Eines vorweg: es war mein Lesefehler (Feiertag statt Ferientag), der mich zu Erklärungen bezüglich Feiertage motivierte. In diesem Sinne waren meine diesbezüglichen Hinweise nicht Sachrelevant.
Trotzdem, da das Thema nun in der Diskussion steht, meine Gegenfrage: schon einmal gehört, dass Sonntage bezahlt werden müssen? Es gibt viele Betriebe, die Feiertage nicht bezahlen, da hierzu kein Zwang besteht – ganz einfach - schlicht und ergriffen.
Aber vielleicht liefert der „versierte“ sunnybueb den entsprechenden Art. der meine Behauptung umstösst.
„Danke“ für den Hinweis betreffend OR / ArbG. Ferien werden in beiden, Feiertage lediglich im ArbG behandelt.
Ich sprach von 10 Feiertagen, da wir 10 Feiertage pro Jahr (entspr. 2 KW Ferien) gewähren. Behauptete damit keineswegs, dass dies 10 gesetzliche Feiertage sein müssen.
Ob nun OR oder ArbG, ob 9 oder 10 Feiertage – abgesehen davon, dass diese an sich irrelevanten Fehler / Missverständnisse für den sunnybueb wieder einmal ein gefundenes Fressen waren, ändert der Sinn der Aussage nicht. Auch wenn ich im gleichen Abschnitt irrtümlich Ferientage statt Feiertage schrieb, war der Sinn sicher klar. Diesen Schreibfehler genüsslich aufzunehmen, einzig um darauf hinweisen zu können, dass dies jeder Lernende schon besser wüsste, ist typisches Vorgehen dieses Edelknaben. Es soll Leser geben, die nicht Fehler klauben, dafür aber den Sinn verstehen. Zu denen scheint sunnybueb nicht zu gehören.
Man könnte auch ganz einfach (schlicht, anständig und bescheiden) auf Unrichtigkeiten hinweisen ohne persönliche Diffamierungen starten zu müssen. Doch sowas liegt dem Hochwohlgeborenem Sunnyboy offensichtlich nicht.
In meinem Beitrag wies ich darauf hin, dass bezüglich den 80% womöglich ein Missverständnis bestehen könnte. Es kann durchaus sein, dass die Aussage „Systembedingt“ mangels besserem Wissen ausgegeben wurde; für sunnybueb offenbar unvorstellbar.
Wenn vom Feriensaldo weniger abgebucht werden, dann bleibt der Feriensaldo entsprechend höher; eigentlich einleuchtend. Die Aussage: “....Ebenso wenn ich einen halben Ferientag eingebe, kriege ich nur die Hälfte von 6.8h gut geschrieben.“ ist nur aussagekräftig mit dem gleichzeitigen Hinweis auf den resultierenden Feriensaldo nach Abbuchung. Auch hier kann ein Missverständnis vorliegen und muss nicht gleich Schädigung durch Unterschlagung von Ferienguthaben bedeuten.
Damit behaupte ich keineswegs, dass keine Fehler seitens der Firma vorliegen können. Wir kennen zu wenig Details, um dies genau beurteilen zu können.
Nun erlaube ich mir mit dem Vokabular dieses niedlichen Sunnybuebes aufzufahren und erkenne, dass er manchmal doch recht viel „schwafelt“ wenn der Tag lang genug ist.
Er täte gut daran, die Beiträge anderer nicht immer und immer wieder in seinen „edlen“ Dreck zu ziehen.
velvet
Beiträge von velvet
Dieses Forum wird bald eingestellt
Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.
Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
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Vielleicht könnten wir an der bevorstehenden Weihnachtssammlung etwas an die dringend erforderliche Lesebrille für den sunnybueb beisteuren – sozusagen eine sunnybrille.
Das könnte womöglich zum „guten Ende“ führen.
Die Klage lautete auf „Nichtbezahlen der Aufwandentschädigung“ und nicht auf „Unberechtigtes (oder falsches) Parkieren“. Ich hatte @KingKerosins übermässige Parkplatzbenützung mit Kritik belegt, nicht die Verfahrenseinstellung.
velvet -
XYZ_123
die 80% Krankentatggeld (Stundengutschrift) haben vermutlich nichts mit Ihrer 80%-Stelle zu tun. Es ist üblich, wenn eine Firma einer Kollektiv-KTG-Versicherung angeschlossen ist, die Versicherungsleistung auf 80% des Lohnes beschränkt ist, dafür aber meist auf eine Dauer bis max. 720 Tagen, statt nur der drei Wochen/Jahr resp. länger bei länger andauernden Arbeitsverhältnissen (Berner-/Basler-/Zürcher-Skalen).
