Wie rechnet die IV in solch einem Fall das einkommen bezüglich der Berechnung ob eine Rentenkürzung erfolgt?
Werden alle Rechnungen die ich von Kunden bezahlt bekomme als einkommen gerechnet ohne das darauf geachtet wird welche Ausgaben ich dabei habe?
Ich frage mich ob das im extrem fall dazu führen kann das man ein 0 summen spiel macht und dann noch die rente gekürzt bekommt.
Beispiel:
1000 CHF rechnungen pro Monat werden bezahlt von Kunden, monatliche Ausgaben hierführ sind 500 CHF meiner Seits.
Werden die 1000CHF oder die 500CHF(1000-500) von der IV herangezogen um eine allfälige Rentenanpassung zu berechnen?
Auf welchen Zeitraum erfolgt diese Berechnung? Könnte es ein Problem geben wenn in einem Monat eine zu grosse Rechnung von einem Kunden an mich bezahlt wird? Oder wird hier der Durchschnitt auf Grund der Steuererklärung zur Berechnung herangezogen?
Beiträge von Deatheye
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Das Sozialhilferecht ist in kantonalen Gesetzen geregelt. Haben Sie schon im kantonalen Sozialhilfegesetz bzw. in der der kantonalen Sozialhilfeverordnung, in den SKOS-Richtlinien und in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Ihre Wohnsitzkantons gesucht?
Ich habe versucht aus einigen Dingen schlau zu werden nur kann ich mit diesem Beamtendeutsch nichts anfangen.
Von wo nach wo mussten Sie aus medizinischen Gründen reisen?
Unterschiedlich. Meisstens innerhalb des Kanton Aargaus, verschiedenste Bezirke. Ausnahmsweise auch mal ausser Kantonal.
Haben Sie ein Abonnement für den öffentlichen Verkehr in Ihrer Wohnsitzgemeinde oder Region? Ging die Reise an einen Ort, für den Sie extra bezahlen müssen, weil das nicht durch Ihr Abonnement für den öffentlichen Verkehr abgedeckt ist?
Ein Zonen abo für die regelmässig besuchten Gebiete würde bereits mehr Kosten als die 46 CHF, nämlich 104 CHF.
Einzelne Fahrten zu lösen kostet schlussendlich weniger.
Für den theretischen Betrag von 46 CHF lässt sich nicht mal ein Abo lösen. Das günstigste kostet bereits 75.-
Wenn der Arzt irgendwo bei Ihnen in der Nähe ist, wo Sie die Reise zum Arzt mit Einkaufen etc. verbinden können, werden Sie sich schwer tun zu argumentieren, dass das zusätzliche Kosten sind, die nicht schon durch den Pauschalbetrag für den Grundbedarf abgedeckt sind. Wenn die Reise allerdings weit weg geht und nicht billig ist und nicht durch ein Abo gedeckt ist, sind Ihre Chancen besser das über einen separaten Antrag abzurechnen.
Das Verbinden mit Einkäufen versuche ich gerade etwas zu plannen. Soziale Interaktionen sind allerdings nicht mit Terminen morgens um 9 verbindbar da die meisten Menschen durch den Tag durch arbeiten, in der Ausbildung sind etc.
Ausserdem würde das bedeuten ich müsste teilweise Einkäufe machen bei denen ich nicht wüsste wie ich die über mehrere Bahnhöfe, durch verschiedene Züge und Busse herumschleppen sollte. Im Moment versuche ich auch herauszufinden ob es sich lohnt ab und zu mal in die Stadt zu gehen und dort günstigere Lebensmittel zu erhalten oder im Dorfladen einzukaufen wobei ich für die Lebensmittel mehr Zahle dafür aber Verkehrskosten spare.
Nur schon 6kg Getränke mit mir herumzutragen von Bahnhof zu Bahnhof könnte ich wohl gleich wieder zurück zum Arzt um mit ne lokal Anestesie wegen der Schmerzen zu besorgen.
Selbst ohne Einkäufe bin ich teilweise nach Arzterminen schon so erschöpft das ich manchmal Verwandte per Telefon anfrage ob sie mich abholen können. Zu Hause geht’s dann ab ins Bett und dann schlafe ich ein paar Stunden.
