Beiträge von velvet

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

    @alep

    Auch wenn sich Sonne vielleicht etwas weit aus dem Fenster heraus lehnte so spricht man doch von zehn „Schwangerschaftsmonaten“, was allerdings mit dem „Rechnen können“ nicht viel am Hut hat. Ausgehend von den durchschnittlichen Schwangerschaftstagen ist Ihre Rechnung in Kalendermonaten richtig.

    Warum sollte Sonne ein entspanntes Verhältnis zu den Männern haben? Sie ist kein Übermensch und reagiert auf das Erlebte wie viele von und auch reagieren würden. Ich persönlich würde ihr höchstens empfehlen wollen - sich selbst zu liebe - diese negativen Erfahrungen nicht noch tiefer in ihre Seele eindringen zu lassen.

    Vielleicht ist ihre etwas schroffe Art ein gewisser Selbstschutz, der leider eher zum Bumerang – oder zumindest hier nicht verstanden - wird?

    velvet

    @Sonja S.

    sofern ich es richtig lese, fragte swindo nicht, ob er die 10% dazurechnen müsse. Er befürchtet, dass ihm die 10% womöglich bald schon berechnet werden könnten.

    Noch ein Hinweis: es wird nie eine Kaution von 10% geben, das wäre ohne jeglichen Sinn. Eine Kaution bewegt sich im Bereich 100% bis max. 300% (OR) einer Monatsmiete.

    velvet

    swindo

    Ein Mietzinsvorbehalt dient in den meisten Fällen dazu, allfällige Forderungen des Mieters entsprechend kontern zu können. Es wurde bewusst unter dem zulässigen Ertrag (zB. Ortsüblichkeit) kalkuliert und Angeboten. Damit erreicht der Vermieter eine noch erträglich geschmälerte Rendite, dies zum Vorteil des Mieters. Bei fallenden Schuldzinsen jedoch, würde er nicht noch weitere Schmälerung seiner Rendite in Kauf nehmen wollen. Das ist eine mögliche Erklärung für sein Vorgehen. Möglich wäre auh, dass der Vermieter gewillt ist, das Objekt günstig abzugeben, solange er mit dem Mieter zufrieden ist. Würde der Mieter unerhoffte "Unkosten" bescheren (Probleme bereiten), könnte er auf die Reserve zurückgreifen.

    Es ist m.E. nicht zu befürchten, dass „kurz nach Mietbeginn“ der Mietpreis angepasst wird. Damit würde sich der Vermieter in eine rechtlich sehr(!) heikle Situation begeben.

    Bei jeder Vertragsänderung kann der Mieter kündigen. In Einklang dieses Rechts, kann eine Mietzinsanpassung ohnehin nur auf die vertraglich geregelten Kündigungstermine möglich und muss mittels eines amtlichen Formulars mitgeteilt werden. Eine eventuelle Mindestvertragsdauer würde dieses Vorhaben - wie jede andere vertragsänderung - für eine gewisse Zeit blockieren. In vielen Verträgen wird zB. eine Mindestmietdauer von einem Jahr vereinbart.

    Es kann aber durchaus sein, dass bei späteren Anpassungen dieser Vorbehalt eingerechnet wird. Seltener bei Aufschlägen, eher bei Mietzins-Herabsetzungsbegehren seitens Mieter (siehe erster Abschnitt). Würde der Hypozinssatz nochmals fallen, würde demnach einem Herabsetzungsbegehren seitens Mieter dieser Vorbehalt eingerechnet, was zu einer Reduktion der relativen Herabsetzung führen würde.

    Ob ein Mieter den Vertrag annehmen will oder nicht, liegt allein in seinem Ermessen. Einen Vertrag darf man nicht ohne Rücksprache / Vereinbarung einfach abändern – das wäre unzulässig. Soweit der Vertrag seitens Vermieter bereits unterzeichnet ist, wäre es rechtlich äusserst heikel.

    Der Vermieter könnte zB. in eine (schriftliche!) Vereinbarungen einwilligen, in der er bekundet, diesen Vorbehalt nur bei Herabsetzungsbegehren zu verrechnen.

    velvet

    socker

    Das mal vorweg: die drei Damen wollten es nicht „besser“ wissen – die haben lediglich ihre Sichtweise dargetan – leider mit ein paar unnötigen „Anschuldigungen“. Deswegen aber gleich Trottel und frustgeladener Laie auszuteilen ist falsch. Das bestätigt höchstens, dass der Austeilende selbst frustbeladen ist.

