@Rebell
Nur weil Ihr steuerrechtlichter Status geändert hat, kann es kaum sein, dass sich dadurch die Steuerbelastung verdoppelt. Können Sie ein paar konkretere Anhaltspunkte nennen, damit man sich die steuerliche Situation vorstellen kann? Was hat sich alles geändert? (Abzüge, Steuertarif, Nachsteuern, Gegenwartsbesteuerung usw.)
Der Rechtsstreit gegen ein Steueramt ist oftmals aussichtslos und kostspielig. In der Regel verfügen die Steuerämter über genaue Richtlinien, nach denen sie vorgehen und einschätzen. Der Fehler muss klar erkennbar – also offensichtlich - sein; ansonsten lässt man sich besser nicht auf einen Rechtsstreit ein. Allein die Überzeugung, dass das Steuersystem ungerecht ist, genügt bei weitem nicht für intakte Erfolgsaussichten.
velvet
Beiträge von velvet
Dieses Forum wird bald eingestellt
Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.
Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
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Nikem,
„Wehret den Anfängen“, heisst es. Damit sich beim neuen Nachbar nicht wieder ein dreistes „Gewohnheitsrecht“ einschleicht, würde ich umgehend Massnahmen ergreifen.
Die Idee mit den Blumentöpfen ist insofern gut, als dass sie nicht immer angefahren werden. Besorgen Sie sich ein paar massive Kanthölzer (Balken) und legen diese entlang Ihrer Grenze auf den Boden. Das Gleich können Sie auch mit Kabelsteinen oder ähnlichem bewerkstelligen.
Nachher können Sie noch immer ein Befahren Ihres Grundstückes bewilligen und dabei die klaren Bedingungen nennen. Dann aber weiss der Nachbar Ihr Entgegenkommen mit hoher Wahrscheinlichkeit besser zu schätzen.
Was einem zu billig zugestanden wird, verliert meist den eigentlichen Wert.
Das Spielen fremder Kinder auf Ihrem Grundstück würde ich aus Gründen der möglichen Haftpflicht klar untersagen. Gleiches gilt sinngemäss für parkierende Fahrzeuge.
velvet -
biga,
gemäss Ihrer Darlegung hatten Sie die Kündigungsbestätigung einige Zeit (?) nach der Änderung des Tarifplanes erhalten. Ist dem so? Wurde in der Kündigungsbestätigung das alte Abo oder das neue (geänderte) genannt? Hatten Sie die Bestätigung des CustomerCare bezüglich Tarifplanänderung/ laufende Kündigung lediglich mündlich oder allenfalls per Brief, E-Mail oder SMS erhalten?
Sie hatten also rechtsgültig gekündigt und während der Kündigungsfrist um einen neuen Tarifplan ersucht, der offenbar auch „geändert“ wurde. Diese Änderung könnte durchaus als neuen Vertrag aufgefasst werden, je nachdem, wie Ihnen diese Tarifplanänderung bestätigt wurde oder in der Kündigungsbestätigung der neue Abo-Typ (Tarifplan) nicht genannt wurde.
Sie hätten es sehr viel einfacher haben können: die Rechnung zusammen mit einer Kopie der Kündigungsbestätigung sofort an Sunrise senden. Bei Eingang der zweiten Rechnung das Gleiche nochmals, aber eingeschrieben.
velvet -
Cyberblue,
Sie sollten andere nicht für dümmer halten als sich selbst. Man kann „stillschweigend“ akzeptieren, durch „Stillschweigen“ sein Einverständnis zum Ausdruck bringen usw., was meistens auf konkludentes Handeln hinausläuft. Man kann also nicht durch „Stillschweigen“ verhandeln (aushandeln), wie Sie es schrieben; wohl aber ein Ergebnis vereinbaren, das bei Stillschweigen eintritt. Aushandeln bedingt, das man dabei nicht „still schweigt“ ausgenommen man handelt schriftlich oder mit Gebärdensprache aus – wie bereits geschrieben.
