Beiträge von Amidala

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    Melden sie sich bei http://www.hornissenschutz.ch

    Wir hatten ebenfalls ein Wespennest im Estrich wo die Wespen auch ins Haus kamen.

    Der vom Hornissenschutz kam vorbei, sicherte das Nest ab so dass die Wespen nicht mehr ins Haus konnten und nach dem Absterben der Population hat er das Nest entfernt und den Eingang dicht gemacht.

    Übrigens: absolut kostenlos da es diesem Herrn um den Schutz der Tiere geht ;)

    Diese Firmen hoffen darauf dass die Leute vor lauter Angst vor einer Betreibung diese Kosten bezahlen.

    Wenn man hartnäckig bleibt hat man relativ bald Ruhe.

    Zinsen zu belegen. Schlussendlich verzichteten sie auf die Zinsen und seither hab ich von beiden meine Ruhe.

    Man darf sich einfach nicht einschüchtern lassen.

    Ich hatte das Vergnügen mit Alphapay weil ich bei einer Firma wo ich eine Teilzahlungsvereinbarung gemacht hatte mit einer Rate zwei Tage zu spät war.

    Ich blieb hartnäckig und sie gaben schlussendlich auf. Meine Raten habe ich weiterhin an die Firma bezahlt, genau gemäss Teilzahlungsvereinbarung.

    Eigentlich müsste die Information über die Machenschaften der Inkassobüros weit verbreitet sein. Es gab auch viele Berichte darüber im TV und in Zeitungen.

    Wenn jemand sagt er arbeitet im Inkassobusiness ist das erste an was man denkt eine dieser Firmen.

    Aber in demfall machen sie beruflich genau das gleiche wie ich.

    Inkassobusiness hört sich nachtürlich besser an als Sachbearbeiter Buchhaltung.

    marcM: hat sich eigentlich in der Zwischenzeit etwas getan?

    Im Inkassowesen? Bei einem dieser ach so seriösen Inkassobüros die ungerechtfertigte Forderungen bei Schuldnern versuchen einzuholen? ;)

    ja dann sind sie natürlich über jeden Zweifel erhaben....

    Ich bin seit 8 Jahren Sachbearbeiterin die unter anderem auch zuständig dafür ist Mahnläufe zu machen und Betreibungen einzuleiten, in einer ganz normalen Firma.

    Da macht man auch so seine Erfahrungen und vorallem lernt man da einiges.

    Unter anderem auch dass wie bereits schon erwähnt die Betreibung dann anfängt wenn das Amt einen Zahlungsbefehl ausstellt und den Eintrag im Betreibungsregister macht.

    Und noch was: Es heisst nicht ohne Grund Betreibungsbegehren. Es ist ein Gesuch das an das Amt gestellt wird.

    Ein Betreibungsbegehren kann auch zurückgewiesen werden, wenn zb. der Schuldner nicht mehr in dem Ort wohnt und dann beginnt gar keine Betreibung sondern man muss den neuen Wohnort des Schuldners ausfindig machen und sein Begehren dort nochmals stellen.

    Dann rufen Sie doch mal beim Betreibungsamt an und fragen Sie nach ;)

    Ich halte es nicht wie ich es will sondern wie es nunmal ist.

    Die Einleitung macht der Gläubiger aber die Betreibung selber macht das Amt, und das Amt macht numal die Betreibung dann wenn sie das Betreibungsbegehren erhält.

    Und da ja unsere Post immer unzuverlässiger wird kann das gute mehrere Tage später sein als das Betreibungsbegehren geschrieben wird.

    Das macht auch Sinn weil sonst könnte ja jeder Gläubiger ein früheres Datum auf sein Begehren schreiben und dann einfach behaupten die Post hätte länger gehabt....

    Nein, nicht mit der Einleitung sondern wenn der Zahlungsbefehl ausgestellt wird vom Amt.

