Mu
Es geht nicht darum, ein Schreckensszenario aufzubauen. Da haben Sie etwas missverstanden.
Wenn ein MA seine Arztbesuche nicht als bezahlte Arbeitszeit sieht, droht aus diesem Grund auch keine Entlassung. Was aber immer auch ein Risiko beinhaltet, ist die betriebliche Unsicherheit durch kranke MA. Es ist meist einfacher, Termine und Fertigungspläne mit gesunden MA einzuhalten. Dass ein Arbeitgeber den für ihn einfacheren Weg sucht, darf ihm nicht per se übel genommen werden. Tausende und Abertausende von MA suchen stets den einfacheren Weg.
velvet
Beiträge von velvet
Dieses Forum wird bald eingestellt
Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.
Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
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Dingo
Wird die Überzeit ausbezahlt, so ist sie mit einem Zuschlag von 25% zu versehen (Art. 321 c, OR), in Ihrem Fall also 125% des Stundenansatzes.
Würden Sie die Überzeit einziehen, entfallen keine Zuschäge darauf.
Der Stundenansatz kann aus dem Jahres-Stundensoll berechnet werden. Dabei spielt die wöchentliche Normalarbeitszeit eine grundlegende Rolle. Mangels dieser Angaben kann die Berechnung nicht verifiziert werden.
Annahme: Sie arbeiten im Stundenlohn, 80% von 44 Std. die Wochen, 4 Wochen bezahlte Ferien, Feiertage nicht bezahlt; das ergibt ca. 140.8 Std. p.m. Der Stundenansatz berechnet sich mit 4‘400 auf ca. 31.25, worauf ein Überstundenzuschlag von 25%, also 7.80 einzurechnen ist. Demgemäss würde die auszuzahlende Überstunde 39.05 ausmachen, nicht 25.40.
Offensichtlich hat Ihr Chef den Zuschlag „vergessen“ und zudem seiner Berechnung einen Lohn von 80% von 4‘400 zugrunde gelegt. Ich hatte Sie so verstanden, dass Sie 4‘400 für 80% Einsatz erhalten, was einem Lohn von 5‘500 bei 100% entspricht.
Vielleicht aber ist der Taschenrechner Ihres Chefs kaputt? Da wüssten Sie schon, was Sie ihm unter den Weihnachtsbaum legen können.
velvet -
@lorus
Erlauben Sie mir eine Gegenfrage:
Was soll ein Arbeitgeber machen, der einem chronisch kranken MA mindestens jede Woche einen Arztbesuch berappen muss?
Ich denke Sie kennen die Antwort:
er wird sich überlegen, ob sich diese dauernden Zusatzkosten rechnen. Was bleibt ist vielleicht eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Wäre das die bessere Lösung?
velvet -
Neo
Wie ist Ihre Frage: “ Oder ist man geschützt da der Arztbesuch zu übliche freie Stunden zählt?“ zu verstehen?
Was für „übliche freie Stunde“ sprechen Sie an?
velvet -
Lichtfunke
Ist mir schon klar, dass Sie an meinem Beitrag keine grosse Freude hatten. Vielleicht an den folgenden Worten auch nicht.
Weiterbildung ist grundsätzlich die Aufgabe des einzelnen Bürgers, nicht des Staates. Zudem ist berufliche Fortbildung steuerlich abziehbar – dies kommt nicht von ungefähr – gewissermassen ein staatliches Förderungsprogramm. Sie erwarten nun vom RAV etwas, was Sie in vergangener Zeit von sich aus nicht wahrnahmen.
Wie Sie selbst schreiben sind Sie schon eine Weile arbeitslos. Warum nutzten Sie die Zeit nicht, um sich gewissermassen mit Kursen fit zu schulen? Weil Sie es selbst berappen hätten müssen? Das nehmen aber tausende Berufstätige auf sich, die am Ball zu bleiben möchten. Zugegeben, auch jene sind nicht vor einer Kündigung gefeit – wenn auch deren Chance i.d.R. höher ist, dabei zu bleiben. Es kann nicht die Aufgabe des RAV sein, Arbeitslose weiterzubilden oder umzuschulen. Man darf das nicht mit der IV verwechseln.
