Vielleicht war früher wirklich einiges besser, zum Beispiel die Zukunftsaussichten……
Oder könnte man logischerweise behaupten, dass die Zukunftsaussichten umso besser sind, je schlechter es dem Menschen geht? Somit bescheinigen alle, die schlechte Zukunftsperspektiven attestieren, dass es uns prächtig geht?
velvet
Beiträge von velvet
Dieses Forum wird bald eingestellt
Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.
Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
-
-
Nun wissen wir, warum Schneeballsysteme verboten sind: die elitäre Politik duldet eben keine Konkurrenz…..
Immer wieder stelle ich unser immenses (krankhaftes) Bestreben nach Mehr, Grösser, Besser in Frage. Wenn man wirklich zu Ende denkt, erzeugen diese scheinbar positiven und erstrebenswerten Qualitäten nur Leid, Krieg und Verwüstung.
(Es sei erwähnt, dass die Natur keine dieser Argumente kennt)
Nicht jeder Studierte handelt intelligent!
Versagt (nach unserer Denkweise) die natürliche Regulation, so folgt zwangsläufig die Eskalation, sozusagen Regulation gemäss Plan b). Man kann daraus auch schliessen, dass die Eskalation ein Bestandteil der Regulation ist.
velvet -
Könnte es gar sein, dass einige von uns verlernt haben, das Schicksal anzunehmen?
Viele mögen die Organspende als menschlichen Akt der Liebe sehen. Das jedoch darf – durchaus berechtigt - hinterfragt werden.
Wie auch bei anderen Lebenssituationen: sogenannte wertvolle Errungenschaften sind eben bei genauerer Betrachtung (und Nachdenken) doch nicht ganz so wertvoll.
So faszinierend die fortschreitenden Möglichkeiten sein mögen, so erschreckend ist unsere eskalierende Erwartunshaltung, die uns vielmals verblendet. Es ist beruhigend, auch hier lesen zu dürfen, dass nicht alle dieser Erwartungen Untertan sind.
velvet -
sofaheini
Bleibt zu hoffen dass Ihr Nick nicht Programm ist – ansonsten könnte es schon sein, dass man Sie loswerden möchte….
Etwas ernster: im Nachhinein ist man immer etwas klüger. Warum hatten Sie nicht gebeten, den unbefristeten Vertrag erst nach Ablauf des befristeten Vertrages eingehen zu können?
Die Zukunft wird zeigen, was der Grund des Vertragswechsels war. Hoffen wir, dass für Sie alles positiv ausgeht, besser gesagt, weitergeht.
velvet -
@Nola,
Ihr Aufruf wirkt pietätlos angesichts der geschilderten und hier diskutierten Probleme.
velvet -
beo-member
Ihre Verhalten und Ihre Reaktionen zeigen ein paar Auffälligkeiten. Ich vermute, dass genau diese charakterlichen Eigenschaften schamlos ausgenutzt werden – wie ich aus der Geschichte entnehmen kann, auch durch Ihren Mann jahrelang ausgenutzt wurden. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, sich selber etwas mehr zuzumuten (Ihre Gedanken und Empfindungen ernster zu nehmen) und auf das beleidigende Geplänkel eines Gegenanwaltes mental nicht einzugehen – soweit das möglich ist. Solche infame Aussagen und „Anschuldigungen“ gehören vielmals zur Strategie gewisser Rechtsverdreher mangels ethischer Gefühle.
Hinweis: sofern Sie keinen speziellen Ehevertrag abschlossen (Gütertrennung o.ä.), gehört das Geld auf den Konti, die auf den Namen Ihres Mannes lauten genau so auch Ihnen (Errungenschaft). Sondervermögen müssen dabei beachtet werden und werden bei der Güterverteilung ausgeschieden. Der Namensgeber, auf den das Konto lautet, muss lange nicht der alleinige Besitzer diese Wertsache sein. Mit dem eingetragenen Namen ist allenfalls der Zugriff / Vollmacht geregelt – mehr nicht.
Soweit in den Trennungskonventionen vereinbarungen eingebait wurden, die rechtlich unzulässig sind oder mit denen man Sie klar benachteiliugen will, können sie als ungültig erklärt werden.
