Hallo Gemeinde
Ich habe da eine Frage betreffend der Kontoeröffnung bei einer Bank.
Kurz zu mir, ich war vor einiger Zeit in einer extrem schwierigen finanziellen Lage. Bitte jetzt keine Mutmassungen betreffend Gründen und/oder Eigenverschulden. Man darf mir glauben, dass ich alles versucht habe, dieser Situation aus dem Weg zu gehen, bzw. diese zu Regeln. Gewisse Gesetze
hier in der Schweiz (Stichwort Steuern und Existenszminimum) fördern eine Überschuldung, aus diesem Grunde sind politische Vorstösse gemacht worden, dies zu ändern, bis jetzt aber leider ohne Erfolg.
Nun gut, ich habe mich damals leider wie gesagt in einer extremst belastenden Situation befunden. Ich habe dann per Zufall eine Bankkarte inkl. Pin gefunden und mich dazu hinreissen lassen, damit 300.- abzuheben, weil ich zum damaligen Zeitpunkt kein Geld mehr übrige hatte zum leben.
Beim Betreibungsamt und Sozialamt war ich diesbezüglich. Aber das Betreibungsamt war klar nicht dafür zuständig, mir Geld zur Verfügung zu stellen und das Sozialam meinte, meiun Einkommen wäre zu hoch um eine Übebrückung zu beantragen. Wohlgemerkt, ich war (wegen betreibungsrechtlichen Gesetzen) während Monatn unter dem Existenzminimum.
Wie dem auch sei, ich habe diesen Fehler gemacht und wurde auch "erwischt". Ich habe nun im Strafregisterauszug einen Eintrag, was ich so akzeptiere.
Nun hat mir aber meine Bank, bei der ich seit ca 15 Jahren Kunde bin, die Bankbeziehung gekündigt, wohl aufgrund dieser Verurteilung. Ich habe dann bei einr anderen Bank eine neues Konto eröffnet und auch alle Unterlagen, etc. erhalten. Nun hat mir aber auch diese Bank geschrieben, dass sie auf eine Beziehung mit mir verzichten.
Ja gut, was soll ich denn jetzt bitte machen? In Anbetracht dessen, dass Banken für Ihre Straftaten Milltionen/Milliarden an Bussen zahlen müssen, sind meine 300.- eigentlich ein Hohn. Wie dem auch sei, ich kann ja schlecht meinem Arbeitgeber sagen, er solle mir den Lohn in Zukunft in bar auszahlen!
Wie kann es sein, dass man wegen eines solchen "kleinen" Vergehens derart geächtet wird? Jeder Mensch braucht ja zumindest ein Minimum einer Bankbeziehung!
Gibt es da eine rechtliche Grundlage, welche beispieslsweise besagt, dass eine Bank für die Grundleistungen jemanden nicht abweisen kann?
Es kann ja wohl nicht sein, dass ich jetzt nirgends mehr ein konto eröffnen kann!!
Bin um jeden Tipp dankbar, aber bitte keine Zurechtweisungen, etc. Ich weiss, was ich getan habe, bereue es zutiefst, weiss aber auch wie schnell man in Grenzsituationen gelangt.
Besten Dank für eure Hinweise
Viele Grüsse
S