Beiträge von speedy44

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Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

    Hallo veritim

    Die Frage ist doch, wie die Initianten mit 0,2 Lohnprozenten drei Jahre mehr Rente bezahlen wollen. Das ist doch Unsinn. Drei Jahre mehr Rente entsprechen etwa 15% mehr Ausgaben. veritim

    Sie können es drehen und wenden wie sie wollen: mit 0.2% lässt sich das nicht finanzieren. Es sei denn, es würden lediglich etwa 13% die Option ausüben wollen. Glauben sie das im Ernst? veritim

    Ich glaube dir, dass deine Zahlen stimmen. Du rechnest nach wie vor, dass auch alle Grossverdiener bis hinauf zu Herr Vasella mit 62-ig JahrenAHV-Renten beziehen würden.

    Die Wirklichkeit sieht ganz anders aus. Wer einen guten Job hat, gesund ist und dementsprechend gut verdient, geht nicht einfach so mir nichts dir nichts FREIWILLIG in Frühpension.

    So z.B. Lehrerinnen und Lehrer, Verwaltungsangestellte, Beamte, und auch viele mittlere Kaderangehörige in der Privatwirtschaft. Dann gibt es auch noch eine ganz grosse Mehrheit von Durchschnittsverdiener mit Einkommen von 6-7 Tausenfranken pro Monat, die sich eine FREIWILLIGE Frühpensionierung finanziell nicht leisten können. Auch diese gehen nur mit 62 in Rente, wenn sie gute Gründe dazu haben!

    Die Rentenkürzungen bei guten Pensionskassen betragen pro Jahr 10%. Wer mit 62 in Rente geht, verliert lebenslang 30% von seiner Pensionskasserente!

    Nehmen wir als Beispiel eine Krankenschwester oder einen gut verdienenden Berufsmann mit einem Nettolohn von CHF 6'000 pro Monat ink. 13-ten Monatslohn ergibt somit eine jährliche beitragspflichtige Summe von CHF 78’0000. Sofern diese Personen in einer Betriebspensionskasse überobligatorisch versichert sind, erhalten sie bei erreichen ihres ordentlichen AHV-Alters daraus eine Rente von 80%.

    Das gibt dann eine Einzelrente im ordentlichen Pensionierungsalter von AHV 2'210 plus Pensionskassenrente 2'990 = Total CHF 5’200

    Bei Pensionierung mit 62: AHV 2'210 plus um 30% gekürzte Pensionskassenrente 2'093 = Total 4'303

    Das wiederum ergibt eine Renteneinbusse von pro Monat CHF 897 oder pro Jahr von CHF 10’'764 aufgerechnet auf die Lebenserwartung von 85 Jahren wäre das ein Rentenverlust im heutigen Wert von knapp 250'000 Franken.

    Wer mehr verdient verliert entsprechend ab 62-ig mehr Geld und somit ist für mich klar, dass sich nur wenige Durchschnittsverdiener/innen freiwillig frühpensionieren lassen wollen. Aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass die 0.2 Lohnprozente von den Gewerkschaften korrekt kalkuliert sind, weil auch bei Annahme dieser Initiative die hohen Beitragszahlungen weiterhin in die AHV-Kasse fliessen würden.

    Die weniger gut verdienenden sind normalerweise Schwerarbeiter/innen sowie Frauen wie Männer, die im alter ihren Job verloren haben und die niemand mehr zu einem anständigen Lohn einstellen will. Es ist mehr als nur beschämend, dass Menschen die 40-ig Jahre harte Arbeitsjahre hinter sich gebracht haben und im alter als Bittsteller/innen bei irgendeinem Amt an die Türen anklopfen müssen. Solche Erniedrigungen sind eines Sozialstaates unwürdig und könnten mit der Annahme dieser Gewerkschaftsinitiative weitgehend verhindert werden.

    Es scheint mir ein ähnliches Gebaren, wie in den Kaufläden, wo am Eingang supergünstige Artikel angeboten werden. Damit führt man manchen Käufer aufs Glatteis, indem man ihn latent glauben macht, alles in diesem Geschäft wäre günstig. veritim

    Da gebe ich dir Recht und doch nicht Recht. Es ist ein ganz wesentlicher Unterschied, ob jemand ein Geschäft betritt, schnell etwas einkauft und später bemerkt, dass er/sie ein ähnliches Produkt in einem anderen Geschäft viel billiger hätte kaufen können, als wenn jemand seine Frühpensionierung ein par Jahre zum voraus ganz bewusst unter Berücksichtigung aller Vor- und Nachteile planen kann.

    man gibt dem Volk ein Beispiel, das es quasi nachrechnen kann und damit im Glauben bestärkt wird, dass alles der Wahrheit entsprechen müsse. veritim

    Genau das machen die bürgerlichen Parteien und behaupten, diese Initiative würde 1.5 Milliarden kosten und die gesamte AHV in eine Schieflage bringen. Und von wem haben diese Parteien ihre Millionen um diese Unwahrheiten unters Volk zu bringen? Natürlich nicht zuletzt von den Banken, von der UBS, die jetzt von uns allen unterstützt werden muss. Wenn ich daran denke, dass ich als Befürworter für eine Pensionierung ab 62 – 70 Jahre mich stark mache und auf der anderen Seite diese Ablehnungs-Propaganda der bürgerlichen Parteien mitfinanzieren muss, dann kommt mir die Galle hoch.