Ebenfalls ein weitverbreiteter Irrtum ist es, dass Ferientage bezahlt sein müssen. Der Arbeitgeber ist gemäss OR verpflichtet, dem AN die regional gesetzlich anerkannten Feiertage einzuräumen, nicht aber dass er diese bezahlen muss.
Es könnte also durchaus sein, dass Ihr Arbeitgeber freiwillig 5 (von 10) Feiertage bezahlt, was 50% auf jeden der anfallenden 10 Feiertage ausmachen würde. Das als mögliche Erklärung.
Bevor man sich über eine Situation „wundert“, sollten gewisse Aspekte beachtet werden.
velvet -
ein „gutes Ende“ gefunden?
Da bin ich absolut anderer Meinung.
Dass die Strafanzeige keine Chance hatte liegt nicht daran, dass sich KingKerosin richtig verhielt. Eine Strafanzeige auf „Nichtbezahlen einer Forderung ohne Rechtstitel“ ist absurd.
Aber das Verhalten von KingKerosin zeigt viel Ellenbogen und Uneinsichtigkeit. Das führt letztlich dazu, dass genau wegen solchen Mitmenschen Verträge und Vereinbarungen immer enger gefasst werden müssen und das das Zusammenleben schwieriger wird.
Ist das „das gute Ende“?
velvet -
Idefixl
Es ist nicht nur der Zahlungsbefehl sondern auch eine Kündigungsandrohung, die sich je nach Situation „transferieren“ lassen – wobei von Transfer nicht wirklich gesprochen werden kann. Es müssen aber bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, die in Ihrem Falle durchaus zutreffen könnten.
Wie gravierend die Mängel in der Küche wirklich sind, wie arg es aufgrund des Wasserschadens gestunken haben soll, wie störend das Baugerüst wirklich war wissen wir hier alle nicht – es sind allein Ihre Deklarationen. Aber die Art und Weise wie Sie alles darlegen, lässt den Gedanken aufkommen, dass vielleicht frustgelenkt dramatisiert wird.
Dass eine Verwaltung nicht sofort für jede Kleinigkeit auf Mietminderung eingeht ist Teil ihres Auftrages. Sofern es sich um einklagbare Beeinträchtigungen handelt, aber die Verwaltung anderer Meinung ist, müssen Sie Weg über die Schlichtungsstelle wählen. Da brauchen Sie keinen Anwalt zu. Die „Faust im Sack“ zu machen ist sicher die falsche Strategie; dann wäre es schon sinnvoller, zu versuchen das Ganze etwas wohlwollender zu betrachten und sich nicht in eine Sackgasse von Frust und Ärger zu verrennen.
Die Mahnung mit Kündigungsandrohung mag etwas verwirren, weil darin u.U. zwei rechtliche Schritte vereint sind. Der rechtliche Schritt mit der Zahlungsfrist von 30 Tagen ist bezogen auf die Kündigungsandrohung und von Gesetzes wegen vorgeschrieben. Das heisst aber nicht, dass die Verwaltung nun 30 Tage mit dem Inkasso zuwarten muss. Sie unterliegen hier einem Irrtum.
Trotzdem würde die RMI in ihrem Mahnschreiben sinnvollerweise die Zahlungsfrist auf sofort oder zB. drei Tage ab Zustellung des LSI setzen, mit dem Hinweis, dass mangels Zahlungseingang bis zum Datum xy, ohne weitere Avisierung die Betreibung erfolge. Erst danach die Klausel der Kündigungsandrohung anbringen. Damit erklärte sie explizit, dass die o.e. 30-tägige Zahlungsfrist im Zusammenhang mit der Kündigungsandrohung nicht mit einem bewilligten Zahlungsaufschub um 30 Tage verwechselt werden darf.
Da Sie lediglich zwei Monatsmieten Kaution stellen mussten, ist das Vorgehen der RMI verständlich. Der Verlust wäre bei Zahlungsunfähigkeit programmiert. Versuchen Sie diesbezüglichen Bedenken der Verwaltung entgegen zu wirken. Mit kooperativem Verhalten kann man einiges erreichen, mit Konfrontation könnten Sie einiges verderben. Dass die RMI die Bürgschaft über SC nicht akzeptierte, kann für Sie wertvolle Vorteile beinhalten.
