Beiträge von swindo

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    Es mag sehr wohl triftige Gründe geben, dass der fehlbare Lenker seine Identität verheimlichen will, z.B. wenn von einem Anderen Vergehen eine Vorstrafe oder Bewährungsfrist am laufen ist. Wenn ja, dann würde ich auch versuchen die Angelegenheit im Bekanntenkreis zu regeln.

    Als Geldgeber habe ich erst wenig Erfahrungen mit Cashare.ch. Auf

    http://www.cashareforum.tk

    tauschen sich einige Personen über Erfahrungen, Fragen, Empfehlungen aus.

    Der Grundton würde ich kurz so umreisen: Die Idee findet man gut, bei den Angaben zu Bonität, verfügbare Mittel sowie laufende, abgelaufende Darlehen und bezahlte Raten schein nicht immer transparent zu sein, wie diese Angaben zustande kommen. Will man hier Klarheit erhalten, muss man über Supporttickets nachfragen.

    Auf dieser Forumseite werden auch Betrugs- und Verlustfälle erwähnt, aus welchen der Eindruck entsteht, dass bei Problemfällen die Informationen an die Geldgeber eher zähflüssig von statten geht.

    Jedoch ist Cashare.ch immer noch im Aufbau und hat wohl noch einiges an Optimierungs- und Lernbedarf um die Page und die Abläufe zu optimieren und Breitentauglich zu machen.

    Das Zinsniveau der vergebenen Darlehen ist recht unterschiedlich und scheint auch etwas vom Zufall abzuhängen oder wie gut sich ein künftiger Schuldner verkaufen und darstellen kann.

    Lieber Sozialversicherungsberatern

    Heute habe ich den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts erhalten. Dank deiner fachmännischen Hilfe habe ich auf der ganzen Linie recht erhalten und die Verfügung des AWA mit 7 Einstelltagen wurde nach rund 14 Monaten abgeschmettert.

    Ich freue mich sehr, dass ich endlich Recht erhalten habe. Dennoch macht es mich traurig zu erkennen, dass RAV und AWA wohl in vielen Fällen mit ihrem Vorgehen zum Ziel kommen, weil der Aufwand eines Rekurses für viele Betroffene zu aufwändig ist. In vielen Fällen bekommen Betroffene wohl ohne rechtlichen Beistand kaum zum Ziel. In meinem Fall wären die Kosten für einen rechtlichen Beistand wohl höher ausgefallen als der Betrag welchen die Einstelltage in meinem Fall ausgemacht hätten.

    In diesem Sinne herzlichen Dank für die wertvolle Unterstützung.

    Am 29.5. habe ich den Entscheid vom AWA erhalten, die Einsprache wurde abgewiesen - es bleibt bei 7 Einstelltagen.

    Hinzu kommen noch die üblichen 5 Einstelltage wie für jeden neuen Arbeitslosen Total 12 Einstelltage.

    Es war ein Versuch wert und sichert immerhin Arbeitsplätze beim AWA und RAV :)

    Lieber Sozialversicherungsberater, heute habe ich nun die Verfügung mit 7 Einstelltagen erhalten.

    Ich habe nun eine Einsprache verfasst unter Zuhilfenahme deines Gerichtsentscheides. Ich habe noch alle Belege, welche ich der Einsprache beifügen werde. Im RAV hat man mich darauf hingewiesen, dass ich während den Ferien Bewerbungen schreiben müsse und musste dies auch schriftlich bestätigen. Ich habe darauf hingewiesen, dass im Dorf wo ich mich aufhalte nur sehr mangelhafte Internetcafés existieren.

    Hier nun meine Einspracheentwurf. Ich bin dir sehr wenn du mir dazu ein Feedback geben kannst. Herzlichen Dank im Voraus.

    ================================

    Einsprache Verfügung 326514792 vom 12. April 2013

    Sehr geehrte Frau XXXXXXX

    Gegen obenerwähnte Verfügung, wonach wegen mangelnden Arbeitsbemühungen die Anspruchsberechtigung für 7 Tage einzustellen sei, erhebe Einspruch und beantrage in Erwägung zu ziehen, dass:

    1. Am 11.12.2012 bewilligte der Arbeitgeber mein Feriengesuch vom 4. bis und mit 18. März 2013 um meine Familie in XXXXX, Brasilien zu besuchen.