Bei der Ergänzungsleistungen zur AHV sind Transportkosten, die mit der Gesundheit zusammenhängen grundsätzlich vergütbar.
Für die AHV bin ich noch einige Jahrzehnte zu jung
Haben Sie eine anfechtbare Verfügung erhalten?
Was steht in der Rechtsmittelbelehrung der Verfügung? Dass Sie diese mit Einsprache oder Rekurs anfechten können? Halten Sie unbedingt die Frist für die Einsprache oder den Rekurs ein.
Die Verfügung ist Beschwerdefähig innert 30 Tagen. Allerdings erhalte ich die Rechnung für das Verfahren falls die Beschwerde abgelehnt wird und ich wüsste nicht wie ich die bezahlen sollte. -
Sozialhilfe steht zwar nicht in diesem Bereich aber da es zum Sozialsystem gehört und ich keinen Besseren Bereich fand hoffe ich das is i.o. so.
Ich habe einen Antrag für Kostenübernahme der Reisekosten aus medizinischen Gründen gestellt im Kanton Aargau. Nun habe ich den Beschluss erhalten.
Grundsätzlich werden die Kosten akzeptiert, jedoch mit Abzug von 46 Franken auf Grund des im Grundbetrag I für Transportkosten vorgesehenen Betrages.
Irgendwie finde ich das nicht verständlich. Das bedeutet ja eigentlich das selbe als ob mir der Betrag abgezogen und gar nicht bezahlt wird. Theoretisch bedeutet das auch ich habe kein Geld mehr zur Verfügung um einkaufen zu gehen oder irgend eine Freizeitaktivität auszuüben die Reisekosten verursacht da dieser Betrag für die Reisekosten zu Ärzten verrechnet wird.
Eigentlich müssten ja grundsätzlich medizinisch bedingte Mehrausgaben zusätzlich abgedeckt werden. Gibt es dahingehend irgendwelche bestehende Rechtsgültige Entscheide auf Grund derer ich eine Beschwerde einreichen kann oder ist dies tatsächlich zulässig? Trotz längerem suchen konnte ich dazu nichts finden. -
Irrtümlicherweise hatte ich nachfolgenden Link im falschen Forum platziert
http://www.aargauerzeitung.ch/…ht-auf-hausbesuch-6236648
Man beachte, dass der Artikel aus dem Jahre 2010 stammt.
Gruss
Regentropfen
Interessant... Ein Pilotprojekt das nun schon 4 Jahre dauert? ... -
Deatheye
Aufgrund deines Satzes
"Ich musste für die Sozialhilfe eine Erklärungunterschreiben in der ich bestätige ich sei damit einverstanden das jemand vorbei kommt um meine Wohnungsverhältnisse und weiter Angaben zu prüfen."
nahm ich an, der Hausbesuch sei angekündigt gewesen.
Angekündigt in der Form: irgendwann wird jemand vorbeikommen. Kein Datum oder Zeit.
Beiir war das Probl das ich einmal wegen Arzttermin weg war und beim zweiten Mal wegen Gesundheitlicher Peobleme am Tag am schlafen. Grundaaetzlich scheint da die Erwartung zu sein das man nach Anmeldung bis die Beaichtigung vollzogen wurde staendig zu Hause sitzt bereit die Tür zu offnen in dem Moment wo jemand vorbei kommt.
Soe haben sich dann bei mir wiederwillig fuer den dritten versuch dazu ueberwinden koennen nen ungefaehren Termin anzugeben. Meinten aber eigentlich gehe das nicht... -
Zweimal nicht erreichbar sein kommt übrigens gar nicht gut an. Dann werden sie misstrauisch und sie fragen in ner sehr negativen Tonart warum man nicht erreichbar sei, ob man arbeite etc.
Ich hatte das Problem. -
Deatheye
Wie ist dieser Hausbesuch abgelaufen? Hast du dich von der Aussendienstperson würdig behandelt gefühlt oder wurdest du von ihr gar schikaniert?
Wurden auch Schubladen und Schränke geöffnet?
Wurden auch Schubladen-/Schrankinhalte fotografiert?
Hast du überhaupt schon ausdrücklich dem Amt mitgeteilt, dass du die Akte einsehen willst (Akteneinsichtrecht)? Falls ja, wurde eine Akeneinsicht abgelehnt?
