Nachtaktiv
Freistellung und Ferienbezug
Ellen hat Recht, es gibt zu diesem Thema sogar ein Bundesgerichtsentscheid (BGE 125111271ff.) Den ich aus dem Netz kopiert nachfolgend kurz zusammenfasse:
Nach herrschender Rechtslehre wird ein Ferienguthaben des Arbeitnehmers durch die Freistellung kompensiert. Soweit der Arbeitnehmer die noch nicht bezogenen Ferien durch die Freistellung beziehen kann, hat er auch keinen Anspruch auf Entschädigung.
Nach langjähriger Praxis der kantonalen Arbeitsgerichte erfolgt die Kompensation selbst dann, wenn die Arbeitgeberin dies bei der Kündigung nicht explizit zum Ausdruck gebracht hat, solange die Dauer der Freistellung das Ferienguthaben erheblich übersteigt. Der Arbeitnehmer muss nämlich während der Dauer der Freistellung neben seinen Ferien noch genügend Zeit für die Stellensuche haben. Dem Arbeitnehmer steht aber in jedem Fall der Beweis offen, dass er die gesamte Freistellungsdauer für die Stellensuche benötigt hat und keine Möglichkeit besass, den Wohnort zu verlassen und in die Ferien zu fahren, um sich zu erholen. Wenn dem Arbeitnehmer dieser Nachweis gelingt, kann die Arbeitgeberin den Ferienanspruch nicht kompensieren und muss ihn separat vergüten.
Batro
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Nachtaktiv
Die Ferientage sowie auch die Überzeiten und die Überstunden müssen dir bei einer Freistellung, im Gegensatz zu einer fristlosen Kündigung, nicht vergütet werden, weil du diese in der Zeit der Freistellung beziehen kannst.
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer, so muss er die Kündigung nicht begründen. Sie ist auch ohne Begründung gültig. Der Arbeitnehmer, dem gekündigt wurde, kann jedoch gestützt auf Art. 335 Abs. 2 OR eine schriftliche Kündigungsbegründung verlangen.
Grundsätzlich bedarf es, weder bei einer Freistellung noch bei einer Kündigung, keine besondere Begründung. Das Gesetz räumt deshalb in Art. 335 Abs. 2 OR dem Gekündigten oder dem Freigestellten das Recht ein, in jedem Fall eine schriftliche Begründung der Kündigung oder der Freistellung verlangen zu können. Normalerweise wird dem Gekündigten oder dem Freigestellten so wie das bei dir der Fall war, das Kündigungs- oder das Freistellungsschreiben im Rahmen eines Gespräches übergeben. Bei diesem Gespräch wurden dir ordnungsgemäss die mündlichen Gründe dargelegt, die zur deiner Freistellung geführt haben.
Wenn du von deinem Arbeitgeber eine schriftlich Begründung für deine Freistellung verlangst, muss diese Begründung nicht ausführlich sein. Allgemeine Formulierungen wie zum Beispiel «schlechte Auftragslage », Umstrukturierung des Betriebes» oder «andauernde unsorgfältige Arbeitsweise» genügen im Normalfall.
Batro -
Hallo luethi ernst
Wenn ich einen Fehler oder wie in diesem Fall einen Denkfehler mache stehe ich dazu, so auch hier. Nicht Alep, sondern ich war im Irrglauben, der Energielieferant dürfte den Strom von dieser WG-Wohnung abschalten.
Deine Begründung, dass kein Stromlieferant in einem solchen Fall den Strom vom Netzt nehmen darf, untermauert mit einem Beispiel vom Bäcker, finde ich sehr gut, aber die Sache hat sich in der Zwischenzeit zum Guten gewendet.
Batro -
Hallo Alep
Nach deinem Plädoyer stelle ich fest, wäre ich in meinem Berufsleben Jurist gewesen, müsste ich jetzt im Alter Hunger leiden.
Dem Schreiben vom Energielieferant entnehme ich, dass die Stromabschaltung eine leere Drohung war.
Batro
Hallo Soox1991
Es freut mich, dass du und der Energielieferant dieses Sache einvernehmlich lösen konnten und ich wünsche dir viel Erfolg an deinem zukünftigen neuen Arbeitsplatz.