Mein unpopulärer Vorschlag ist: den RAV-Kurs besuchen um das Beste daraus zu machen. Parallel dazu sich selbst in Position bringen und eine Weiterbildung (auf eigene Kosten) aufgleisen. Sie sind in der komfortablen Lage, einiges an Zeit mehr zur Verfügung zu haben, als jene, die ihre Weiterbildung parallel zur Berufskarriere an die Hand nehmen. Dieses Vorhaben mit Ihrem RAV-Betreuer besprechen, damit er weiss, dass Sie sich auch ausserhalb des obligatorischen „Programms“ engagieren.
Auch wenn ich persönlich die RAV-Kurse nicht sonderlich hoch einstufe, so möchte ich trotzdem betonen, dass man aus jeder Tätigkeit etwas für sich abgewinnen kann – so man wirklich will.
Warum taucht Ihre Frage nach (anderen) Möglichkeiten erst auf, nachdem Sie zu einem (unbeliebten) Kurs aufgeboten wurden? Ihre Fragen (Möglichkleiten, Konsequenzen, Sanktionen) kann Ihnen niemand besser beantworten als Ihr RAV-Betreuer , die zuständigen Behörden oder Ihre ALK.
velvet -
Lichtfunke
Durch Ihr kooperatives Verhalten können Sie sich und den andern beweisen, dass
- Sie anpassungsfähig sind
- Sie sich in neuen Situationen (schnell) zurecht finden
- Sie sich engagieren können
- Sie über einen flexiblen Geist verfügen
- Sie sich auch dort einsetzen können, auch wenn nicht gleich die grosse Karriere lockt
- Sie aus jeder Situation einen gewissen Gewinn ziehen können
- Sie teamfähig sind
- Sie anpacken können
- Sie keine Sonderbehandlung beanspruchen
- Sie …. usw.
Zudem: oft kommt der Appetit erst beim Essen – vorausgesetzt, die Lustlosigkeit schlägt einem kein Schnippchen.
velvet -
…Statt die Leute in irgendwelche Schubladen zu stecken, hätte man mehr Erfolg bei ihrer Pflege, wenn man sie einfach annehmen würde, so wie sie halt sind.
@Jazz, eigentlich wollte ich genau diesen Aspekt einst ansprechen. Ihr Stichwort hierzu bewegt mich, es nun zu tun:
Es stellt sich die Frage, warum wir den andern nicht annehmen können, wie er ist, respektive wie er sich entwickelt. Nur die Erwartungshaltung lässt uns Enttäuschungen erleben. Erwarten wir also von unserem Mitmenschen, dass er so funktioniert, wie wir uns das gerne vorstellen oder wir es uns gewohnt sind, können sich entsprechende Enttäuschungen einstellen. Im Fokus dieser Problematik kann gesagt werden, dass das Pflegepersonal diesen Aspekt besser ausblendenkann , da der zu Pflegende in jenem Umfeld eben nicht die gleichen Wünsche zu befriedigen hat wie in einer näheren Bekanntschaft (Ehe, Partnerschaft, Verwandtschaft). Oftmals aber packt uns der mentale Schmerz auch durch die Verzweiflung, machtlos dem gegenüberzustehen, was wir nicht ändern (heilen) können. Dies anzunehmen ist keine leichte Sache; besonders für Menschen, die sich gewohnt sind, (fast) alles nach Ihrer Vorstellung lenken zu können.
Das heisst nun nicht, dass durch dieses Annehmen alles geregelt wäre. Doch ein grosser Teil der mentalen Belastung könnte damit begrenzt werden und führte zu einer gewissen Befreiung. Die umfassende und subtile Problematik sowie der enorme Zeit- und Arbeitsaufwand im Umgang mit Dementen bleibt gleichwohl bestehen.
velvet -
Ich glaube nicht, dass ein grosser Verdienst darin liegt, Bekanntes zu erklären oder Informationen zu verbreiten die ein jeder selbst auf dem www nachlesen kann. Vor allem dann nicht, wenn diese Informationen scheinheilig vorgetragen werden, um sich mit dem Pseudo-Wissen aufzuplustern und im gleichen Atemzug andere Teilneher anzurempeln. Es steht keinem Teilnehmer an, sich als Zensor aufzuspielen – auch dem sonnybueb nicht.