    Wenn es nun eine Stimme gibt, die den Ausländer als willkommenen Prämienzahler hinstellt finde ich das so absurd, wie jene Stimmen die behaupten, unser Fortschritt wäre quasi den Ausländern zu verdanken…veritim

    Das Ausländerthema ist für mich eine völlig andere Sache und gehört nicht zum Thema AHV-Initiative.

    Ihrer Vermutungsäusserung betreffend meine mutmassliche Zugehörigkeit hätte es nicht bedurft. Es zeigt mir aber, dass Sie nicht wirklich verstanden hatten. Schade. veritim

    Sorry, ich bin wie viele andere auch, ein Schnelldenker und nehme mir danach keine Zeit um alles geschriebene nochmals genau durchzulesen. Diese Vermutungsäusserung war ein kurzer Blitzgedanke von mir und diesen hätte ich hier nicht reinschreiben sollen.

    speedy44

    Hallo veritim

    Du gehst mit deiner Kalkulation davon aus, dass sich alle mit 62 frühpensionieren lassen. Die Gewerkschaften gehen davon aus, dass es weniger als 2/3 sind und der Bundesrat, dass nur ca. die Hälfte davon Gebrauch machen werden. Danach stellst du ein Budget zusammen, das nach deiner Berechnung wohl richtig sein mag, aber weit weg von gut und böse einer korrekten Kalkulation liegt.

    Die Gewerkschaften lügen nicht, wenn sie sagen, eine Frühpensionierung koste Arbeitnehmer/innen 0.2% von ihrem Einkommen oder pro Person ca. Fr. 6.-- pro Monat oder anders ausgedrückt, pro Monat ein Päckli Zigaretten.

    Diese Berechnung entspricht 0.2% von einem Minimallohn im Betrag von Fr. 3'000 pro Monat. Bei uns in der Schweiz haben alle eine Schulbildung und sind durchaus in der Lage auszurechnen, wie viel diese Lohnabzüge bei ihnen persönlich ausmachen. Unter diesen gibt es natürlich auch solche, die bis zu mehreren Hunderttausendfranken zusätzlich in die AHV-Kasse abliefern müssten. Dabei denke ich vor allem an die Abzocker Ospelt, Vasella etc. Wenn z.B. Vasella neu zweieinhalb statt wie bisher zwei Millionen Franken in die AHV Kasse bezahlen muss, kann er seinen Lebensstandart im Alter ohne sich einschränken zu müssen beibehalten: )

    Trotzdem: wenn ich gegen die Initiative votiere, dann nicht des finanziellen Aspektes wegen. Denn die Finanzierung ist m.E. nicht das wirkliche Problem. veritim

    Wer so etwas schreibt, kann nur dem Wirtschaftsverband Economiesuisse angehören, der schwergewichtig von den Grossbanken finanziert wird, deren Schatzmeister bis vor kurzem Marcel Ospelt war.

    Jetzt müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Grossbanken, die UBS retten. Also eine UBS die mit der holen Hand uns Steuerzahler zur Kassa bittet und mit der anderen verdeckt die bürgerlichen Parteien füttert, damit dieselben Steuerzahler und Steuerzahlerinnen die AHV Initiative ablehnen sollen, weil sie angeblich zu viel kosten. Das ist eine Form von politischem Betrug um nicht zu sagen politische Prostitution wie sie die Schweiz bisher nicht gesehen hat!

    speedy44

    Hallo veritim

    Die Abstimmungsgegner sprechen von Gesamtkosten von ca. 1.5 Milliarden, die Gewerkschaften von 800 Millionen und gemäss den Angaben vom Bundesrat, so wie ich das verstehe, wäre es gut eine halbe Milliarde.

    Das einzige das ich jetzt mit deinen gutgemeinten Infos sowie im Internet surfen wirklich weiss ist, dass diese Initiative den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer je 0.2 Lohnprozente kosten würde.

    Alles andere, was ich an Infos Scheibchenweise für mich persönlich zusammengetragen habe, ergibt bei mir einen Wurstsalat von dem ich nur ungenau weiss, wie viel er mich persönlich und wie viel er uns AHV-Beitragszahler/innen und Steuerzahler/innen bei Annahme wirklich kosten würde.

