Sorry für mein langes Schweigen zu diesem Thread. Es hat sich schlicht nichts mehr getan in Sachen Invalidenversicherung.
Um auf meine Rollstuhlgeschichte zurückzukommen: Der Vorbescheid der IV ist mittlerweile angefochten, die IV hüllt sich über Wochen in vornehmes Schweigen. An der Versammlung von PROCAP vor Weihnachten hat mir die dortige Sektions-Sekretärin bedeutet, dass die IV völlig überlastet sei mit Fällen.
Das wundert mich überhaupt nicht, denn die Fallzahlen haben nicht abgenommen, aber die Sparpolitik von unserem rechtsgerichteten Parlament lässt halt keine Erhöhung des Personaletats bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) zu.
Seis drum, ich werde die Forengemeinde jedenfalls auf dem Laufenden halten, sobald sich die IV wieder bewegt in meinem Fall.
Bis dahin: Frohe Festtage und auf ein gutes und gesundes 2016!
Euer immer noch vorhandener
Andy
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Gerade heute Abend habe ich dem CEO der SBB einen Bericht geschickt, weil die Bahn es fertig gebracht hat, an einer Station, deren Namen ich hier diskret verschweige, den einzigen Behindertenparkplatz mit einem Migrolino zu überbauen. Als Ersatz hat man zwei Parkfelder als Behindertenparkplätze markiert.
NUR:
Die beiden neu markierte Parkfelder sind mit Rasengittersteinen ausgerüstet, womit ein Befahren mit Rollstühlen ausgeschlossen ist, weil die Lenkräder eines Rollis in den Löchern stecken bleiben und das Risiko besteht, dass der Rollifahrer nach vorne aus dem Stuhl fällt. Zudem sind die beiden Parkfelder in NORMALBREITE ausgeführt, was ein Umsteigen in / aus dem Rolli unmöglich macht. Ein Rollifahrer wird somit beide Parkfelder belegen, um überhaupt das Auto verlassen zu können, was bei unwissenden Zeitgenossen den Eindruck erwecken kann, dass jemand das Parkieren nicht im Griff habe, weil er zwei Felder belegt.
Am Wochenende das Mail an den CEO geschickt und heute Montag bereits eine Rückmeldung vom Verantwortlichen erhalten, dass die Situation in den nächsten Tagen bereinigt werden soll. Das Problem wurde bei den SBB im Schnellzugtempo erkannt.
Fazit: "Me mues halt rede mitenand"
Andy -
Sie sprechen mir aus dem Herzen!
Das Thema Behindertenparkplätze ist so alt wie es Behindertenparkplätze gibt.
Das Internet ist voll von Berichten über bornierte Autofahrer, welche unberechtigterweise auf Behindertenparkplätzen stehen. Manche sehen einfach nicht ein, dass es für einen Rollstuhlfahrer unmöglich ist, auf einem normalbreiten Parkplatz ein- und auszusteigen.
Gerade heute Abend habe ich dem CEO der SBB einen Bericht geschickt, weil die Bahn es fertig gebracht hat, an einer Station, deren Namen ich hier diskret verschweige, den einzigen Behindertenparkplatz mit einem Migrolino zu überbauen. Als Ersatz hat man zwei Parkfelder als Behindertenparkplätze markiert.
NUR:
Die beiden neu markierte Parkfelder sind mit Rasengittersteinen ausgerüstet, womit ein Befahren mit Rollstühlen ausgeschlossen ist, weil die Lenkräder eines Rollis in den Löchern stecken bleiben und das Risiko besteht, dass der Rollifahrer nach vorne aus dem Stuhl fällt. Zudem sind die beiden Parkfelder in NORMALBREITE ausgeführt, was ein Umsteigen in / aus dem Rolli unmöglich macht. Ein Rollifahrer wird somit beide Parkfelder belegen, um überhaupt das Auto verlassen zu können, was bei unwissenden Zeitgenossen den Eindruck erwecken kann, dass jemand das Parkieren nicht im Griff habe, weil er zwei Felder belegt.
Seit Jahren gibt es die NORM SN 521 500, welche unter anderem die Gestaltung von Behindertenparkplätzen regelt. Diese ist für Staatsbetriebe wie PTT oder SBB bindend. Warum sich die Planer der SBB nicht daran halten und am genannten Ort die asphaltierten Plätze für Nichtbehinderte freihalten ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel.
Und noch etwas zum Thema bornierte Autofahrer. Am liebsten sind mir die Tussis, welche mit ihren Hausfrauenpanzern (SUVs) auf den Behindertenparkplätzen parken, weil sie das eigene Auto nicht im Griff haben. Ich diskutiere grundsätzlich nicht mehr mit solchen Leuten. Da gibt es nur eine Lösung: Photo machen und schriftliche Anzeige bei der Polizei.