    Sie können das Betreibungsbegehren zb. am Freitag machen und an das Betreibungsamt senden, dort kommt es aber erst ein paar Tage später an und der Zahlungsbefehl wird ausgestellt. Und erst dann beginnt offiziell die Betreibung, nicht dann wenn Sie das Begehren geschrieben haben. Ein Zahlungsbefehl wird nicht rückdatiert.

    Ich hatte in meinem Beitrag zugestellt geschrieben, hätte ausgestellt heissen sollen.

    Ab diesem Datum (das übrigens auf dem Zahlungsbefehl draufsteht) gibt es auch den Eintrag im Betreibungsregister.

    Wenn der Schuldner aber zum Zeitpunkt der Zustellung bereits schon bezahlt hat, ist es sein gutes Recht Rechtsvorschlag zu erheben, auch ohne einen Grund anzugeben.

    Der Schuldner kann sicherlich versuchen den Rechtsvorschlag beseitigen zu lassen, aber ich bezweifle dass er damit durchkommen wird.

    Wann die Betreibung eingeleitet wurde spielt keine Rolle. Es zählt das Datum wann der Zahlungsbefehl zugestellt wurde.

    Sie haben vor der Zustellung bezahlt und haben richtigerweise Rechtsvorschlag erhoben.

    Der Gläubiger kann natürlich ein Rechtsöffnungsbegehren stellen. Muss dann aber beweisen dass der geschuldete Betrag wirklich geschuldet ist (eine Rg reicht nicht zum Beweis, es muss ein Rechtsöffnungstitel vorhanden sein, zb. ein unterschriebener Vertrag oder eine unterschriebene Zahlungsvereinbarung).

    Sie können beweisen dass Sie bereits vor Zustellung des Zahlungsbefehls bezahlt haben.

    Wenn Sie dies beweisen wird das Rechtsöffnungsbegehren abgewiesen und der Gläubiger bleibt auf den Kosten von ca. 200-300 sitzen.

    Wenn er sich ein wenig auskennt wird er dieses Risiko nicht eingehen.

    Durch die Betreibung haben allerdings Sie einen Eintrag im Betreibungsregister der nur vom Gläubiger beseitigt werden kann. Ich bin mir nich sicher aber ich glaube das im Betreibungsregiser auch steht wenn man Rechtsvorschlag erhoben hat.

    Sie könnten ihm jetzt vorschlagen dass Sie die Betreibungskosten übernehmen wenn er im Gegenzug den Eintrag löscht (erst nach bestätigter Löschung bezahlen).

    Wäre auf jedenfall ein fairer Zug von Ihnen.

    Es ist richtig dass man für eine Betreibung nicht vorher mahnen muss. Falsch ist allerdings dass die Zinsen erst nach Mahnung anfangen zu laufen.

    Zinsen fangen ab Verzug an zu laufen. Ist die Rg also zb. innert 10 Tagen zu bezahlen beginnt der Verzug ab dem 11. Tag,nicht ab der ersten Mahnung.

    Wenn auf der Rg nichts steht gilt auch nicht eine Zahlungsfrist von 30 Tagen sondern man gerät per sofort in Verzug.

    Die 5% ist die maximale Höhe die man als Verzugszinsen geltend machen kann. Auch wenn in den AGBs zb. 10% drinstehen würde, gesetzlich sind nicht mehr als 5% erlaubt.

    @Sozvers.vers: Woher der Gläubiger das wissen soll? Die Zahlung wird mit Sicherheit vor dem Zahlungsbefehl mit Rechtsvorschlag beim Gläubiger eintreffen. Wenn er nicht gerade strohdumm ist wird er also wissen weshalb Rechtsvorschlag erhoben wurde.

    Es ist nicht nötig einen Grund anzugeben wenn man Rechtsvorschlag erhebt.

    Ein Gläubiger ist selber schuld wenn er eine Betreibung einleitet ohne es vorher anzukündigen.

    Wir stellen jeweils eine letzte Mahnung eingeschrieben zu und setzen eine Frist. Zwei Tage nachdem diese Frist abgelaufen ist leiten wir die Betreibung ein. Aus dem Grund zwei Tage nach Frist weil es auch sein kann dass der Schuldner am letzten Tag noch einzahlt und wir nicht umsonst eine Betreibung einleiten und dann auf den Kosten sitzen bleiben.

