Beiträge von sanco

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Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

    Hallo zusammen


    Ich wurde vor kurzem von einer privaten Firma aufgeschrieben, weil ich im Parkverob geparkt hatte. Das Problem ist aber, dass das Verbotsschild in Fahrtrichtung gar nicht erkennbar war. Man konnte es nur sehen, wenn man über die Strasse geht, also quer zur Fahrtrichtung.


    Meiner Meinung nach, ist eine solche Busse nicht rechtens, wenn ich als Autfahrer nicht erkennen kann, dass dort Parkperbot herrscht, bzw. dies nur sehe, wenn ich daran vorbei fahre, anstatt darauf zu.


    Wohlgemerkt, ich musste aussteigen und mich entsprechend weiter aussen positionieren, um ein solches Foto zu machen. Fährt man auf diesen vermeintlichen Parkplatz, sieht man das Schild, bzw. die Vorderseite schlichtweg nicht, ausser man parkt direkt daneben! Das Schild müsste doch um 90 Grad gedreht sein, damit man weiss, dass da Parkverbot herrscht!


    Weiss jemand, ob ich das anfechten kann?


    Bild ist beigefügt.


    Viele Grüsse

    Sandro

    Hallo Community


    Eine Bekannte von mir arbeitet in einem Betrieb, welcher wegen der Corona-Pandemie Kurzarbeit eingeführt hat. Nun ist es aber so, dass der Chef u.a. ihr, derart viel Arbeit auferlegt, dass sie praktisch 100% arbeitet.


    Das ist absolut nicht rechtens und sowas müsste zur Anzeige gebracht werden.


    Es ist klar, dass sie sich weigern könnte, aber da spielt die Angst einer Kündigung hinein. Meine Frage ist, wohin sollte man sich in einem solchen Falle am besten wenden?


    Beste Grüsse


    SC

    marikowari


    Besten Dank für den sehr sachlichen Kommentar. Ich sehe das aber mit dem Mehrwert so, dass wenn am Ende aus der ganzen Sache eine Mietzinserhöhung resultiert, dann kann man meiner Ansicht nach nicht mehr von einem Mehrwert sprechen, da ich dafür ja dann zahlen muss.

    Einen Mehrwert sehe ich und würde da auch kulanter reagieren, wenn man mir A) den Mehrwert erläutern würde und B) ich dafür nicht in Form von einer entsprechend erhöhten Miete bezahle. Ich darf als Mieter eine funktionsfähige Sache erwarten und muss, aus welchen Gründen auch immer, diese Sache erst in einen regulären Funktionszustand versetzt werden, so gleicht sich das Meiner Ansicht nach aus, da ja die erwähnte Sache vorher nicht korrekt funktioniert hat (Annahme). Eine Fassadenrenovation in diesem Umfang, nach weniger als 10 Jahren, ist nicht normal. Eine Autovermiertung kann mir ja auch nicht eine erst zu reparierende Lenkung als letzendlichen Mehrwert verkaufen.

    Ich werde sicherlich erst beim Mieterverband anfragen. Eine Juristin beir der zuständigen Schlichtungsstelle hat mir jedoch bereits signalisiert, dass da sicherlich ein Anspruch besteht. Aber wie es oft ist, wird halt sicherlich darauf spekuliert, dass viele nach einem solchen Schreiben aufgeben, bzw. viele gar nicht erst in Betracht ziehen, dass sie da auch Rechte haben.


    Hinzu kommt, dass mir die Aussage (Zitat) "Wir werden nach Abschluss der Sanierungsarbeiten und dem Wissen allfälliger übermässiger Einschränkungen für den Mieter entscheiden, in welchem Umfang wir eine Entschädigung auszahlen".


    Da möchte ich gerne wissen, wie denn eine "übermässige Einschränkung" bemessen wird, da ja dasselbe Problem für alle Mieter gleichermassen besteht. Für mich schlicht eine Hinhalte-Floskel.

    Schönes Wochenende wünsche ich.

    marikowari


    Also ehrlich gesagt, darf ich ja wohl von einer intakten und sauberen Isolation ausgehen und muss doch nicht die Tatsache als „Mehrwert“ betrachten, wenn am Ende eine nicht sachgemässe Isolation, oder was auch immer (Die Überbauung ist keine 10Jahre alt) nur entsprechend korrigiert wird.


    Am Ende kann dann der zum Haus gehörende Kanalisationsdeckel ebenfalls noch als Mehrwert betrachtet werden, wenn er ausgewechselt wird.


