ich gebe nie meine Passwort bekannt. Ein neuer Kolege kann neben mir an meine Computer arbeiten mit mein Login, aber dann muss der Chef der Kollege ein eigene Passwort geben.
Beiträge von eulalia
Übersicht der Foren
Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren
Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.
-
-
Der Zoll macht keine Problem, wenn man nur soviel Kauf wie ist erlaubt.
http://www.ezv.admin.ch/zollin…/00350/index.html?lang=de
http://www.ezv.admin.ch/zollin…/00356/index.html?lang=de
Der Mwst wird ohne problemen zurück gestattet, man muss nur lange in die Schlange an der deutsche Zoll stehen.
Schweizer Milchprodukten sind teuerer aber auch im Geschmecken besser. -
Hallo Arielle,
ich hatte eine Ikea-Küche vor 3 Jahren einbauen und ich will so einen Schund nie wieder :
1. Planung der Küche mit Ikea-Software im 1. Geschäft:
- "Guten Tag, ich möchte ein Küche kaufen, ich habe ein Budget von 15'000 Franken"
- "Da sind die Computer"
- "Können Sie mir vielleicht damit helfen, ich kenne mich nicht so mit Computer aus ?"
- "Viel Erfolg"
Kurz, keine Hilfe der Verkäufer, die Software stürzt ständig ab und verändert selbständig die Küchenpläne (ich habe die Fenster eingesetzt, dann die Tür. Plötzlich waren die Fenster in einer andere Wand). Als ich das der Verkäufer um Hilfe frage, geht er weg und kommt nicht mehr.
2. Planung der Küche mit Ikea-Software zu Hause
bringt die gleiches Problems.
3. Irgend wie habe ich es dann doch noch geschaffen, der küche zu planen. Ich will sie bestellen in eine ander Geschäft :
- Wo wohnen Sie?
- ..
- Ah, das ist aber weit weg, da müssen wir für die Lieferung eine Extra Zuschlag berechne und Sie müssen der Chauffeur ein Essen im Restaurant bezahlen.
Dass ist eine Frechheit!!
4. Ich zurückkehre in erster Geschäft und frage andere Verkäuferin was kostet der Lieferung und der Einbau durch Ikea ?
- Das dauert ein Woche. Das kostet dann xx Fr, ddazu müssen Sie ein Hotel für 2 Personen in Einzelzimmer für ein Woche mit Vollpension für der Einbauteam buchen.
Auch ein Frechheit !
5. Ich habe dann alles in Internet gemacht und bestellt, der Küche kommt, wird schlecht gebaut in meine Wohnung ein. Zwei Türen lassen sich nicht öffnen, ein andere nicht schliessen, der Arbeitsfläche ist nicht horizontal. Viele Beschwerde, ein lange Kampf mit Ikea Kunden-un-dienst, viele Renovation in meine Küche... und 6 Monate später habe ich endlich ein Küche !!
6. nach 3 Monate geht der erste Teiler kaputt und der Küche fällt in Teilen zer.
Nach 2 Jahre muss ein neuer Küche einbaut werden, von ein Fachmann !
Das ist mein Erfahrung mit Ikea-Küche. -
Hallo krawler,
ich bin mit Dich völlig einverstanden. Hier werde ich vom Arzt zum Röntgen in eine Spezialpraxis für Röntgen geschickt, weil mein Hausarzt kein Röntgenapparat hat. -
Danke, Mu.
Ich hoffe, ich werde es schaffen und genug Geduld haben, auch wenn es mir schlecht geht. Diese IV-Früherfassungs-Brief hat mich an den Nerven belastet. -
Hallo Mu
Vielen Dank für Deine Antwort, welche mich sehr hilft.
Du bist seit 3 Monate im Krankenstand und dein Doktor ist der Meinung, es könnte ein paar Monate länger dauern.ich auch...
- Die KKTG-Versicherung, wie auch die Krankenkasse dürfen bei den Aerzten Berichte verlangen.
- Arzt/Facharzt: Ist dein Doktor "Hausarzt"? Denn solltest Du schon lange bei mindestens einem Facharzt sein. (Ob die Leiden körperlich oder/und psychisch sind.)Es ist noch der Hausarzt, ich bin aber auch bei einem Spezialist in Behandlung.