    2. Davon auszugehen ist, dass zum Zeitpunkt der Ferienbewilligung der Arbeitgeber von der bevorstehenden Kündigung Kenntnis hatte

    3. Ich am 29.12.2012 ein nicht rückerstattbares Retourflugticket Zürich – Sao Paulo für Fr. 1‘296.40 buchte

    4. Ich am 05.01.2013 ein nicht rückerstattbares Anschlussticket Sao Paulo - Aracaju über Fr. 180,-- (BRL 361,13) buchte

    5. Der Arbeitgeber mich einen Monat später, am 29.01.2013 über die Kündigung informierte

    6. Die Kündigung per 31.3.2013 wegen Betriebsschliessung durch den Arbeitgeber erfolgte

    7. Ich mich 07.02.2013 beim RAV unter Vorlage der Flugbuchung angemeldet habe und sofort mit der Stellensuche begonnen habe

    8. Während den Ferien am Wohnort meiner Familie kein taugliches öffentliches Internet für die Stellensuche zur Verfügung stand

    Unter Berücksichtigung des oben angeführten Sachverhaltes beantrage ich, dass die Verfügung aufzuheben sei und verweise auf das Urteil des Eigenössischen Versicherungsgericht ( i.S. Elisabeth Hermann vom 30. November 1979 in Erwägung 2) in welchem es entschieden hat, dass ein Verzicht auf Auslandferien nicht zugemutet werden kann, wenn die Reise vor Bekanntwerden der Kündigung gebucht wurde und die Buchung nur unter Kostenfolge rückgängig gemacht werden kann (Schweizerische Zeitschrift für Arbeitsrecht und Arbeitslosenversicherung ARV1980 Nr. 7 S. 18.

    Beilagen

    1. Bewilligtes Feriengesuch vom 11.12.2012

    2. Buchungsbestätigung E-Ticket Swiss Airlines vom 29.12.2012

    3. Buchungsbestätigung E-Ticket GOL Airlines vom 05.01.2013

    4. Kündigungsschreiben Arbeitgeber vom 29.01.2013

    5. RAV Anmeldebestätigung vom 07.02.2013

    Hallo lieber Sozialversicherungsberater. Ich bin einfach nur platt ob deiner ausführlichen und kompetenten Antwort. Vielen Dank dafür. Sobald ich die Verfügung der Arbeitslosenkasse erhalten habe, werde ich mich in der Einsprache auf dieses Urteil beziehen und die Ticketrechnung meines Swissfluges beilegen, aus welchem hervorgeht, dass keine Umbuchungen oder Rückerstattungen möglich sind. Es ist ziehmlich anstrengend wenn man bereits am 3. Tag seiner Arbeitslosigkeit sich mit solchen Themen herumschlagen muss und von der Stellensuche absorbiert wird. Vielen Dank, ich werde das Resultat hier posten.

    Hallo

    Ich habe im Dezember vom Arbeitegeber 2 Wochen Ferien im März 13 bewilligt erhahlten. Darauf hin habe ich eine nicht änderbaren Flug in meine Heimat gebucht.

    Ende Januar hat mein Arbeitgeber mir auf ende März wegen Betriebsschliessung gekündigt, sodass meine Ferien in die Kündigungszeit gefallen sind. Anfang Februar habe ich mich im RAV angemeldet und auf meine Ferien während der Kündigung hingewiesen. Während meinen Ferien bei meiner Familie hatte ich kein Internet sodass ich nicht nach neuen Stellen suchen konnte.

    Nun kündigt RAV an, dass mein Taggeld wegen ungenügender Arbeitsbemühungen gekürzt wird.

    Ist dies korrekt?

    Mit welcher Kürzug muss ich rechnen?

    Habe ich während meinen regulären Ferien kein Anrecht darauf mich ohne Druck zu erholen, wie bei den Kontrollfreien 5 Tagen, die mir alle 60 Tage zustehen?

    Ich hoffe, dass mir jemand dazu Informationen geben kann.

    Das Unterbewusstsein verfügt über unendlich viel mehr an Informationen als das Tagesbewusstsein. Aus der Hypnose weiss ich, dass über das Unterbewussstein Erinnerungen, Erlebnisse und Informationen selbst aus frühester Kindheit verfügbar gemacht werden können. Im Unterbewusstsein besteht auch die Möglicheit Sachen wahrnehmen zu können, von welchem wir im Tagesbewusstsein abgetrennt sind.