    Ich werde das auf jedenfall mit meinem Rechtschutz abklären.

    Hallo Sirio


    Ich wollte mal kurz noch einen Zwischenstand durchgeben. Ich habe auf meinen eingeschriebenen Brief nun eine Antwort erhalten. In dieser wird mir erläutert, dass man sich wohl bewusst sei, dass während einer Fassadenrenovation etwaige Einschränkungen vorkommen könnten. Jedoch habe der Mieter nach der Renovation langfristig einen Mehrwert und man würde sich nach den Arbeiten überlegen, in welchem Umfang (bei grösseren Einschränkungen), welche Beträge ausbezahlt würden.


    Meiner Meinung nach einfach ein dreister Versuch, sich aus der Affäre zu ziehen. Was bitteschön habe ich denn für einen Mehrwert?! Dass die Fassade in einem guten Zustand ist, dürfte ja wohl selbstverständlich sein und ich erachte dies nicht als einen "Mehrwert".


    Ich denke, ich werde dies nun meinem Rechtschutz übergeben.


    Viele Grüsse


    Sanco

    Hallo Sirio


    Vielen Dank für die Info und den Link zum Merkblatt, sehr aufschlussreich :)


    Liebe Grüsse


    Sanco

    Hallo miteinander


    In meiner Überbauung wird die nächsten 3 Monate die Fassade renoviert. Aus diesem Grunde wurden gestern alle Kurbeln und Storen-Rahmen in der Wohnung entfernt, plus auch die Sonnenstoren auf dem Balkon.


    Die Fensterstoren sind somit benutzbar und die Store auf dem Balkon fehlt nun sogar ganz. Zudem ist das ganze Haus mit Baugerüsten und einer Art Schutzfolie umschlossen.


    Das Ganze dauert scheinbar 3 Monate, also praktisch den gesamten Sommer. Da die Sonne bei schönem Wetter voll auf meinen Balkon scheint, kann ich bei heissen Wetter den Balkon schlicht nicht nutzen.


    Auch die Nutzung tagsüber ist wegen dem Baugerüst und den darauf arbeitenden Bauarbeitern nicht wirklich möglich.


    Kann ich dafür eine Mietzinsreduktion verlangen und falls ja, wie? Reicht da ein eingeschriebener Brief mit der entsprechenden Forderung?


    Besten Dank für euer Feedback.


    Liebe Grüsse


    Sanco

    ich meinte natürlich, BIS zum Ende der Kündigungsfrist.

    Hallo Sozialversicherungsberater

    Vielen Dank für das ausführliche Feedback. Das mit der Änderungskündigung ist richtig und das wird auch so erfolgen. Jedoch muss der Arbeitgeber doch bis zum Beginn des neuen Vertrages, bzw. bis Ende der Kündigungsfrist, den im Vertrag festgehaltenen Lohn zahlen, korrekt?


    Hallo Community


    Ich frage hier kurz für meine Freundin, die kürzlich eine neue Stelle angetreten hat. Im Vertrag wurde ein Bruttolohn von CHF XY fixiert. Nun hat sie den ersten Lohn erhalten und auf der Lohnabrechnung wurde ein um CHF 400.- geringerer Bruttolohn ausgewiesen.


    Sie hat daraufhin ihre Chefin kontaktiert und ihr wurde mitgeteilt, dass der Lohn im Vertrag zu hoch sei und man ihr einen neuen Vertrag zustellen werde. Man muss dazu sagen, dass sie die Stelle u.a. auch wegen dem Salär angenommen hat (Stelle mit Personalverantwortung).


    Nebst dem Umstand, dass dies eine Frechheit sondergleichen darstellt, frage ich mich, ob dieses vorgehen überhaupt legal ist. Dass sie dagegen - vor allem in der Probezeit - nicht viel machen kann, ist klar, aber die Frage bleibt, ob Sie den im (von allen Parteien unterzeichneten) Vertrag defnierten Bruttolohn rückwirkend einfordern kann, bzw. die Firma ihr bis zum neuen Vertrag diesen Lohn zahlen muss.


    Kennt sich da allenfalls jemand damit aus?


    Für Anregungen wäre ich sehr dankbar, vielen Dank.


    Viele Grüsse


    Sandro

    Hallo Conchita


    Vielen Dank für Dein Feedback. Ob das bei anderen Mietern ebenfalls so ist, habe ich noch nicht erfragt, muss ich aber mal noch nachholen. Grundsätzlich ist es für mich aber irrelevant, da es so oder so einfach extrem müsham ist.