Dass „stillschweigend“ ein Pleonasmus ist, ändert auch nichts an dieser Tatsache. Ich hatte ja nicht das Wort an sich beanstandet, sondern dessen unlogische Verwendung. Ihre Erklärung, „stillschweigend“ sei ein Pleonasmus, dient lediglich dazu, von Ihrer fehlerbehafteten Erklärung abzulenken. Sie müssen den Fehler auch nicht zugeben, das ist sowas von nebensächlich. Was ich erreichen wollte, hatte ich erreicht.
velvet -
Didi,
einige sind der Meinung, dass es nicht lohnt, sich wegen einer Mahnung über Fr. 8.40 aufzuregen. Obwohl auch ich dieser Meinung bin, kann ich Ihre Gedanken gut verstehen. Die Mahnung hat Sie offenbar gekränkt. Ich gehe aber davon aus, dass in dem Standardbrief eine Floskel wie “ Sicher ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen….“ Oder „Gerne nehmen wir an, dass…..“ zu lesen war.
Wie Barbara M. schrieb, geht es in solchen Abläufen um automatisch generierte Vorgänge; anders wäre das kostenmässig nicht auf die Reihe zu kriegen – hat also nichts mit Anstand des Gläubigers zu tun. Da Sie mit der Ricardo-Plattform eine Web-Dienstleistung bemühen, sollten Sie die damit verbundenen Gepflogenheiten als neue Erfahrung akzeptieren. Zudem könnte die Rechnung auch in Ihrem Spam-Ordner gelandet oder, je nachdem wie Sie Spam behandeln, auch gleich auf Nimmerwiedersehen gelöscht worden sein.
Auch wenn Ricardo statt Rechnungen gleich Mahnungen versenden würde, scheint mir das kein ausreichend gravierendes Ereignis zu sein, um ihn deswegen an den Pranger zu stellen. Den Wahrheitsgehalt der gegoogelten Informationen sollten Sie ohnehin hinterfragen – auch wenn das Resultat Ihren Wünschen entspricht.
Schade dass Sie die Bezahlung der Rechnung (Mahnung) hinauszögerten. Diese Trotzhaltung wirft einen Schatten auf Sie, den es nicht gebraucht hätte.
velvet -
Cyberblue,
wie handelt man etwas "stillschweigend" aus? Gebärdensprache? Oder meinen Sie damit womöglich "schriftlich", was ja wortwörtlich genommen zutreffen würde....
velvet -
@Jazz,
Warum sind Sie der Meinung, dass Sie meinen Ausführungen zufolge die Arbeitswelt anders empfinden müssten? Dünnhäutigkeit und Sensibilät muss nicht miteinander einhergehen.
Problematisch wird ein Seilziehen oder Wettkampf erst, wenn man dem Gegenüber den Sieg nicht anerkennen kann, der Wettkampf unsportlich ausgetragen wird oder zu ungesundem Stress führt. Grundsätzlich finde ich das sich gegenseitig Messen als eine gesunde und gute Sache – sozusagen von der Natur uns in den Schoss gelegt. Wichtig dabei erscheint mir, wie bereits gesagt, die Fairness.
In vielen Teilen decken sich Ihre Gedanken mit den meinen. Man könnte es als Widerspruch empfinden, ist es aber durchaus nicht.
Wenn ich in andern Ländern weile, akzeptiere ich die Gepflogenheiten jenes Landes und geniesse die Vielfältigkeit auf unserer Erde. Neidlos geniesse ich die Einfachheit, die dort gelebt und gelacht wird; ohne Sehnsucht nach jenem Leben. Neidlos erlebe ich den Prunk in jenen Gesellschaften; ohne Sehnsucht nach jenem Luxus. Was aber nicht heissen will, dass ich „unsere“ Welt als eine bessere oder lebenswertere betrachte.
Hingegen, was durchaus gesagt werden kann ist, dass in Länder mit übergeordneten Gefahren (Kriege, Katastrophen, Diktaturen u.ä.) der Zusammenhalt und das gegenseitige Helfen in den Gruppen grösser sind als in unseren Wohlfahrtsstaaten.