Dass offenbar von Ihrem Anwalt ein „Redeverbot“ gewünscht wird lässt erahnen, dass dieser möglicherweise nicht so selbstlos handelt, wie es scheinen mag. Wenn er Ihnen aber nahelegt, in der Öffentlichkeit nicht zu viel über Ihre Situation zu reden, kann das durchaus zu Ihrem eigenen Schutz beitragen.
Ich würde mich SOFORT an eine weitere Instanz wenden – allenfalls an den Beobachter.
velvet -
Brasser,
Richtig, die Arbeit für das Indossament bleibt in etwa die gleiche.
Wenn 2‘000.- investiert werden und dafür 150.- Spesen anfallen, ist das – relativ gesehen – doch einige mehr, als bei einer Investition von 20‘000. Der von mir gewählte Ausdruck „gewaltig“ beinhaltet in diesem Sinn immerhin das Zehnfache.
Im ersten Fall beträgt der „Verlust“ 7.5%, im zweiten noch 0.75%. Wobei wir beide nicht wissen, was denn der Verkauf von 20 Aktien gekostet hätte.
velvet -
Brasser, es ist wohl ein gewaltiger Unterschied, ob jemand Aktien für 2‘000 oder für 20‘000 veräussern will. Das wollte ich mit der Relation aussagen. Ich hatte ja nicht geschrieben, die Spesen würden in Relation (also prozentual) des Aktienwertes berechnet.
maga,
für eine AG bedeutet es einen gewissen Aufwand, die Aktien wieder entgegenzunehmen und im Aktienbuch / Aktienregister einzutragen. Für zwei Namensaktien zu 1‘000 erachte ich die 150.- als sehr hoch; also eher nicht gerechtfertigt.
Hatten Sie Dividenden erhalten oder resultieren Kapitalgewinne aus diesen Aktien? Auch wenn dies rechtlich sowie grundsätzlich nicht relevant ist, so könnten die hohen Kosten angesichts guter Gewinne doch mit etwas weniger Ärger betrachtet werden. Was nicht heissen soll, dass Sie den Versuch, diese hohen Kosten drastisch zu reduzieren, nicht angehen sollten.
Es stellt sich auch die Frage, warum Sie diese Aktien kauften. Der Aktienkauf dürfte nicht zur Bedingung im Zusammenhang mit einem Mietvertragsabschluss gemacht worden sein.
Wohnraumgenossenschaften geniessen mit deren Anteilscheinen eine Ausnahmeregelung.
velvet -
maga,
die Spesen sind in Relation des Aktienwertes zu sehen. Vielleicht sollten Sie auch nachprüfen (lassen), inwieweit diese Aktien an Wert zulegten oder verloren.
Ohne die genaueren Umstände wie Geschäftsbedingungen, Aktienwert usw. darzulegen, können Sie kaum eine zutreffende Antwort auf Ihre Frage erwarten.
velvet -
Die KTV ist nicht obligatorisch. Der AG kann die Kranktage auch strikte nach OR vergüten ( im ersten Dienst jahr 3 Wochen p.a., nachher gestuft länger). Der Anspruch auf die 720 Tage durch KTgV gilt idR. für ungekündigte Arbeitsverhältnisse.
Sollte die Betreffende ihre 50% an die Versicherungsprämie bezahlt haben, hat Sie allenfalls Anspruch auf diese 720 Tage – je nach Versicherungsvertrag. Hat der AG die Prämien selbst bezahlt und vergütet nach OR, (100% für eine befristete Zeit) so besteht der Anspruch nur, wenn dies im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist.
Eine KTgV muss den AN besser stellen als das OR es vorgibt. Meistens heisst das, dass die Taggeldausrichtung etwas / einiges länger dauert, dafür aber nur 80% des Lohnes abdeckt. Die längere Dauer muss jedoch nicht 720 Tage betragen.
Die Betroffene bekam 6 Monate lang ein Taggeld (80% / 100% ?). Nach OR wären ihr vielleicht lediglich 3-6 Wochen zugestanden. Es kann durchaus auch sein, dass gemäss ArbV die maximale Dauer eines Taggeldes auf 6 Monate beschränkt ist.
