Beiträge von xeno

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    @ papillon

    Hallo Papillon

    Schreibfehler tun hier nichts zur Sache. Deine Frage ist klar formuliert und das reicht.

    Ich zitiere hier einfach mal den massgebenden Gesetzesartikel:

    Art. 277 ZGB (Zivilgesetzbuch)

    B. Dauer

    Abs. 1 Die Unterhaltsplicht der ELTERN dauert bis zur Mündigkeit des Kindes.

    Abs. 2 Hat es dann noch keine angemessene Ausbildung, so haben die ELTERN, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt aufzukommen, bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann.

    Soweit das Schweizerische Gesetz.

    Kommentar: Mit dem vollendeten 18. Altersjahr bist Du mündig geworden (Abs. 1).

    Da Deine ordentliche ERSTausbildung dann aber noch nicht abgeschlossen ist, haben Deine ELTERN bis dann für Deinen Unterhalt aufzukommen. Das ist bis zum Ende des anschliessenden einjährigen Praktikums (Abs. 2).

    Wie Du siehst ist in Abs. 2 noch >>soweit es ihnen (den ELTERN) nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf
    Das kann ebenso viel wie wenig heissen und hängt vom jeweiligen Fall ab.

    Ohne die Gründe für Deinen Rausschmiss zu kennen, kann Dein Vater Dich schon rauswerfen, er müsste Dir dann aber einfach die Miete für eine angemessene Unterkunft, die Lebenshaltungskosten, das Studium etc. bis zum Ende Deiner Erstausbildung bezahlen.

    So einfach nach dem Motto "Vogel friss oder stirb", kann er Dich also nicht auf die Strasse stellen.

    Wie Du siehst, habe ich Eltern immer in Grossbuchstaben geschrieben. In Deinem Fall, wo die Eltern möglicherweise geschieden sind, käme es noch darauf an, wie die Kostenfrage im Scheidungsurteil geregelt ist. Ist Deine Mutter verstorben, so steht Dein Vater allein in der Pflicht.

    Wenn das Verhältnis zwischen Deinem Vater und Dir nicht völlig zerrüttet ist, würde ich zuerst einmal ein Gespräch unter vier Augen und in einer ruhigen Athmosphäre suchen. Resultiert daraus keine den gesetztlichen Vorschriften entsprechende Lösung, so kannst Du für kompetente Auskünfte und für Hilfestellung z.B. das Jugend- oder Sozialamt Deiner Wohngemeinde ansprechen.

    Ich hoffe, dass Dich meine Antwort weiterbringt und wünsche Dir alles Gute.

    Xeno

    @ I

    Mit Deinen Ausführungen bin ich einverstanden und ich werte sie gesamthaft gesehen höher als das, was ich jetzt noch anfügen möchte:

    Den Zoll müsstest/solltest Du nicht über die grüne Grenze umfahren. Bei einer regulären Einfuhr in die Schweiz wird Dir die deutsche Mehrwertsteuer von 19% zurückerstattet und die CH-Mehrwertsteuer von 8% belastet. Dadurch würde sich die Preisdifferenz zu Deinen Gunsten um 11% ändern.

    Konkurrenzfahrräder repariert z.B. Athleticum. Die Preise sind für Fremdprodukte etwas höher angesetzt und bei hohem Arbeitsaufkommen werden zuerst die Eigenmarken repariert.

    Gruss

    Xeno

    @ dada

    Veritim schreibt: >>Bezahlte Feiertage die auf die Ferien fallen, werden zusätzlich vergütet, aber immer zu Ihrem 80%-Ansatz.
    Das stimmt nicht. Da Du Dein 80%-Pensum gleichmässig auf alle 5 Wochentage verteilt leistest (6,4 statt 8,0 Std.), werden bezahlte in die Ferienzeit fallen Feiertage selbstverständlich NICHT ZUSÄTZLICH zu 80% "vergütet", sondern sie werden Deinem Ferienguthaben nicht angerechnet. Beispiel: Wenn Du 2 Wochen (10 Arbeitstage) Ferien beziehst und in diese Zeit Karfreitag und Ostermontag entfallen, so werden Deinem Ferienguthaben nur die regulären 8 Arbeitstage belastet. Weil eben Karfreitag und Ostermontag BEZAHLTE Feiertage sind.

    Ein/e Arbeitnehmende/r der/die die 80% fix auf 4 Tage, z.B. Montag bis Donnerstag verteilt leistet, hat aber nur Anspruch auf jene Feiertage die auf die effektiven Arbeitstage, hier also auf Mo. bis Do. fallen (Oster- und Pfingstmontag, Auffahrt oder fallweise auch Weihnachten/Neujahr). Der Karfreitag würde gemessen an diesem Beispiel dem Ferienkonto belastet, weil die/der Betreffende am Freitag ohnehin nie arbeitet.