Das „alle auf einen“ ist doch die Ausgeburt von Feigheit und versuchter Machtausübung, indes es lediglich die Schwäche oder Erbärmlichkeit des unreifen Charakters widerspiegelt. Dass Sie solches als sich häufend empfinden, hat wohl mehr mit Ihrer Lebenserfahrung denn mit der tatsächlichen Häufigkeit zu tun. Die Sensibilisierung verstärkt solche Wahrnehmungen zusätzlich.
In diesem Sinne: Mobbing – oder was wir darunter verstehen – wird man nie ausmerzen können. Auch nicht mit allen Gesetzen dieser Welt. Aber wir können lernen, damit umzugehen – und die aus unserer Sicht fehlbaren Personen darauf hinzuweisen.
Der berühmte Tropfen auf den heissen Stein kann so wichtig sein wie der Regen in der Dürre.
velvet -
Es täte einigen Menschen ganz gut, manchmal nicht zu tief in psychologischen Jagdgründen zu schürfen. Offensichtlich ist die heutige Verhaltenskultur etwas fragil. So ganz unbegründet ist diese Entwicklung ja nicht: wir werden alle (die meisten) oftmals bis ans Limit gefordert. Diese Überforderung ist nicht nur am Arbeitsplatz auszumachen – sie findet in fast allen Lebenssituationen ihren Platz – auch in solchen, die wir nie vermuten würden respektive uns gar nicht bewusst werden. Die Freizeitgestaltung ist davon keineswegs ausgenommen.
Da ist Stress und Unzufriedenheit schon fast ein ständiger Begleiter, der dann in der Folge oftmals als schlechter Berater figuriert. So kommt es, dass die einen kaum (mehr) etwas erdulden können (Dünnhäutig) und andere mit dem Gegenüber kaltherzig umgehen. Diese Kaltherzigkeit wird vielmals auch als Mobbing empfunden.
Es ist keine Erscheinung unserer Moderne, dass Menschen versuchen andere mit unbeliebten Mächten zu beherrschen. Aber es scheint mir eine Erscheinung unserer Moderne zu sein, dass viele der irrigen Meinung sind, solches verhindern zu können.
Velvet -
Sandras
Ihre Anschauung ist verständlich und nachvolltziehbar. Dabei ist zu bedenken, dass Eifersucht vielen Menschen ein schlechter Ratgeber ist.
Man kann in diesem Zusammenhang auch Lohnforderungen und Arbeitszeiten in die Diskussion mit einbeziehen. Diese zwei Argumente sind nicht ganz unschuldig am heutigen Leistungsdruck. Wenn nun etwas Langsamere oder weniger Erfahrene in ein Team drängen, kann das zu Friktionen führen.
Sie wünschen sich seitens des Teams etwas mehr Geduld und Verständnis. Vielleicht wünscht sich das Team eben das Gleiche vom neuen Mitarbeiter?
In vielen Jobs geht es nicht um anderweitige „Begabungen“ sondern knallhart um die möglichst speditive Erledigung der Tagesarbeit, die vielleicht in sieben statt in neun Stunden erlegt werden muss. Wir hätten es in der Hand, in dieser Hinsicht etwas zu ändern; indem wir uns für die zu erledigende Arbeit (wieder) etwas mehr Zeit gönnen würden – bei gleichem Lohn, versteht sich.
Mehr Lohn und weniger Arbeirtszeit kann eben auch negative Folgen nach sich ziehen.
velvet -
@nightwitch
Grundsätzlich decken sich unsere Ansichten; vor allem, wie man miteinander umgehen sollte.
Zu bedenken ist, dass diese „Ungerechtigkeiten“ nicht erst seit einiger Zeit, seit einigen Jahren oder Jahrzehnten bestehen. Nein sie sind wohl so alt wie die Menschheit selbst; als ob wir dafür geboren worden wären. Dieser Gedanke ist nicht so ketzerisch wie er klingen mag; die Natur ist nicht immer begreifbar. Vielleicht ist es auch gut so, dass wir nicht immer alles „begreifen“ können.
velvet -
peter_69
Ich gehe mit Ihnen einig; hatte eben deshalb bewusst geschrieben „zur Rede stellen“. Das „sich Wehren“ kann verschiedene Gesichter haben. Ich denke dabei nicht an lautstarke Gegenargumentationen sondern eher die Suche nach einem (vernünftigem) Gespräch und nach den wirklichen Gründen.
