Beiträge von sunneschie

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    Guten Tag

    Ich schlage mich seit geraumer Zeit damit jherum was als normale Arbeitszeit als Arbeitnehmer angesehen wird.

    Ich hatte eine Tewilzeitbeschäftigung von 20% , in der ich hauptsächlich an den Abenden also von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr gearbeitet habe.verlohren. Die von Arbeitgeber in der Arbeitgeberbescheinigung angegeben normale Arbeitszeit ist 42 Stunden pro Woche.

    Zudem hatte ich seit 2001, von der SVA bestätigt, eine selbständige Tätigkeit ausgeführt zu 80% ausgeführt, welche von der UNIA als Nebenverdienst deklariert wurde.

    Aus finazieller Not heraus, habe ich dann, während meiner Arbeitslosigkeit von 20%, für 3 Monate eine Ansetellung zu 60% angenommen und habe dafür meine selbständige Tätigkeit reduziert.

    Ist nun dieses befristete Arbeitsverhältniss zu 60% als Zwischenverdients zu deklarieren ist, auch wenn ich diese Arbeiten an anderen Tagen und zu anderen Zeiten ausgeführt habe und ein höheres Pensum ist als die Stelle die ich verlohren habe?

    oder ist dies als Nebenverdienst zu deklarieren da ich ausserhalb der normalen Arbeitszeit als Arbeitnehmer gearbeitet habe?

    Danke für die Hilfe

    Guten Tag

    Ich bin zu 20% arbeitslos, da ich meine Teilzeitstelle verlohren habe. Die Restlichen 80% bestreite ich über meine selbständigen Tätigkeit.

    Ich kann nun, eine befristete Anstellung 60% (für 2 Monate) annehmen, ich muss dafür aber meine selbständige Tätigkeit aufgeben, da ich ja nicht in meiner 20% Arbeitslosigkeit 60% arbeiten kann.

    Meine Frage nun:

    erhalte ich trotzdem noch Arbeitslosengeld oder werden von den 60% die ich nun arbeiten kann, die 20% die ich eigentlich arbeitslos bin abgezogen?

    Guten Tag

    Ich bin seit dem 01.05.2010 Arbeitslos.

    Am 21.05.2010 hatte ich mein 1. Beratungsgespräch bei meiner RAV Beraterin.

    Sie gab mir auf, für die Vergangenen Monate 3-4 Arbeitsbemühungen vorzuweisen.

    Am 14.06.2010 meldete meine RAV Beraterin dem AWA, kurz vor meinem 2. Beratungsgespräch dass am 18.06.2010 war, dass ich zuwenig Arbeitsbemühungen für den Monat Mai erbracht hätte. Ich hätte 10 Stück bringen müssen nicht 3-4.

    Nun habe ich bereits im 1. Monat meiner Arbeitslosigkeite eine Taggeldreduktion von 4 Tagen. Das heisst bei einer Arbeitslosigkeit von 20%, dass ich für den Moant Mai gar kein Taggeld erhalten werde.

    Zudem bin ich über die Art und Weise meiner RAV Beraterin entsetzt, sagte sie mir doch 3-4 Bewerbungen und meldet mich dan kurzerhand beim AWA, ich hätte Meine Pflichten nicht erfüllt.

    Zudem hat das AWA meine 3 Spontanbewerbungen, es hatte leider keine Ausgeschriebene Stellen, als sinlos abgeurteilt, ich müsse schriftlich auf ausgeschriebene Stellen schreiben. Auch diese Information hat mir die RAV Beraterin voerenthalten.

    Mich erstaunt auch, dass ich bei einer Arbeitslosigkeit von 20%, 10 Arbeitsbemühungen erbringen muss, das sind gleichviel wie wenn ich 100% Arbeitslos währe