    Das Komitee gegen Rentenalter 62 behauptet, der Wirtschaft würden damit auf einen Schlag 150'000 Arbeitsplätze entzogen. Der Bundesrat rechnet in seiner Botschaft, dass ca. 42'000 (Rentenalter 64 für Frauen) und 51'000 (bei Rentenalter 65 für Frauen) Personen von der Frühpensionierung gebrauch machen werden.

    Was die Finanzierung dieser Frühpensionierung im Gesamten kosten würde, habe ich nirgendwo im Netz gefunden. Die Gegner behaupten einfach, diese sei unfinanzierbar. Wir haben in Bundesbern sehr wohl ein Heer von Ökonomen, die Statistiken erstellen, die sich in der Vergangenheit betreffs AHV allesamt als falsch erwiesen haben.

    Ich denke mir, dass Personen mit einem Einkommen von 100'000 oder mehr, nicht mit einer ungekürzten AHV-Rente in Pension gehen wollen. Aber auch bei älteren Menschen mit anständigen Löhnen, kann es zu Arbeitsmarktproblemen kommen. Sie werden meiner Meinung nach nur davon Gebrauch machen, wenn sie gute Gründe haben. Diese Initiative würde somit vorwiegend denjenigen Personen eine Ausstiegsmöglichkeit bieten, die eine solche benötigen und sich aus eigenen Mittel oder mit Hilfe der zweiten Säule eine solche nicht leisten können.

    Für kleinere Einkommen gibt es heute aus finanziellen Gründen keine Frühpensionierungsmöglichkeit und viele Arbeitgeber stellen keine älteren Personen mehr ein. Auch Erwerbstätigen mit gesundheitlichen Beschwerden, denen ein Weiterarbeiten nicht mehr zugemutet werden kann, steht keine Ausstiegsmöglichkeit zur Verfügung. Heute beträgt die Kürzung bei einem Vorbezug mit 63 Jahren bis zu 300 Franken pro Monat. 300 Franken mehr oder weniger sind für viele Leute kein Pappenstiel sondern einschneidend. Je kleiner das Einkommen, desto schwerwiegender die Kürzung. Wer diese Kürzung im Parlament lächerlich macht, lebet in ganz anderen finanziellen Sphären.

    Hingegen sehe auch ich, dass bei Einkommen bis zu 120’00 die Subventionierung der AHV-Renten in die falsche Richtung geht.

    Dass die AHV-Renten nicht existenzsichernd sind ist ein beschämendes Faktum. Betrogen sind alle „klein“ Verdiener, die mit ihren Pensionskassenrente knapp über dem Existenzminimum liegen und deshalb keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Wer im heutigen System nicht arbeitet erhält somit im Alter inkl. EL gleich viel Rente wie solche die im Leben nie einer regelmässigen arbeit nachgegangen sind, obschon sie gesund und arbeitsfähig gewesen wären.

    Was ich befürchte ist, dass bei Annahme der Initiative einige Arbeitgeber diese als Freipass benutzen und ältere Personen durch Ausübung von Druck oder Kündigungen „Zwangspensionieren“.

    speedy44

    Hallo ramstein

    Wenn man bei dieser AHV-Initiative mit einem Durchschnittsohn von kleineren und mittlern Einkommen von Fr. 5'000 pro Monat ausgeht, und davon wie von den Gewerkschaften vorgeschlagen diese Frühpensionierung mit 0.2 Lohnprozent finanziert, ergibt das pro Tag und pro Erwerbstätige einen zusätzlichen Lohnabzug von 20 Rappen oder Fr. 10.-- pro Monat.

    Da der Arbeitgeber gleichviel bezahlen müsste, pro Arbeitgeber und Arbeitnehmer pro Tag je 20 Rappen oder wie du richtig nachgerechnet hast, je Fr. 10.-- pro Monat.

    Wenn sich meine Informationen bis zur Abstimmung nicht als Grundlegen falsch herausstellen, werde ich dieser Gewerkschaftsinitiative mit einem überzeugten JA zustimmen.

    speedy44

    Hallo R. Haenni

    Frühpensionierung ab 60 für jeden, keine Ergänzungsleistungen nötig! R. Haenni

    Mit deiner Zahlenakrobatik kann ich ebenso wenig anfangen wie @ramstein. Wenn z.B. nach deiner Rechnung IV-Renter ins Pensionsalter kommen würden, müssten diese in Armut leben. Ich könnte hier noch X andere Beispiele nenne, denen es ebenso gehen würde.

    Ich arbeite nicht im kaufmännischen Bereich und meine buchhalterischen Kenntnisse reichen gerade aus um meine komplizierte Steuererklärung korrekt auszufüllen zu können.