Das Glattzentrum in Wallisellen ist so eine ergiebige Bussenquelle: Ein Gemeindepolizist hat mir einmal bestätigt, dass das Bussenaufkommen der Stadt Wallisellen zu einem grossen Teil aus den Behindertenparkplätzen im Einkaufszentrum herrührt. Gerade in der Vorweihnachtszeit wird dort gross Kasse gemacht. Manche lernen es halt nur über das Portemonnaie. Es ist auch nicht einzusehen, warum bei 3000 Parkfeldern im Glattzentrum gerade auf den wenigen Behindertenplätzen parkiert werden muss. Ein sehr ergiebiger Platz sind auch die beiden Behindertenparkplätze bei der Zürcher Sihlpost, wenn kurz vor Weihnachten alle glauben, dass ihre Pakete nur dann noch rechtzeitig ankommen, wenn sie diese bei der Hauptpost aufgeben. Mein Mitleid mit den ach so gebeutelten Parksündern hält sich allerdings sehr in Grenzen.
Andy -
Selber kaufe und verkaufe ich seit rund sechs Jahren Waren über Ricardo und hatte bis jetzt genau einmal Probleme damit. Jemand hat gekauft und sich dann nicht mehr gemeldet.
Ansonsten verkaufe ich nur gegen Vorkasse und bin damit auf der sicheren Seite. Meine Artikel können auch bei mir abgeholt und bar bezahlt werden. Das schreckt potentielle Betrüger schon mal ab.
Will ich einen teuren Artikel kaufen, schlage ich dem Verkäufer vor dem ersten Gebot vor, die Ware vor Ort abzuholen und zu bezahlen. Steigt der Verkäufer nicht darauf ein, ist etwas faul an der Sache und dann biete ich halt eben nicht mit.
Eine Portion gesundes Misstrauen kann nie schaden. Ansonsten gilt: Hie Geld, hie Ware.
Noch eine allgemeine Bemerkung zu Ricardo: Ich habe den Eindruck, dass da auf solchen Auktionsplattformen unheimlich viel geklaute Ware vehökert wird. Ebenfalls werden manchmal elektronische Geräte, insbesonders Funkgeräte versteigert, welche in der Schweiz gar nicht zulassungsfähig sind, weil dies z.B für den amerikanischen Raum programmiert sind mit Frequenzen, welche hierzulande anderen Diensten vorbehalten sind. Meldet dann der informierte User dies an Ricardo, passisert überhaupt nichts, d.h. illegale Geräte werden einfach in der Auktion belassen.
Andy -
Hallo Peter,
danke für deinen Input. Die entsprechenden Websites sind mir bekannt und die Bauvorschriften sind in der Theorie natürlich wunderschön. In der Praxis sieht es leider ganz anders aus. So hat der gesamte Öffentliche Verkehr eine Übergangsfrist quasi bis zum Sankt-Nimmerleinstag, um die Bahnanlagen voll behindertentauglich auszurüsten. Auch halten sich gerade Kommunen nicht an die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes. Eine Filiale der Zürcher Kantonalbank zum Beispiel wurde kürzlich umgebaut, aber gleichzeitig auf dem Areal einen Behindertenparkplatz einzurichten wurde "vergessen". Für Rollifahrer ist die Bankfiliale deshalb nicht benutzbar, wenn sie nicht aus dem Auto aussteigen können, weil der Normalparkplatz zu schmal ist. Auch in der Stadft Zürich wurden Bootshäfen mit neuen Stegen ausgerüstet, deren Zugang ist aber jeweils mit einer (!) Stufe versehen, so dass Rollifahrer aussen vor bleiben müssen. Eine entsprechende Anfrage von mir wurde abgelehnt und mit dem "enormen" Kostenaufwand für das Abfräsen der Stufen begründet. Da lachen ja die Hühner...
Es gäbe da noch viele Beispiele, aber der Normalbürger interessiert sich sowieso nicht für die Belange von mobilitätsbehinderten Personen.
Trotzdem noch einen schönen Sonntag wünsche ich.
Andy -
Und es funktioniert doch...
Wie bereits in einem anderen Thread angetönt, werde ich demnächst auf einen Rollstuhl angewiesen sein. Für einen Rollifahrer sieht die Welt leider etwas anders aus als für einen Fussgänger.
Da ich gerne als Tourist unterwegs bin, klopfe ich nun meine bevorzugten Ziele auf Rollstuhltauglichkeit ab, was nicht nur den Zugang, sondern auch Transport und allenfalls WC-Besuch umfasst.
