Ich habe damals meine Lehre durchgezogen, obwohl es mir vom ersten Tag an nicht gefallen hat und ich bin mir heute noch reuig dass ich diese Übung nicht abgebrochen habe. Direkt nach der Lehre habe ich eine Stelle einem anderen Beruf gefunden, die haben mich auch ohne Ausbildung genommen. Ich habe mich hochgearbeitet viele teilweise anspruchsvolle, Weiterbildungen gemacht habe aber trotzdem ohne Grundausbildung einen Nachteil auf dem Arbeitsmarkt.
Ich würde heute jedem raten eine Lehre die ihm//ihr nicht gefällt früh genug abzubrechen (nicht drei Monate vor der Lehrabschlussprüfung) und eine andere Lehre anzutreten, die den Neigungen entspricht.
Beiträge von Barbara
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Diese Telefonwerbefirmen sind ja auch nicht blöd. Ich bekomme in letzter Zeit immer mehr Werbeanrufe bei denen die Nummer nicht unterdrückt ist. Was habe ich schliesslich davon, dass ich deren Nummer sehen kann. Nun denn, höflich wie ich bin bedanke ich mich für den Anruf und sage, dass ich kein Interesse habe und lege auf.
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Ich weiss nicht ob das alle Männer tun, wer will das schon beweisen. Du wirst deinen Mann nicht ändern können. Es liegt alleine bei dir ob du das tolerierst und dann damit lebst oder die Konsequenzen daraus ziehst und gehst.
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Verstehe ich dich richtig, du willst auf ein A4 Querformat nur die linke Seite bedrucken?
Dann könntest du ja einfach den rechten Rand nach links bis in die Mitte ziehen oder das Problem mit einer Tabelle oder mit Spalten lösen.
Du erstellst eine Tabelle mit zwei Spalten oder du wählst die Schaltfläche Spalten und machtst dann zwei Spalten. -
Hier eine etwas ausführlichere Erlärung:
Falzmarken in Vorlage einbauen
Das Einfügen von Falzmarken in eine Druckformatvorlage von Word 2000 ist schnell erledigt. Gehen Sie dazu wie folgt vor: Öffnen Sie mit dem Befehl »Datei | Öffnen« die Druckformatvorlage, in die Sie die Falzmarken integrieren möchten. Achten Sie darauf, dass im Dialog »Öffnen« der Dateityp »Dokumentvorlagen (*.dot)« ausgewählt ist. Wechseln Sie nun mit dem Menü-befehl »Ansicht | Seitenlayout« in die Layoutansicht der Vorlage. Falls die Symbolleiste »Zeichnen« nicht aktiv ist, holen Sie diese über »Ansicht | Symbolleisten | Zeichnen«. Damit die Falzmarken später auf jeder Seite eines Dokuments auf Basis dieser Druckformatvorlage erscheinen, müssen Sie die Markierungen mit der Kopf- oder der Fußzeile verbinden. Dazu rufen Sie den Befehl »Ansicht | Kopf- und Fußzeile« auf. Nun können Sie die Falzmarke mit den Werkzeugen zum Zeichnen anbringen. Zur Orientierung nutzen Sie das Lineal auf der linken Seite der Layoutansicht, das Sie mit dem Befehl »Ansicht | Lineal« aktivieren. Klicken Sie in der Symbolleiste »Zeichnen« auf das Symbol »Linie«. Sie fügen nun die Falzmarken ein, indem Sie mit dem Cursor kleine Striche am linken Rand Ihres Dokuments anbringen. Da ein DIN A4-Blatt eine Höhe von 29,7 cm hat, benötigen Sie bei ungefähr 14,9 cm eine Markierung, um das Dokument auf der Hälfte zu falten. Wenn Sie es allerdings dritteln möchten, so dass es in einen üblichen, länglichen Briefumschlag passt, setzen Sie eine Markierung ungefähr 9,9 cm vom oberen Rand entfernt ein. Schließen Sie die Ansicht für Kopf- und Fußzeile und speichern Sie die Formatvorlage. Es ist nicht empfehlenswert, die Falzmarken in die Vorlage NORMAL.DOT einzufügen, denn dann erscheinen sie in jedem Dokument. Für den Briefverkehr sollten Sie also eine spezielle DOT-Datei anlegen.