    Ich weiss, man sollte nicht einen Berufstand gegen den anderen ausspielen. Aber ich frage mich manchmal, wieso können wir jährlich 8 Milliarden Franken Steuergelder als Subventionen für die Landwirtschaft ausgeben, pro Arbeitsplatz CHF 80'000, und andererseits haben wir kein Geld um diese lächerliche Milliarde für die Frühpensionierung der gesammten Schweizerbevölkerung ab 62 zu finanzieren?

    Wenn ich diese Gewerkschaftsinitiative richtig verstanden habe, müsste jeder Arbeitnehmer, inkl. Arbeitgeberbeitrag, pro Tag 40 Rappen zusätzlich mehr in die AHV-Kasse bezahlen und könnte dafür, so fern er das möchte, mit 62 in Rente gehen. Habe ich da auch etwas falsches verstanden?

    Hallo Empathie

    Natürlich wäre ich damit auch nicht einverstanden. Im Normalfall ist es aber so, dass Durchschnittsverdiener die Wohneigentum besitzen, dieses nur kaufen konnten weil auch ihre Frauen sobald die Kinder „gross“ waren wieder voll ins Berufsleben eingestiegen sind. Viele von diesen fahren kein Auto, verzichten auf Ferien und haben deshalb ihre Hypothekarschulden abbezahlt bevor sie das AHV-Alter erreichen. Das heisst, sie haben ein schuldenfreies Eigenheim!

    Nicht Menschen die Wohneigentum besitzen beziehen Ergänzungsleistungen sondern solche die z.B. mit 50+ ihre Arbeitsstelle verlieren und keinen, oder zumindest keinen gut bezahlten Job mehr finden. Vor allem auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind alleinstehende Frauen. Die Löhne von diesen sind wesentlich tiefer als jene von uns Männer und wenn eine Frau mit 50+ ihr Job verliert, findet sie keinen festen Arbeitsplatz mehr.

    Und wenn eine Kassiererin im Coop, Migros, Globus, Denner etc. etc, keine viertausend Franken im Monat in ihrer Lohntüte hat, ist ihre AHV-Rente und ihre Pensionskassenrente so klein, dass sie ebenfalls auf Ergänzungsleistungen angewiesen ist.

    Hinzu kommen noch viele IV-Rentner und IV-Rentnerinnen. Einfach ganz viele Menschen die trotz harter Arbeit wenig verdienten und solche die aus Gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten konnten.

    Man darf nicht wegen ein paar Sozialschmarotzer allen die Ergänzungsleistungen in Anspruch nehmen müssen, diese paar Franken missgönnen. Das sind meistens Menschen, die ein hartes Leben hinter sich haben, von dem viele von uns nicht einmal träumen könnten. Gruss speedy

    Hallo Empathie

    durch die penssionskasse wohneigentum zu erwerben und somit hat man sich selber die möglichkeit genommen in frührente zu gehn! Empathie

    Wer noch relativ „jung“ ist, 40 bis maximal 50 Jahre alt und Geld aus seiner Pensionskasse bezieht um Wohneigentum zu kaufen, fährt im Alter besser als solche, die kein Wohneigentum kaufen obschon sie es ebenfalls könnten. Ich habe das auch gemacht und besitze heute eine zwar nicht schuldenfreie, dafür aber eine sehr preisgünstige Eigentumswohnung. Somit ist die lebenslange Rentenkürzung die ich damals wissentlich in "kauf genommen" habe heute schon viel mehr als nur ausglichen.

    Das einzige Risiko bei einem Pensionskassen-Vorbezug besteht darin, dass wenn jemand in „jungen“ Jahren invalid wird und durch die Rentenkürzung die Hypothekarzinsen für sein Wohneigentum nicht mehr bezahlen kann, dieses tragischerweise wieder verkaufen muss. Dem kann man aber vorbeugen, indem man eine Lebensversicherung abschliesst.

    Viele, die in den letzten vergangenen Jahren mit harter Arbeit Geld sparten, stehen heute vor dem nichts, weil sie dieses an der Börse verloren haben. Viele andere, so wie ich, haben hingegen durch die Wertsteigerung ihrer Immobilie Geld gewonnen, weniger an Steuern bezahlt und wohnen heute wesentlich billiger in ihren Eigenheimen als wenn sie ein solches mieten müssten.