Batro -
Hallo Alep
>Anders würde meiner Meinung nach die Situation aussehen, wenn...
Weil dem aber nicht so ist, gehe ich davon aus, dass kein Gericht den Energielieferant zwingen kann, einem Schuldner Strom, Wasser und Gas gratis ins Haus oder die Wohnung zu liefern, bevor dieser seine Energieschulden restlos bezahlt hat. Aus meiner Sicht sind die Zahlungen der Hauptmieterin, in denen auch die Kosten von ihrem Untermieter enthalten sind nicht laufende Kosten sondern à Kontozahlungen für seine ausstehenden Energieschulden.
In einer WG sind in der Regel nicht alle Mitglieder geleichberechtigte Mieter. Auch wenn es mit dieser Sache nur indirekt etwas zu tun hat, möchte ich hiermit allen die in eine WG eintreten oder eine solche gründen möchten empfehlen, niemals einen WG-Vertrag zu unterzeichnen indem alle Hausbewohner beim Vermieter als Mieter statt nur einer als Hauptmieter und die anderen als Untermieter eingetragen sind.
Wenn z.B. ein Pärchen, zwei Kollegen oder Kolleginnen oder wer auch immer eine WG gründen und einen gemeinsamen Mitvertrag für eine Wohnung unterzeichnen, kann das bei einer evtl. Trennung danach massive finanzielle Folgen für denjenigen Partner haben, der diese WG –aus welchen Gründen auch immer- auflösen will. Der ausziehende Partner aus dieser WG haftet danach solidarisch für den gesamten Mietzins, wenn sein in der Wohnung zurückbleibender Partner oder Partnerin den Mietzins nicht bezahlt.
Wenn man Pech hat und sein ehemaliger Wohnpartner oder Wohnpartnerin nicht bereit ist diese Wohnung gemeinsam zu kündigen, obschon sie oder er den Mietzins nicht bezahlen kann, haftet man für den gesamten Mietzins bis einem die Ohren wackeln. Am Schluss ist man vielleicht sogar gezwungen, sofern man nicht über Jahre hinweg seinem ehemaligen Partner die Wohnungsmiete bezahlen will, diesen Mietvertrag von einem Gericht auflösen zu lassen. Beim Energieträger kann man sich selbstverständlich abmelden und muss sich danach an die Kosten von diesem Haushalt nicht mehr beteiligen.
Zurück zum Thema: Wenn ich als nicht Jurist diesem Energieträger vor Gericht vertreten dürfte, würde mein Plädoyer irgendwie so oder ähnlich wie nachfolgend lauten:
Wenn ein Mieter z.B. ein Haus mit 10 Zimmer mietet und mit 20 Mietbewohner, allen die bei uns hohe Schulden haben als Untermieter in diesem Haus einen Untermietvertrag abschliesst, sind wir gesetzlich auf Grund vom Paragraf XY in unseren Statuten berechtigt, die Strom-, Gas- und Wasserzufuhr-Leitungen von diesem Haus solange zu kappen bis alle ihre Schulden bei uns bezahlt haben. Würden solche WGs mit Untervermietungen Schule machen, müssten wir innerhalb von kurzer Zeit wieder hier vor Gericht erscheinen und Konkurs anmelden und….
Eine sehr gute Frage hat auch Regentropfen an Soox1991 gestellt und ich warte jetzt mal ab, wie diese Begründung abgefasst ist, bevor ich mich zu dieser sehr komplizierten Sache weitergehend äussere.
Sollte der Strom in dieser Wohnung tatsächlich abgestellt werden, würde ich es gut finden, wenn der Beobachter das in einem Artikel publizieren würde.
Batro -
Hallo Soox1991
Das ist auch für nicht direkt betroffene Personen mit Sicherheit ein sehr interressantes Thema, wo du hier angesprochen hast. Von grosser Wichtigkeit könnte es für Personen sein, die demnächst eine WG gründen möchten.
Es würde mich freuen, wenn du uns in deinem Thread zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen würdest, wie die ganze Sache ausgegangen ist oder bereinigt werden konnte.
Batro -
Hallo Peter
Deine Argumente dagegen wie auch dafür leuchten mir ebenfalls ein.