Es fragt sich jedoch, wie viel Sinn so Fotos machen. Da solche Hausbesuche ja angemeldet sind, könnte man ja husch den Picasso und/oder andere Wertgegenstände bei einem Verbündeten einstellen. Was beweist denn schon ein Doppelbett? Es könnte ja sein, dass man dieses von Bekannten geschenkt gekriegt hat, weil diese sich ein neues gekauft haben.
Übrigens gibt es im Internet sehr viel Lektüre über das Projekt.
Gruss
Regentropfen
Die Mitarbeiterin war freundlich.
Schubladen, Schraenke ect wurden nicht fotografiert von innen.
Akteneinsicht habe ich nicht verlangt. Was ist hier eigentlich die Idee dahinter dies zu verlangen?
Bezieglich manipulierung der Besichtigung.
Der Besuch wird nicht angemeldet um genau dies zu verhindern. Man wird nur informiert jemand komme irgendwann vorbei. Wenn sie den antragsteller so zwei mal nicht erreichen loegt ein Zettel im Briefkasten man soll sich melden. Termin gibtt es dann aber aus den selben Gruenden nicht. -
Hast du eine Kopie des Protokolls inklusive ALLEN Fotos mit Verzeichnis? Hast du die Fotos gesehen?
Nein. Fotos wurden mit dem Handy der Mitarbeiterin gemacht. Weder Protokoll noch Fotos wurde gezeigt. Keine Unterschrift verlangt, auch spaeter nie eine Kopie erhalten davon. Mir wurde nur von der Mitarbeiterin des Sozialamtes bei der ich regelmaessig vorbei muss gesagt sie haette den Bericht erhalten. -
Im moment mal 1000 pro Monat.
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Gemäss dem ARtikel musss ich EL AHV IV, allgemein Rentenleistungen und BVG abtreten an die Sozialhilfe.
Nun die Frage: Ich herhalte einen bestimmten Betrag von der Sozialhilfe. Davon abgezogen werden zum Biespiel beträge die ich von der privaten Invaliditätsversicherung erhalte.
Die private Invaliditätsrente muss jedoch versteuert werden. Wie soll ich Ende Jahr die Steuern dafür bezahlen wenn ich schlussendlich von dem Geld eigentlich gar nichts habe da ich alles was ich dort erhalte einfach an der Sozialhilfe gekürzt wird? Ich erhalte nun also nicht mehr Geld als vorher, aber ich sollte dann plötzlich davon auch noch sSteuern zahlen? -
Die Abklärung wurde oinzwischen durchgeführt. Zimmer werden fotografisch dokumentiert. Es wurden Fotos vom Schlafzimmer, Küche und Wohnzimmer gemacht.
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«Zaki» und Konsorten schaden also vor allem jenen, die wirklich Sozialhilfe brauchen. Sich als solcher zu erkennen zu geben sei mit gesellschaftlicher Ächtung und entsprechenden Ängsten verbunden: «Es ist ein Coming-out – überspitzt gesagt: Sozialhilfebeziehende sind die Schwulen und Lesben von heute.» Der letzte Schritt zum Eingeständnis fällt Betroffenen schwer, wie eine aktuelle Untersuchung der Berner Fachhochschule zeigt: Im Schnitt vergehen mehr als drei Monate, bis sich Bedürftige ihre finanzielle Not eingestehen und sich zum Gang aufs Sozialamt durchringen.
Hab den Artikel jetzt gesehen scheint genau auf das heruaszulaufen was ich vermutete. Es wird ja sogar beschrieben was er damit meint: gesellschaftlicher Ächtung und entsprechenden Ängsten verbunde. -
Irgendwie finde ich keine solche Stelle. Wie findet man sowas @ Obudsmann
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@ Kanton Aargau
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Anscheinend kann man keine Beiträge editieren?
Ich habe mir weitere überlegungen dazu gemacht. Geht man davon aus, dass der verminderte Administrative und dadurch finanzielle Aufwand gerinnger währe und die wenigen Leute die wirklich so eine Einstellung haben dadurch finanziert werden?
Auch frage icAuch frage ich mich wie das Grundsätzlich finanziert wird. Von wo kommen die 2500 pro Person?
Dies währen dann ja mehr Gelder für Kinder und mehr für Sozialhilfsbezüger.