Ein Grund kann durchaus auch in der Schwäche der Mobbenden gefunden werden: das ist gar nicht so selten, dass Schwache versuchen, durch ihr Verhalten, die eigene Schwäche zu cachieren. Dabei wird oftmals zu unschönen Mitteln gegriffen; bewusst oder unbewusst, beides ist möglich.
@ nightwitch, ich freue mich, dass Sie meine Message verstanden – zumindest den Punkt bezüglich sich zu wehren indem man die andern auf die Situation anspricht. Der Kollege kann doch mit Sandras bestens üben, wie solche Gespräche ablaufen könnten.
Indem ich Mobbing kritisch hinterfrage, sage ich mit keinem Wort, dass es solches nicht gibt. Indem ich zur Debatte stelle, dass es allenfalls auch eine Überempfindlichkeit oder vielleicht der Hang zum Theatralischen sein kann, der Situationen als Mobbing erklärt, behaupte ich mit keinem Wort, dass solche Mobbingangriffe nicht tief verletzen und verunsichern können. Aber wir müssen (wieder) lernen, dass das Zusammenleben eben nicht nur aus Zuckerschlecken besteht.
Mit der Beweisführung fängt es doch erst richtig an: da wird minutiös aufgeschrieben; das Thema wird quasi zum Hauptinhalt des aktuellen Geschehens. Durch dieses Rapportieren können zwei Grundergebnisse resultieren: entweder man fokussiere sein Dasein auf diese „Quälereien“ die damit an Schmerz eher gewinnen oder aber man erkennt, dass das „fehlbare“ Benehmen der Arbeitskollegen eigentlich gar nicht so schlimm ist und in gewisser Weise sogar verstanden werden kann; womit man die notwendige Distanz gewinnen kann.
velvet -
Sandras
Warum geht denn Ihr Kollege nicht auf jene zu und stellt sie zur Rede?
Dass er es „ernst“ mein ist schon klar: wer vermutet, dass hinter seinem Rücken getuschelt wird, meint das logischerweise immer ernst und mit voller Überzeugung. Das heisst aber noch lange nicht, dass dem auch wirlklich so ist.
Wie sich ein Mensch privat oder bei der Arbeit verhält sind zwei Paar Stiefel. Zudem beurteilen Sie sein Verhalten mit viel Wohlwollen. Das kann von Mitarbeitenden nicht automatisch vorausgesetzt werden.
Es zeigt sich zum Beispiel sehr oft, dass genau solche Konstellationen bei Mitarbeitern vorkommen, die der Umgangssprache nicht mächtig sind. Da wird hinter jedem Satz den man nicht versteht, hinter jedem Gekicher, gleich böswilliges Gemunkel vermutet. Das nervt und macht krank. Schuld daran sind aber nicht die andern. Damit ist vielleicht auch erklärbar, warum Ihrem Kollegen wiederholt solches widerfährt.
Sie müssten schon konkrete Beispiele anführen, damit man die Situation richtig einschätzen kann.
velvet -
Sandras
wie Mu richtig schreibt, ist das Wort Mobbing noch keine Aussage was denn wirklich passiert; Nicht alles was unter Mobbing deklariert wird, ist denn auch wirklich Mobbing.
Eine derartige Häufung lässt allerdings aufhorchen, vor allem wenn ihm das an verschiedenen Arbeitsplätzen passiert. Das lässt die Vermutung zu, dass der Klagende an der Situation nicht ganz unschuldig ist.
Es gibt Menschen, die tun niemandem was zu Leide, benehmen sich aber im Kollegium denkbar ungeschickt.
Schwächlinge werden oftmals auch zum Ziel von Anfeindungen; sei es weil man das Schwache verachtet oder aber weil man keine Gegenwehr erwarten muss.