Ich fahre von Zeit zu Zeit auf den Uetliberg bei Zürich und kehre dort gerne im Beizli "Gmüetliberg" bei der Bergstation ein. Eine Anfrage beim Wirt ergab postwendend eine Rückmeldung, dass das Restaurant über ein rolligängiges WC für Behinderte verfüge ohne Treppe ins Untergeschoss. Alles andere wäre ein Killerkriterium für weiteren Besuch gewesen.
Neben negativen Erlebnissen sei deshalb auch dieses Positivum veröffentlicht.
Auch die Sihltalbahn (SZU) hat auf meine Fragen betreffend Rollstuhlverlad auf den Uetliberg und Parkiersituation bei den diversen Stationen der Uetlibergbahn postwendend eine umfassende Antwort in Aussicht gestellt.
Es ist also im Tourismusland Schweiz doch möglich, auf individuelle Bedürfnisse von Kunden einzugehen, was sehr erfreulich ist.
Andy -
PS: Ich finde es, gelind gesagt, ein bisschen schwach von Andy, dass er sich aus der Diskussion ausgeklinkt hat. ,
Ich habe mich mitnichten aus der Diskusion ausgeklinkt, aber wenn eine Frage nach der Finanzierung eines Rollstuhls plötzlich in eine Diskussion über angebliche Ausländerfeindlichkeit ausartet, halte ich mich zurück, denn dies hat mit der Ursprungsfrage nichts zu tun.
Sozialversicherungsberater:
Danke für die Beratung. Ihren Unmut über meine angebliche Ausländerfeindlichkeit kann ich nicht nachvollziehen, frage mich aber, auf welchem Planeten Sie leben. Fragen Sie doch einfach einmal in ihrer Stammbeiz unter den Gästen einmal nach, was so die Meinung ist im Volk zum Thema -ic und Sozialbehörden etc. Das Wahlresultat kürzlich hat doch genau gezeigt, wie der Durchschnittsbürger tickt. Dort ist übertriebene politische Korrektheit nicht angesagt.
Aber wie gesagt, ich will hier keine politische Diskussion, sondern konkrete Hilfe zu meinem Rollstuhlproblem. Mittlerweile habe ich die IV-Akten angefordert und wir werden weitersehen. Ich habe einfach das Gefühl, die Sache kann noch seehr lange dauern...
Andy
p.s. Und noch so ganz am Rande erwähnt: Gerade heute Abend ist im Fernsehen wieder ein Beitrag erschienen über so einen -ic aus Bosnien, welcher wegen seiner extremistischen religiösen Ansichten, (Bart, Töchter nicht in den Schwimmunterricht schicken etc.) seine Stelle verloren hat und von der Fürsorge lebt. Und das notabene im Schweizer Fernsehen, welches ja nicht gerade dafür bekannt ist, dass es der SVP nahe steht. Wundert sich da noch jemand, dass bei der Bevölkerung gewisse Vorbehalte existieren? -
Atupri Krankenkasse ist schleppend mit den Rückvergütungen. Teilweise bis zu 6 Monaten.
[..]
Es gibt viele Bürger in der Schweiz welche dies nicht unter Kontrolle haben. ZB. Behinderte, ältere Menschen usw.
Die Atupri ist sehr unterschiedlich mit dem Timing. Manchmal ist der Betrag nach 2 Wochen auf dem Konto, aber jetzt gerade liegt auf meinem Tisch ein Beleg für eine Behandlung im Juli mit dem Vermerk " Der Betrag wird zu einem späteren Zeitpunkt verrechnet". Ja was soll den das? Ich benötige alle Belege für meine Steuererklärung zum Zwecke der Abrechnung von behinderungsbedingten Kosten und da ist es sehr ärgerlich, wenn die Atupri monatelange Pendenzen produziert und die Kunden auf "irgendwann später" vertröstet.
Und @ 5vor12: Was soll der Rundumschlag gegen Behinderte und Ältere?
Ich bin sowohl behindert uns selber zähle ich mich auch schon zu den älteren Personen, aber ich habe meine Krankenkassenabrechnungen sehr gut im Griff.
Gruss Andy -
Seit einem Unfall vor über zehn Jahren habe ich ein gelähmtes Bein und trage eine Orthese. Durch die lähmungsbedingte schiefe Lauferei hat nun im Laufe der Jahre der Meniskus am gesunden Bein einen Defekt erlitten und wurde operiert. Seither hat meine Gehfähigkeit stark nachgelassen, weil sich hinter dem kaputten Meniskus noch eine Kniearthrose verborgen hat, welche durch die Meniskusoperation aktiviert wurde und seither kann ich noch maximal 75 Meter am Stück gehen.