    Dieser Frust geht auch aus dem Anfangsposting hervor, indem das Wort „muss“ klar zum Ausdruck kommt.

    Wenn die Mutter ebenfalls berufstätig ist, kann man ihre Bedürfnisse nach Entspannung bestens verstehen – um nicht zu sagen: muss man verstehen. Lebt sie aber allein vom Geld des gesch. Mannes und Vater der gemeinsamen Kinder, hat sie m.E. einiges Wohlwollen entgegenzubringen. Zudem müsste ihr ein gesunder Geldesel sicherer erscheinen.

    Ferien mit Kindern müssen nicht zwangsläufig teuer sein. Da gibt es sehr viele Möglichkeiten, die fast gratis vor der Haustüre liegen und den Kindern besser tun als irgendwelche teuren Aktivitäten. Wenn man es richtig angeht, liegt auch sehr viel Entspannung in solchen gemeinsamen Stunden – vor allem aber viel Freude und lustige Momente. Das sollte man bedenkenden, bevor man das Ganze zur Pflichtkür erklärt.

    Und zu guter Letzt eine etwas fade Wahrheit: durch eine Scheidung erlangt man selten die Freiheit, die man sich erhoffte.

    Vermutlich konnte ich mit meinem "Weisheiten"auch nicht wirklich weiterhelfen. Dafür steht eine Meinung mehr im Raum, über die man vielleicht nachdenken kann. Der rechtliche Aspekt sollte klar aus dem Scheidungsurteil hervorgehen. In einer komunalen Rechtsberatung kann man Ihnen (gratis) weiterhgelfen

    velvet

    amigo,

    Mit der Erkenntnis, dass alles seinen Anfang im Elternhaus findet und mit der weiteren Erkenntnis, dass auch jene Eltern mal ein Elternhaus hatten muss man unweigerlich an Faust denken:

    Da steh‘ ich nun, ich armer Tor! Und bin so klug als wie zuvor.

    Es stellt sich also die Frage: wie packen wir es an, wieder echte moralische (und soziale) Werte zu schaffen? Fehlgeleitete Erziehung zu korrigieren. Dem Recht wieder zu mehr Gerechtigkeit verhelfen (Opfer / Täter).

    Indem wir die „sozialen Werte“ auf die finanzielle Hilfe über den Staat und die „moralischen Werte“ allein am geltenden Gesetz (was nicht verboten ist, ist erlaubt) definieren, werden wir kaum weiter kommen.

    velvet

    indem man zu soft mit den Delinquenten verfährt, wird die Abschreckung (wichtiger Bestandteil der Prävention) gegen null gefahren. Zudem muss das Sicherheitsdispositiv dauernd aufgestockt werden: einerseits, weil die Randalierenden keinen Respekt mehr zeigen und anderseits, weil man mehr Personen braucht, jemanden festzuhalten, ohne ihm ein Härchen zu krümmen. Das ist doch unser grosses Problem. So wie der „Datenschutz“ in gewissem Umfang eben auch ein „Verbrecherschutz“ ist, mutieren vermeintliche Menschenrechte zu absurden Barrieren im Kampf gegen die Kriminalität.

    Wie Kobold sinngemäss schrieb: konsequenteres Durchgreifen tut Not. Das Ergebnis hat er m.E. sehr gut beschrieben. Es bleibt die Frage, ob unsere Politiker - angefangen bei den Legislativen, weiter über die Exekutiven bis hin zu den Judikativen - das nicht sehen können oder nicht sehen wollen.

    Wobei den Legislativen wohl am wenigsten etwas vorgeworfen werden kann. Die Gesetze bestehen zu meist, werden aber zu wenig konsequent angewendet oder geraten in „Vergessenheit“. Was das bedeutet wissen alle, die mit Kindererziehung oder Personalführung zu tun haben.

    Und @amigos Hinweis von der Früherziehung (Schule) ist genau so richtig; wobei ich in diesem Zusammenhang sehr deutlich auch das Elternhaus genannt haben möchte. Getreu dem wohl wahren Spruch: „Im Haus muss beginnen, was leuchten soll im Vaterland“.

    velvet