Ich persönlich gehe ebenfalls davon aus, dass im Vertrag von diesem Energielieferant irgendwo im Kleingedruckten oder zwischen den Zeilen festgehalten ist, dass der Energieträger bei ausstehenden Energieschulden von einem Hausbewohner der Strom in diesem Einfamilienhaus oder in dieser Wohnung vom Netz nehmen darf. Einfach so aus dem hohlen Bauch heraus würde wohl kein seriöses Unternehmen einem Mieter drohen den Strom vom Netz zu nehmen, wenn sein Untermieter die Schulden nicht begleiche.
Batro -
Hallo Alep
Also, das Selbstverständlich in meinem ersten Posting ziehe ich zurück. So selbstverständlich schein mir diese Energieabschaltung, nachdem ich die Gegenargumente von dir und von Peter gelesen habe nun doch nicht zu sein.
Jetzt kommt das aber: Ein Mieter kann nicht nur Pflichten sondern auch Rechte von einem Untermieter übernehmen und deshalb glaube ich nach wie vor, dass einem Untermieter Strom und Gas in der Wohnung von seinem Vermieter abgestellt werden darf, sofern dieser ausstehende Rechnungen bei diesem Energieträger hat.
Zu den Rechten: Wenn ein Mieter z.B. einen IV-Rentner oder einen AHV-Rentner mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen ein Zimmer vermietet oder ein solcher in einer WG lebt, entbindet das den Hauptmieter und alle Personen die in diesem Haushalt wohnen von der Zahlung der Fernsehempfangsgebühren (BILLAG). Da es ein Gesetz gibt, wo man Guthaben von einem Untermieter übernehmen kann, gehe ich davon aus, dass es auch ein Gesetz gibt wo man Zahlungen leisten muss, die nichts mit einem persönlich zu tun haben.
Batro -
Hallo Alep
Es ist möglich, dass ich nicht Recht habe, ich kann das nicht völlig ausschliessen, schliesslich bin auch ich kein Jurist.
Aber ich bin trotzdem überzeugt, dass der Energieträger den Strom und das Gas in einem solchen Fall wie hier beschrieben wird abschalten darf.
Bei einer Untervermietung, respektive bei einer Gründung von einer Wohngemeinschaft muss der Vermieter dem Mieter eine solche mindestens mündlich bewilligen, weil das eine Vertragsänderung ist.
Genauso handelt es sich, aus meiner rein persönlichen Sicht, bei einer Untervermietung von einem Zimmer um eine Vertragsänderung zwischen dem Mieter und dem Energieträger. Dieser ist nicht verpflichtet, einem Kunden mit ausstehenden Rechnungen Energie zu liefern. Weil er aber nicht einer einzelnen Person den „Gashahn“ zudrehen kann, nimmt er die ganze Wohnung oder das ganze Einfamilienhaus vom Netz.
Ich glaube nicht, dass uns in einem Forum ein Jurist eine gratis Auskunft in dieser Sache erteilen wird und wenn doch, würde mich das sehr freuen.
Batro -
Piero
Du hast diese Klink freiwillig verlassen und ohne FFE konnten sie dich nicht zurückbehalten. Einen FFE konnten die Psychiater nicht anfordern, weil es offensichtlich zu diesem Zeitpunkt keinen Grund dafür gab.
Weil du und die BetreuerInnen von dieser Klink kein gegenseitiges Vertrauen aufbauen konnten, finde ich es richtig, dass du dort ausgetreten bist. Du solltest die andere Klinik aber auch verstehen, dass sie dich nicht, ohne ein freies Bett in der offenen Abteilung zu haben, einfach so von heute auf morgen aufnehmen können. Wenn du aber das Gefühl hast für dich selbst eine Gefahr zu sein, dann solltest du mit deinem Psychiater darüber sprechen. In einer geschlossenen Abteilung muss dich jede Klinik sofort aufnehmen und wenn diese kein Bett frei haben, dich explizit an eine andere Klink, wo ein Bett frei ist, einweisen.
Batro -
Soox1991
So ist es. Der Energieträger darf dir in allen Haushaltungen wo du in Untermiete wohnst den Strom und/oder das Gas abschalten, bis dass du diesem die ausstehenden Energiekosten bezahlt hast, vorausgesetzt natürlich nur, dass es sich um ein und denselben Energieträger in diesen Haushaltungen handelt.
