Guten Tag
Ich schlage mich seit geraumer Zeit damit jherum was als normale Arbeitszeit als Arbeitnehmer angesehen wird.
Ich hatte eine Tewilzeitbeschäftigung von 20% , in der ich hauptsächlich an den Abenden also von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr gearbeitet habe.verlohren. Die von Arbeitgeber in der Arbeitgeberbescheinigung angegeben normale Arbeitszeit ist 42 Stunden pro Woche.
Zudem hatte ich seit 2001, von der SVA bestätigt, eine selbständige Tätigkeit ausgeführt zu 80% ausgeführt, welche von der UNIA als Nebenverdienst deklariert wurde.
Aus finazieller Not heraus, habe ich dann, während meiner Arbeitslosigkeit von 20%, für 3 Monate eine Ansetellung zu 60% angenommen und habe dafür meine selbständige Tätigkeit reduziert.
Ist nun dieses befristete Arbeitsverhältniss zu 60% als Zwischenverdients zu deklarieren ist, auch wenn ich diese Arbeiten an anderen Tagen und zu anderen Zeiten ausgeführt habe und ein höheres Pensum ist als die Stelle die ich verlohren habe?
oder ist dies als Nebenverdienst zu deklarieren da ich ausserhalb der normalen Arbeitszeit als Arbeitnehmer gearbeitet habe?
Danke für die Hilfe
Beiträge von sunneschie
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