Die SUVA (UVG) ist obligatorisch. Hier gilt auf alle Fälle diese 720 Tage-Regelung, jedoch stets nur auf 80% des Lohnes (mangels ergänzender Bestimmungen). Danach greift die IV.
velvet -
@Franciska V, worauf zielt Ihre Frage ab?
Wollen Sie wissen, ob Sie den Arbeitgeber allenfalls zu weiteren Zahlungen verpflichten könnten? Oder möchten Sie wissen, ob mit der Vereinbarung das Arbeitsverhältnis tatsächlich aufgehoben ist, d.h. dass auch Sie keine weiteren Verpflichtungen mehr einhalten müssen?
velvet -
@ marinerio,
je nach Kanton, können Ausbildungskosten geltend gemacht werden. Die dir. Bundessteuer kennt diesen Abzug nicht. Zudem gibt es – ebenfalls je nach Kanton – weitere Abzugsmöglichkeiten im Zusammenhang mit im selben Haushalt lebenden Kindern oder in Ausbildung, deren Einkommen (inkl. Stipendien) unterhalb einem gesetzten Limit ist.
Die dBSt. Kennt den Kinderabzug / Unterstützungsabzug, Versicherungsabzug f. unterstützte Personen, Kinderbetreuung, Alimente
Weiterer Informationen entnehmen Sie den kantonalen Steuerinformationen / Wegleitungen.
velvet -
Ich richte hier meine Meinung nun bewusst nicht an Nike persönlich, weil ich keine ellenlange Diskussionen anzetteln will, in der Nike’s Diskussionsstil sich über Seiten hinträllert. Mag sein, dass dies nicht gerade der vollendeten Netiquette entspricht – ich werd‘ damit leben müssen.
Dass vor allem Sozialbezüger sich durch ihre Beiträge super verstanden fühlen, in denen Nike’s Worte sie trösten, aber auch, indem ihnen nach ihrer Meinung geredet wird, kann durchaus verstanden werden. Es darf sogar angenommen werden, dass sie ihre mütterlichen Worte zu Gunsten der Sozialbezüger auch genau so fühlt.
Sobald aber kritische Worte aufkommen, wird’s brenzlig für Nike. Da kann man postwendend zeigefingerhebende Floskeln wie hm…, gell…, Nörgler, usw. lesen. Mit Aussagen wie: „…weil ich weiss, dass Ihr das nicht wissen könnt…“ und ähnlicher, beleidigender und zugleich beschämend überheblicher Unterstellungen setzt sie sich selbst auf einen Thron, den sie bei andern nur zu gerne rügt. Alsdann werden Geschichten fantasiert vom sparsamen Gutverdienenden, der bescheiden lebe und ob seiner Bescheidenheit sein Glück nicht erkenne (usw. usf.).
Derartige Beiträge machen eine Debatte auf vernünftiger und angenehmer Ebene eher unmöglich – schade.
velvet -
@marinerio
Ihr Beitrag ist etwas intransparent. Kann es sein, dass Sie für Ihre Tochter Alimente bezahlen, die selbstverständlich höher sind als die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten? Wenn ja, sind in diesen Zahlungen auch die Unkosten der Ausbildung enthalten. Alimente werden je nach Kanton steuerlich belastet resp. zum Abzug zugelassen. Wenn nein, sollten Sie die Situation präzisieren.
velvet -
Wetziker
niemand hat behauptet, das das Leben einfach sei. Auch nicht für jene, die nicht von der Sozialhilfe leben.
Ich denke es sollte jedem Bürger das Ziel sein, dem Staat – das heisst also seinen Mitbürgern – so wenig wie möglich zur Last zu fallen. Da ist Bescheidenheit durchaus angebracht.
Hinweis: nebst der monetären Hilfeleistung generieren Sie auch ein wenig administrativen Aufwand, der ebenfalls mit Steuergelder bezahlt werden muss. Den betrag von 1‘178.- / Monat erhalten Sie zudem steuerfrei.
Immerhin wäre unter diesem Aspekt ein Zustupf von 150.- monatlich doch recht angenehm.