Batro -
@ Kam
Wenn das so ist, dann musst du vermutlich auch nichts oder fast nichts mehr für sie bezahlen. Gib ihr vorläufig einfach kein Geld mehr und dann muss oder kann sie die Kinderalimente bei einem Gericht einklagen. Dort wird man ihren leiblichen Vater ganz bestimmt mindestens zu 50% von den mir geschätzten Unterstützungskosten zwingen, sich an diesen Kosten zu beteiligen. Es darf nicht sein, dass eine Mutter für sämtliche Ausbildungskosten von einem Kind alleine aufkommen muss, nur weil eine volljährige Tochter nicht gegen ihren Vater vor Gericht ihre gesetzlich zustehenden Kinderalimente einklagen will.
Ich hoffe für dich, dass sich alles zum Guten wendet.
Batro -
Soox1991
Selbstverständlich darf der Energieträger in jeder Wohnung wo du wohnst, dir den Strom abstellen, bis du deine ausstehenden Rechnungen bei diesem bezahlt hast. Für die Untervermietung von einem Zimmer braucht es keinen schriftlichen Mietvertrag. Die gesetzliche Kündigungsfrist ohne Mietvertrag beträgt für ein unmöbliertes Zimmer 2 Wochen.
Du wohnst in dieser Wohnung und verbrauchst Strom. Deine Freundin bezahlt die laufenden Stromkosten für dich, aber solange die ausstehenden nicht bezahlt sind, ist der Energielieferant nicht verpflichtet, dir diesen in der Wohnung von deiner Freundin zur Verfügung zu stellen.
Batro -
Kam
>Dieses eigen Fleisch und Blut müsste zu Hause lediglich 250.- abgeben und 80.- KK selber bezahlen ( was sie aber nicht für nötig hält da ich ja Kinder wollte) ein bisschen helfen( was selten der Fall ist),
Vermutlich will deine Tochter nicht nach Hause kommen, weil sie bei euch nach einem harten Arbeitstag auf dem Bauernhof mithelfen müsste und nicht weil sie ihre Mutter nicht lieb hat.
Die dummen Sprüche von deiner Tochter solltest du nicht allzu ernst nehmen. Wir haben doch alle ab und zu mal dumme Gedanken, sprechen diese aber nicht aus.
Das ist so. Ihr müsst eurer Tochter eine Erstausbildung bezahlen. Auf Grund der schwierigen Familienverhältnisse und ihrer Volljährigkeit sitzt sie am längeren Hebel. Das heisst, wenn sie nicht bei euch wohnen will, dann muss sie das auch nicht.
Das ist tatsächlich eine Modeerscheinung von ein par jungen Menschen, die ich ebenfalls absolut verurteile, aber da können wir beide nichts dagegen tun.
Mit den Arztrechnungen solltest du es aber nicht übertreiben. Diese Kosten musstest du nicht alleine tragen. Wir alle haben dir ungewollt mit unseren Krankenkassenprämien mitgeholfen diese zu bezahlen. Die höchst möglichen Kosten pro Jahr können für dich max. 1‘000 Franken betragen haben.
In meinen Augen bist du eine bodenständige Bäuerin, die –so wie ich auch- von Kindsbeinen auf hart arbeiten musste. Der Unterschied zwischen dir und mir ist, dass ich etwas mehr Verständnis für die Bedürfnisse von jungen Menschen habe. Wenn ich heute zurückschaue, was ich in meinem langen Berufsleben falsch gemacht habe, dann denke ich, dass ich viel zu viel gearbeitet und dadurch zu wenig freie Zeit für meine zwei Kinder hatte.
Innerhalb von einer Familie sollte man nicht unnötig ein Gericht aufsuchen, das per Urteil Kinderalimente für Volljährige in Ausbildung festzusetzen muss. Aus diesem Grund empfehle ich dir, gib doch deiner Tochter freiwillig 400 Franken pro Monat und dann hat sie gleich wenig Geld, wie z. B. eine Sozialhilfeempfängerin. Mit diesem Geld kann sie keine grosse Sprünge machen und du kannst mit einem solchen Entscheid, auch wenn er nur von mir kommt, damit leben.