    Zahlt der Kunde bevor der Zahlungsbefehl zugestellt wurde haben wir Pech gehabt und bleiben auf den Kosten sitzen.

    Nur wenn der Schuldner keinen Rechtsvorschlag erhebt könnte man die Betreibung weiterlaufen lassen.

    Für mich hört sich das ganze ziemlich nach versuchtem Betrug an.

    ich war selber letztes Jahr in einer Budgetberatung in Winterthur und habe dafür Pauschal CHF 50.00 bezahlt, die Dame hat sich sehr viel Zeit für mich genommen und mich sehr gut beraten. Die 50 franken schienen mir, für den ganzen Aufwand und die Zeit, mehr als nur fair.

    Budgetvorlagen kann man sich übrigens auch im Internet kostenlos runterladen.

    Wie sind sie auf diesen "Finanzberater" gekommen? Es würde mich micht wundern wenn er bereits schon andere Personen betrogen und sich Vollmachten erschliechen hätte. Dass sie nicht unterschrieben haben war eine sehr gute und kluge Entscheidung.

    Warum nicht? naja weil ich kein pingeliger, kleinkarierter Mensch bin ;) und es mir einfach zu blöd wäre für so einen Betrag zu reklamieren. Da käme ich mir ziemlich bünzlig vor.

    1min Aufwand wären schon zuviel für diesen Pipifatzbetrag.

    Wenn bei mir jemand wegen so einem Betrag reklamieren würde, naja ich würde sicherlich das Produkt umtauschen, aber ich würde mir dabei meinen Teil denken.

    Die Faust im Sack machen wegen so einer Lappalie, naja. Wenn man sonst keine anderen Probleme im Leben hat.

    Defekte Glühbirne entsorgen, neue aus dem Vorrat nehmen und fertig.

    Über sowas rege ich mich doch nicht auf. Kann schliesslich überall mal passieren dass etwas nicht funktioniert und ich reklamiere erst dann wenn es sich auch lohnt, aber sicherlich nicht für so einen Betrag.

    Ich habe früher oft bei Befragungen von Link teilgenommen, aber jeweils übers Internet. Am schluss bekam man noch einen Gutschein für Buch.ch oder für irgendwas anderes.

    Von daher ist Link Institut sicherlich zu den seriösen Meinungsumfragefirmen einzuteilen.

    Letztens kam so eine SMS auch bei mir an, sie versuchten auch anzurufen, ich hatte aber keine Lust ranzugehen.

    Sie können sich ganz eifnach von der Liste streichen lassen in dem Sie über die Webseite von Link Institut denne eine Mail schreiben.

    ich habe dies getan und sie haben sofort geantwortet und die Streichung bestätigt.

    Dies dient glaube ich dem Datenschutz. Ich finde das ganz in ordnung dsas dort nicht der ganze Absender draufs teht. Sie können bei der Abholung nach dem Absender fragen und bei Bedarf die Abholung auch abbrechen.

    Die Mietzinserhöhung ist in der Tat zu spät eingetroffen, bzw.

    darf sie erst nach einer Frist von 3 Monaten eintreten.

    Das heisst ist das Schreiben per 15.11.12 datiert, fängt die Frist am 30.11.2012 an und endet am 31.03.2013. Das heisst die Mietzinserhöhung darf nicht vor dem 01.04.2013 in Kraft treten.

    Wie gesagt müssten Sie als Mieter die Möglichkeit haben rechtzeitig zu kündigen, und dies könnten Sie erst auf den 31.03.2013.

    Was noch dazu kommt: Was für Kündigungstermine stehen in Ihrem Vertrag? Es gibt Verträge bei denen man nur 3 Termine im Jahr hat, wiederum andere können jederzeit auf 3 Monate hin kündigen, ausser nicht per Dezember.

    Da die Mietzinserhöhung auch als normaler Brief formuliert wurde und nicht auf dem offiziellen Formular, dürfte sie nichtig sein.