    Auch ich habe mehrmals Erlebnisse gehabt, welche mit dem rationalen Verstand sehr schwer zu erklären sind.

    So hatte ich vor 2 Jahren an unterschiedlichen Tagen Besuch von Freunden in meiner Wohnung. Diese sind sich bis Heute nie begegenet und dennoch sagten beide im Verlauf des jeweiligen Abends, dass sich jemand in meiner Wohnung aufhalte und es sich wahrscheinlich um eine verstorbene Person handle, welche mir nahe gestanden sei.

    Obwohl ich einige liebe Menschen verloren habe, musste ich sogleich nur an einen Bekannten denken, welcher 1989 verstorben ist. In den folgenden Tagen hatte ich seltsame Wahrnehmenungen am ganzen Körper. Ich fragte mich, was wohl der Grund sein könnte, mich nach so langer Zeit aufzusuchen. Ich beschloss in eine Kirche zu gehen und Kerzen anzuzünden. Es änderte sich nicht viel. Darauf hin fuhr ich auf den Friedhof um das Grab aufzusuchen und dort eine Kerze anzuzünden. Vergeblich suchte ich nach dem Grab. Ich fragte eine ältere Frau die an einem frischen Grab nach dem Rechten sah, wann das Grabfeld wo mein Bekannter beigesetzt war, aufgelöst wurde. Darauf meinte Sie, dies sei erst vor wenigen Wochen aufgehoben worden.

    Ich zündete die Kerzen an, sprach ein kurzes Gebet und fuhr nachdenklich nachhause. Auf der Fahrt wieder das seltsame Gefühl am ganzen Körper und wie eine innere Stimme vernahm ich ganz deutlich die Worte. Ich wollte dir Adieu sagen, da nun meine letzen irdischen Spuren gelöscht sind.

    Einbildung, Sinnestäuschung, Spuck, blühende Fantasie? Egal was die Menschen darüber denken mögen. Hat man ähnliches selber erlebt, weiss man um die Welt hinter dem Schleier, von welcher wir sehr selten auf merkwürdige Art und Weise einen flüchtigen Eindruck erhaschen dürfen.

    Könnten wir diese im ganzen Umfang erspüren und wahrnehmen, wir möchten wohl keine Tag länger hier auf Erden bleiben.

    Am einfachsten wäre wohl statt das Erwerbseinkommen den Konsum und Energie zu besteuern.

    Warum muss ich auf meinen Lohn Steuern bezahlen, während ausländische Oligarchen, dank Milliardenvermögen nicht zu arbeiten brauchen und als Pauschalbesteuerte hier in der Schweiz ins gemachte Nest sitzen.

    Wenn der Kosum und die Energie besteuert würden, kämen die luxusverliebten Oligarchen für ihren aufwändigen und verschwenderischen Lebensstil eine entsprechende Steuerrechnung und Schlupflöcher gibts dabei wenige bis keine.

    Wäre doch toll, denn wer viel Geld verdient oder besitzt gibt in der Regel auch viel aus.

    Nur leider wird es wohl nie soweit kommen, weil jene, welche darüber entscheiden, eben einen dicken Geldbeutel haben und ihre Privilegien verteidigen werden.

    Danke Sonja und Velvet. Es ist so wie Velvet geschrieben hat. Ich war verunsichert wegen dieses Vorbehaltes und fragte mich warum der Vermieter bei einer Neuvermietung so rechnet, dass er eben genügen Ertrag realisiert, statt günstiger auszuschreiben und im Vertrag dann eine Klausel wegen ungenügendem Ertrag aufzunehmen.

    Nun ich habe den Vertrag unterschrieben - brauche ja ein Dach über meinem Kopf und günstige Wohnungen sind schwer zu kriegen in der Stadt Zürich. Hoffe dass diese Klausel eine solche bleibt und nicht plötzlich mein Budget zusätzlich belastet. Danke euch

    Hallo Sonja.

    Nein die 10% sind keine Kaution die muss ich separat bezahlen.

    Vielmehr ist im Mietvertag ein Vorbehalt ungenügender Ertrag, will heissen, dass der Vermieter bei einer Mietzinsanpassung diesen Betrag zusätzlich einfordern kann, denke ich mal

    Lange habe ich gesucht und endlich endlich habe ich in der Stadt Zürich eine 2 Zi-Mietwohnung zu 1140 Netto + 250 NK in Aussicht. Der ausgeschriebene Mietzins bewegt sich an der Obergrenze meines Budgets.

