Ja es reicht, den ich habe gerade die Erfahrung gemacht mit dem Thema.
Ein Deutscher will nicht mit mir arbeiten, der Chef aht mir vor Stellenantritt gekündigt!
Beiträge von Rezzer
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@ 1.veritim
Ich möchte deinem sachlichen Gespräch nicht in die quere kommen.
Aber würde dich gerne einladen eine Woche, gegen Kost und Logie und kleines Entgeld auf einem Betrieb mit zu arbeiten. Du hast sicher mal Ferien diesen Sommer!
Und zu deiner wagen Aussage, wegen dem TV Bericht.Lese bitte mal alles nach in meinem Link.
Zb: Ist Kost und Logie ein bestandteil des Lohnes, aber wird nicht ab gezogen sondern ist Inkl.
http://www.vtgl.ch/documents/d…nd-richtloehne-2011-d.pdf -
Ich kaufe Bios Produkte, aus Überzeugung.
Weil ich schon von Kindesalter solche Ernärung hatte.
Mit paar qm Platzblätz mit x Beetli. Mussten wir als Kinder fleissig der Mutter helfen dort zu Jätten ect..
Dafür gab eds gesundes Gemüse. -
Nur mal so am Rande, um welchen Betrag geht es denn?
7850 Sfr -
Nur mal so am Rande, um welchen Betrag geht es denn?
Es ist kein Betrug, also von meiner Seite.
Eher ein distraiten Fehler, seitens des Menschen der das Geld zwei mal avisierte.
Und wie gesagt ich kan auch nicht so grobfahrlässige Fehler machen auf meiner Arbeit.Sonst bin ich Arbeitslos.
Daher soll so ein Vergehn auch mal geprüft werden.
Verhandlungen laufen.
Und ja mein Rechtsberater kostet mich nichts, er ist ein Schulfreund von mir! -
@ 1.veritim & Wurzel
Es handlt sich nicht um Sozialgelder.
Und zweites habe ich ja beschrieben, das die Zahlungen innert zwei Tagen erfolgte. Und nach Recherche sogar von der gleichen Person!
Daher sage und meine ich, das der Fehler zu 100% bei der Person liegt.
Und sicher nicht bei mir,den es wurde ja sogar bestätigt das ein Fehler unterlaufen war auf dem Amt und von der Person.Recherchen haben ergeben das diejenige Person vermehrt falsche und doppelte Anweisungen tätigte.
Ich kan ja auch nicht auf meiner Arbeit einfach machen wozu ich lust habe.Da hätte ich die Kündigung sofort per Post.
Daher ich warte mal zu was passiert, ich habe mein Anwalt eingeschaltet.Der meinte auch das dies ab zu klären sei.Und evt ich nur die Hälte zurück zahlen mus.Oder sogar null -
Ich danke für die Antworten.
Eines mus ich noch befügen, die zahlungen gingen am 11.8.2008 raus, eine am morgen die andere am folgten Tag.
Und jetzt über ein Jahr später wirt der fehler bemerkt!
Das bringt mich natürlich schon zum nachdenken. -
Also hat der Empfänger,die A-Karte wen jemand auf einem Amt zu faul ist die Arbeit richtig zu erledigen ..hmm
Ok, das sag ich nächstes mal meinem Chef auch wen ich einen Kostspieligen fehler mache.
Das must du auf dein Kappe nehmen, das ist dein Risiko
Ich zahl sicher nicht für meine Fehler, ich bin ja auch nur ein Mensch;-) -
@ Barbara_Mustermann
Gut und schön deine Antwort.
Nur kan ich nicht viel damit anfangen.
Was heist das im klartext, verständlich für ein 08-15 Bürger -
@ somo
Ja das denke ich auch.
Aber ich geh mal davon aus, das der Versender des Geldes ja wissentlich das Geld 2 mal auslöste!
Und daher denke ich ist es ja sein Fehler, nicht am Empfänger seiner.
Und ich betone es nochmals, der moralische standpunkt ist mir schon klar.
Nur möchte ich das Rechtlich gesehn wissen wie das abginge!
Rezzer -
Hallo zusammen
Ich möchte mal fragen ob es rechtsgrundlagen gibt für Geld überweisungen?
Zenario:
Jemand hat zuviel überwiesen, also 2 mal den gleichen Betrag innert einer Woche.
Nun wil er den Empfänger Betreiben mit der ausage,er hätte sich ungerechtfertigt Bereichert.
Abgesehn von der Moralischen seite möchte ich aber da im Forum mal wissen wo aber die Rechtliche seite ist.
Gruss Rezzer -