    Wenn der Vermieter eine Mietznserhörung will dann muss er das offizielle Formular benutzen.

    Ich würde mich mit dem örtlichen Mietschlichtungsstelle in Verbindung setzen und dort mal nachfragen was Sie in einem solchen Fall tun sollen.

    Sie haben ernsthaft ein Reklamationsschreiben verfasst für ein Produkt dass 1.10 gekostet hat? Echt jetzt?

    Ich muss ja auch aufs Geld gucken aber so etwas würde mir jetzt nicht im Traum einfallen. Da ist der Aufwand ja noch höher als der Preis.

    Dünkt mich ein bisschen sehr kleinlich.... Ich hätte vielleicht beim nächsten Einkauf die Birne mitgenommen und nach einem Umtausch gefragt, aber der Aufwand da noch extra ein Schreiben zu verfassen wäre mir ehrlich gesagt einfach zu blöd.

    ich gehöre übrigens zu denn "ennet der Grenze"- Einkäufern. Ich mache dies immer so alle 3 Wochen in Verbindung mit einem Besuch einer Freundin die an der Grenze wohnt.

    Und auch ich hatte mal defekte Ware die ich absolut unproblematisch umtauschen konnte, in Deutschland.

    Ich kaufe dort ein wo es mir passt und es interessiert mich auch herzlich wenig wenn welche meinen man müsse das Geld dort ausgeben wo man es verdient. Nein, muss ich nicht.

    Im Coop oder Migros war ich schon seit längerem nicht mehr. Wenn ich in der Schweiz einkaufe dann berücksichtige ich eher die kleinen Läden.

    Von den beiden Grossen ist mir besonders die Migros unsymphatisch. Vorallem seit ich weiss unter welchen Bedingungen die Angestellten arbeiten müssen.

    Verlangen sie überall wo sie Schuldzinsen bezahlen müssen einen Auszug per 31.12.. Zb. von Kreditkarten, Kleinkrediten, Teilzahlungsvereinbarungen und was es sonst noch so geben kann.

    Schuldzinsen lohnen sich IMMER zum abziehen.

    Das ziehen sie dann auf der Steuererklärung ab, Schulden beim Vermögen, Schuldzinsen beim Einkommen, und reichen Sie diese Belege im Original zusammen mit der Steuererklärung ein.

    übrigens: zählen sie sämtliche Zahnarztkosten sowie alles was sie auf Selbstbehalt selber bezahlen mussten und was die Krankenkasse nicht bezahlt zusammen, sammeln sie die Belege. Überteigen diese selbst bezahlten Arztkosten einen bestimmten Prozentsatz vom Nettolohn, können auch diese abgezogen werden (vom Einkommen).

    Hat man also grössere Arztkosten kann sich das auch lohnen.

    Sie verwechseln da etwas baxxter.

    Es gibt die Vermögenssteuer und die Einkommenssteuer.

    Einkünfte (Lohn, Mieteinahmen, Zinsgutschriften etc.) werden als Einkommen versteuert. Also alles was sie durchs Jahr an Einnahmen bekommen.

    Das was sie per 31.12. an Vermögen vorzuweisen haben geht über die Vermögenssteuer.

    Zum Vermögen gehört nicht nur das Geld auf dem Sparkonto, sondern zb. auch ein Auto, Motorrad etc.

    Schulden per 31.12.2013 können bei der Steuererklärung vom Vermögen abgezogen werden, nicht vom Einkommen.

    Die Schuldzinsen hingegen werden vom Einkommen abgezogen.

    Wenn sie also zb. 8000 Schulden haben können sie diese auf der Steiererklärung beim Vermögen in Abzug bringen, die Zinsen die sie für diese Schulden bezahlt haben beim Einkommen.

    Sollzinsen beim Bankkonto können übrigens auch in Abzug gebracht werden. Habenzinsen müssen sie aber auch als Einkommen deklarieren.

    Beim Vermögen gibt es einen Steuerfreien Satz, ich glaube der ist so bei 50'000 oder so.