Ich plane deshalb, mir einen Rollstuhl samt "SwissTrac" (= batteriebetriebenes Rollstuhlzuggerät) zuzulegen.
Soviel zur Vorgeschichte.
In Zusammenarbeit mit meinem Hausarzt habe ich nun an die SUVA ein Gesuch um Finanzierung eines Rollstuhls gestellt. Diese kam postwendend abgelehnt zurück. Begründung: Die Lähmung erfordere keinen Rollstuhl, ich solle mich an die Krankenkasse wenden. Auf das kaputte Knie am zweiten Bein wurde überhaupt nicht eingegangen.
Die Krankenkasse wiederum lehnt eine Kostenübernahme ab, mit der Begründung, Rollstühle seien nicht auf der Liste "Mittel und Gegenstände". Orthese (=Beinschienen) werden interessanterweise übernommen von der KK, aber ich will mich doch nicht mit gleich zwei Orthesen herumplagen beim Gehen.
Nun habe ich bei der Invalidenversicherung einen gleichlautenden Antrag auf Hilfsmittel gestellt. Letzten Freitag habe ich nun einen ablehnenden Vorbescheid erhalten, in dem geschrieben steht, die Behinderung sei eine klare Unfallfolge und ich solle mich an die SUVA wenden.
Der Schwarze Peter wird also innerhalb unseres Sozialversicherungs-Systems schön reihum geschoben von SUVA zu Krankenkasse zu IV und wieder zurück zur SUVA. Anders ausgedrückt, niemand fühlt sich zuständig.
Als Arbeitnehmer wurden mir jahrzehntelang sowohl AHV/IV-Beiträge wie auch SUVA-NBU-Beiträge vom Zahltag abgezogen und ich wähnte mich gut versichert.
Ich bin gelinde gesagt, ziemlich frustriert über die Situation. Es kann doch nicht sein, dass der angeblich gut versicherte Patient am Schluss seinen Rolli noch selber bezahlen muss... (Nebenbei erwähnt, so ein massgeschneiderter neuer Rolli kostet in der Schweiz rund CHF 5000.- plus minus und ein SwissTrac, wenn man ihn neu kauft rund CHF 12'000.-. Zum Glück habe ich einen gebrauchten Trac mir unter den Nagel reissen können für CHF 900.-, ich bin daran interessiert, dem Sozialversicherungssystem Kosten zu ersparen.) Im Moment denke ich darüber nach, den Rolli in Deutschland zu posten, wo er rund CHF 1000.- billiger zu haben ist und man zudem noch die Mehrwertsteuer zurück erhält beim Export in die Schweiz.
Hat mir jemand einen guten Tip, wie ich die SUVA / IV dazu bewegen kann, den Geldbeutel aufzumachen für ein notwendiges Hilfsmittel? Leider endet mein Name nicht auf -ic, sonst hätte ich vermutlich weniger Probleme, auch widerstrebt mir die Methode Laibacher / Tschanun erheblich, denn ich bin ein eher friedfertiger Mensch, wenn man mich versicherungstechnisch nicht zur Weissglut treibt.
Nebenbei erwähnt: Eine Knieoperation mit Totalprothese kommt aus medizinisch-bakteriologischen Gründen nicht in Frage.
Bei SOS-Beobachter habe ich mich erkundigt, aber dort bekommt man eine ziemlich diffuse Antwort und will genaueres wissen über Einkommen und Vermögen. Dasselbe gilt für den Sozialdienst meines ehemaligen Arbeitgebers und ich habe absolut keine Lust, mich wegen eines Rollstuhls bis auf die Unterhosen ausziehen zu müssen. Die Paraplegikerstiftung, wo ich seit Jahren Mitglied bin, lehnt eine Finanzierung von Rollstühlen ebenfalls ab, weil meine Behinderung nicht von einer Rückenmarksverletzung stammt.
Den IV-Vorbescheid werde ich erst mal anfechten, aber ich habe keine Ahnung, was ich da genau schreiben soll und wie es dann weiter geht und ich will nicht ein halbes Jahr oder womöglich noch länger warten, bis sich IV und SUVA auf eine Lösung geeinigt haben. Im schlimmsten Fall plündere ich halt meine Altersvorsorge und zahle den Rolli vorerst selber.
Für Tips bin ich dankbar.
Andy -
Gibt es Trockner die besonders wenig Strom fressen? Ich würde gerne der Umwelt helfen!
Am meisten hilfst du der Umwelt mit einer STEWI-Wäschespinne im Garten. Funktioniert ausser bei Regen immer und braucht null Strom. Ersatzteile bekommt man auch noch nach 25 Jahren.