Ihre Vermutung betreffend das Verhältnis 1:10‘000 ist Schöndenken in Reinstform.
velvet -
@lorus, die Schlussfolgerung ist m.E. so nicht richtig. Steuerabzüge sind für alle und die folgliche Erhöhung des Steuertarifs betrifft ebenfalls alle.
Aber es kann durchaus sein, dass steuerfreie Einkommen (wie zB. Kapitalgewinne) durchaus die übrigen Steuern anheben; wohlverstanden, auch jene der Gutverdienenden.
Ich vertrete immer noch die Meinung, der Steuerabzug sollte in etwa die Existenzkosten (inkl. Ausbildung, angemessener Rücklage usw.) ausmachen. Jeder der wesentlich mehr verdient als er zum Leben braucht, soll von diesem Überschuss Steuern bezahlen. Damit würden die unteren Einkommen zu Lasten der oberen Einkommen klar entlastet und in Richtung Existenzsicherung zeigen.
Bem.: Die Steuerfreibeträge für politische Ämter sind für den Bürger ohnehin kaum verständlich.
velvet -
Teigwaren enthalten Stärke, welche im Körper in Zucker umgewandelt wird. Der minime Zuckerzusatz dürfte für Diabetes keine wesentliche, zusätzliche Belastung bedeuten.
Zucker wird in vielen Fällen als Geschmacksträger oder Geschmacksverstärker eingesetzt und den Produkten zugegeben. Meines Erachtens ein zeitnotorischer Unsinn. Vielmals wird er aber auch als Konservierungsmittel (stark gezuckerte Speisen) eingesetzt.
Viele dieser Speisen kann man selbst anfertigen und den Zuckerzusatz gänzlich weglassen (Brot, Teigwaren usw.) Nebst der interessanten Herstellung erweitert das den Genusshorizont erheblich und die Fantasie kommt ebenfalls auf ihre Kosten.
Batro, Ihre Feststellung betreffend Bewegung ist essential. Ich wage zu behaupten, dass gut gegen 70% Diabetes auf mangelnde Bewegung zurückzuführen sind, resp. durch genügend Bewegung diese leicht im Zaum gehalten werden könnten.
velvet -
Nike
Was Sie schreiben ist so etwas von pseudo-sozial und vom Thema abschweifend. Versuchen Sie, Ihre Gedanken wirklich zu Ende zu denken – mit allen unliebsamen Konsequenzen. Es genügt nicht, formell gutherzige Beiträge zu schreiben, die den Hilfesuchenden schmeicheln.
Sie fragen: „Denk mal ernsthaft und ganz ehrlich zu Dir selbst darüber nach. Würdest Du für Nichts oder 100 Fränkli einen ganzen Monat lang 8 Std. am Tag arbeiten?" Meine Antwort darauf dürfte Sie kaum verblüffen: Ja! Erstens schon allein deshalb, weil diese 150 Fränkli – wie Sie sie abschätzig nennen - zusätzlich bezahlt werden; Also nebst der an sich komfortablen Sozialunterstützung. Es gibt so ein Spruch vom kleinen Finger und der ganzen Hand – kennen Sie den?
Wobei zu sagen ist, dass ich vermutlich andere Wege finden würde, als mich beim Sozialamt zu melden. Wo ein Wille ist auch ein Weg. Sie und Ihresgleichen können das nun als überheblich einstufen, wenn Sie wollen.
Über den Sinn der Programme: Es interessiert mich vor allem, ob jemand fähig ist, solchen Programmen etwas abzugewinnen. Ihre Frage ist also überflüssig und in gewisser Weise unfair. Etwas absurd ist die Geschichte schon: wer nämlich diesen Programmen einen Sinn geben kann, indem er die Fähigkeit besitzt, sich einzubringen und mitzumachen, wird eher nicht – oder nur für ganz kurze Zeit - das Sozialamt in Anspruch nehmen.
Stellen Sie nicht in fast jedem Beitrag die Menschenwürde zur Debatte, als ob Sie die einzige wären, die sich dafür einsetzte. Vergessen Sie dabei nicht, auch die Würde jener Menschen ernst zu nehmen, die die Hilfe berappen müssen.