Er missbraucht also das Thema, um seiner Streit- und Angriffslust zu frönen; erdreiste sich aber im selben Atemzug, jenem, der Kritik an seiner schäbigen Schreibart übte, zu beschuldigen, er würde dem Thema nicht gebührend Pietät zollen. Die Ausführungen gipfeln in seiner Aussage, mit der er sich selbst Niveau attestiert und seinem Kontrahenten aberkennt. Da ist wohl eine sehr grosse Portion Selbstüberschätzung im Spiel. Es bleiben nur ein Kopfschütteln und die Frage, ob bei diesem Menschen nicht vielleicht gewisse kognitive Fähigkeiten abhanden gekommen sind.
velvet -
Auch wenn @habis Beitrag Unstimmigkeiten aufweist und Erfahrungsmangel zeigt, ist das noch lange kein Grund, ihn derart anzurempeln. Ich denke, es ist just jener der sein Niveau entblösst, der es nötig hat, Teilnehmer in dieser gehässigen Manier zu beleidigen.
velvet -
Cyberblue,
Sie strampeln sich da in etwas hinein: Ich hatte nie etwas von einem „geplanten Unfall“ geschrieben – auch nicht sinngemäss. Halten Sie Ihre Fantasie etwas im Zügel. Meine Aussage fokussierte auf die Zeugeneinvernahme (zB. anlässlich eines Unfalles).
Ihre Aussage, dass die Absenz nicht bezahlt werden wird ist richtig, sofern je 1974 nicht im Monatsgehalt angestellt ist. (Wir beide wissen das nicht). Das war auch meine klare Aussage.
Hinweis: Es sind nicht nur Kaderleute, die im Angestelltenverhältnis ein Monatsgehalt beziehen. Das obere Kader bezieht sogar vielmals ein Jahresgehalt.
Ihren ersten Beitrag hatte ich lediglich mit der Bemerkung ergänzt, dass Abwesenheit infolge gesetzlicher Pflichtausübung, nicht auf Zeugenaussagen betreffend dem eigenen Arbeitsverhältnis beschränkt sei. Ihre andern Aussagen hatte ich stehen gelassen, da sie m.E. zutreffen. Das hat Sie dann aber doch dazu bewogen, nun diesen Disput zu generieren.
Wenn jemand an einem Unfall als Zeuge befragt wird, wird diese Zeit m.E. vergütet werden müssen. Ein weiteres Beispiel könnte auch die Pflicht zur ersten Hilfeleistung sein – nicht nur im eigenen Arbeitsumfeld.
Im Übrigen bin (auch) ich durchaus der Meinung, dass der Arbeitgeber nicht für alle Eventualitäten aufkommen muss.
velvet -
@Lotti, ich möchte Jazz65s Worten zustimmen.
Ihr letzter Satz ist Unsinn und selbstzerstörend. Wer einen derart lebendigen Beitrag schreiben kann, seine Gefühle und Erlebnisse so eindrücklich schildern kann, wer sein Leben trotz widriger Umstände - trotz gewisser Hürden - meisterte – auf einen solchen Menschen kann Ihr letzter Satz nicht angewandt werden.
Leider ist es in unserer Welt so, dass sich viele Menschen emporkrempeln, indem Sie andere niedermachen oder niederdrücken; damit ihre eigene Schwächen und Unzulänglichkeiten verstecken möchten. Hinzu kommt, dass Ihr Vater wohl ähnliches in seiner Kindheit lernte und sich später nicht von diesen „Fesseln“ lösen konnte. Versuchen Sie ihm zu vergeben, indem Sie seine Schwäche erkennen.