- Es gibt 2 Arten der Anmeldungen bei der IV.
Offensichtlich läuft bis jetzt nur die Früherfassung. Diese Meldung kann jeder, ob AG, Arzt, Du, etc. nach 30 Tagen Krankenstand machen. In diesem Fall ist es wichtig, dass der "Klient" noch eine Anstellung hat, denn ist die Reintegration mit Unterstützung der IV, AG, et. nur in der Firma möglich.
= Ohne Anstellung ist keine "Wiedereingliederung" bei der Früherfassung möglich. (Sorry)
Wenn die Frühintervention innert ein, zwei Monaten nicht greifen kann, denn wirst Du die Unterlagen für eine "normale Anmeldung bei der IV", meistens Seiten der Krankentaggeldversicherung schnell bekommen.(Sonst: Unfall?)
Bei dieser altenbewährten Anmeldung geht es primär um beruflichen Massnahmen.
Diese Anmeldung hast Du wohl bis jetzt noch nicht bekommen.Jetzt ist es einfacher. Das heisst, dass mein AG lange gewartet hat?
Dann muss noch die Frage geklärt werden ob es ein Berufskrankheit (das ist dann wie ein Unfall und die SUVA nimmt den Fall?) ist.
Trotzt deinen Aengsten um deine Privatsphäre solltest Du die Anmeldung mit Hilfe deines Doktor, wenn es zutreffen wird, doch ausfüllen und schicken.
Die Versicherung, die für dich zu Zeit leistet ist nicht die IV, aber die KK-Taggeldversicherung deines AG.
FG. mu
Liebe Grüsse
Eulalia -
Hallo Eulalia
Es geht bei der IV nicht um eine Früherkennung, sondern um eine FrühERFASSUNG.
Über das Prozedere der Früherfassung findest du im Internet viele Informationen. Gib in der Suchmaschine z.B die Worte "Früherfassung" und "IV" ein.
Gruss
Regentropfen
Danke Dich für die Korrektur. Jetzt finde ich endlich Informationen im Internet. -
Hallo Sunnyboy,
nein ich zweifle nicht an Barbaras Antworten, ich möchte wissen, ob jemand Erfahrung mit der IV-Früherkennung hat und weiss, wie das abläuft?
Eulalia -
Hallo Mispel,
Um welches USB-Stick Modell geht's denn konkret?
Win98SE braucht unbedingt einen USB-Stick-Treiber, sonst kann das System nicht auf den Stick zugreifen.
Im Internet wird man leider kaum noch fündig. Die einzige konkrete Lösung die ich Dir vorschlagen kann, wäre einen USB-Stick derselben Marke (und wenn möglich dasselbe Modell!) zu finden... Ansonsten gilt "probieren geht über studieren": diverse neuere USB-Sticks ausleihen und ausprobieren, vielleicht läuft ja einer mit dem alten Treiber?
Du kannst auch einen im Internet gefundenen Treiber, dafür brauchst Du aber sehr viel Glück, (zB in einem Internetkaffee oder bei einem Kollegen) auf CD brennen oder auf eine Diskette schreiben und danach auf Win98SE installieren.
Andere Idee, ein bisschen umständlich, aber sollte so klappen: mit einer Linux-Live-CD (zB Ubuntu, Knoppix, ...) den Computer starten. Normalerweise erkennen die modernen Linux-Versionen alles USB-Zeugs. Dann in Linux die Files vom USB-Stick auf die Harddisk verschieben (oder umgekehrt), den Computer neu starten (mit Win)...
Hoffe, das helfe ein bisschen weiter... Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit einen neueren Computer anzuschaffen -
Danke, Barbara.
Weiss zufällig jemand wie das mit der IV - Früherkennung konkret abläuft? -
Hallo Barbara,
Vielen Dank für die Antwort, ich bin zwar noch nicht restlos beruhigt (mir wäre ein Vertrauensarzt lieber gewesen als dass jede Sekretärin Einblick in mein medizinisches Dossier hat), aber wenn das so legal ist, dass muss ich es wohl unterschreiben.
In meinem alten Job werde ich wahrscheinlich so nicht mehr arbeiten können (ausser der AG passt einige Dinge an).