Fragen: Um welche Art Wasserschaden handelte es sich genau? Welches sind die von Ihnen reklamierten Mängel?
velvet -
Idefixl
mit dem Mietvertrag gehen Sie Verpflichtungen ein; darunter ist auch die pünktliche Bezahlung der monatlichen Mietzinsen, üblicherweise im Voraus. Das heisst, Sie sind ab dem 1. Tag des laufenden Monats in Verzug, wenn der Betrag bis dahin nicht beim Vermieter eingegangen ist. Er ist rechtlich nicht verpflichtet, Ihnen eine Kulanzzeit zu gewähren oder Sie vor der Betreibung zu mahnen, da der Mietvertrag mit den Zahlungsvereinbarungen einen Rechtstitel darstellt. Mit diesem Rechtstitel kann er bei allfälligem Rechtvorschlag umgehend provisorische Rechtsöffnung verlangen – alles unter Kostenfolge.
Das Mahnschreiben (Kündigungsandrohung) mit der 30-tägigen Zahlungsfrist ist der rechtliche Schritt, um danach mangels Zahlungseingang die ausserordentliche Kündigung aussprechen zu können. Darüber hinaus – also parallel hierzu - kann der Vermieter das Inkasso nach seinen Vorstellungen an die Hand nehmen und die Aufwendungen geltend machen.
Sie sind erbost über das Vorgehen der Verwaltung? Das ist aber absolut grundlos: denn Sie sind klar im Fehler - nämlich durch den verursachten Zahlungsverzug. Offenbar fanden Sie es nicht notwendig, der Verwaltung den sich abzeichnende Zahlungsverzug (Vertragsbruch) frühzeitig anzukündigen, sondern überliessen ihr die Arbeit, das Inkasso und die rechtlichen Schritte einzuleiten. Offenbar um Zeit zu gewinnen (?). Dass Sie dafür nun gerade stehen müssen erachte ich als richtig. Ob die Formulierung „Verzugsschaden“ geschickt war, steht auf einem andern Blatt Papier.
Man kann sich auch Gedanken darüber machen, warum die Verwaltung in Ihrem Fall hart durchgreift. Eine Kündigungsandrohung wird normalerweise nicht leichtfertig ausgesprochen. Die mieterfreundliche Gesetzgebung zwingt Verwaltungen zu schnellem Handeln – das ist die Kehrseite der „mieterfreundlichen“ Medaille. Vielleicht aber ist dies nicht der einzige Grund.
Sie haben nach eigener Aussage die Miete erst am 30.09.11 bezahlt; bleibt zu hoffen, dass Sie zugleich auch die Miete für Oktober 2011 bezahlten; ansonsten wären Sie noch immer in Verzug. Offensichtlich begründet sich der Zahlungsverzug nicht auf einem „Versehen“ sondern auf einem finanziellen Engpass; ansonsten hätten Sie innert 2-3 Tagen die Miete überwiesen und hätten damit zumindest die Betreibung abwenden können. Vermutlich gelangte die Verwaltung inzwischen ebenfalls zu dieser Überzeugung und will sich bestmöglich vor möglichem Verlust schützen.
Eine Frage: wie hoch ist das Mietzinsdepot, das Sie hinterlegen mussten? Sofern es unter dem gesetzlichen Maximum von drei Monatsmieten liegt, ist das Vorgehen der Verwaltung umso verständlicher.
velvet -
ein paar Gedanken:
es ist schnell einmal festgestellt, welche subjektiven Nachteile man durch den Lärm und Schmutz zur Zeit einer Sanierung hat. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, dass die Baukosten der Umbauarbeiten aufgrund des resultierenden Mehrwertes auf die Miete aufgeschlagen werden. Müssen Entschädigungen an die Mieter vorgenommen werden, resultieren höhere Sanierungskosten, die sich damit wiederum bei einem allfälligen Mietzinsaufschlag bemerkbar machen.
Wird infolge der Renovationen kein Mietzinsaufschlag realisiert, wäre es moralisch falsch, als Dank für die Renovation den Vermieter zur Kasse zu bitten.
Des Weiteren dürfte es recht komplex werden, die tatsächliche Beeinträchtigung durch Sanierungsmassnahmen zu berechnen: 4 Std. Bohrlärm, 2 Stunden kein warmes Wasser, 3 Tage Lift ausser Betrieb, usw. Die Liste würde vermutlich recht lang werden und der Zeitaufwand, diese zu erstellen, nicht ganz unerheblich.
Ebenso sollte man sich merken: Forderungen generieren meist Gegenforderungen. Das verhält sich im Mietwesen nicht anders als bei andern Verträgen.