    Somit steht für mich fest, wer sparen kann und sparen will, fährt mit Wohneigentum im Alter besser da als wenn er das gesamte Geld in der Pensionskasse bei einer Verzinsung von heute 2% pro Jahr belässt und sein Erspartes für 1.5%% auf ein sicheres Bankkonto einbezahlt. Aus diesem Grund empfehle ich allen Durchschnittsverdiener die zuwenig Eigenkapital besitzen um "rechtzeitig" Wohneigentum zu kaufen, einen Vorbezug aus ihrer Pensionskasse zu tätigen und die Amortisation indirekt mit einem Sparkonto 3 zu amortisieren. Damit lassen sich jedes Jahr ein paar tausend Franken an Steuergeld sparen und die Frühpensionierung ist danach so gut wie „abgesichert“.

    Es gibt keine sicherere Kapitalanlage fürs AHV-Alter als ein „schuldenfreies“ Eigenheim. Gruss speedy

    Hallo Empathie

    Du hast das Richtig erkannt, ich hatte dich missverstanden. Jetzt finde ich deine Idee gut. Damit liesse sich auch verhindern, dass jemand Fürsorgeleistung und Gleichzeitig Sozialleistungen beziehen kann und wenn der Schwindel so wie heut zu Tage per Zufall „die Sonne bringt es an den Tag“ aufgedeckt wird, das Geld bereits unwidereinbringlich verschwunden ist.

    Vasella bezahlt pro Jahr gut 2 Millionen in die AHV ein: http://www.blick.ch/news/wirtschaft/artikel53994

    Gruss speddy

    Hallo Hejdo

    Ich kenne nicht alle bilateralen Verträgen und keinen einzigen im Detail, die wir mit anderen Staaten abgeschlossen haben. Bei uns in der Schweiz ist es so, dass wenn Schweizerbürger sich im Ausland niederlassen und pro Jahr CHF 425.00 (pro Monat ca. Fr. 35) in die IV/AHV Kasse einbezahlen, bei Invalidität oder im AHV Alter die minimal Rente von ca. 1'200 pro Monat an ihre Wohnorte im Ausland ausbezahlt erhalten. Wenn diese aber in die Schweiz zurückkehren, haben sie zusätzlich Anspruch auf Ergänzungsleistungen in der Höhe von ca. 1'800.

    Somit würde ich persönlich es für Richtig finden, wenn z.B. Schweizer, die im Ausland in eine staatliche Rentenversicherung Geld einbezahlen, diese Renten bei erreichen der Altersgrenze auch in die Schweiz ausbezahlt werden müssten, damit diese bei uns keine oder weniger Ergänzungsleistungen in Anspruch nehmen müssen.

    speedy44

    Hallo Empathie58

    Das Abkassieren von Vaslla verurteile ich ebenfalls. Das ist der grösste Abzocker den die Schweiz jemals gehabt hat. Wäre er in Basel geblieben, müsste er dort 8,7 Millionen Franken Steuern abliefern. Aus diesem Grund ist er in die Steuergünstige Zugergemeinde Risch umgezogen und bezahlt dort „nur“ 5,1 Millionen.

    Nicht vergessen dürfen wir, dass er pro Jahr gut 2 Millionen Franken in die AHV Kasse einbezahlt. Du siehst also, wer viel verdient bezahlt viel in die AHV und im Alter bekommt er dafür „wenig“. Wer wenig verdient bezahlt wenig und bekommt im Alter „viel“. Hier handelt es sich um eine Sozialversicherung und diese Beiträge finde ich korrekt.

    Mit deiner Idee, alle übrigen Sozialversicherungen in eine zusammenführen, kann ich mich nicht so recht anfreunden. Das würde vermutlich zu einem unübersehbaren Sozialmissbrauch führen. Alle Führsorgeempfänger, ich denke da an solche die noch nie im leben gearbeitet haben, würden dann gleich viel Sozialgeld erhalten wie jemand der z.B. schon 40 Jahre harte Arbeit auf seinem Buckel hat und mit 60 arbeitslos wird. Gruss speedy44

    Hallo Empathie

    frage würdest du beführworten das jemand mit 62 jahren in pension geht und ergänzungsleistungen beanspruchen kann da er zu einem höheren einkommen gelangt als er für den lebensunterhalt braucht? Empathie

    Deine Frage muss ich ganz klar mit JA beantworten. Ich finde nicht, dass jemand mit ca. CHF 3'000 pro Monat mehr Geld zur Verfügung hat als er/sie für den Lebensunterhalt braucht. Zum Glück ist es nicht mehr so wie vor der Einführung der AHV im Jahre 1948, wo ärmere Menschen zum Teil noch zusammen mit ihren Ziegen in einem Stall „wohnen“ und leben mussten. In einem reichen Land, wie die Schweiz ist, darf man es nicht zulassen, dass ältere Menschen sozial verarmen. Es sollte allen möglich sein, „minimale“ Sozialkontakte mit anderen Menschen zu hegen und zu pflegen und sei dies auch nur, um ab und zu jemand zum Kaffeetrinken einzuladen. Auch ein Fernseher, ein Radio sowie Tageszeitungen finde ich nicht als Luxus sondern als dringende minimale Notwendigkeit um nicht psychisch krank zu werden.