Gruss
Andy -
Da habe ich doch wenige Minuten nach dem Absenden meines Beitrag einen Schönen Artikel des "Blick" gefunden, der den Wahnsinn von Drogen wunderbar illustriert:
Zitat:
Aus 10 Metern ins leere Becken:Turmspringer waren vollgepumpt mit Drogen
KULMBACH (D) - Zugedröhnt in den Tod: Die beiden Freunde, die mitten in der Nacht vom 10-Meter-Turm ins leere Schwimmbad-Becken sprangen, hatten Cannabis und Extasy intus.
Die Männer hatten ein Bierfest besucht und wollten sich später im Freibad abkühlen. Nur war im Schwimmbecken des Freibads im deutschen Kulmbach das Wasser schon seit Monaten abgelassen – die Anlage war sanierungsbedürftig.
Rechtsmedizinische Untersuchungen haben nun ergeben, dass die beiden neben Alkohol auch Cannabis und Extasy im Blut hatten. Das teilte die Polizei mit.
Eine Ermittlerin sagte: «Eine Überprüfung bei gleichen nächtlichen Lichtverhältnissen ergab, dass ohne Schwierigkeiten zu erkennen war, dass sich kein Wasser im Becken befand.»
Zitat Ende
Soviel zur immer wieder propagierten Harmlosigkeit von Cannabis und Co...
Andy -
Man unterschätze die Gefahren in Cannabis nicht! Durch die Einnahme des Wirkstoffes THC (Tetrahydrocannabinol) kann schweres psychotisches Erleben ausgelöst werden (kann, nicht muss, aber das weiss man nicht im Voraus!) Wer dann noch bekifft Auto fährt, gefährdet sich und andere aufs schwerste.
Ausserdem ist die Handhabung von Werkzeugen am Arbeitsplatz gefährlicher unter Drogeneinfluss, wer einen Arbeits- oder Verkehrsunfall unter dem Einfluss von Cannabis baut, muss mit Leistungskürzungen der SUVA rechnen.
Mein Sohn hat in jugendlichem Leichtsinn einmal gekifft und mir dann voller Entsetzen mitgeteilt: "Das Zeug geht ja gewaltig aufs Gehirn und Gedächtnis!" Seither hat er keine Joint mehr angerührt und er raucht und trinkt nicht (zumindest wenn er Auto fahren muss).
THC sollte in reiner Form für medizinische Zwecke zur Schmerzbekämpfung etc. bei multipler Sklerose über die Ärzteschaft abgegeben werden und von der Krankenkasse bezahlt werden, aber ansonsten ist es, wie oben schon mehrfach erwähnt, eine Einstiegsdroge. Die USA, welche Cannabis jetzt in einigen Staaten freigegeben haben, werden diesen Schritt in einigen Jahren bereuen, aber vermutlich ist das lediglich eine Kapitulation vor der Drogenmafia.
Meine These: Interdiktion, Repression und scharfe Bestrafung für ALLE Drogen. Man sehe das Beispiel Singapur oder Thailand und China an, wo Dealer rigoros zum Tode verurteilt werden. Nur so etwas wirkt! Jeder Tourist, der in die genannten Staaten einreist, weiss, dass er besser nichts dabei hat im Gepäck, was nach Drogen aussieht.
Andy -
Das kann durchaus seine Richtigkeit haben. Fragen Sie doch einmal ihren Beistand, ob er für Sie ein Budget gemacht hat, in dem auch periodisch anfallende Zahlungen wie die Steuerrechnung oder Zahnarzt- / Arztrechnungen berücksichtigt sind.
Es fragt sich natürlich auch immer, warum hat jemand eine IV-Rente und einen Beistand? Verbeiständet in finanziellen Dingen ist normalerweise jemand, der Mühe hat mit finanziellen Angelegenheiten, insbesondere deren längerfristigen Vorausplanung.
Der Beistand hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass auch für Unvorhergesehenes wie plötzlich notwendig gewordene Schuhe oder Kleider oder Rechnungen der Krankenkasse oder einen Spitalaufenthalt, Autoreparaturen etc. noch Reserven vorhanden sind.
Haben Sie auch eine Rente ihrer Pensionskasse? Wird dieses Geld vom Beistand ebenfalls einbehalten oder können Sie darüber frei verfügen?
Wenn Sie das Gefühl haben, ihr Beistand "schmürzele" zu fest mit ihrem Sackgeld, sprechen Sie mit ihm und wenn das nichts bringt, sprechen Sie mit seiner vorgesetzten Stelle > KESB. Der Beistand muss nämlich jährlich Rechenschaft ablegen über seine Tätigkeit.