Kopiert von: http://www.nentwig-online.de/tipps/office/word/word.htm -
Nein das geht definitiv nicht so abzurechnen, es würde kein Arbeitgeber mehr abrechnen wenn das ginge, was nicht heisst, dass du dein Geschäft nicht aufmachen sollst. Da musst du selbst nachrechnen job du auf deine Kosten kommst und auch noch ein Gewinn drinliegt.
Was du unbedingt noch abschliessen solltest ist eine Betriebshaftpflichtversicherung, es könnte sonst sehr teuer für dich werden wenn bei einer Putzaktion etwas kaputt geht. -
Wenn deine Angestellten mehr als Fr. 2'000.- pro Jahr verdienen wirst du AHV/IV/EO und ALV abrechnen müssen, sonst machst du dich strafbar. Wenn sie weniger verdienen musst du sie ein Formular der AHV unterschreiben lassen, je nachdem mit welcher Kasse du abrechnest sieht das etwas so aus:
http://www.akbern.ch/Formulare…befreiung_Nebenerwerb.pdf
Auch um die Unfallversicherung kommst du nicht herum und wenn jemand mehr als Fr. 19'350.- pro Jahr verdient musst du den Arbeitnehmer bei einer Pensionskasse versichern lassen.
Hier findest du in der Linksammlung viele nützliche Angaben:
http://www.now.ch/ -
Wie wärs mit Pin(n)wand oder analog zu den oft gelesenen BewohnerInnen, PinNwand
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Es gibt viele Aloe Vera Produkte. Du musst schon schreiben was genau du meinst.
Aloe Vera ist eine Pflanze aus der viele verschiedene, angeblich wirksame Produkte hergestellt werden, die bei allerlei Gebresten und Schönheitsfehlern helfen sollen. So z.B. Cremes, Shampoos, Badezusätze, Joghurt, Haargel, Kapseln zum Einnehmen, Waschpulver etc. etc. Es ist eine richtige Seuche, in allem und jedem ist Aloe Vera und es wird viel Geld damit verdient.
http://www.colitis-crohn-portal.de/article109.html -
Nachtrag:
Wenn du nach kantonalen Richtlinien angestelt bist, kann für dich ev. etwas anderes gelten. Ich habe hier nur gerade das Personalgesetz des Kt. BE, wo steht: 4.1.3 Besondere Entschädigungen
Art. 76 1
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden Auslagen
ersetzt, die bei der Aufgabenerfüllung entstanden sind.
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Der Regierungsrat regelt das Nähere und legt die Entschädigungsansätze
fest.
aus:http://www.fin.be.ch/site/pa-p…cht-personalgesetz-05.pdf -
OR327C
Auf Grund der Abrechnung des Arbeitnehmers ist der Auslagenersatz jeweils zusammen mit dem Lohn auszurichten, sofern nicht eine kürzere Frist verabredet oder üblich ist.
2 Hat der Arbeitnehmer zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten regelmässig Auslagen zu machen, so ist ihm ein angemessener Vorschuss in bestimmten Zeitabständen, mindestens aber jeden Monat auszurichten. -
Aloha
Na ja andersherum hab ichs auch schon gehört, der Lehrmeister sagte mündlich zu dann hörte man nichts mehr und als nachgefragt wurde, war die Lehrstelle leider an jemand anderen vergeben worden (wahrscheinlich Vitamin B).
landlady
Der Lehrvertrag ist erst gültig wenn er unterschrieben ist. OR Art. 334: Der Lehrvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der schriftlichen Form. Vorher kann man auch ohne Angabe von Gründen absagen, auch wenn mündlich etwas anderes vereinbart wurde. Aber das gilt eben für beide Seiten, drum kann man nie sicher sein eine Lehrstelle zu haben, wenn man noch keinen Vertrag in der Tasche hat. Mein Sohn hat sich für zwei Lehrstellen beworben. Zwei Tage nach der mündlichen Zusage bei der einen Lehrstelle hat sich auch noch die andere Firma gemeldet und ihm eine Lehrstelle in Aussicht gestellt. Er ist dann bei der ersten Zusage geblieben weil es ihm dort besser gefallen hat, andernfalls hätte ich nicht gezögert die mündliche Zusage wieder rückgängig zu machen.