    Ich habe nun mal der Verwaltung geschrieben und im Zweifelsfalls lasse ich einen Sanitär kommen.


    Viele Grüsse


    SC

    Hallo Gemeinde


    Bei mir in der Wohnung besteht ein Problem mit der Regulierung des Warm-/Kaltwassers in der Dusche. Während man duscht, ändert sich schlagartig die Wassertemperatur auf kalt, bzw. auf heiss, ohne dass man am Regler etwas verändert hat.


    Laut Hauswart liegt das daran, dass wenn jemand im Haus beispielsweise die Spühlung betätigt, oder generell Wasser konsumiert, sich das Mischverhältnis des Warm-/Kaltwassers ändert und sich dies dann so auswirkt.


    Es ist nun so, dass ich während dem Duschen praktisch permanent mit einer Hand an der Mischbatterie, die Temperatur regulieren muss, da entweder zu kaltes oder zu heisses Wasser kommt! ganz schlimm ist es zudem, wenn potentiell mehr Mieter im Hause sind.


    Der Hauswart meinte noch, das dies mit einerr Mischbatterie mit integirertem Thermostat nicht der Fall sein würde.


    Nun gut, da ich knapp 2000.- für diese Whg bezahle, empfinde ich dies als Mangel. Kann man sowas reklamieren, oder geht das unter "es ist halt einfach so"?


    Besten Dank für eure Antworten.


    Viele Grüsse


    Sandro

    Hallo Peter und Leser

    Ich hatte heute ein Gespräch mit der betreffenden Bank. Ich habe sehr freundlich nach den Gründen für die Ablehnung gefragt und mir wurde ziemlich brüsk geantwortet, dass die Bank nicht verpflichtet sei, über die Gründe Auskunft zu geben.

    Ich meinte dann, dass ich das schon verstehe, aber da es sich ja um eine mich betreffende Sache handle, ich doch nach dem Grund fragen darf. Und wieder wurde mir ziemlich unfreundlich dasselbe mitgeteilt.

    Nun, irgendwie komme ich mir grad wie ein Schwerverbrecher vor, zumal - wie ich erfahren habe - eine Bank keine Einsicht in das Strafregister hat. Ich frage mich echt, was ich nun tun soll, ich meine ich will ja nur ein Konto und keine Hypothek in Millionenhöhe....

    Viele Grüsse

    S

    Hallo Peter

    Vielen Dank für die Antwort. Ja das ist mir schon klar, dass es "Grundrecht" gibt, jedoch dachte ich, dass wenigstens das "Recht" auf eine minimale Konto-Konstellation besteht, also vereinfacht gesagt, einfach ein Privat- und ein Sparkonto.

    Zu Deiner frage; Ich habe keinen Schimmer, woher diese Bank das weiss. Es wäre meiner Ansicht nach schon etwas "speziell", wenn ich für ein einfaches Konto einen Strafregisterauszug einbringen müsste, ich meine ich will ja nicht bei der Bank arbeiten, sondern lediglich ein Konto eröffnen. Offenbar - und das finde ich ehrlich gesagt etwas ershcreckend - hat die Bank Zugriff auf entsprechende Daten.

    Ich werde das mal erfragen, ich gehe mal davon aus, dass mir die Bank Auskunft geben muss.

    Und ja, ist/war keine Bagatelle...aber leider gelangt manchmal der Verstand an seine Grenzen, wenn man alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat. Zum Glück ist aber diese Zeit nun vorbei. Ich hätte nie und nimmer gedacht, dass ich so etwas auch nur annähernd in Betracht ziehen könnte.

    Aber vielen Dank für Dein Feedback.

    Viele Grüsse

    S

    Hallo Gemeinde

    Ich habe da eine Frage betreffend der Kontoeröffnung bei einer Bank.

    Kurz zu mir, ich war vor einiger Zeit in einer extrem schwierigen finanziellen Lage. Bitte jetzt keine Mutmassungen betreffend Gründen und/oder Eigenverschulden. Man darf mir glauben, dass ich alles versucht habe, dieser Situation aus dem Weg zu gehen, bzw. diese zu Regeln. Gewisse Gesetze

    hier in der Schweiz (Stichwort Steuern und Existenszminimum) fördern eine Überschuldung, aus diesem Grunde sind politische Vorstösse gemacht worden, dies zu ändern, bis jetzt aber leider ohne Erfolg.