Schade dass Sie in Ihrem Bekanntenkreis niemanden finden, der mit Ihnen den Film anschauen möchte. Ich bin mir nicht so sicher wie Jazz65, ob dieser Film nicht einen positiven Effekt in Ihrem Gemüt hinterlassen könnte. Zumindest würden Sie Leidensgenossen erkennen können, was Ihnen durchaus bei der Verarbeitung Ihrer althergetragenen Probleme weiterhelfen könnte. Sollten Sie noch ab und zu psychiatrische Hilfe in Anspruch nehmen, könnten Sie doch diese Frage mit dem Therapeuten klären.
Alles Gute
velvet -
Oh je, nun ist der sonnybueb wieder zu Leben erwacht.
Weil er nun an den Zählern nicht mehr drehen kann, dreht er an den Beiträgen. Genauer gesagt, verdreht er wieder in alter Manier frisch fröhlich Aussagen, damit er überhaupt seinen fehlgeleiteten Senf abliefern kann. Dann schreibt er mit fieser Frechheit, dass ich was vorgaukeln wolle – alles nur, weil er partout seine Lesebrille nicht aufsetzen will - oder die Bosheit ihn im Würgegriff hält. Ich werde auf seine dummen, bösartigen Anspielungen nicht weiter eingehen. Mal sehen, wie lange der @BeO sein unanständiges Getue noch duldet.
Cyberblue, auch für Sie gilt: zuerst richtig lesen, dann verstehen (versuchen), dann plappern – so steht’s zumindest in der Netiquette:
Hatte ich etwas von "Lohnfortzahlungen infolge Verspätung durch höhere Gewalt" geschrieben ? Wo nehmen Sie solches her, wenn nicht alleine aus Ihrer Fantasie? Mein diesbezüglicher Hinweis war klar auf Zeugenaussagen (ges. Pflicht) beschränkt.
Nur noch so viel: es geht um die Frage der Lohnfortzahlung, nicht um die Frage der Erlaubnis um Dispens am Arbeitsplatz, was Rolf. m.E. bereits genügend erklärte.
Meines Erachtens fällt der zur Diskussion stehende Gerichtstermin nicht unter den Art. 324 a. Bei Stundenlohn ist er nachzuholen oder durch Ferien zu kompensieren; im Monatslohn wird er idR. (sofern nicht anders vereinbart) vergütet.
velvet -
...Etwas anderes wäre es, wenn man im Zusammenhang mit seinem Arbeitsverhältnis zum Beispiel als Zeuge vorgeladen wird.
Die Zeugenpflicht vor Gericht ist von Gesetzes wegen gegeben, also nicht nur im Zusammenhang mit dem eigenen Arbeitsverhältnis. So kann z.B. auch eine Zeugeneinvernahme als Unbeteiligter bei einem Unfall zu Lohnfortzahlung führen (verspäteter Arbeitsbeginn).
Im Gesetzestext steht ganz klar der Zusatz „unverschuldet“. Das kann einiges ausschliessen, selbst bei Unfall und Krankheit.
Für Angestellte im Monatslohn entstehen für solche Absenzen i.d.R. keine Abzüge, im Gegenzuge werden Mehrleistungen (Überstunden) bis zu einem gewissen Umfang nicht vergütet.
velvet -
Brasser
Danke für den Input. Es ist schon so, meine Aussage kann missverstanden werden, weil darin das Wort „hinaus“ fehlt, wofür ich mich entschuldige. Versuchen Sie die Aussage so zu verstehen: „… Trotzdem bleibt eine zertifizierte Schuld - über die zeitliche Aufbewahrungspflicht der Geschäftsrechnung hinaus - bestehen… „
Das heisst mit andern Worten auch, dass eine Schuld rechtlich nichts mit der Buchhaltung zu tun hat. Selbst wenn die Schuld nicht verbucht würde (oder zB. irrtümlich ausgebucht wurde), sie dennoch Bestand hätte. Ebenso würde die Verbuchung eines Guthabens, noch lange kein Beweis von Guthaben sein.
Gibt aber der Schuldner den Buchungsbeleg / Kontoauszug an den Gläubiger heraus, kann dieser Beleg als Schuld-Zertifikat gebraucht werden.
velvet -
Rolf.
Die Swisscom führt die Geschäfte der damaligen PTT resp. deren Abteilung TT nahtlos mit Rechten und Pflichten. Durch die Strukturänderung durfte kein Nachteil zu Lasten Gläubiger entstehen. Zudem unterliegen Depots besonderen Vorschriften, da es sich grundsätzlich um treuhänderische Werte handelt.