    Xeno

    @ mama

    Als ich Dein Posting vorgestern ein erstes und dann zweites Mal gelesen habe, hatte ich den Eindruck, es könnte sich um ein Fake handeln könnte, klaffen die Wahrnehmungen doch in einem schier unglaublichem Mass auseinander.

    Nach dem einige Wortmeldungen erfolgt sind, bin ich aber insbesondere wegen des Cyberblue-Postings, zur Ansicht gelangt, dass die Schilderungen in ihrer Gesamtheit zutreffen dürften. Ich betone in der Gesamtheit, nicht aber in den Einzelheiten und den Wahrnehmungen.

    Auffallend ist, dass Du Deinen Sohn durchwegs, praktisch ohne Wenn und Aber sozusagen als Musterknaben darstellst. Die Lehrer, die Schulpflege, die Behörden dagegen machen und sehen alles falsch.

    So schreibst Du z.B.

    >>Ich kann nach wie vor diese UNSERIÖSE und UNFUNDIERTE Vorgehensweise bei der Abklärung von Konflikten nicht akzeptieren und muss mich für meinen Sohn einsetzen.
    Aus diesem einzigen Satz stechen gleich zwei Dinge deutlich heraus:

    1. Du stehst mit den zuständigen Schulkreisen in Konfrontation.

    2. "Musst" Du Dich deswegen für Deinen Sohn "einsetzen".

    Wenn Du Dein Problem wirklich lösen willst, dann kannst Du nur einen einzigen Weg gehen, Dich von der Konfrontation lösen und die UNVOREINGENOMMENE enge KOOPERATION mit der Schule suchen. Dazu gehört auch, Dich von Deinem in mütterlicher Liebe und mit Bedauern getragenen, aber allein auf Deinen Sohn gerichteten Fokus zu lösen und Kritik, Vorschläge, Lösungsmassnahmen von der "Gegenseite" entgegenzunehmen und auch zu akzeptieren.

    Logischerweise liest man hier nur DEINE Sicht der Dinge. Trotzdem oder gerade deswegen möchte ich Dich an das Zitat "man muss sie hören, alle Zwei" erinnern. Auf diese Weise würde sich mit Sicherheit ein anderes, ausgewogeners Bild herauskristallisieren.

    Indem Du Deinem Sohn alles glaubst, ihn bedauerst, ihm stets recht gibst und die Schulorgane Deine Feinde sind, handelst Du nicht zum Wohle Deines Kindes.

    Xeno

    Tja Veritim, Du greifst meine Wenigkeit eben nicht nur direkt an,

    sondern mit diabolischer Freude und Lust reitest Du Deine perfiden Attacken gegen mich auch in jedem an ANDERE Forenteilnehmer gerichteten Posting.

    Es mag zwar die eine oder andere Henne geben, die dem Forengockel mit synchronem, gleich lautendem Gegacker hinterher trippelt - da sie keine persönliche Meinung oder kein eigenes Denkvermögen hat.

    Bei Noldor bist Du damit an der falschen Adresse.

    xeno

    @ Regentropfen, die an das Forum klopfen

    Also, ich möchte Dir an dieser Stelle ein dickes Lob aussprechen. Du bist wesentlich subtiler als Dein Forenfreund V, der in dieser Beziehung im Vergleich zu Dir, geradezu plumpt wirkt. Aber subtil genug bist Du halt eben doch nicht. Überdies verfüge ich über ein gut funktionierendes Gedächtnis.

    Natürlich kannst Du nicht in eine Situation kommen wie Samantha. Dazu müsstest Du ja berufstätig sein. Und dass dies nicht der Fall ist, ist ganz speziell in Deinem Fall leicht ersichtlich.

    Deswegen Ende der Durchsage.

    xeno

    @ Regentropfen

    Eben, NUR wenn es die andere Partei verlangt. Was glaubst oder vermutest Du, wie oft das der Fall ist?

    Im vorliegenden Fall geht es darum, ob Samantha geschummelt oder je nach Sichtweise gelogen hat und deswegen gekündigt werden kann.

    Einzig und allein um DIESEN Sachverhalt geht es. Veritim wird sich morgen selbstverständlich melden und mir in gewohnter Manier unterstellen, ich wolle mich nur herausreden.. .