Ich bin überzeugt, dass deine Tochter später irgendeinmal an ihre Kindheit und an ihre Jugendzeit im Elternhaus zurück denkt und feststellen wird, dass alles nur halb so wild war, wie sie sich das eingebildet hat. Zumindest wünsche ich mir das für deine Tochter, aber ich wünsche mir das auch für dich als Mutter.
Batro -
Dreamdemon
Ich kann die Empfehlungen von Sony S und Jmmy aus eigener Erfahrung voll und ganz unterstützen und ich bin froh, dass du hier so gute Tipps bekommst.
Man hat dir als Kind viel Leid und Schmerzen zugefügt und das hat dich innerlich kaputt gemacht. Dadurch bist du krank geworden, genauso wie ich als Kind aus ähnlichen Gründen krank wurde. Wenn du keine professionelle Hilfe bekommst, wirst du vermutlich, sollte dich ein schwerer Schicksalsschlag treffen, z.B. wenn deine Freundin sterben würde, völlig am Boden zerstört sein.
Meine Aussage, dass du schwer psychisch krank bist muss ich –auf Grund von deinem zweiten Posting- korrigieren. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass Jmmy recht hat. Schwer psychisch kranke Menschen können nicht sechs Tage in der Woche voll arbeiten. Das wäre für alle beim besten Willen absolut unmöglich. Bei mir war es sogar so, dass ich nur noch zu Hause geblieben war, weil ich einfach keine Kraft mehr fand um arbeiten zu können.
Ich konnte eines Tages meinen PC im Büro nicht mehr aufstarrten, weil ich den Pin vergessen hatte. Ich ging zum Bankomaten und wollte Geld abholen um damit Lebensmittel zu kaufen und auch da wusste ich den Pin nicht mehr. Ich bekam Angstgefühle und konnte nicht an den Bankschalter gehen. Danach ging ich nach Hause und dort hatte ich Angst die Wohnung zu verlassen um einen Arzt aufzusuchen. etc. etc. So schlimm ist es bei dir Gott sei Dank bei weitem nicht, aber wenn du dir keine professionelle Hilfe holst um die schlechte Kindheit zu verarbeiten, wirst du vielleicht eines Tages so wie ich vor vielen Jahren, in einer psychiatrischen Klinik landen.
Auch ich hatte als Kind oft meinen Kopf gegen eine Wand geschlagen und vor allem hatte ich damals öfters Suizidgedanken. Angefangen hat alles in den 50-ziger Jahren, als mich eines Tages meine Mutter aus einem kleinen Bergdorf zu einem Bahnhof ins Tal hinter brachte, wo mich eine Frau vom Kinderhilfswerk Pro Juventute in Empfang nahm. Ich bekam einen Karton, wo mein Name darauf geschrieben stand, mit einer Schnur um den Hals umgehängt. Danach fuhr der Zug zusammen mit mir, dieser Frau und ein par weiteren Kinder zwei hundert Kilometer Richtung Unterland. An einem Bahnhof in einer Kleinstadt musste ich und zwei weitere Kinder aussteigen. Dort hat mich auf Grund von meinem Name auf dem Karton eine Frau auf dem Perron in Empfang genommen und ab ging die Post in eine andere Ortschaft. Ganz ehrlich, ich habe bei dieser Familie als Kind schreckliches erlebt und niemand hat mir geholfen. Kein einziger Besuch, kein einziger Brief und kein einziges Telefon, weder von der Pro Juventute noch von meinen Eltern. Niemand von der Pro Juventute hat bei mir persönlich nachgefragt wie es mir gehe.
In der Schule wurde ich, weil ich innerlich verschlossen und ein Einzelgänger aus den Bergen war und nicht zuletzt auch wegen meinen armseligen Klamotten gehänselt und das war der Anfang von meinem depressiven Leben. Ausser meinem damaligen Lehrer, dem mehrmals aufgefallen ist, dass mit mir etwas nicht stimmen könnte, hat sich niemand um mein Wohlbefinden gekümmert. Dieser Lehrer hätte mir ganz bestimmt geholfen, aber ich hatte Angst vor meiner Pflegefamilie und deshalb habe ich meinen Kummer runtergeschluckt ohne ihm etwas Konkretes über diese Familie zu sagen. Ich hasse und verachte das Kinderhilfswerk Pro Juventute sogar heute noch -allein schon wegen dem Namen- und deshalb wünsche ich mir, dass dieses Hilfswerk eines Tages Schiffbruch erleidet.