    Nur noch kurz zu den Menschen, die Ergänzungsleistungen beziehen müsssen, weil ihre Renten zu klein sind. Das sind mehrheitlich Frauen, die Kinder grossgezogen haben, ihre Eltern pflegten und mit 50+ keine normal bezahlte Arbeitsstelle finden. Die sich im Billg-Stundenlohn ohne Pensionskassen- und Ferienguthaben zum Teil mit Putzarbeiten und/oder mit Tablare auffüllen bei Grossverteilern ihren Lebensunterhalt bis zu Pensionierung erkrampfen müssen. Dann gibt es auch noch sehr viele Geschiedene Männer wie Frauen, die bis ins Pensionsalter am Schulden abbezahlen sind. Es gibt einfach sehr viele Menschen, die trotz harter Arbeit sowenig verdienen, dass sie im Alter ohne Ergänzungsleistungen unter dem Existenzminimum leben müssten. Natürlich bin ich mir auch bewusst, dass es auch bei uns in der Schweiz viele Sozialschmarotzer gibt, die arbeiten könnten aber nicht arbeiten wollen. Die vom Sozialamt leben und auf Grund von unserer Gesetzgebung sogar noch alle fünf Jahre Anspruch auf eine Ferienreise haben. Da geht mir manchmal auch die Galle hoch, wenn ich meine Ferien auf Balkonien verbringe. Gruss speedy

    Hallo Selbständig

    Das mit dem Herzchirurgen war tatsächlich kein gutes Paradebeispiel von mir, da muss ich dir Recht geben.

    Nicht Recht hast du aber, dass ein Akademiker, der bis 30-ig studiert, erst nach seinem Studium IV/AHV Beiträge bezahlen muss.

    Der mit 18 anfängt in die AHV einzuzahlen mit 58 in Rente gehen. Ein Akademiker, welcher unter Umständen seine Ausbildung erst mit 30 abschließt und dann mit Einzahlen anfängt könnte demnach erst mit 70 Altersjahren AHV beziehen, Selbständig

    Weil mich dieses Thema AHV sehr interessiert, habe ich mich heute im Netz „schlau“ gemacht und dabei nachfolgendes gefunden:

    Beiträge müssen von allen Personen entrichtet werden ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag. Die einzige Ausnahme betrifft verheiratete Personen, die nicht erwerbstätig sind und deren Ehepartner das Rentenalter noch nicht erreicht hat (64 Jahre für eine Frau und 65 Jahre für einen Mann) und den doppelten Mindestbeitrag bezahlt, zur Zeit Fr. 890.- im Jahr (gültig seit 1.1.2007). Für erwerbstätige Personen beginnt die Beitragspflicht am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Gruss speedy44

    Hallo Empathie58

    würde es besser finden wenn die erwerbstätigen sich mit 35-40 jahren selber entschliessen würden und mit wenigen lohnprozenten eine übergangsrente bis 65 sichern! Empathie58

    Deine Idee finde ich gut, bin mir aber nicht so sicher, ob es funktionieren würde. Die AHV wird über ein Umlageverfahren finanziert. Das heißt, das Geld wird heute von den Berufstätigen einkassiert und morgen an die Rentner ausbezahlt. Somit könnte es durchaus möglich sein, dass diese Gelder mit dem Umlageverfahren bei deiner Pensionierung bereits an die heutigen Rentner ausgegeben worden wären.

    wenn ich auf das durchschnittliche einkommen der schweizer und schweizerinnen rechne welches ja bekanntlich bei 4'500 fr liegt würde dies in lohnprozenten ca 3% aus machen! bin wie du selber auch der meinung schon wieder lohnabzüge? Empathie58

    Wenn wir von einem Nettoeinkommen von CHF 4'500 ausgehen, und diese Angestellten einen sehr guten Arbeitgeber haben, der seine Angestellten in einer Betriebspensionskasse überobligatorisch versichert, erhalten diese nach der ordentlichen Pensionierung mit 65 Jahren, ca. 80% von ihrem bisherigen Lohn.

    Das wäre eine Rente (AHV plus Pensionskasse) von CHF 3'600. pro Monat. Wenn sie sich aber schon mit 62 pensionieren lassen würden, wäre die Rente auf Grund von der Pensionskassenkürzung (pro Jahr ca. 7 %) so klein, dass sie gerade so am Existenzminimum von ca. 3'000 pro Monat wäre.