    Nun gut, ich habe mich damals leider wie gesagt in einer extremst belastenden Situation befunden. Ich habe dann per Zufall eine Bankkarte inkl. Pin gefunden und mich dazu hinreissen lassen, damit 300.- abzuheben, weil ich zum damaligen Zeitpunkt kein Geld mehr übrige hatte zum leben.

    Beim Betreibungsamt und Sozialamt war ich diesbezüglich. Aber das Betreibungsamt war klar nicht dafür zuständig, mir Geld zur Verfügung zu stellen und das Sozialam meinte, meiun Einkommen wäre zu hoch um eine Übebrückung zu beantragen. Wohlgemerkt, ich war (wegen betreibungsrechtlichen Gesetzen) während Monatn unter dem Existenzminimum.

    Wie dem auch sei, ich habe diesen Fehler gemacht und wurde auch "erwischt". Ich habe nun im Strafregisterauszug einen Eintrag, was ich so akzeptiere.

    Nun hat mir aber meine Bank, bei der ich seit ca 15 Jahren Kunde bin, die Bankbeziehung gekündigt, wohl aufgrund dieser Verurteilung. Ich habe dann bei einr anderen Bank eine neues Konto eröffnet und auch alle Unterlagen, etc. erhalten. Nun hat mir aber auch diese Bank geschrieben, dass sie auf eine Beziehung mit mir verzichten.

    Ja gut, was soll ich denn jetzt bitte machen? In Anbetracht dessen, dass Banken für Ihre Straftaten Milltionen/Milliarden an Bussen zahlen müssen, sind meine 300.- eigentlich ein Hohn. Wie dem auch sei, ich kann ja schlecht meinem Arbeitgeber sagen, er solle mir den Lohn in Zukunft in bar auszahlen!

    Wie kann es sein, dass man wegen eines solchen "kleinen" Vergehens derart geächtet wird? Jeder Mensch braucht ja zumindest ein Minimum einer Bankbeziehung!

    Gibt es da eine rechtliche Grundlage, welche beispieslsweise besagt, dass eine Bank für die Grundleistungen jemanden nicht abweisen kann?

    Es kann ja wohl nicht sein, dass ich jetzt nirgends mehr ein konto eröffnen kann!!

    Bin um jeden Tipp dankbar, aber bitte keine Zurechtweisungen, etc. Ich weiss, was ich getan habe, bereue es zutiefst, weiss aber auch wie schnell man in Grenzsituationen gelangt.

    Besten Dank für eure Hinweise

    Viele Grüsse

    S

    Hallo liebe Leser

    Ich habe vor kurzem eine Mahnung für die Stromrechnung vom EKZ erhalten. Auf der Rechnung habe ich gesehen, dass sich die Rechnung auf die Wohnung bezieht, aus der ich vor fast 2 Jahren ausgezogen bin. Auch die Lieferperiode lautet auf Anfang Jahr, in welcher ich ja nachweislich dort keinen Strom bezogen habe.

    Ich war der Meinung, dass die Abmeldung beim EKZ quasi mit der Anmeldung des Nachmieters erfolgt.

    Ich hatte nun Kontakt mit dem EKZ und mir wurde gesagt, dass es nicht möglich sei, so weit zurück eine Ummeldung zu machen und ich diese Stromrechnung zu bezahlen habe (!!?) Der Strom würde am 22.08.2016 abgelesen, bis dahin müsse ich die Kosten tragen...ehmm gehts noch...ich wohne da seit 14.12.2014 nicht mehr!!!

    Ich sehe nicht ein, dass ich für etwas bezahlen muss, was ich nachweislich (!!) nicht genutzt habe. Das EKZ hätte zudem - auch wenn ich mich nicht korrekt umgeldet habe - spätestens bei der Anmeldung des Nachmieters bemerken müssen, dass ich dort nicht mehr wohnhaft bin. Zudem, wenn ich ja nachweisen kann, dass ich diese Dienstleistung nicht an diesem Ort konsumiert habe, muss ich doch das nicht bezahlen, wo sind wir hier denn?!

    Ist das rechtlich legitim, oder wollen die mich irgendwie auf den Arm nehmen??

    Besten Dank für Tips.

    Viele Grüsse

    Sandro

    Hallo

    Ich bedanke mich recht herzlich für die sehr ausführlichen Erläuterungen und Tips. Ich werde mich damit befassen und demnächst hier im Forum über den Status Quo berichten.

    Vielen Dank nochmal :)

    Grüsse

    Sanco