    Glaubst Du wirklich, wenn der Grund eine Lüge war, dass das Samantha auch noch BEGRÜNDET/BESTÄTIGT haben möchte??!!

    Oder andersrum gefragt: DU selbst würdest in DIESEM Falle noch eine Begründung verlangen?

    xeno

    Liebster Veritim, Du (Besser)wissender in allen Bereichen, da hast Du Dich aber gewaltig in die Nesseln gesetzt.

    Hättest Du die Freundlichkeit, mir Deine vollständige Postanschrift bekanntzugeben? Ich würde Dir dann gratis (auch die Portokosten übernehmen ich selbstverständlich) eine grosse Tube Euceta zustellen, damit Du Deinen brennenden und juckenden Hintern kühlen kannst.

    Ist das nicht eine freundschaftliches Angebot?

    Mit den besten Wünschen für ein rasches Abklingen der wirklich sehr unangenehmen Nesselsetzer-Folgen.

    Liebe Grüsse

    Xeno

    @ Noldor

    Weisst Du Noldor, mit dieser abstrusen Behauptung, spekuliert V einmal mehr darauf, dass viele Teilnehmer am Thema entweder nicht intressiert, mit diesem nicht vertraut oder nicht wissen wo und wie die entsprechenden Gesetze zu finden sind.

    Da sich V da gewaltig verhauen hat, wird Deine Frage unbeantwortet bleiben oder er wird sich mit abenteuerlichen "Interpretationen" herauszureden versuchen.

    Einen schönen Tag wünsche ich

    Xeno

    @ Veritim

    Was bist Du doch für ein armseliges Würstchen. Ein Würstchen allerdings, das ich nicht auf meinem Teller finden möchte und das selbst mit (Deinem) Senf ungeniessbar wäre ...

    Dem Foren- und insbesondere dem Veritim-Kenner fällt auf, dass er diesmal nicht in der Lage war, sofort zu antworten, so wie dies bei ihm üblicherweise der Fall ist. Das träfe Statement Brassers hat ihm offensichtlich schwere Kopfschmerzen bis hin zur Migräne bereitet ....

    Bezeichnend ist auch, dass dieser Foren-Held auf den Brasser-Beitrag vom 15.06.2011 zurückgreifen musste und glaubt, jenen mit ein paar unwahren Anfeindungen bodigen zu können. Da kommt er jetzt wieder als halbbatziger Landwirt und drischt leeres Stroh (>>...von "bestimmten" Usern Applaus ernten ..>>).

    >>Warum müssen Sie Ihren Status und Ihre Erfahrungen derart nachdrücklich in den Vordergrund rücken?
    Ich will Dir die Antwort dazu gerne geben, damit kann ich Brasser etwas an Arbeit abnehmen, der geht nämlich einem Fulltime-Job nach. Ganz im Gegensatz zu Dir, der als Moralist und Ethiker von eigenen Gnaden sich ausschliesslich und erfolglos mit seinen Lügen in diesen Foren zu profilieren versucht.

    Die Antwort? - >>Zu dem sagt "eine Beteiligung an einem mittelgrossen Betrieb nicht viel aus"
    Und jetzt, da Brasser Deinem sehnlichst erwarteten Wunsch nachgekommen ist, kommt VV (Vogel Veritim) herangeflattert und unterstellt ihm ebenso verleumderisch wie heuchlicherisch die deplatzierte Frage:

    >>Warum müssen Sie Ihren Status und Ihre Erfahrungen derart nachdrücklich in den Vordergrund rücken?
    >> Schwingt da latent eine Portion Minderwertigkeitskomplex mit?
    Selbstverständlich ist das keine Unterstellung, sondern eine ganz banale Frage ... . Glaubst Du tatsächlich, in den Beo-Foren würden sich lauter Idioten + 1 eine völlig abgehobene Intelligenz-Bestie tummeln?

    >>.....weil Sie nicht mehr Zeit für das Forum aufwenden WOLLEN.
    Wenn klein Veritim verstehen/lesen würde, könnte, wollte, möchte, dann wäre ihm längst klar, dass Brasser ganz offensichtlich ein vielbeschäftiger, erfolgreicher Geschäftsmann ist.

    Dagegen bist Du halt bloss ein grossmauliger Nobody, dessen einziger Lebenshalt die Aufmischung der Foren ist.

    Wenn hier jemand einen Minderwertigkeitskomplex hat, so ist dessen Namen VERITIM.