    Den Vertrag in Händen muss ich nun feststellen, neben dem im Inserat genanten Mietzins gleich noch ein Vorbehalt wegen ungenügendem Ertrag von 10% der Nettomiete gemacht wird.

    Bei einer Neuvermietung sollte ich mich als Mieter doch darauf verlassen können, dass der ausgeschriebene Mietzins so kalkuliert ist, dass eine genügender Ertrag bei Mietbeginn realisiert wird.

    Aber so ist es theoretisch denkbar, dass ich kurz nach meinem Einzug eine Mieterhöhung wegen ungenügendem Ertrag erhalte und dann, wenn die Hypozinsen wieder anziehen wiederum wegen dem von 2,75% auf 3,00% Hypozinssatz.

    Was tun in dieser Situation? Den Vorbehalt im Vertrag streichen, den Vertrag mit diesem Makel einfach akzeptieren, oder den Vertrag ausschlagen?

    Ich würde gerne erfahren ob andere Wohnungssuchende ähnliche Erfahrungen gemacht haben und wie sie dabei vorgegangen sind.

    Veritim vielen Dank für deine Antwort. Es scheint schon so zu sein, dass ein Senkungsbegehren eher einer Einladung zur Mietzinserhöhung gleich kommt.

    Ich werde mir nun reiflich überlegen müssen, ob ich wegen des Anpassungsvorbehaltes gegen den Bescheid vorgehen soll, oder einfach die Waffen strecke in der Hoffnung, dass der Vorbehalt nicht bei der nächsten Gelegenheit im Herbst 2011 "aktiviert" wird und ich dann nochmals 94 Fr. mehr Miete zu zahlen habe.

    Da ich erst im Mai 2010 die Wohnung bezogen habe, scheint mir der Vorbehalt aber irgendwie unlauter zu sein, da ich bei einem neuen Mietvertrag doch davon ausgehen darf, dass die vereinbarte Miete genügend Rendite für den Vermieter abwirft.

    Nun werde ich mich mal beim Mieterverband oder bei der Schlichtungstelle eingehend informieren, was ich tun soll.

    Im Mai 2010 habe ich eine 2 Zimmerwohnung bezogen. Nachdem der Referenzzinssatz auf 2.75% gesenkt wurde habe ich ein Senkungsbeheren an meinen Vermieter geschickt.

    Nun erhielt ich seine Aufstellung, in welcher er wohl auf eine Reduktion aufgrund des Refernzzinssatzes von Fr. 23 / mtl. kommt.

    Jedoch macht er für die Liftrenovation (war bei meinem Einzug in Arbeit) eine Wertsteigerung von Fr. 27/mtl geltend sodass ich ab Mai 2011 Fr. 4,-- mehr zu zahlen habe als bisher.

    Zusätzlich macht er noch einen Vorbehalt Fr. 94 wegen nicht genügender Rendite.

    Wegen dem Aufschlag von Fr. 4 würde ich natürlich nicht mal hier schreiben, frage mich jedoch ob die geltend gemachte Wertvermehrung für den neuen Lift haltbar (sehe keinen Mehrwert schliesslich fährt er gleich wie der alte) ist und ob ich mich wegen des Vorbehaltes von Fr. 94 doch Einspruch erheben soll oder gar muss.

    Danke für euere Meinung.

    Alle reden immer von NIKOTIN, dabei gibt es tausende weitere Inhaltsstoffe in einer Zigarette - unter Anderem auch ZUCKER in unterschiedlichsten Formen.

    http://www.nichtraucherkurse.info/ueber-zigaretten.html

    Ich glaube ZUCKER hat ein viel grösseres Suchtpotenzial als Nikotin und ist wohl der Grund dafür, dass viele beim Verzicht aufs Rauchen unweigerlich an Gewicht zunehmen, da der Zucker auf andere kalorienreiche Art und Weise zugeführt wird.

    Ich habe mit Hypnose das Rauchen von einem Tag auf den anderen aufgegeben.

    Seither sage ich mir mit inner Stimme jedesmal wenn ich einer rauchenden Person begegne folgenden Satz und er hilft gewaltig.

    ICH BIN UND BLEIBE NICHTRAUCHER FÜR DEN REST MEINES GESUNDEN UND LANGEN LEBENS.