Sie sind übrigens nicht allein mit dem Gefühl, über zu wenig Geld zu verfügen. Viele Junge Leute lassen den gesamten Zahltag durch, legen nichts auf die Seite und wundern sich dann, wenn die Steuerrechnung oder eine sehr grosse Handyrechnung kommt. Inkassofirmen und Betreibungsämter können da ein Lied von singen. Ihr Beistand ist da wohl eher auf der vorsichtigeren Seite.
Andy -
Das angebrachte Schild ist nur bedingt korrekt.
Die Ausweiskarte für gehbehinderte Lenker berechtigt zwar, auf Parkplätzen zeitlich unbeschränkt zu parkieren, aber die Gebührenerhebung ist den Gemeinden überlassen, was rund 3000 verschiedene Regelungen in der Schweiz ergibt. Meiner Meinung nach ist die Situation sehr unübersichtlich, ist der Behinderte theoretisch damit gezwungen, jedesmal auf der Gemeinde anzufragen, ob er die Parkuhr füttern muss, was zu Randstunden oder am Wochenende ja gar nicht möglich ist. Ausserdem ist das Füttern einer Parkuhr aus dem Rollstuhl heraus je nach Bauhöhe des Geldeinwurfschlitzes gar nicht möglich. Auf den Websites der Gemeinden ist die Gebührenpflicht meist nicht ersichtlich. Ausnahme: Stadt Zürich erwähnt in ihrem Internetauftritt die absolute Gebührenfreiheit auf allen öffentlichen Parkplätzen.
Auszug Merkblatt: (Vereinigung der Strassenverkehrsämter)
Parkzeit auf Parkplätzen
Die Parkkarte berechtigt, Fahrzeuge auf Parkplätzen zeitlich
unbeschränkt zu parkieren.
Die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Parkplätzen
richtet sich nach den örtlichen Vorschriften.
Parkverbote
Sofern der übrige Verkehr weder behindert noch gefährdet
wird, erlaubt die Parkkarte das Parkieren von
maximal:
- 3 Stunden an Stellen, die mit einem Parkverbot signalisiert
oder markiert sind;
- 2 Stunden in Begegnungszonen ausserhalb der durch
entsprechende Signale oder Markierungen als Parkierungsflächen
(Parkfelder) gekennzeichneten Stellen
und in Fussgängerzonen, falls ausnahmsweise das
Befahren der Zone erlaubt ist.
Privat bewirtschaftete Parkflächen
Die Parkierungserleichterungen gelten nicht für privat
bewirtschaftete Parkflächen (z.B. richterliche Verbote,
Parkhäuser, Einstellhallen usw.).
Auch hier ist die Regelung uneinheitlich. IKEA z.B. gibt für Behinderte ein Ausfahrticket aus dem Parkhaus gratis ab, Spital USTER erhebt keine Parkgebühren, Spital Bülach verlangt Bezahlung. etc. etc.
Leider ist die Situation vielerorts für Behinderte nicht gerade komfortabel: In der Stadt Zürich z.B. sind in den letzten Jahren dank der "grünen" Verkehrsverhinderungspolitik diverse Behindertenparkplätze aufgehoben worden (Postbrücke: dort steht jetzt ein Veloparkplatz, Opernhaus: dort ist jetzt eine Fussgängerzone, etc.) zudem ist auch die Zahl von normalen weissen Parkfelder zu Gunsten von für Behinderte gebührenpflichtigen Parkhäusern stark reduziert worden.
Dazu kommt, dass der Respekt vor Behindertenparkplätzen bei vielen Leuten gleich null ist. (Siehe meine Beiträge im Forum "Anstand")
@ C O R A: Alle Klarheiten beseitigt mit meiner Auskunft?
Gruss
Andy -
Unterwegs in Zürich zur Sihlpost (Kasernenstraase 97), wo es gerade mal zwei Behindertenparkplätze hat. Steht doch ein Fahrzeug der Securitas oder Securitrans oder so ähnlich auf dem Behindertenparkplatz, natürlich ohne die notwendige Bewilligungskarte unter der Frontscheibe. Angesprochen von meiner Frau, meinte der Fahrer: "Wir sind im Auftag der SBB unterwegs, wir dürfen das".
[...]
Das Mail an den CEO der SBB geht auch noch raus, diese Wach- und Schliessgesellschaft ist ja gemäss Kassensturz nicht gerade als seriös bekannt, solche Verhaltensweisen seiner beauftragten Leute sollten den Chef der SBB wohl interessieren.
Heute habe ich die Antwort von SBB-Chef Andreas Meyer bekommen.