Der Grund weshalb ich dir das schreibe ist, ich möchte dir damit aufzeigen, dass es viele Menschen gibt, die als Kind missbraucht wurden und immer noch solche gibt, die als Kind missbraucht werden. Früher konnten viele Eltern ihren Kindern nicht helfen weil sie kein Geld hatten. Heute wollen wenige Eltern ihren Kindern nicht helfen, weil ihnen die eigene beruflich Karriere wichtiger ist als die Kinder.
Ich konnte mir erst im Alter nach zwei kurz aufeinander folgenden schweren Schicksalsschläge professionelle Hilfe holen und dank guten Medikamenten, einem sehr guten Psychiater und einem ebenso guten Psychologen geht es mir heute den Umständen entsprechend gut.
Lass es nicht soweit kommen wie es bei mir gekommen ist und hol dir professionelle Hilfe solange du noch jung bist und vor allem bevor du in ein Loch fällst, wo es danach Jahre braucht bis du wieder heraus klettern kannst.
Heb sorg zu dir und alles Gute
Batro -
Dreamdemon
Deine Geschichte hat mich tief berührt. Dass du psychisch schwer krank bist, weisst du offensichtlich auch ohne dass ich oder ein anderer User oder Userin dir das bestätigen.
Du leidest öfters unter Suizidgedanken und deswegen -weil ich befürchte, ich könnte etwas falsches schreiben- will ich dir nicht ausführlich auf deinen Hilferuf in diesem Forum antworten.
Ich empfehle dir dringend sofort deinen Hausarzt oder wenn du keinen hast einfach einen Arzt aufzusuchen. Dieser wird dich danach vermutlich zu einem Facharzt wie z.B. einem Psychologen und/oder einem Psychiater weiterleiten. Du brauchst jetzt unbedingt sofort professionelle Hilfe und diese findest du in keinem Forum.
Batro -
Kam
Wenn ihr 10 Pensionspferde, z.B. in Halbpension in euren Stallung habt, gibt das allein gemäss Kostenberechnungen im nachfolgenden Link ein Netto-Erwerbseinkommen von 4‘575 Franken pro Monat. Hinzu kommen noch Landwirtschafts-Subpensionen plus die Erträge aus der Landwirtschaft. Somit fehlt es euch nicht an Geld und ihr könntet problemlos eure in Ausbildung stehende Tochter finanziell mit 400 Franken pro Monat unterstützen.
http://www.hypona.ch/files/wan…ich_die_pferdepension.pdf
Wir zwei schreiben anscheinend nicht über ein und dasselbe Thema. Du schreibst: >Sorry.das heißt wohl nicht dass sie ihren ganzen Lohn im Ausgang durch lassen kann!
Du tust so, als würde deine Tochter einen Lohn verdienen, mit dem sie jeden Monat etwas aufs Sparkonto einbezahlen könnte.
Tatsache ist, dass sie einen Lehrlingslohn bekommt, von dem sie nicht ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung der Eltern, von Bekannten oder von einem Sozialamt ihre Lebenskosten alleine bezahlen kann.
Nur weil dir ein Kind während seiner Kindheit verbal frech geworden ist, kannst du doch nicht dein eigenes Fleisch und Blut jetzt im Erwachsenenalter dafür innerlich leiden und bluten lassen. Als Bauern seid ihr gewohnt, dass vieles gratis ist was andere im Lebensmittelgeschäft für viel Geld kaufen müssen und so glaubt ihr, dass Leben sei billig und mit 1300 Franken Lehrlingslohn könne man ein Zimmer mieten, Nahrungsmittel und Kleider etc. kaufen und erst noch viel Geld im Ausgang ausgeben. Ich sage euch, dieser Lehrlingslohn von eurer Tochter reicht hinten und vorne nicht, um auch nur ein einziges Mineralwasser im Ausgang kaufen zu können.
Batro -
Indyana
Wenn du in Zukunft nochmals einen Thread eröffnest, indem du Hilfe suchen möchtest, solltest du auf witzig abgefasste Kommentare, die deine Meinung unterstützen nicht dermassen heftig reagieren wie du das hier tust. Nach einem solchen Kommentar auf eine freundliche Unterstützung haben danach alle User und Userinnen Angst, von dir als KindergärtnerInnen heruntergeputzt zu werden.