    Eine Einzelperson hat, soweit mir bekannt ist, keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen, wenn sein Einkommen CHF 3'000 pro Monat entspricht. Somit würden diese bis zu ihrer ordentlichen Pensionierung ca. CHF 50'000 an Einkommen verlieren. Mit diesem Geld könnten sie nach der Pensionierung ihre Wohnung teilweise neu ausstatten und erst noch dazu ein neues Auto kaufen. Das sind aber nur so Blitzgedanken die mir gerade durch den Kop gehen. Gruss speedy44

    Selbständig

    Angenommen wir gehen von einer Beitragszahlung von 40 Jahren aus, dann kann ein Maurer, Zimmermann etc. Der mit 18 anfängt in die AHV einzuzahlen mit 58 in Rente gehen. Selbständig

    Das wäre ein guter Vorschlag, weil viele Handwerker, die körperlich hart arbeiten müssen, ab 60 eh schon unter Rückenbeschwerden etc. leiden und deshalb gar keine volle Einsatzleistung mehr erbringen können. Hinzu kommen noch die vielen Arbeitslosen, die in diesem Alter auf Grund der hohen Lohnnebenkosten (Pensionskasse) viele Arbeitgeber nicht mehr einstellen können.

    Ein Akademiker, welcher unter Umständen seine Ausbildung erst mit 30 abschließt und dann mit Einzahlen anfängt könnte demnach erst mit 70 Altersjahren AHV beziehen. Selbständig

    Da sehe ich auf den ersten Blick ein gewisses Problem bei verschiedenen Berufsgruppen. Wenn sich z.B. ein Herzchirurg an einem Universitäts-Spital darauf berufen würde, dass er aus Freude am operieren solange arbeiten wolle bis er AHV berechtigt sei, könnten einem solchen vielleicht Fehler unterlaufen, die nicht voraussehbar sind. Bei einem Hausarzt sieht das wieder anders aus. Mein Hausarzt ist auch schon 67 Jahre alt und ich habe volles Vertrauen in ihn.

    Ein weiteres Problem sehe ich z.B. bei später zugezogenen Ausländer, die erst in einem gewissen Alter ihren Beruf in der Schweiz ausüben. Ich denke da vor allem an Lehrer, an Lockführer, an Polizisten, an Pflegepersonal etc. Ein 70-jähriger Lehrer hätte es bestimmt schwerer eine Klasse zu führen als ein - 65-ig jähriger. Beim Lockführer hätte ich bedenken in den Zug einzusteigen. Ein Polizist der nicht für eine Büroarbeit geeignet ist könnte man nicht auf Patrouille fahren schicken und eine 70-ig jährige Pflegefachfrau könnte keine 70 Kg schweren Patienten mehr in und aus der Badewanne helfen.

    Ich habe hier ganz schnell meine ersten Gedanken zu deinem Mail niedergeschrieben. Wenn ich mich mit dieser Materie weiter auseinander setzen würde, sehe das Ganze für mich vielleicht auch positiver aus.

    speedy44

    Hallo maxim

    Soviel ich weis, liegt die minimale AHV-Rente bei ca. CHF 1'200 pro Monat, die Durchschnittsrente bei 1'600 und die Maximalrente (Einzelrente) bei 2'210. Hinzu kommen noch die Pensionskassenrenten. Die maximale IV/AHV Ehepaarrente beträgt aber nur ca. 3'200 plus Pensionskassenrente. Nun ist es aber so, dass viele Ausländer grosse Beitragslücken in ihren Renten ausweisen und somit infolge fehlender Beitragsjahre, so wie du richtig schreibst, nur ca. CHF 400 AHV-Rente pro Monat, in ihre Heimatländer ausbezahlt erhalten.

    Ehrlicherweise muss man aber sagen, würden diese Menschen in der Schweiz bleiben, so hätten sie Anrecht auf zusätzliche Ergänzungsleistungen von ca. 2'600 pro Monat, abzüglich ihrer kleinen Pensionskassenrente, (Total ca. 3'000) so dass sie bei uns, obschon auf Grund von unserem hohen Lebensstandart, ebenfalls ohne finanzielle Not leben könnten.

    Finanziell gesehen profitiert unser Staat, wenn Ausländer wie auch Schweizer mit kleiner AHV- und Pensionskassenrente, sich im Alter oder bei Invalidität, im Ausland niederlassen, weil diesen in einem anderen Staat keine Ergänzungsleistungen von der Schweiz ausbezahlt werden müssen.

    Im Übrigen bin ich ganz deiner Meinung. Ein Kleinverdiener oder ein Durchschnittsverdiener mit ca. CHF + - 6'000 pro Monat könnte sich auch bei ungekürzter AHV-Rente nicht frühzeitig pensionieren lassen. Und wer pro Jahr 80'000 und mehr verdient, kann, wenn er das möchte, schon mit dem jetzigen System mit 62 in Rente gehen.

