hoffen, dass diese herausragenden Persönlichkeiten auch noch andere Interessen haben und mit ihrem "Halbwissen" (nicht immer) Fragende nicht noch weiter verunsichern!
Und tschüss! -
Hui! Was für ein glorioses Sätzlein... und auch noch so fehlerfrei!
Jetz aber "Hopp dr Bäse" und ab in einen Englischkurs für Senioren! -
@Schmetterling
Noch ein kleiner Tipp: http://www.budgetberatung.ch
Liebe Grüsse
Soulsister -
@snoopy
Besten Dank für diese unreflektierte Antwort, das war anhand deiner unsäglichen Beitragsflut im ganzen Beo-Forum nicht anders zu erwarten! Sowas nennt man "zumüllen" eines Forums.
Schmetterling's Anfrage hat nichts mit "Frauenanliegen und Gleichstellungsproblemen" zu tun! Ist also kein frauenspezifisches Anliegen!
Vielleicht solltest du dich Mal ein wenig informieren, was die heutigen "Sozialen Dienste" als Dienstleistung in beratender Funktion anbieten!
Tja, es ist halt nicht mehr wie "anno domini"!!!
Und somit bleibe ich inhaltlich bei meiner Antwort an Schmetterling und werde auf weiter Ergüsse deinerseits gerne verzichten. -
Lieber Schmetterling
Es reicht voll umfänglich, wenn du einen Termin beim zuständigen Sozialdienst vereinbarst und dich beraten- und entsprechend budgetieren lässt! Dies ist für dich kostenlos!
Von "Frauenzentralen" (was ist das überhaupt) habe ich in diesemZusammenhang noch nie was gelesen, resp. gehört???
Wünsche dir viel Erfolg und gutes Gelingen!
Gruss von Soulsister -
Liebe Sisi
O.k.!
Anbei die direkte Kontaktstelle für weitere Informationen und Auskünfte:
http://www.sozialamt.zh.ch
Viel Erfolg und liebe Grüsse!
Soulsister -
Hallo Sisi,
Um dir eine einigermassen kompetente Antwort geben zu können, so müsste man dazu wohl mehr wissen!
Welcher Kanton? Richtlinien nach SKOS?
Dein Freund hat bei der Anmeldung ein Merkblatt betr. "Richtlinien zur Sozialhilfeunterstützung" erhalten.
Darin ist festgehalten, wie der Kanton die Sozialhilfeausrichtung regelt!
Liebe Grüsse
Soulsister -
Liebe Susi
Danke! Gern geschehen!
Ob das RAV nun eine "Regionale Arbeitsvermittlung", oder doch eher eine "Reginale "Arbeitslosenverwaltung" ist, das sei dahin gestellt, da scheiden sich manche "Geister"...
In deinem Fall wäre es am besten, wenn du mit deinem Sohn einen Termin beim zuständigen Sozialamt vereinbarst!
Dort werden euch rechtzeitig die Rechte und Pflichten deines Sohnes erklärt.
Die meisten Kantone arbeiten betr. Sozialleistungen nach den sog. SKOS-Richtlinien.
Ebenso arbeiten die meisten sozialen Dienste der Kantone eng mit den RAV zusammen. Das heisst, dass die meisten Integrationsprojekte der RAV auch den ausgesteuerten Stellnsuchenden offen stehen und vermittelt werden können!
Es wäre sicher wichtig, dass ihr den Sachbearbeitern des Sozialamtes klar erklärt, was auf dem RAV eures Erachtens im Argen liegt, damit ihr evtl. nach dem 01.04. nicht nochmals die selbe RAV-Beraterin zugewiesen bekommt!
Viel Erfolg und liebe Grüsse
Soulsister -
Liebe Susi
Hier ein Auszug der Info-Seite des seco (treffpunkt-arbeit.ch):
Zwischenmenschliche Probleme
Wir empfehlen Ihnen, zuerst mit Ihrem/Ihrer RAV-PersonalberaterIn das Gespräch zu suchen und bei ihm/ihr Ihr Anliegen anzusprechen. Vielleicht finden Sie gemeinsam eine Lösung. Ansonsten können Sie in der Regel bei Ihrem/Ihrer RAV-PersonalberaterIn oder bei der RAV-Leitung einen Antrag auf RAV-PersonalberaterInnen-Wechsel stellen.
Bestehen auch weiterhin Probleme in zwischenmenschlicher Hinsicht, können Sie bei den jeweiligen Trägern der Durchführungsstelle eine Aufsichtsbeschwerde einreichen. Träger der öffentlichen Arbeitslosenkasse, der Kantonalen Amtsstelle sowie des RAV ist der Kanton bzw. die Regierung. Träger der privaten Arbeitslosenkasse ist die Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberorganisation, welche die Arbeitslosenkasse führt.
Betreffend Bewerbungen gilt neu ohnehin ab 01.04.11 wie folgt:
•Jede Arbeit annehmen
Arbeitslose unter 30 Jahren müssen künftig jede Arbeit annehmen. Unabhängig von ihren Qualifikationen und Erfahrungen.
•Allgemeine Kürzungen der Taggelder
Unter 25-Jährige sollen neu noch maximal 130 statt 400 Tage unterstützt werden. 25- bis 29-Jährige können noch 260 Taggelder beziehen. Dies betrifft Personen, welche keine Kinder in Obhut haben. Aber auch bei über 30-Jährigen werden die Taggelder gekürzt.
Ich nehme an, dass dein Sohn unter 25 Jahre alt ist und per 01.04.2011 die 130 Taggelder bezogen hat. Somit ist er dann "ausgesteuert" und das Problem mit der Sachbearbeiterin hat sich damit auch erledigt.
Viel Glück!
Soulsister -
Hi Sarina
Du brauchst bestimmt kein schlechte Gewissen zu haben, nachdem, was du hier betr. dieses Arbeitsverhältnisses geschildert hast!
Hoffentlich hast du bereits den Vertrag des neuen Arbeitgebers vorliegen.
An deiner Stelle würde ich am kommenden Mittwoch, anlässlich des Mitarbeitergesprächs, die schriftlich verfasste Kündigung zum Gegenzeichnen vorlegen.
Dies wäre "fair" und erspart dir zusätzlich ein evtl unangenehmes MAB-Gespräch und noch weitere unbezahlte Überstunden bis zu deinem Austritt!
So wie du ja geschrieben hast, scheint dein jetziger Arbeitgeber die permanente Kündigungswelle in seinem Betrieb gewohnt zu sein und es liegt an ihm, sich über ein Warum und Wieso eigene Gedanken zu machen...
Viel Glück an deiner neuen Arbeitsstelle!!!
Soulsister -
Liebe Elin80
Ein kleiner Tipp: Nimm Kontakt auf zu einem "Ornithologischen Verein" (Google-Suche) in deiner Umgebung!
Die kennen, bzw. haben Fachleute und kennen sich mit dieser Problematik aus!
Liebe Grüsse
Soulsister