Anders verhält es sich, wenn Beeinträchtigungen durch Nachbarliegenschaften geduldet werden müssen.
Für den Vermieter besteht die Alternative, alle Mietverhältnisse zu kündigen um nach der Sanierung neue Verträge (mit neuen Mietern?) einzugehen. Mit dieser Variante werden die Mietzinse meist zugleich „optimiert“. Wäre das im Sinne der Mieter?
velvet -
Sille,
zwischen den Zeilen lese ich ein angeschlagenes Verhältnis zur Verwaltung. Auch wenn dem so ist, muss die Situation dennoch objektiv beurteilt werden: Die Verwaltung hatte richtig gehandelt – auch wenn für Sie unangenehme Umtrieben entstehen.
Grundsätzlich ist es Sache des Werkes festzustellen (nachzufragen), wer der nächste Abonnent(Bezüger) ist, denn der Stromanbieter geht mit dem Wohnungsmieter einen Vertrag ein, nicht mit dem Vermieter. Da die Wohnung nie leer stand, wurde die Verwaltung auch nie Bezüger, ergo darf gegenüber der Verwaltung keine Rechnung gestellt werden. Richtigerweise müsste das Werk die Rechnung Ihnen zustellen und Sie würden mit dem Nachmieter abrechnen, da er bereits während Ihrer „Vertragszeit“ da wohnte oder das Werk stellt die Rechnung direkt dem Folgemieter; ich hätte die letzte Variante angestrebt.
velvet -
Wenn der Mietvertrag bis zum 31.08.11 lief, und der Vertrag mit dem neuen Mieter formell erst ab 01.09.11 begann, läuft die Stromrechnung auf den alten Mieter.
An Verwaltungen dürfen nur Stromrechnungen für Leerstände (unvermietete Mietobjekte) gelangen, was hier offensichtlich nicht der Fall ist.
Der neue Mieter wird zum neuen Strombezüger. Sofern er bereits in der noch laufenden Vertragszeit des ausziehenden Mieters einzieht, kann die Aufteilung der Rechnung und Grundgebühren unter den zwei Mietern ausgemacht werden oder aber die Rechnung muss durch das Werk aufgeteilt werden. Der Bezug wird gemäss Zählerstand und die Grundgebühr pro rata temporis abgerechnet. Viele n Stromanbietern ist dies zu kompliziert; dann wird einfach mal eine Rechnung an die Vermieterschaft / Verwaltung gestellt.
Der ausziehende Mieter wusste offensichtlich, wer der Nachmieter ist und konnte dies dem Werk entsprechend melden.
Es ist also nicht ganz klar, wen man in dieser Situation „in der Pfeife rauchen kann“.
Sille, Sie schreiben:
„Der Rechnungsbetrag ist wirklich nicht hoch und die neuen Mieter möchte ich nicht noch mit dem belästigen, da sie mir schon genug Geld gegeben haben für die NK.“
Warum hatten Sie von den neuen Mietern Geld für die NK erhalten?
velvet -
mogme,
wenn ich richtig verstehe, geht es darum, die geleistete Haushaltarbeit mit der auswärtigen Arbeit des Partners vergleichen zu können. Hierzu möchte ich bemerken, dass die Hausarbeit stets etwa den gleichen Stellenwert einer Gemeinschaft einnimmt. Das heisst, bei hochdotiertem Einkommen des Partners ist die Hausarbeit ebenfalls höher zu bewerten, was sich durchaus mit dem damit einhergehenden Lebensstandard begründen lässt.
Im Ansatz kann man Personalkosten heranziehen, die bei einer Fremdvergabe der Arbeiten entstehen würden. Diese Fremdvergabe wäre gegeben, wenn beide Partner durch den Beruf gleichermassen zeitlich belastet wären, die eine Wahrnehmung der Haushaltarbeiten nicht mehr zulässt. In diesem Falle müsste jeder nach seinem Verdienst, sich an diesen Kosten beteiligen; damit zeigt sich zugleich, dass ein Teil des höheren Einkommens zu Gunsten des kleineren Einkommens in die Rechnung einfliessen müsste.
Eine weitere Berechnung könnte durch die Feststellung des „entgangenen“ Verdienstes des haushaltpflegenden Partners erfolgen.
Die Denkweise Ihres Mannes hat nichts mit dem Mittelalter zu tun; die eigene Leistung über die des andern zu stellen ist schon fast zeitnotorisch. Denkmuster dieser Art sind häufiger als man allgemeinhin vermuten würde; man trifft sie zuweilen gar in diesem Forum.