@Lavendel hat u.a. geschrieben: >Denn ansonsten müsste er mir ja auch in Rechnung stellen, wenn er für die Reparatur meines PCs besorgt ist oder ich die von ihm finanzierte Kaffeemaschine benutzen darf...
In diesem von dir heftig kritisierten Kommentar geht eindeutig hervor, dass Lavendel deine Frau, betreffs Forderung für geleistete Hausarbeit während der Ehe nach der Scheidung absolut nicht nachvollziehen kann. Wenn du diesen Satz anders interpretierst, dann ist dir wirklich nicht mehr zu helfen…. Und auch ich verabschiede mich aus deinem Thread.
Batro -
Kam
Nicht jedes Kind schafft den Eltern bei der Erziehung dieselben Probleme und wenn ihr wenig Geld habt, kann ich eure Sorgen gut verstehen. Aber ihr habt eure Tochter, die anscheinend kein Drogenproblem und auch kein Alkoholproblem hat, aus dem Elternhaus weggewiesen und somit kann ich auch eure Tochter gut verstehen, dass sie nicht mehr zu ihrer Mutter zurückkehren will. Das wird Jahre dauern, bis ihr zwei einander wieder findet.
Wichtig ist jetzt, dass eure Tochter den richtigen Weg doch noch gefunden hat und eine Lehre absolvieren will. Viele andere Kinder an ihrer Stelle wären nach dem Rauswurf aus dem Elternhaus vielleicht ins Drogenmilieu abgesunken. Du und dein Mann, ihr zwei müsst ob es euch passt oder nicht, eure Tochter finanziell unterstützen bis diese ihre Erst-Ausbildung abgeschlossen hat oder bis sie 25-zig Jahre alt ist.
Eine volljährige Person braucht für sämtliche Lebenskosten ca. 1‘900 Franken pro Monat um gesund leben zu können und somit fehlen eurer Tochter ca. 400 Franken pro Monat.
Eure zwei Kinder sind jetzt erwachsen und wenn du bis jetzt nur Hausfrau und Mutter warst, dann solltest du jetzt so oder so wieder ins Berufsleben einsteigen. Wenn dein Mann, sagen wir mal als Hilfsarbeiter netto 4000 Franken pro Monat und du als Hilfsarbeiterin netto 3000 Franken pro Monat verdienen, dann sollte es doch mit einem gemeinsamen netto Jahreseinkommen, inkl. 13-ten Monatslohn, von 91‘000 Franken möglich sein, dem einzigen noch in Ausbildung stehendem Kind mit 400 -500 Franken pro Monat finanziell unter die Arme zu greifen.
Wenn du und dein Mann nicht gewillt sind eurer Tochter, jetzt da sie wieder mit beiden Füssen auf dem Boden steht finanziell zu helfen um ihren eigenen Lebensweg zu finden, werdet ihr dieses Kind und für immer „verlieren“.
Batro -
Indyana
Das Alter 45-zig gilt ab dem Zeitpunkt der Scheidung und dazu gibt es ein Bundesgerichtsurteil: Viele Frauen stützen sich jetzt auf den einstigen Grundsatzentscheid des Bundesgerichtes, dass die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit der Frau dann nicht mehr zugemutet werden darf, wenn sie im Zeitpunkt der Scheidung das 45. Altersjahr bereits erreicht hat. Doch eben, dies ist bloss eine «widerlegbare Richtigkeitsvermutung, von der ihm Einzelfall auf Grund besonderer Umstände abgewichen werden kann». Zum Beispiel dann, wenn die Frau schon im Eheschutzverfahren mit dem Ende ihrer Ehe konfrontiert wurde und Zeit gehabt hätte, sich um eine Erwerbstätikeit zu kümmern. Oder wenn die Ehefrau eine guten Ausbildung hat und die Kinder bereits wirtschaftlich selbstständig sind.
Meine Infos, die ich zum Teil in diesen Thread kopiert habe, stammen aus nachfolgend eingefügtem Link und ich hoffe, dir damit dienen zu können:
http://sc.tagesanzeiger.ch/dyn/geld/sosi/580742.html
Batro