Neulinge werden oft nicht mit offenen Armen willkommen geheissen. Sie werden oftmals als störende Konkurenz gesehen. Da kann es schon mal zu etwas barschen Äusserungen kommen.
Dann wiederum gibt es Menschen mit mimosenhaften Verhalten. Da wird schnell mal dramatisiert oder zu empfindlich reagiert. Je nach Arbeitsstelle kann das Arbeitsklima mehr oder weniger rigide sein.
velvet -
Fr@gender
Vielleicht kann Ihnen dieser Art. aus dem Sachenrecht (ZGB) weiterhelfen:
Art. 641
1 Wer Eigentümer einer Sache ist, kann in den Schranken der Rechtsordnung über sie nach seinem Belieben verfügen.
2 Er hat das Recht, sie von jedem, der sie ihm vorenthält, herauszuverlangen und jede ungerechtfertigte Einwirkung abzuwehren.
Es darf vermutet werden, dass der Eingriff des Nachbarn (Terrainverschiebung ohne Erlaubnis) eine unberechtigte Einwirkung darstellt.
Zur Haftpflicht lesen Sie am besten Art. 41 ff OR
velvet -
@Regentropfen
Die Anzeigepflicht an nichtansässige Nachbarn - wenn es denn zur Pflicht erklärt ist - müsste in den Bauvorschriften / Bewilligungsverfahren o.ä. festgeschrieben sein. Allenfalls in den Gemeinderätlichen Ausführungsvorschriften / Reglemente etc.
Ich kenne dieses Vorgehen von verschiedensten Gemeinden und Städten; um zu zeigen, dass es sich nicht nur um Aussenseiter handelt, die solche Anzeigen versenden, sei hier auch die Stadt Zürich genannt, die es ebenso handhabt. Interessenshalber könnten Sie die Baubehörden an Ihrem Wohnsitz einmal anfragen, wie sie Baugesuche diesbezüglich behandeln (würden).
Für Terrainverschiebungen müssen nicht zwangsläufig Baugesuche eingereicht werden; welche Bauten einem Gesuch und einer Bewilligung bedürfen, ist in der Bauordnung der betreffenden Gemeinde verankert. Da aber die besagte Terrainverschiebung offenbar kein Klacks war, ist es schwer vorstellbar, dass sie nicht einer Bewilligung bedurfte. Ein Baugesuch muss vom Eigentümer unterzeichnet werden.
velvet -
@Regentropfen
Die Anzeigepflicht an nichtansässige Nachbarn - wenn es denn zur Pflicht erklärt ist - müsste in den Bauvorschriften / Bewilligungsverfahren o.ä. festgeschrieben sein. Allenfalls in den Gemeinderätlichen Ausführungsvorschriften / Reglemente etc.
Ich kenne dieses Vorgehen von verschiedensten Gemeinden und Städten; um zu zeigen, dass es sich nicht nur um Aussenseiter handelt, die solche Anzeigen versenden, sei hier auch die Stadt Zürich genannt, die es ebenso handhabt. Interessenshalber könnten Sie die Baubehörden an Ihrem Wohnsitz einmal anfragen, wie sie Baugesuche diesbezüglich behandeln (würden).
Für Terrainverschiebungen müssen nicht zwangsläufig Baugesuche eingereicht werden; welche Bauten einem Gesuch und einer Bewilligung bedürfen, ist in der Bauordnung der betreffenden Gemeinde verankert. Da aber die besagte Terrainverschiebung offenbar kein Klacks war, ist es schwer vorstellbar, dass sie nicht einer Bewilligung bedurfte. Ein Baugesuch muss vom Eigentümer unterzeichnet werden.
velvet -
Fr@gender, damit auf Ihrem Grundstück eine Terainverschiebung erstellt werden kann, bedarf es Ihrer Zustimmung.