Sofern das Einkommen Ihres Mannes zu 100% in die Gemeinschaft einfliesst (kein anderslautender Ehevertrag) partizipieren Sie ohnehin mit 50% an der gemeinsamen Errungenschaft – sozusagen als „stille“ Teilhaberin. Still in Anführungszeichen, weil ich annehme, dass Sie einiges bewirken können in Ihrem gemeinsamen „Unternehmen“. Still steht hier eher für „kein sichtbarer Lohn“ mangels Geldfluss. Ganz klar ist damit aber Ihr partnerschaftlicher Anteil an den Lebenskosten gedeckt, natürlich auch die Steuern. Was übrig bleibt wird geteilt durch zwei. Mit diesem Hinweis kann die Frage nach dem „Wert“ Ihrer Arbeit auch beantwortet werden.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mit diesen oder ähnlichen Argumenten, die etwas irritierende Denkweise Ihres Mannes in Bahnen lenken könnten, bei der das MITEINANDER wirklich grossgeschrieben wird.
velvet -
Inah,
Es scheint, Sie weichen meinen Argumentationen (Vorlagen) aus – schade.
Damit ich nicht den ganzen Thread nochmals durchkämmen muss: würden Sie bitte gezielt auf die vermeintlichen Vorurteile hinzeigen? Danke.
Ihre Gedanken sind Ihr gutes Recht; ich halte Sie deshalb nicht für naiv; blauäugig und naiv ist für mich nicht ganz dasselbe.
Die „innere Nationalität“ muss nicht kriminelle Energie beinhalten – aber sie kann. Dass Sie meine Aussage rassistisch empfinden erschreckt. Ich hoffe schon, dass Sie wissen, was Rassismus wirklich ist. Sie sollten mit diesem Wort etwas vorsichtiger umgehen. Nicht jeder, der über andere Nationalitäten ein Statement abgibt ist gleich ein Rassist. Auch Argumentationen bezüglich Kriminalität hat nichts mit Rassismus zu tun. Leider wird das Wort Rassismus - nicht nur von Ihnen - zu schnell in den Mund genommen.
In diesem Thread ging es hauptsächlich um die ungebremste Zuwanderung. Das hat ebenfalls nichts mit Rassismus zu tun – eher mit territorialer Denkweise; wenn Sie mögen, mit Egoismus. Wobei diese Denkweise absolut der Natur entspricht.
Doch, Inah, man kann durchaus ganze Nationen oder Landesteile gewissen Sozialstrukturen zuordnen, die naturgemäss aus der jeweilige Mentalität und der Lebensgrundhaltung der dort lebenden Menschen entspringen – es sei denn, die Strukturen würde aufgezwungen, wie wir das des Öfteren versuchen. Das heisst aber nicht, dass keine Variationen vorkommen würden. Vergleichen Sie ein paar Staaten miteinander und Sie werden sehr schnell verstehen, was ich meine. Wenn man dann Menschen einfach in eine andere Gesellschaft verpflanz wissen will, muss man sich den entstehenden Problemen annehmen; die Lösungsansätze sind vielfältig und reichen von ganz Links bis ganz Rechts.
Sie dürfen sich auch die Frage stellen: „Wenn jemand eine Palme einführt, muss sich nun die Palme unserem Klima oder unser Klima der Palme anpassen?“
velvet -
Inah
Sie schreiben u.A., dass Sie die Vorurteile in diesem Thread erschrecken würden. Wie wollen Sie wissen, ob es sich wirklich um Vorurteile und nicht um begründete Beurteilungen aus Erfahrungen handelt?
Des Weiteren argumentieren Sie, dass die Kriminalität nicht nationsabhängig sondern auf das soziale Umfeld zurückzuführen sei. Wenn Sie weiter überlegen, müssen Sie zugeben, dass in gewissen Nationen ein typisches soziales Umfeld besteht, das der Kriminalität förderlich sein kann. So gesehen hat die Nationalität (Herkunftsland) eben schon etwas mit dem Kriminalitätspotential zu tun.
Was aber sicher zutrifft ist, dass z.B. ein Ausländer mit krimineller Energie, dieses Potential nicht plötzlich ablegt, weil er das Schweizer Bürgerrecht erhält und damit eine andere Nationalität besitzt. Die „innere“ Nationalität bleibt vielmals über Generationen erhalten.