Ihren billigen und beleidigenden (würdelosen) Schlusssatz mit der infamen Unterstellung hätten Sie sich besser erspart. Er zeigt, wie wenig Sie wirklich von der Materie verstehen. In einem sind wir uns einig: auch ich möchte nicht weiter mit Ihnen „diskutieren“.
velvet -
philrenits,
Wenn die Aussagen des Herrn S. wirklich in dieser Art erfolgten, würde ich mit gutem Grund vermuten, dass es sich eher um eine unsaubere Angelegenheit handelt. Die Arvato Infoscore ist zudem kein unbeschriebenes Blatt.
Sie hatten Sich vermutlich bereits zu viel Mühe gemacht. Dadurch hatten Sie sich den Albtraum quasi selbst erarbeitet. Womöglich sieht man in Ihnen bereits eine aus Angst vor einem Betreibungseintrag zahlende „Klientin“.
Ich rate den Leuten immer, Ihre Schulden inkl. angemessener Aufwandsentschädigung zu zahlen – wenn es sich denn wirklich um gerechtfertigte Forderungen handelt. Es geht nicht an, dass man Dienstleistungen beansprucht, und dann den Anbieter mit Zahlungsverzug nervt und ihm Unkosten verursacht. Für solches hat man klar einzustehen.
In Ihrem Fall aber, scheint etwas sehr kurios zu laufen. Daher meinen Rat: Lassen Sie die Betreibung auf sich zukommen. Nach erfolgtem Rechtsvorschlag muss Ihnen bewiesen werden, dass die Forderung rechtens ist, was m.E. ein schwieriges Unterfangen sein könnte. Zumal Sunrise auf Ihre beweisbaren schriftlichen Anfragen nie(!) reagierte. Damit hat sie das Inkasso provoziert – sofern denn diese infoscore tatsächlich einen Inkassoauftrag von Sunrise erhalten hatte (was zu beweisen wäre). Wenn ihr das nicht gelingt, können Sie gegen diese Firma klagen. Zumindest aber können Sie (gerichtlich) verlangen, dass Ihr Betreibungseintrag gelöscht wird.
Sie riskieren vermutlich weniger als Sie befürchten. Denn irgendwie stinkt diese Geschichte zum Himmel. Wenn man dann noch die Höhe Ihrer Rechnungen anschaut, darf man sagen, dass Sie nicht zu den schlechtesten Sunrise-Kunden gehören. Daher ist das Gebaren von Sunrise nicht nachvollziehbar.
Wie echt scheinen die vorgewiesenen Rechnungen zu sein? Könnte es sein, dass Sie einem Betrug(versuch) aufsitzen?
velvet -
…. Dass "Sklavenarbeit" auf die Dauer aber eben auch psychisch krank machen kann, vergisst man dabei gerne mal…..
Das ist genau die Meinung, bei der Einiges falsch läuft. Da kann ein jeder, der nicht gerade zum Arbeiten geboren ist, irgendwo anklopfen und um Unterstützung bitten: “ Oh, mir wird übel, wenn ich daran denke, arbeiten zu müssen. Das ist unmenschlich und bedarf Hilfe. Ich bin doch kein Sklave.“
Wer es im Leben nicht geschafft hat, ihm zugewiesene Arbeit mit Freude und innerer Zustimmung auszuführen, gibt sich immer der Gefahr hin, sich als Sklave zu fühlen.
Ob nun diese Programme wirklich sinnvoll sind oder den Steuerzahler gar noch einige Franken mehr kosten: zumindest darf der zu Unterstützende behaupten, dass er nicht einfach zuhause rumsitzt. Und wer bei den Ämtern individuelle Behandlung beansprucht, nimmt sich mit dieser egoistischen Haltung vielleicht doch etwas zu wichtig. Die Programme können durchaus dazu beitragen, dass manch einer diese mit „Unannehmlichkeiten“ verbundene Hilfe nicht allzu lange in Anspruch nehmen möchte.
Zudem sei wieder einmal klar gesagt, dass man aus fast jeder Tätigkeit gewissen Nutzen ziehen kann, sofern man wirklich will und mit der entsprechend positiven Einstellung die Arbeit oder das Programm angeht. Alles andere ist unreife Trotzhaltung, die zwangsläufig in Frust übergeht.
velvet