Grundsätzlich würde dann ja auch jeder Arbeiter den betrag erhalten, somit würde auch dort 2500 proPerson anfallen. Irgendwie verstehe ich die ganze finanzierung nicht. -
Solche Aussagen finde ich immer weider erschreckend. Mir hat mal jemand gesagt der IV Bentragte das ihm am Telefon durch eine IV Mitarbeiterin dsa selbe gesagt wurde. Als Ausländer währe es leichter IV zu erhalten...
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Wie wird dieser Freibetrag eigentlich errechnet? Zählt dazu auch Möbilierung? Falls ja und ich mri anschaue das ein Sofa doch schnell mal tausend Franken kosten kann müssten viele Sozialhilfsbezüger doch eigentlich Ihre ganze Einrichtung verkaufen. Oder was macht jemand der in einem Umfeld arbeitet in dem 1000 fränkige Anzüge erwartet werden. Muss er sich dann eentscheiden ob er noch irgendwo anders als auf dem Boden sitzen will oder ob er seine Chance auf eEinstieg in das GEschäftsleben aufgibt?
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Ein grosse Problem sehe ich daran:
Wie geht man mit Leuten um in dem Fall die keine Bedenken haben einfach nichts zu tun und das Geld zu beziehen?
Ich kann dies zwar nicht nachvollziehen aber anscheinend gibt es Leute die mit so einem Verhalten kein Problem haben. Ich persönlich hätte ein ziemlich belastendes schlechtes Gewissen.
Und ich sehe nicht ein warumes möglich sein soll einfach eines Tages am morgen zu sagen: Ich habe keine lust mehr was zu arbeiten und lasse mich jetzt von anderen die Arbeiten durchfüttern.
Oder habe ich da was falsch verstanden an dem Prinzip? -
Ich kenne den Artikel nicht, aber auf Anhieb würde ich das wie folgt interpretieren:
Schwule und Lesben galten lange als unsichtbar. Sie durften sich wegen Ausgrenzung nicht offen nach aussen zeigen.
Heute zählt das gleiche für Sozialhilfsbezüger. Es wird nciht darüber gesprochen, man bekommt dann eh gleich nen negativ Stempel wenn man Sozialhilfebezüger ist etc.
Allerdings könnte natürlich auch was ganz anderes gemeint sein. Ohne zusammenhang bzw. das Interview zu kennen kann ich mehr oder weniger nur raten. -
Ich musste für die Sozialhilfe eine Erklärungunterschreiben in der ich bestätige ich sei damit einverstanden das jemand vorbei kommt um meine Wohnungsverhältnisse und weiter Angaben zu prüfen.
Genau heisst es:
Mit der Erklärung zum gesuch um maaterielle Hilfe haben Sie zur Kenntnis genommen, dass Personen, die Leistungen nach dem Sozialhilfe- und Pfäventionsgesetz (SPG) geltend machen, beziehen oder erhalten haben verpflichtet sind, über Ihre Verhältnisse wahrheitsgetreu und umfassen Auskunft zu geben sowie die erforderlichen Unterlagen vorzulegen (§ 2 Abs. 1 SPG).
Der Kantonale Sozialdiesn entwickelt in Zusammenarbeit mit verschiedenen Gemeinden ein Pilot-projekt das eine Abklärung an der von Ihnen angegebenen Wohnadresse beinhaltet und den von Ihnen geschilderten Sachverhalt ergänzen und überprüfen soll.
Die Erhebung wir durch einen Aussendiesnt-Mitarbeiter des Kantonalen sozialdienstes vorgenommen. Der Aussendiesnt-Mitarbeiter folgt bei der Erhebung einem standartisierten Ablauf und untersteht wie alle Personen, die sich mit dem Vollzug des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG) befassen, dem Amtsgeheimnis (§ 45 SPG). Der Aussendiesntmitarbeiter hat keinerei Entscheidungsbefugnisse.
Begründung dafür war auf Grund der vielen Sozialhilfsmissbräcuhe werde dies durchgeführt. Irgendwie finde ich dies diskriminierend. Man wird grundsätzlich ohne Verdachtsmoment als Betrüger hingestellt bei dem manAbklärungen machen muss. Ich hab mal kurz versucht Infos zu finden hat der Beobachter oder sonst jemand mal etwas darüber berichtet?