    Das bestätigt sich schon an Deiner lächerlichen Aussage >>ICH BIN BETEILIGT AN WELTKONZERNEN
    Ein gut gemeinter Tipp: Hänge das Brasser-Posting vom 20.06.2011 im Plakat-Format und mit einem Goldrahmen versehen an die Wand Deiner Unterkunft. Es ist die beste je an Dich gerichtete Antwort und zudem - ob gewollt oder nicht - ein ausgezeichnetes Psychogramm Deiner Person.

    Mit der Dir gebührenden Hochachtung.

    Xeno

    @ Damian

    "Theoretisch" sage ich müsste die KK die OP bezahlen. Ich zitiere den Art. 27 des KVG: Geburtsgebrechen. Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt bei Geburtsgebrechen (Art. 3 Abs. 2 ATSG), die nicht durch die Invalidenversicherung gedeckt sind, die Kosten für die gleichen Leistungen wie bei Krankheit.

    ABER: Unter Art. 32 - 34 KVG werden eine ganze Reihe von Ausnahmen aufgeführt.

    Darum nochmals: Man müsste dazu auch die Ablehnungsgründe kennen. Und im Ablehnungsentscheid sind sicher auch die entsprechenden Art. des KVG aufgeführt.

    Gruss

    xeno

    @ Damian / Dein Posting von 12:07

    Richtung, die Ombudsstelle ist eine Schlichtungsstelle. Deshalb kann sie bei einem bereits laufenden Verfahren nicht mehr angerufen werden. Schade für Dich.

    xeno

    @ Damian / Dein Posting von heute 12:10

    Hier die Quellenangabe:

    http://www.sz.ch

    Unter Behörden "Gerichte" anklicken

    Nächste Seite wieder "Gerichte" anklicken

    Dann "Kantonale Gerichte" anklicken

    Dann "Verwaltungsgericht" anklicken

    Dort findest Du unter Kammer I (Versicherungsgericht) die Dir genannten Namen.

    Die Adresse:

    Kollegiumsstrasse 28

    6431 Schwyz

    Soeben habe ich ganz zuunterst auf dieser Seite gesehen, dass dort alle Gerichtsschreiber mit der Tel.-Nr. (jeweils Direktwahl aufgeführt sind).

    Ich denke, dass Du Dich zuerst an eine/n Gerichtsschreiber/in wendest, weilt die Dir m.E. auch kompetent Auskunft geben können. Ich schlage vor, dass Du dort um einen Gesprächstermin fragst oder ob Du die Akten zur Beurteilung einsenden kannst

    (nur KOPIEN einsenden oder abgeben!).

    Gruss

    xeno

    @ Damian / Dein Posting von heute / 12:05

    Zu 1.: Wird wenigsten diese kieferorthopädische Behandlung von der KK übernommen? Dann könnte ich nicht verstehen, wieso denn die OP abgelehnt wird.

    Zu 2.: Die Kostengutsprache wurde also abgelehnt. Diese Ablehnung wurde sicher begründet. Kannst Du uns den Grund in einer Kurzfassung nennen oder ist die Begründung zu umfangreich?

    Zu 3.: Ja, die IV fällt weg, da Du das 20. Altersjahr hinter Dir hast.

    Gruss

    xeno

    @ Damian

    Da bin ich nochmals. Den ersten und wichtigsten Kontakt, den Du suchen musst, ist der

    Ombudsman der sozialen Krankenversicherung

    Morgartenstrasse 9

    6003 Luzern

    Telefon 041-226 10 10 (werktags 09:00 - 11:30 Uhr)

    Fax 041 - 226 10 13

    E-Mail: ombudsstelle.kvg@centralnet.ch

    Das hatte ich ganz vergessen und wollte nur mal eben die Daten

    zusammenstellen, damit Du nicht lange suchen musst.

    Machs guet!

    xeno

    @ Damian

    Hallo Damian

    Aufgrund Deiner Angaben ist eine "wasserdichte" Antwort auf Deine Fragen praktisch nicht möglich.

    Wie Du richtig festhältst, sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für Geburtsfehler zu übernehmen, wie es gemäss KVG auch für Krankheiten der Fall ist. Es sei denn, diese Kosten würden von der IV übernommen.

    Aus Deiner Frage geht folgendes nicht hervor:

    1. Du streitest mit Deiner KK seit einem Jahr über die Kostenübernahme. Ist denn die OP bereits erfolgt oder steht sie noch bevor?

    2. Wenn die OP bereits erfolgt ist: Hast Du bei der KK zuvor eine Kostengutsprache eingeholt? Eine solche können die KK verlangen, da die Kosten je nach Kanton und Spital erheblich auseinanderliegen können. Besondere Bedeutung kommt einer Gutsprache zu, wenn die Behandlung/OP in einer ausserkantonalen Klinik erfolgt ist bzw. noch erfolgen wird.