    Die Gewerkschaftsbosse haben aus meiner Sicht die Latte für Erwerbstätigen bis zu einem Jahreseinkommen von 120'000 viel zu hoch gelegt. Somit habe ich irgendwie das Gefühl, dass diese Frühpensionierung nicht für den „kleinen“ Mann oder die „kleine“ Frau gedacht ist, sondern viel eher für Besserverdienende ab CHF 80'000 bis 120'000 pro Jahr.

    speedy44

    In der Sendung Arena vom SF1 letzter Wochen, hat eine Bäuerin gesagt, wenn diese AHV-Initiative angenommen werde, ermögliche das vielen Bauern, ihre Bauernhöfe etwas früher an die Jungen abzutreten. Es gebe auch viele Selbständigerwerbende, die gerne ein paar Jahre früher ihr Handwerk niederlegen würde. Die Bauern erwarten demnach, dass die Übergabe ihrer Höfe über die AHV finanziert werden sollte, oder habe ich da etwas falsch verstanden?

    Da die Bauern normalerweise keine Pensionskasse besitzen, könnten diese nur mit der AHV-Rente alleine nicht leben und wären auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Und wer bezahlt diese Ergänzungsleistungen, natürlich wir Steuerzahler.

    Was denkt ihr, würden diese wirklich ihre Arbeit niederlegen, oder würden sie wie bisher zusammen mit ihren Kindern auf dem Bauernhof weiterarbeiten? Wer würde das kontrollieren?

    Die 60'000 Bauern in der Schweiz erhalten pro Jahr 4 Milliarden Franken an Direktzahlungen und weitere 4 Milliarden Franken pro Jahr an Indirektenzahlungen. Somit erhalten diese Bauern für ihre ca. 100'000 Arbeitplätze pro Jahr und pro Arbeitsplatz Subventionen von CHF 80'000. Solche Leute könnten doch ohne weiteres auch ohne AHV ein paar Jahre früher in ihren wohlverdienten Ruhestand treten?

    Wer weniger als CHF 80'000 pro Jahr verdient kann es sich finanziell nicht leisten, mit einer AHV-Rente und einer kleinen Pensionskassen-Rente vorzeitig in Pension zu gehen. Und wer zwischen 100'000 und 120'000 verdient (Lehrer etc.) kann es sch finanziell auch ohne frühzeitige AHV-Rente leisten in Pension zu gehen, wenn er/sie das möchte.

    Eine Frau, die „nur“ den Haushalt für ihren Mann besorgt, ist auch nicht auf eine frühzeitige AHV-Rente angewiesen, sonst dürfte sie ihren Haushalt ja gar nicht mehr führen.

    30 % aller Renten werden ins Ausland ausbezahlt und diese Menschen kann man dort ebenfalls nicht kontrollieren, ob sie nach der Frühpensionierung vielleicht doch noch einer Tätigkeit nachgehen.

    Sollte diese Gewerkschaftsinitiative angenommen werden, sind die Kleinverdiener und die Durchschnittsverdiener die ganz grossen Verlierer, weil sich diese eine frühzeitige Pensionierung finanziell gar nicht leisten können. Wen der Höchstbetrag für eine Frühpensionierung statt auf CHF 120'000 auf 80'000 festgelegt worden wäre, würde ich einer solchen Initiative sofort zustimmen. Dann wären ältere Menschen mit gesundheitlichen Problemen oder solche die ein paar Jahre vor ihrer Pensionierung ihren Arbeitsplatz verlieren wenigstens nicht mehr gezwungen aufs Sozialamt zu gehen. Oder sehe ich da etwas falsch? Was meint ihr dazu?

    Ich persönlich gehöre immer noch zu den unentschlossen Wähler und Wählerinnen und eure Meinungen über diese Initiative würde mich interessieren.

    speedy44

    @ramstein & Selbständig

    Hier ein Fallbeispiel über die Ehrlichkeit von einem ZH SVP Kantonsrat:

    Kantonsrat Jürg Leuthold soll gemäss einem Gerichtsurteil zu Unrecht eine Invalidenrente bezogen haben. Im Zwielicht stehen auch Leutholds Hausarzt und die IV selber.

    Fazit: Wenn ein Schweizer SVP Kantonsrat nur noch eine halbe statt eine ganze IV-Rente beziehen will, muss er sich selber für eine Rentenkürzung bei der IV bemühen:

    http://sc.tagesanzeiger.ch/dyn/news/zuerich/840546.html

    speedy44

    Ich weiss nicht ob ich in einem ähnlichen Fall so schnell reagieren würde, wie @veritim und Kobold glauben, dass sie es tun würden. Ein Handtaschendiebstahl geht dermassen schnell vor sich, dass nicht „nur“ diese 20 Berner zu langsam gewesen wären, sich innerhalb von Sekunden richtig zu entscheiden und richtig zu reagieren.