Eine Buchhaltung muss – rechtlich gesehen - nicht 27 Jahre lang gehortet werden. Trotzdem bleibt eine zertifizierte Schuld über die zeitliche Aufbewahrungspflicht der Geschäftsrechnung bestehen. Es kann diesbzüglich keine Verjährung stattfinden, ausser es würde so vereinbart.
Aufgrund Ihrer Angaben eröffnet sich auch die Möglichkeit, dass die Mutter die Kaution vielleicht vor vielen Jahren zurückerstattet erhielt, dies aber in Vergessenheit geraten ist. Das könnte auch erklären, warum kein entsprechender Beleg mehr vorliegt.
velvet -
Fall 1: (Leider keine angenehme Antwort)
Es ist allgemein bekannt, dass Ware, die returniert werden möchte in einwandfreiem Zustand und originalverpackt sein muss. Hier hat Ihre Mutter leider einen Fehler begangen. Jelmoli kann wohl nicht angelastet werden, dass die entsorgte Schachtel nicht mehr aufzufinden ist. Ein Umtausch wäre auch mit Verpackung schon als Kulanz anzusehen.
Ihre Mutter hätte beim Auspacken merken müssen, dass sie den falschen Staubsauger erwischte. Sie soll ihren Staubsauger wieder abholen und versuchen, mit der Situation zu leben – so schlimm kann es ja nicht sein.
Fall 2: (auch hier keine tollen Möglichkeiten)
Im Allgemeinen muss der Gläubiger seine Ansprüche beweisen können (Quittung, Zeugen, Zeitgeschehen). Wenn nun Ihre Mutter das Zertifikat (Wertpapier, Quittung) entsorgt hatte, können Sie es damit vergleichen, wie wenn jemand 300 Fr. in den Abfall wirft. Jener könnte weder die Abfallentsorgung noch die SNB für den Verlust verantwortlich machen.
Ein kleiner Lichtblick besteht, wenn die damalige Situation glaubhaft dargelegt werden kann: Warum hatte Ihre Mutter diese Kaution hinterlegen müssen? Lagen besondere Umstände vor oder war das damals üblich? Im zweiten Fall könnte über ein Schiedsgericht (Ombudsmann) vielleicht ein Entgegenkommen erwirkt werden.
Es würde sich auch die Frage stellen, ob diese Kaution zinsfrei hinterlegt wurde:
Wenn nein, würde sich in den 27 Jahren durch die Verzinsung (Zinseszins) ein ansehnliches Sümmchen aufaddiert haben.
Wenn ja, könnte man die Fr. 300.- auf die 27 Jahre umrechnen was einen jährlichen Verlust von Fr. 11.11 ausmachte oder einen monatlichen Verlust von 92.5 Rappen. Auch das wäre eine Situation, mit der man durchaus leben könnte.
Für Ihre Mutter stellt sich der Verlust , resp. der Ärger über den Verlust, vielleicht etwas dramatischer dar – im Gegenzuge muss sie sich aber den Vorwurf der Eigenverschuldung gefallen lassen.
velvet -
XYZ_123
Eigentlich wollte ich Ihnen lediglich weitere Möglichkeiten aufzeigen. Dass Sie sunnyboys Beiträge lieber lesen als meine ist Ihr Recht. Nicht jeder ist bereit, weitere Eventualitäten in Betracht zu ziehen oder die angenehmere Möglichkeit zu hinterfragen.
Dass Sie deshalb Partei ergreifen und sunnyboys Angriffe (wohlverstanden nicht seine allfälligen Korrekturen) gutheissen, lässt mich einiges erahnen.
Sie stehen leider nicht allein mit der Meinung: nur wer mir helfen kann darf hier schreiben – die andern halten bitte die Klappe. Wer weiss im Vorhinein, was dem Fragenden wirklich helfen kann? Die meisten, die hier Ihre Meinung schreiben – dazu gehöre auch ich – tun es, um dem Fragesteller Sichtweisen, Möglichleiten und Aspekte aufzuzeigen - kurz, um zu helfen.
velvet -
oh, wie amüsant: nun tanzen die „zwei“ wieder Ringelreihen.