Zitat: (auszugsweise)
Weder unser Sicherheitspersonal Securitrans, noch Angestellte der Securitas haben die Erlaubnis, auf Behindertenparkplätzen zu parkieren. Dem Personal der SBB ist dies ausdrücklich untersagt und ein Verstoss wird polizeilich geahndet. Dass sich einige Mitarbeitende hier offensichtlich nicht richtig verhalten haben, tut mir sehr leid. Dafür möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen. Damit sich ein solches Vorkommnis nicht wiederholt, habe ich die zuständigen Vorgesetzten angewiesen, ihre Mitarbeitenden auf das Thema erneut zu sensibilisieren.
Zitat Ende.
Na also, geht doch...
Ich gehe davon aus, dass die SBB, welche jeden Tag hunderttausende von Reisenden befördert, auch jeden Tag diverse Mails mit Reklamationen bekommt. Ich rechne es der Führung der Staatsbahn hoch an, dass auf jedes einzelne Mail eingegangen wird. So etwas verstehe ich unter gutem Anstand. Danke Herr Meyer!
Andy -
Es ist halt ein heisser Sommer, auch bei der Post...
Kürzlich habe ich einem Bekannten einen Brief geschickt. Der Bekannte durfte dann CHF 7.- Gebühr bezahlen weil der Brief nicht maschinell verarbeitet werden konnte (Grund: eine Zierschrift in der Adresse) Dummerweise gilt diese Regelung aber nur für Geschäftskorrespondenz, nicht aber für Private und die Post durfte dann die zu Unrecht erhobene Gebühr nach einer Reklamation wieder rückerstatten...
Eine andere, weniger amüsante Story von der Post:
Bekannter wird mit 1km/h zu viel auf der Autobahn geblitzt, was einen Brief mit Einzahlungschein zur Folge hat von der Ordnungsbussenzentrale. Die Post findet den Empfänger trotz angeschriebenem Briefkasten am Wohnort nicht und schickt den Brief mit dem Vermerk "Empfänger konnte an der angegebenen Adresse nicht ermittelt werden" zurück an die Ordnungsbussenzentrale. Diese wiederum lässt den Briefempfänger kurzerhand zur Aufenthaltsnachforschung im RIPOL-System der Polizei ausschreiben, mit dem Effekt, dass der Bekannte beim nächsten Grenzübertritt von Deutschland her vom Schweizer Zoll aus dem Auto geholt, in Handschellen abgeführt und einige Stunden festgehalten wird, bis die Kantonspolizei die Wohnadresse, welche natürlich gestimmt hat, vor Ort nachgeprüft hat.
Das hatte natürlich eine saftige Reklamation an die Post zur Folge und ich kann mir vorstellen, dass beim zuständigen Briefträger, der den angeschriebenen Briefkasten nicht gefunden hat, (warum auch immer), eine gewaltige Eierschleifmaschine zu laufen begonnen hat...
Als ich die Story vernommen habe, habe ich mich gekrümmt vor lachen, aber dem Betroffenen am Zoll war wohl eher weniger zum Lachen zumute.
Andy -
ich hab auch schulden bei manor und mediamarktund das auto musste sein, da er kein geld hatte um sich ein occassion auto zu kaufen (arbeitslos gewesen und dann ging das alte auto kaputt kurz nachdem er einen neuen job fand und logischerweise kein erspartes hatte).
Manche Leute sollten einen Nachhilfekurs in Finanzplanung besuchen.
Kundenkärtli von Firmen sind eine direkte Einladung, Schulden zu machen. Für Geringverdiener gilt die Regel: "Ich kaufe nur, was ich direkt bar bezahlen kann". Ist dies nicht möglich, muss das Möbel, die Stereoanlage oder das neue Iphone halt noch warten trotz der Versuchunge, welche die moderne Werbewirtschaft überall bereitstellt.
Autoleasing ist eine absolute Geldvernichtungsmaschine. Nur sagen einem dies die Autoverkäufer eben nicht. Leasing ist interessant für Firmen, welche die Kosten steuerlich absetzen können (sogar die SBB leasen ihre Lokomotiven von einem amerikanischen Trust...), für Private ist Leasing schlicht zu teuer, nur schon wegen der Vollkaskoversicherung. Brauche ich für den Arbeitsweg zwingend ein Auto und habe kein Geld flüssig, kann ich mir einen Kleinkredit aufnehmen und damit die allerbilligste Occasion kaufen und bar bezahlen. Dann brauche ich keine Vollkaskoversicherung und kann das für die Versicherung gesparte Geld zur Tilgung des Kredits verwenden. Und wenn das nicht geht, fahre ich halt mit dem Tram oder der Bahn zur Arbeit.