    3. Worauf gründet der Streit?

    So oder so, dürfte es m.E. fast unumgänglich sein, fach- und rechtskundige Unterstützung beizuziehen. Da Du Dir einen Rechtsanwalt nicht leisten kannst, empfehle ich Dir auf der Gemeindeverwaltung anzufragen, ob Du unter diesen Umständen eventuell einen Anspruch auf kostenlose juristische Unterstützung hast. In meiner Wohngemeinde hält ein Jurist regelmässig Sprechstunden ab. Die Beratung dort ist für die Einwohner kostenlos.

    Wenn die erwähnten Möglichkeiten bei Dir nicht gegeben sind, könntest Du Dich beim Verwaltungsgericht Schwyz, dessen I. Kammer zugleich das Versicherungsgericht ist. Die zuständigen Juristen dort sind:

    Herr Bruhin Werner, lic. iur.

    Herr Hensler Josef, Dr. iur.

    Beides sind Juristen für die Krankenkassen (mit medizinischen Sachverhalten).

    Davon, Dich aus Broschüren oder sonstiger Fachliteratur kundig zu machen, würde ich eher abraten. In einem allfälligen Verfahren wird sich die Gegenpartei nämlich ganz bestimmt anwaltlich vertreten lassen.

    Ich hoffe, dass Du mit diesen Angaben etwas anzufangen weisst.

    Freundliche Grüsse

    xeno

    P.S. Ich werde mich kurzum noch mit einer weiteren Möglichkeit melden, die ich aber zuvor noch abklären möchte.

    @ veritim

    >>Es lohnt sich kaum, sich Gedanken über diese gehässigen Beiträge zu machen.
    Obwohl es sich nicht lohnt, sich Gedanken zu machen, tut Vertitim noch viel mehr, er schreibt sie sogar nieder ...

    Und Du als Fahnenträger der von Dir so wunderbar hoch gehaltenen Ethik, sollte ein bisschen näher bei der Wahrheit bleiben: Einmal, nicht zweimal. Und dann bitte auch die Dich selbst betreffenden Löschungen erwähnen.

    Deine Versuche mich als Whisthleblower, oder wie jetzt wieder ganz offen, aus den Foren zu liquidieren, triefen nur so von der von Dir so eindrücklich vorgelebten Ethik.

    xeno

    @ sarina70

    Zuerst einmal vielen Dank für Dein so nettes Posting. Im Gegensatz zu meinen Bemühungen, die gemäss Deinen lieben und wohlformulierten Worten zum Ziel haben, "andere" Forenteilnehmer zu beleidigen und vom Thema abzukommen,

    bist Du selbst tatsächlich ein bewundernswertes Beispiel dafür, wie mit andern Teilnehmern umzugehen ist und wie man beim Thema bleibt.

    Was in Deinem Posting vom 17.06.2011 / 23:28 nicht nur durchschimmert, sondern wie ein glänzender Sonnenstrahl an die

    Oberfläche tritt, ist die mir offenbar verloren gegangene Sachlichkeit. Du legst zwar sicher keinen Wert darauf, aber ich komme nicht darum herum, Dir dafür meinen Respekt auszusprechen.

    Weder beschimpfend, noch beleidigend ist auch wenn Du über mich schreibst: >>Hochnäsig, respektlos und herablassend.
    Das dient ja schliesslich dem Ziel einen anständigen Ton in die Foren zu bringen.

    Wenn ich mir untertänigst erlauben darf, trotz allem Wohlwollen noch eine kitzekleine Korrektur anzubringen: Ich schiesse nicht auf "andere" (Plural) und auch nicht mit Kanonen auf Spatzen (auch Plural), sondern mit Worten - von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen - nur auf einen einzigen Vogel und das ist erst noch kein Spatz.

    Zu Deinem Trost jetzt wieder ein Eingeständnis: Mit dem Gezanke hast Du 100% recht - nur gehören dazu immer mindestens Zwei. Oder unterliege ich da einem fundamentalen Irrtum? Und was machst Du, ohne dass ich Dich in diesem Thread je angesprochen hätte? Ein Gezanke ist das selbstverständlich auf keinen Fall ...

    >>Gute Besserung!!!
    Und mit dieser vorbildlichen Haltung willst Du ganz ernsthaft, das erreichen, was ein anderer bestens bekannter User schon X Mal behauptet hat: Gesprächskultur? Wohlan.

    Mit den besten Wünschen für einen wunderschönen Sonntag.

    xeno