Die Tanzsaison ist hiermit eröffnet - viel Vergnügen.
velvet -
Ein jeder weiss, was ich in meinem Beitrag sagen wollte –sogar der Streithahn sunnybueb, davon bin ich überzeugt. Würde er aber meine Aussagen nicht missdeuten, hätte er keine Munition.
Wenn sunnybueb der Meinung ist, dass Sonntage bezahlt werden dann ist es halt so. Womöglich will er nun die Sache so gedreht haben, als ob ich behauptete, Sonntage an denen gearbeitet wird, nicht bezahlt würden. Dümmer geht‘s nimmer.
Um es klar zu machen: „ Gesetzliche Feiertage sind den Sonntagen gleichgestellt“ heisst nichts anderes als, wenn an diesen Tagen gearbeitet wird, die Entlohnung entsprechend vorgenommen werden muss.
Im Monatslohn sind die Feiertage automatisch bezahlt – wie auch jede andere Absenz. Dafür aber werden Überstunden nicht abgegolten usw.. Im Stundenlohn wird die Entschädigung durch GAV / NAV oder EAV vereinbart.
Statt den Gesetzestext zu zitieren, der besagt, dass Feiertage (wie Ferien) bezahlt werden müssen, will er von mir Firmennamen hören. Soll er selbst ein bisschen rumtelefonieren. Er kann sich natürlich auch beim Arbeitsamt über die gesetzlichen Vorschriften erkundigen. Lasse mich dann gerne belehren.
Zu guter Letzt behauptet er, dass er (– wenn schon -) lediglich „einen“ meiner Beiträge in den Dreck ziehen würde. In Tat und Wahrheit schiesst er immer wieder Giftpfeile gegen unliebsame Teilnehmer ab – wohlverstanden, nicht etwa um sich zu verteidigen sondern stets als Initiant, um einen Streit vom Zaun zu brechen. Er bracut dasopffensichtlich.
Selbst wenn jemand völligen Stuss schreiben würde, geht es nicht an, denjenigen in der schäbigen Art, wie es sunnybueb immer wieder gerne tut, anzurempeln.
velvet -
@hook,
Dass Sie mit Ihrem Leben ohne „Nachwehen“ zurechtkommen freut mich. Es geht nicht darum, dass man sich schon bereits als 15-jähriger behaupten musste. Dies kann der Auftakt zu einem erfüllten Leben sein, begleitet von einer gehörigen Portion Eigenverantwortung. Vielleicht hatten Sie in gewisser Weise auch Glück und gerieten nicht in die Machenschaften Fremder; oder die Fremdbestimmung setzte Ihnen nicht besonders zu. Nicht jeder kann sich so gut nach der Decke strecken. Zugegeben, einige wollen es auch nicht – das meine ich nun aber weniger in diesem Zusammenhang.
Wenn jemandem Leid zugefügt wird, bleibt ohnehin fraglich, ob die Tat entschuldbar ist; die Last der Schuld bleibt bestehen – soll sie auch. In diesem Sinne kann die Bundesrätliche Entschuldigung durchaus hinterfragt werden. Dient sie aber dazu, den Betroffen klar und ehrlich zu sagen, dass Ihnen Unrecht geschah – dann hat diese Entschuldigung einen hohen Wert.
Wenn nun diese gräulichen Massnahmen zu Tage gefördert werden, kann vielleicht das künftige Verhalten gewisser Behörden und Schlüsselpersonen beinflusst werden. Leider habe ich aber hierzu wenig Hoffnung in die Spezies Mensch.
Leid und entgangene Lebensfreude sind kaum mit Geld abzugelten. Die Betroffenen nun ins Rampenlicht zu zerren finde ich eher pietätslos. Damit werden diese Menschen wieder fremdbestimmt. Der Staat sollte es angehen, diesen Menschen individuell unter die Arme zu greifen, ihnen zu zeigen, dass sie zu uns gehören, dass sie uns wichtig sind.
velvet