    Nur wenn Ihr Vermögen diesen Freisatz übersteigt lohnt es sich überhaupt die offenen Rechnungen per Ende Jahr zusammenzuzählen.

    Lesen Sie in Ruhe mal die Wegleitung durch, dort ist eigentlich alles ganz einfach erklärt so dass jeder die Steuererklärung Schritt für Schritt ganz einfach ausfüllen kann (sofern man keine Liegenschaften, Aktien und dergleichen hat zumindest)

    **Normalerweise steht auf dem Zettel vom Briefträger im Briefkasten darauf welcher Absender den eingeschriebenen Brief verschickt hat. **

    In der Regel schreiben die nur die PLZ un dden Ort auf den Zettel, der Name des Absenders wird nicht draufgeschrieben.

    Wie bereits erwähnt wurde: Wenn nicht explizit in den AGBs steht das für nicht abgeholte Einschreiben eine Gebühr erhoben wird dürfen sie diese auch nicht einfordern.

    Beim Betreibungsamt würden sie abblitzen, bzw. würden sie nach erhobenem Rechtsvorschlag nicht weiterkommen.

    Manche Verwaltungen versuchen es halt einfach und bei manchen Leuten haben sie damit Erfolg. Mit der Kündigungsandrohung versuchen sie einen noch einzuschüchtern. Mit einer Kündigung würden sie allerdings auch nicht durchkommen da es missbräuchlich wäre wegen so etwas zu kündigen.

    Mieterhöhungen dürfen übrigens nur zum nächsten Kündigungstermin (Frist, 3 Monate) bekannt gegeben werden. bzw. dürfen nicht per sofort erfolgen. Der Mieter muss die Möglichkeit haben, falls er nicht einverstanden ist, zu kündigen.

    Zudem müssen diese auf dem offiziellen Formular bekannt gegeben werden, ansonsten sind sie nichtig.

    Genauso übrigens auch eine Kündigung Seiten des Vermieters. Ist eine Kündigung per normalem Brief ausgesprochen ist sie nichtig.

    Ich habe zwar absolut keine Erfahrung mit Sozialhilfe, würde aber trotzdem gerne auch noch meine Meinung sagen.

    Wenn es eine Arbeit wäre wo auch andere Personen ehrenamtlich arbeiten würden, also zb. in einem Tierheim oder vielleicht in einem Brockenhaus oder so, dann fände ich es gerechtfertigt,und man würde wahrscheinlich auch etwas sinnvolles in so einer Arbeit sehen und es vielleicht sogar auch noch gerne tun. Das Sozialamt selber hätte so auch keine unnötigen Kosten.

    Ich persönlich würde so etwas wahrscheinlich auch gerne machen um auch mal wieder beschäftigt zu werden (sollte ich in einer solchen Situation sein).

    Aber bei einer solchen Arbeit wie hier schon beschrieben wurde sieht das für mich als aussenstehende Person als reine Ausnutzung von billiger Arbeitskraft aus.

    Derjenige für den die Arbeit gemacht wird spart viel Geld und der Arbeitende wird ausgenutzt und bekommt dafür praktisch nichts. Opfert seine Zeit in der er sich darum kümmern könnte aus der Sozialhilfe wieder herauskommen zu können.

    Meiner Meinung nach hat das auch nichts mit Faulheit zu tun wenn man dies nicht gerecht findet, sondern es ist auch eine Art erniedrigung für denjenigen der an einem solchen Programm teilnehmen muss.

    Ich finde wenn schon so ein Programm stattfindet sollte man auch was anbieten das Sinn macht.

    Wie eben zb. ehrenamtliche Arbeit für eine Institution die armen Leuten hilft, oder Tieren. Es gibt sicherlich genügend Institutionen die froh um freiwillige Helfer wären und

    es gibt sicherlich auch Leute die eher so eine Beschäftigung machen würden als sich zwingen

    lassen eine billige Arbeitskraft zu spielen.