Bezüglich Flüchtlinge schreiben Sie: “Wenn sie keinen Schutz suchen würden, wären sie nicht hier. Das ist klar. Aber sie wollen sich sicher nicht hier einnisten, weil es in der Schweiz so angenehm ist, sondern weil ihr Überleben bedroht ist.“
Das scheint mir sehr blauäugig zu sein. Und so klar, wie Sie meinen, sind die jeweiligen Situationen auch nicht. Man darf sich durchaus auch bewusst sein, dass die Flüchtlinge, die bei uns ankommen, nicht diejenigen sind, denen es am dreckigsten ergeht. Aber sie lassen Ihr Land und ihre Familien hinter sich.
Sie empfinden Mitleid für diese Menschen. Und für jene, die nicht das notwendige Geld auftreiben konnten, um sich in einen Flüchtlingstransport einzukaufen? Und für jene, die in ihrem Heimatland ausharren und dem rigiden Regime auf ihre Art trotzen? Die trotz der misslichen Umstände ihre Angehörigen und ihr Land nicht im Stich lassen?
Sie schrieben, dass Sie die Kurzsichtigkeit vieler Menschen erschrecke; mich auch. Doch bin ich überzeugt, dass wir damit nicht unbedingt dasselbe meinen.
velvet -
„sunnyboy“, es ist gut, dass Sie meine Zeilen so empfinden, denn ich hatte lediglich Ihre Schreibweise angewandt. Ihr Urteil ist also nichts anderes als ein Urteil über Sie selbst.
Selbstverständlich habe ich nichts dagegen, dass man gegen Meinungen antritt; dies aber bitte mit Achtung und Respekt. Dann kommt es gut.
Wer jeweils die besseren Argumente bietet ist schwer auszumachen. Richtig ist, dass zwischen gut geschrieben und gut argumentiert Welten liegen können. Richtig ist auch, was heute als richtig erkannt wird, morgen vielleicht nicht mehr gelten kann; soviel zur Relativität der „Wahrheit“.
James, ich wollte Ihnen keine Schützenhilfe bieten; vielleicht haben Sie etwas falsch verstanden. Sich intelligenter als andere einzustufen kann hinderlich sein – der eigene Blickwinkel könnte dadurch eingeengt werden.
velvet -
Inah, eines Vorweg: auch ich bin an Diskussionen interessiert, in denen Beleidigungen und Klassifizierung der Schreiber keinen Platz finden sollen.
Sie haben viele gute Gedanken und Statements abgegeben. Es sind aber immer Ihre persönlichen Anschauungen, die keinen Anspruch darauf erheben dürfen, dass andere gleicher Meinung sein müssen - auch dann nicht, wenn Sie Sinnesgenossen gewiss sein können.
Sie schreiben von „Schweizer Werten“, die in den Schulen gelehrt wurde. Ob das nun typische Schweizer Werte sind weiss ich nicht - Toleranz und Gleichstellung sind aber sicher achtenswerte Ziele. Betrachten Sie diesen Thread und Sie werden feststellen müssen, dass einigen diese zwei Wörter fremd – oder zumindest zeitweise abhanden gekommen sind.
Betreffend die Ausländer in der Schule mag es zutreffen, dass die Sprache einen wesentlichen Punkt darstellt. Ich kenne zu viele Familien, die Ihren Kindern quasi das Schweizerdeutsch verbieten unter dem Argument: „ zuerst wird die Muttersprache erlernt“. Mag sein, dass die eigene sprachliche Unfähigkeit seinen Teil zu solchem Verhalten beiträgt.
Dass Kriminalität mit dem sozialen Gefüge zusammenhängen kann, sei unbestritten. Nur, solche Pauschal“entschuldigungen“ hinterlassen bei mir denselben bitteren Nachgeschmack, wie z.B. die gängige Entschuldigung eines Gestrauchelten, er hätte keine schöne Kindheit erlebt.
Ich finde es absurd, das wirtschaftliche Wachstum den Ausländern zuzuschreiben. Zudem muss hinterfragt werden, wie sinnvoll diese wirtschaftliche Wachstum wirklich ist. Ich für meinen Teil, sehe darin nicht die Lösung unserer Probleme – im Gegenteil.
Des Weiteren sprechen Sie die Chancen Jugendlicher bei Vorstellungsgesprächen an. Nun, Inah, waren Sie schon bei solchen Gesprächen dabei? Ich schon. Und was ich da ab und zu erlebte, spottet jeglicher Beschreibung. Es sei aber auch gesagt, dass das Verhalten von Schweizer Jugendlichen einem auch manchmal den Atem stocken lässt. Dies umso mehr, als man von einer Schweizererziehung einiges mehr erwartet. Ich hoffe sehr, dass sie mit Toleranz nicht meinen, man müsste unanständiges Verhalten tolerieren.