Sofern Sie diese Zustimmung nie erteilten und auch nicht per Dekret gezwungen wurden, die Terrainverschiebungen zu erdulden, sind sie illegal und müssen rückgängig gemacht werden; oder / und Sie sind entsprechen zu entschädigen. Sie können durchaus auch den Weg einer Anzeige beschreiten. Niemand darf auf Ihrem Grund und Boden ohne oben genannte Gründe etwas verändern.
Sie schreiben: „Beim meinem nächsten Besuch war dann die Strasse erstellt.“
Frage: wohnen Sie nicht in der gleichen Gemeinde / Bezirk? Wenn nein, müsste Ihnen von der zuständigen Behörde das Baugesucht Ihres Parzellennachbarn zur eventuellen Einsprache zugestellt worden sein.
Im ersten Schritt fordern Sie Ihren Nachbarn schriftlich (per LSI) auf, die Terrainverschiebungen rückgängig zu machen.Sie können damit nichts verlieren, bekunden aber klar ihr Nicht Einverständnis und damit Ihren Einspruch.
Dann melden Sie sich beim Bauvorsteher Ihrer Gemeinde und verlangen Auskunft. Zudem sollten Sie rechtlichen Rat einholen, damit Ihnen beim Verfahren keine Fehler unterlaufen. Ihr Nachbar scheint ein recht dreister Mensch zu sein, wenn alles so ist wie Sie schildern.
velvet -
Fr@gender, etwas undurchsichtig die Sachlage.
Vermutlich sind Sie Eigentümer der Parzelle B.
Frage: wie kommt es, dass die Parzelle A ohne Ihr Wissen eine Strasse bauen konnte? (Baugesuch, Ausschreibung im Amtsblatt, Baubewilligung, Information der Anstösser sofern nicht in der Gemeinde wohnend).
Die zweite Frage: was genau ist nun Ihr Nachteil durch den Bau dieser Strasse?
Und weiter: wurde die Strasse (Terrainverschiebung) auf der Parzelle B, also auf Ihrem Grundstück gebaut?
Wozu würde die Stützmauer dienen?
Bemerkung: ein Wegrecht berechtigt nicht, am belasteten Grundstück Änderungen vorzunehmen.
velvet -
Sasa
Wie ist Ihre Aussage zu verstehen, dass Sie im Sept. „automatisch“ 8.4 h minus machen?
Ihre Soll-Arbeitszeit ist - wie Sie richtig schreiben - 147.84 h (80%). Sie arbeiteten 142.8 h was ein Minus von 5.04 h ergibt. Im Oktober werden Sie ebenfalls 142.8 h gearbeitet haben, was gegenüber Ihrem Soll von 141.12 ein Plus von 1.68 ergeben wird. Im August arbeiteten Sie vermutlich 151.2 h (soll 147.84) was ein Plus von 3.36 ergab, usw.
Wie wird denn Ihr Lohn ausgerechnet, wenn nicht aufgrund Ihrer Präsenzzeiten?
velvet -
Das Problem ist, dass wir für chronisch kranke Menschen keinen Platz in unserer Leistungsgesellschaft haben.
@lorus, dem kann bedingt zugestimmt werden. Auch hierzu kennen Sie vermutlich die möglichen Gründe: einer davon ist, die zunehmenden Sozial-Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber. Ein weiterer Grund liegt natürlich auch in der Tatsache, die ich Mu erklärte - obwohl nicht zwingend zutreffend ist, dass ein chronisch Kranker MA betrieblich unzuverlässiger sein muss als ein gesunder MA.
Ich kenne viele, in denen just die Krankheit ihr Arbeitsverhältnis kittet. Aber in allen diesen Fällen bieten diese kranken MA Bestleistungen, soweit es Ihre Situation erlaubt. Solches wird von vielen Arbeitgebern gerne und ohne Dankeserwartung honoriert.
Ihre Darstellung bezüglich „Karriere eines Kranken“ könnte durch geeignete Massnahmen vielmals verhindert werden. Hierzu fehlen aber noch die gesetzlichen Bestimmungen. Das Problem liegt hauptsächlich in der Gefahr des Missbrauchs und zwar auf Seite des Arbeitgebers wie auch seitens Arbeitnehmer.
velvet