2011 habe ich meinen AHV-Mindestbeitrag schon bezahlt, d.h. ich habe keine Beitragslücken (auch wenn ich nur 9 statt 12 Monate bezahlt habe)? Weisst Du zufällig wie das mit der 2. Säule aussieht?
Lieben Gruss zurück, auch an Max.
Eulalia -
Hallo zusammen,
ich bin seit bald 3 Monaten krankgeschrieben (es könnte noch ein paar Monate dauern, meint mein Doktor). Kopien meiner Arbeitsunfähigkeits-Arztzeugnisse habe ich immer sofort meinem Chef geschickt.
Jetzt erhalte ich mehrere Schreiben der Personal-Abteilung, welche mehrere Fragen aufwerfen:
a) sie will sofort sämtliche Originale der Arztzeugnisse (ok, von mir aus...)
b) (3 Tage später...) sie will dass ich ein Kontrollblatt der Taggeldversicherung vom Arzt ausfüllen lasse (sieht ähnlich aus wie das SUVA-Unfall-Kontrollblatt), welches die Arztzeugnisse ersetze (ok, von mir aus...), ich soll jeden Monat eine Kopie an meinen Chef schicken, das reiche völlig...
offensichtlich weiss die linke Hand nicht, was die Rechte tut...
Nun meine Frage an die Fachleute hier im Forum:
- Wie legal ist ein solches Taggeldversicherungs-internes Kontrollblatt verglichen mit einem Arztzeugnis?
Weiter steht in einem Brief des AG, dass auf die Taggelder (3 Monate lang 100%, dann 85% meines Lohnes ab dem 3. Monat) keine AHV bezahlt werde. Ist das so richtig? Wenn ja, kann ich von meinen Taggeldern auch AHV freiwillig bezahlen? Und wie sieht das mit der 2. Säule aus?
Mein AG "droht" mir damit, er müsse mich bei der IV zur "Früherkennung" einschreiben. Wer kann mir erklären was das ist und wie das abläuft, welche Möglichkeiten es da gibt?
Dazu liegen im letzten Brief noch diverse Vollmachten (auf der Hälfte ist mein Name falsch geschrieben!), welche ich unterschreiben soll:
1. für die Taggeldversicherung:
"Mit meiner Unterschrift entbinde ich Spitäler, Ärzte sowie medizinisches Personal, kantonale IV-Stellen, Ausgleichskassen und andere Versicherungsgesellschaften von ihrer gesetzlichen oder vertraglichen Schweigepflicht gegenüber XX-Versicherung.
Dürfen die das? Eigentlich geht es doch eine durch meinen AG abgeschlossenen Krankentaggeldversicherung gar nichts an, woran ich leide? Kann ich da von Hand einfügen, dass nur ein Arzt an mein medizinisches Dossier kann?
2. für die Taggeldversicherung:
Ich ermächtige XX-Versicherung Einsicht in die Akten meines Leistungsfalles zu nehmen bzw. Auskünfte zur Beurteilung des Leistungsanspruches aus der Lohnausfallversicherung sowie zur Feststellung einer evtl. Überentschädigung einzuholen.
Dürfen die das? Das scheint mir sehr weit zu gehen...
3. für die Taggeldversicherung:
Ich stimme zu, dass XX-Versicherung ihre Vorleistungen bei der eidgenössischen Invalidenversicherung einfordern kann und ermächtige die zuständige Ausgleichskasse dem Verrechnungsantrag von XX-Versicherung stattzugeben.
Was bedeutet das konkret? Heisst das, dass die IV meine Taggelder der XX-Versicherung zahlt? Gebe ich damit eventuelle Rechtsansprüche gegenüber der XX-Versicherung oder der IV auf?
4. für die Personalabteilung des Arbeitgebers:
Ich befreie Ärzte, Therapeuten, Pflege-Einrichtungen, Versicherungen, Unfall-und Krankenversicherungen, Verdienstausfallversicherungen und die Schweizer Invalidenversicherung von ihrer medizinischen Schweigepflicht und ermögliche die Übertragung von Informationen an meinen Arbeitgeber für die berufliche Rehabilitation.
Auch das scheint mir zu weit zu gehen... Kann ich hier auch den Firmenarzt darüberschreiben?
Sorry für meine dummen Fragen, ich möchte nur meine Privatsphäre wahren und nicht über den Tisch gezogen werden.
Vielen Dank für Eure Hilfe.