Ihrer Aussage betreffend angenehmes Leben der Flüchtlinge möchte ich widersprechen. Die führen sehr wohl ein recht angenehmes Leben, in Sicherheit und unter dem Schutz gewissenhafter Sozialarbeiter. Oftmals wird ihnen sehr viel mehr Aufmerksamkeit und Wohlwollen zuteil, als den eigenen Bürgern, die sich in Not befinden. Der Dank ist leider vielmals eine unverständliche Unbescheidenheit.
velvet -
"sunnyboy" hat in James wieder ein neues Opfer entdeckt. Es geht ihm gar nicht um eine objektive Stellungnahme zu James‘ Darlegungen, sondern wieder einmal nur darum, einen User zur Hölle schicken zu können. Seinetwegen haben sich in vergangener Zeit einige User verabschiedet. Er spielt sich als Herrscher dieses Forums auf der bestimmen darf, wer seiner Meinung nach Richtiges schreibt und wer nicht. Und dieser Mensch plappert sinngemäss immer wieder von Toleranz, Verständnis und Multikulti. Ist aber unfähig, Aussagen anderer zu korrigieren, ohne den Schreiber auf niedrige Art anzugreifen; m.E. ein bedauernswerter Mensch. Für mich unverständlich, das die @Onlineredaktion das immer wieder zulässt. Man kann sich auch neben der Netiquette benehmen ohne direkt Kraftausdrücke zu gebrauchen die im Filter aufgefangen werden – nämlich auf die für ihn typische subtile, fiese Art. Mit gepflegtem Sarkasmus oder Ironie hat das nichts mehr zu tun. Es ist einfach beschämend, dass dieser User immer wieder von neuem sein Spiel hier treiben kann und damit wiederholt Thread an die Wand fährt.
Da ist ihm auch die fiese Art nicht zu billig, Aussagen, die eigentlich ganz klar deklarieren, was gemeint ist, bewusst (?) zu ignorieren, wenn notwendig auch zu verdrehen.
Zum Thema:
Bezüglich Zuwanderung macht es Hoffnung, dass nun in verschiedenen politischen Gremien die damit einhergehende Problematik langsam erkannt wird.
velvet. -
Um einen GB-Eintrag ändern oder gar streichen zu können, braucht es die Zustimmung der berechtigten Parteien. Damit kann das Wohnrecht nicht allein durch die belastete Partei aufgehoben werden.
Ein zugestandenes Recht, das man nicht ausnutzte begründet mangels anderslautenden Vereinbarungen keine Entschädigung. Ebenso kann lediglich das Recht eingefordert werden, nicht aber sein marktwirtschaftlicher Gegenwert (Auszahlung / Entschädigung).
Selbstverständlich kann im gegenseitigen Einverständnis ein entgeltlicher Verzicht auf das Wohnrecht resp. dessen Streichung vereinbart werden.
Ein lebenslängliches Wohnrecht ohne anderweitigen Beschränkungen erlischt also erst mit dem Ableben der berechtigten Person. Wurde das im GB eingetragene Wohnrecht eine gewisse Zeit nicht wahrgenommen, kann daraus kein Gewohnheitsrecht zu Lasten des Begünstigten abgeleitet werden.
Der Umbau des Hauses wird der gemeinschaftlichen Errungenschaft zugeschlagen – sofern kein anderslautender Ehevertrag besteht. Das Haus selbst bleibt eingebrachtes Gut des Ehemannes. Dies wird bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung berücksichtigt.
In jedem Fall sind der Gang zum GB und eine notarielle Rechtsberatung angezeigt. Denn der Wortlaut des eingetragenen Rechtes ist massgebend und über alles entscheidend.
Das eingetragene Wohnrecht zeigt, dass es dem Ehemann damals klar um die Sicherheit seiner Familie ging. Es wäre m.E. falsch – moralisch gesehen zumindest sehr fragwürdig – nun daraus Kapital schlagen zu wollen.
velvet -
Das Angebot erscheint mir nicht wirklich seriös zu sein. Die Hinweise von Rolf. sollten also dringend beachtet werden.
Wie ich die Situation einschätze, wird fidelio777 kaum einen Kredit von der „Hausbank“ erhalten. Zudem würde ein solcher Kredit das Mehrfache des Angebotes kosten.
Ein weiterer Aspekt könnte auch die Spekulation auf den CHF sein. Ist der Kreditbetrag in CHF oder € vereinbart? Sehr kritisch wird es, wenn eine Bar-Übernahme vereinbart wird. Dann läuten die Alarmglocken doppelt und dreifach.