Für den täglichen Einkauf kann ich dann immer noch das Velo nehmen.
Ich habe als junger Typ auch schmal durch müssen, es wäre mir aber nicht im Traum eingefallen, irgend etwas auf Leasing oder Abstottern zu kaufen.
Gruss
Andy -
Sagt mal: Findet ihr es nicht abartig und krank, dass man Sozialhilfe zurückzahlen muss?!?!
Schlimm genug, wenn man zeitweise auf Fürsorge angewiesen ist, dann aber auch noch nachträglich weiter dafür bezahlen zu müssen ist in meinen Augen absolut absurd.
Nein, das ist nicht abartig, denn die Sozialhilfe wird vom (hart arbeitenden) Steuerzahler bereitgestellt als Überbrückung in der Not und wenn dann jemand wieder gut verdient, soll er das "Darlehen von der Wohngemeinde" auch wieder tilgen. Sonst käme ja gar mancher noch auf die Idee, sich ein schönes Leben zu Lasten der Allgemeinheit zu machen und sich um die Kosten zu foutieren...
Andy dixit! -
Guten Tag @ Rugeli (welch netter Nickname!...)
Die Säule 3b ist im Gegensatz zur Säule 3a nicht steuerprivilegiert und ist eine "freie Vorsorge", d.h. Sie können jederzeit über ihr Guthaben verfügen, was bei der Säule 2a nur bedingt möglich ist.
Die Krux an der Sache ist, dass Sie mit ihren Einzahlungen zuerst einmal die Provision des Verkäufers und die Kosten des Versicherers decken, d.h. am Anfang bekommen Sie bei einer Auflösung des Vertrages kaum Geld heraus. (Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass Sie eine Versicherungslösung und nicht eine Banklösung abgeschlossen haben).
Jetzt kommt es bei der Frage nach Vertragsauflösung ganz darauf an: Was ist denn genau der Inhalt ihrer Säule 3b? Wenn da eine Erwerbsunfähigkeitsrente mit versichert ist und das Risiko Invalidität ebenfalls, und die Versicherung im Erwerbsunfähigkeits- bzw. Invaliditätsfall prämienfrei gestellt wird, dann würde ich die Sache weiter laufen lassen. Sind Sie verpflichtet, jedes Jahr einen bestimmten Betrag einzuzahlen oder erfolgen die Einlagen freiwillig?
Man muss einfach wissen, dass immer eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, invalid oder erwerbsunfähig zu werden, wobei die meisten Invaliditätsfälle auf Krankheit und nicht auf Unfall zurückzuführen sind, womit dann auch die Unfallrente der Unfallversicherung z.B. SUVA nicht zum Tragen kommt.
Sie schreiben von ihrem zukünftigen Ehemann. Ich gehe also davon aus, dass Sie heiraten und das gemeinsame Haus bewohnen werden und vielleicht auch einmal Kinder haben und damit die Berufstätigkeit zumindest zeitweise aufgeben werden. In der Gesetzgebung sind Hausfrauen in Sachen Invalidenversicherung und vor allem Unfallversicherung leider schlechter gestellt als berufstätige Personen (Details erspare ich ihnen hier), ich will damit nur ausdrücken, dass eine private Versicherung des Invaliditätsrisikos durchaus Sinn macht, vor allem, wenn dann noch allfällige Hypotheken abzuzahlen sind.
Sprechen Sie einmal mit ihrer Versicherung. Vielleicht lässt sich der Vertrag "einfrieren", so dass Sie eine Zeitlang keine Prämien zahlen ohne dabei den Vertrag gänzlich aufzulösen, was ein grosses Verlustgeschäft wäre für Sie.
Die Entscheidung liegt letztendlich bei ihnen, je nach Betrag, welcher an die Versicherung zu zahlen ist in Relation zum Einkommen und zu den übrigen Haushaltskosten kann die Entscheidung so oder anders ausfallen.
Bei mir ist übrigens genau der Fall Invalidität eingetreten und ich profitiere seit Jahren von so einer Versicherung durch Prämienbefreiung bei Invalidität und einer Erwerbsausfallrente. Früher habe ich auch gedacht, so eine Versicherung sei völlig überflüssig, heute sehe ich das etwas anders...
Gruss
Andy -
@ boe:
Diese Auskunft ist nicht richtig. Eine IV-Rente allein berechtigt nicht zur Nichtbezahlung der Billag-Gebühren. Nur wer Ergänzungsleistungen bezieht oder sich in einem Pflegeheim befindet, ist von den Billag-Gebühren befreit.
Bitte keine Halbwahrheiten posten...
Gruss
Andy