    Man sollte dann evtl. auch selber wählen dürfen was man machen möchte, damit man

    auch ein klein wenig Freude daran haben kann wenn man bei einem solchen Programm mitmacht.

    Was ich besonders unfair finde ist jemanden als Schmarotzer zu betiteln der mit so einem Beschäftigungsprogramm

    nicht einverstanden ist.

    Wie gesagt, ich finde es uach nicht in Ordnung dass man Sozialhilfebezüger als billige Arbeitskraft ausnutzt und dafür

    dann lächerliche CHF 150.00 vergütet, während dem derjenige für den die Arbeit getan wird sich ins Fäustchen lacht

    weil er ja billige Arbeitskräfte bekommen hat und womöglich dafür auch noch Geld vom Amt bekommt.

    Ganz ehrlich, ich hoffe ja ich komme nie in diese Situation, aber man weiss ja nie, aber ich würde mich genauso

    weigern für 150.00/Monat einer solchen Arbeit nachzugehen.

    Das hat in meinen Augen rein gar nichts mit Beschäftigung zu tun sondern ist reine Ausnutzung.

    Es ist nicht überall so dass man Einstelltage hat. Ich zb. hatte beidesmal nicht einen einzigen Einstelltag.

    Das erste mal wurde mir gekündigt unter fadenscheinigen Umständen und das zweite mal hatte ich eine unzumutbare Arbeitsstelle angenommen (hatte die erst beste Stelle genommen die ich in Aussicht hatte weil ich so schnell wie möglich nicht mehr arbeitslos sein wollte).

    Wenn ich Dich wäre würde ich mich anmelden, so oder so. Falls es klappt mit dem anderen Arbeitgeber umso besser, dann kannst Dich wieder abmelden. Falls es aber nicht klappt und Du Dich erst dann anmeldest bekommst Du nichts rückwirkend.

    Bei der Arbeitssuche gilt immer: Sich erst dann wirklich sicher fühlen wenn man einen Arbeitsvertrag in der Hand hat.

    Wieso willst Du Dich nicht beim RAV anmelden? Für Arbeitslosigkeit braucht man sich nicht zu schämen, sicher ist es unangenehm aber wir zahlen ja schliesslich auch in die Arbeitslosenversicherung ein, damit wir für den Ernstfall dann auch abgesichert sind. Solange man das nicht ausnützt, also Arbeitslosengeld bezieht weil man zu faul zum arbeiten ist, gibt es daran sicherlich nichts verwerfliches dran.

    Ich sage ja nicht dass ich das gutheisse. Finde es auch absolut unfair.

    Postfinance will einfach Geld verdienen und setzt deshalb auf die Grossen.

    Wobei "Kleinvieh macht auch Mist". An vielen Kleinkunden verdienen sie ebenso wie an Grosskunden. Aber in der heutigen Zeit sehen sie einfach nur die Grosskunden und die Kleinen haben das nachsehen.

    Und wenn jetzt die Kleinen (wie ich auch übrigens) dann von der Postfinance weggehen werden sie es dann schon auch merken dass sie sich damit ins eigene Fleisch schneiden.

    Ich hoffe sehr das sehr viele Ihre Bank wechseln werden und Postfiance einen Gewinneinbruch haben wird.

    Ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher ob die 7500 dauerhaft drauf sein müssen oder ob es reicht wenn diese Ende des Monats vorhanden sind.

    Ich glaube mich zu erinnern dass ich einmal bei der Auszahlung vom Lohn plus 13. der bis Anfangs vom nächsten Monat noch drauf war diese Spesen nicht belastet bekam.

    Aber da müsste ich nochmals genau nachschauen. Das mit dem nicht ausdrucken war nur die Antwort zu den Beiträgen betreffend das Tinte und Drucker auch koste. Das hat doch nichts damit zu tun dass jeder selber schuld sei, dieser Meinung bin ich absolut nicht. Ich werde ja selber von der Postfinance weggehen weil ich es einfach nur eine Frechheit finde die Gebühren so zu erhöhen. Sie sind jetzt schon viel zu hoch.