Mein Rat ist faktisch der gleiche wie jener von Rolf.: Hände weg und zusehen, dass man die initiierende Situation anders lösen kann. Der Weg über diesen Kreditgeber scheint mir mit einigen Risiken behaftet zu sein. Für risikofreudige vielleicht eine interessante Sache – für jene, die sich solche eventuellen Risiken nicht leisten dürfen, vielleicht bald schon ein Debakel.
Niemand leiht einem Kreditnehmer Geld zu 2% Zinsen, wenn nicht sehr gute Bonität und Sicherheiten vorliegen - es sei denn, der Kredit ist nur eine vorgeschobene Deklaration für ein dubioses Geschäft; anderes anzunehmen wäre wohl leichtsinnig.
velvet -
Butterfly
Die SWE steht Mitarbeitenden in bestimmten Betrieben zu. Die Entschädigung wird von der ALK ausgerichtet. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den wetterbedingten Ausfall an die zuständige kantonale Stelle zu melden und damit die Vergütung zu beantragen. Hierbei gelten strenge Regeln und Ansprüche bezüglich Zeiterfassung, Rapportwesen und Meldefristen.
Hat nun der Arbeitgeber diese Meldungen versäumt, muss er den Lohn m.E. trotzdem entrichten. Es sei denn, dass diese Entschädigung mit gesetzlicher zulässiger Verabredung wegbedungen wurde. Da die SWE nach meinem Wissen nur 80% des Normallohnes beträgt, wäre die Entschädigung sinngemäss ebenfalls auf 80% anzusetzen. Hinzu kommen anteilige regelmässige Vergütungen (Lohnbestandteile).
Dass Minusstunden aus dem Lehrvertrag in den Arbeitsvertrag übernommen werden ist unzulässig. Es handelt sich klar um zwei getrennte Verträge. Sofern trotzdem eine Verrechnung stattfinden darf und kann (Anlehre, Einarbeitung), ist dies nur Frankenmässig möglich. Zur Verrechnung der SWE gilt immer der Jahresdurchschnittslohn, der in der Lehre sicher einiges tiefer als im anschliessenden Arbeitsverhältnis ist.
Man kann auch davon ausgehen, dass mit dem Abschluss des Lehrverhältnisses alle Ansprüche aus dem Lehrverhältnis untergehen, die nicht aufgrund klarer gesetzlicher Grundlagen garantiert sind.
Da der Betrieb offenbar nicht an den GAV für das Baugewerbe angeschlossen ist, handelt es sich vielleicht um einen Betrieb, der nicht in den Genuss der SWE kommen kann. In diesem Fall wäre der Lohn ebenfalls zu entrichten, da ein Annahmeverzug der Arbeitsleistung seitens des Arbeitgebers vorliegt. Auch hier gilt: sofern keine andern zulässigen Vereinbarungen vorliegen oder die Schlechtwettertage jeweils nicht als unbezahlte Urlaubstage vereinbart wurden.
velvet -
Na ja, wo dieser „sunnyboy“ mitmischt ist der Streit programmiert; sozusagen als Garant für Zwist und Gehässigkeiten.
Nur weiter so, den @BeO freut‘s offensichtlich. -
Aha, der sunnyboy in Aktion. Da bastelt er wieder haarsträubende Konstrukte um quasi beweisen zu können, dass seine Gegnerin bewusst und faustdick lüge.
So, jetzt will ich Sonne mal was flüstern. Das ist nicht nur einfach eine Lüge, sondern eine faustdicke, hinterhältige und vor allem BEWUSSTE Lüge. Das weiss auch Sonne.
Was Mägge63 WIRKLICH GANZ KLAR geschrieben hat: Er ist
E I N Bier trinken gegangen, nicht SEIN Bier. Mit diesem "sein" will Sonne dem nicht eingeweihten oder flüchtigen Leser suggerieren, Mägge63 sei ein regelmässiger Trinker und damit ein Alkoholiker.
Sowas Verdrehtes! Wie kommt ein erwachsener (?) Mann dazu, sich in solche Darlegungen zu verstricken? Derart viel Text zu schreiben, nur um etwas zu beweisen was nicht ist; allein um einen neu generierten Widersacher versuchen zu „besiegen“. Dieses erbärmliche und deplatzierte Getue ist mir so was von zuwider. Wobei ichmit dieser Meinung wohl nicht ganz alleine da stehe.
velvet