Als erstes ***DANKE*** so nett von Ihnen das Sie mir so helfen ♥- lichen dank
Ich bin auch der Meinung, dass die Entschädigung für den Beistand nicht aus Ihrem Vermögen bezahlt werden sollte, wenn das Vermögen nur deshalb über 25'000 Franken ist, weil die Hilfslosenentschädigung jahrelang nicht an Sie ausbezahlt wurde oder jahrelang nicht an Personen ausbezahlt wurde, welche Sie pflegen. Meiner Meinung nach liegt hier ein begründeter Fall im Sinne von § 6 Absatz 2 ESBV vor, in dem die Gemeinde die Entschädigung bezahlten muss, obwohl Ihr Vermögen über 25'000 Franken liegt.
Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass es nicht nur auf das Vermögen ankommt, sondern auf das Vermögen abzüglich der Schulden ankommt, da bei der Vermögenssteuer das Vermögen abzüglich der Schulden besteuert wird und das steuerbare Vermögen somit das Reinvermögen ist. Wenn Sie also Schulden haben und diese Schulden durch noch nicht bezahlte Rechnungen oder durch eine schriftliche Bestätigung (zum Beispiel einen Darlehensvertrag) nachweisen können, dann müssten die Schulden vom Vermögen abgezogen werden und dann geschaut werden ob das Ergebnis unter 25'000 Franken liegt.
Ich empfehle Ihnen, dass Sie oder eine Person, welcher Sie vertrauen bei der für Sie zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde anruft und verlangt mit dem Vorgesetzten Ihres Beistands zu sprechen und dem Vorgesetzten das sagt, was ich hier geschrieben haben. Zudem sollten Sie oder eine Person, welcher Sie vertrauen der für Sie zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde einen Brief schreiben und darin das schreiben, was ich hier geschrieben habe. Diesem Brief können Sie noch nicht bezahlte Rechnungen oder schriftliche Bestätigung über das Bestehen von Schulden beilegen.
Untenstehend schreibe ich Ihnen was dazu im Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR) und in der Verordnung über Entschädigung und Spesenersatz bei Beistandschaften (ESBV steht. Zudem gebe ich Ihnen unten Links auf dieses Gesetz und diese Verordnung an.
Meine Antwort:
Betreffend den 4‘000 Fr die für Ihre Dienstleistung für ihre Arbeit verrechnet wird habe ich nun ein Problem. Den die Beiständin wollte vor kurzen eine Unterschrift von mir das dies verrechnet wird, ich wusste nicht ob Sie das mir verrechnen darf von diesem HE Geld. Doch sie sagte mir, das sei Vermögen was ich besitze das sei normal das ich das nun bezahlen muss.
§ 22 Absatz 1 EG KESR: Soweit Entschädigung und Spesenersatz nicht aus dem Vermögen der betroffenen Person bezahlt werden können, trägt die Kosten jene Gemeinde, in der die betroffene Person zivilrechtlichen Wohnsitz hat.
§ 22 Absatz 2 EG KESR: Kommt die betroffene Person nachträglich in günstige wirtschaftliche Verhältnisse, kann die Gemeinde sie zur Nachzahlung der Kosten verpflichten.
§ 6 Absatz 1 ESBV: Die KESB auferlegt Entschädigung und Spesenersatz der Gemeinde gemäss § 22 Abs. 1 EG KESR, wenn das steuerbare Vermögen folgende Werte unterschreitet:
a. Fr. 25000 bei alleinstehenden Personen,
b. Fr. 40000 bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerinnen und Partnern.
§ 6 Absatz 2 ESBV: In begründeten Fällen kann sie davon abweichen.
§ 6 Absatz 3 ESBV Die betroffene Person hat ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzulegen und sich zu ihren Beweismitteln zu äussern.
Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR)
http://www2.zhlex.zh.ch/appl/zhlex_r.nsf/0/81780AE5373DC4BEC...
Verordnung über Entschädigung und Spesenersatz bei Beistandschaften (ESBV)
http://www2.zhlex.zh.ch/appl/zhlex_r.nsf/0/8CFD1B19FF936FDDC...
Verstehe ich Sie richtig, dass es zwei Bankkonten gibt, eines bei dem nur der Beistand Zahlungen machen kann und ein zweites, bei dem Sie Zahlungen machen können und Geld abheben können?
Verstehe ich Sie richtig, dass der Beistand monatlich von dem vom Beistand verwalteten Bankkonto nur eine Überweisung von 1'100 Franken monatlich auf Ihr Bankkonto macht?
Meine Antwort:
Ja Sie haben mich korrekt verstanden, ich besitze ein 2 Konto auf dem ich diese 1‘100 Fr zum Leben bekomme. Und auf das andere Konto habe ich keine macht, ich kann nichts ab heben und ich kann auch keine Auszüge bekommen. Jegliche Zahlungen, wie IV und Pension gehen auf das 1. Konto welches der Beistand eröffnet hat. Auch z.B die Rückerstattungen von der Verwaltung für die Heizkosten Abrechnung, ging auf dieses Konto und nicht an mich.
Verstehe ich Sie richtig, dass der Beistand den Mietzins und die Akontozahlungen für die Nebenkosten, die Steuern, die Krankenkassenprämien, die Hausrats- und Haftpflichtversicherungsprämien, die Billag-Rechnungen, die Energierechnungen, die Nichterwerbstätigenbeiträge und Rechnungen für Unverhofftes direkt von dem Bankkonto bezahlt, das der Beistand verwaltet?
Meine Antwort:
Auch das haben Sie korrekt verstanden das wird direkt von diesem Geld von Konto 1. Welches der Beistand eröffnete, ab gezogen und beglichen.
Oder werden diese Beträge vom Bankkonto, das der Beistand verwaltet auf Ihr zweites Bankkonto überwiesen und Sie bezahlen dann direkt von Ihrem Bankkonto diese Rechnungen?
Meine Antwort: Nein, das wird alles von Konto Nr. 1 ab gezogen und einbezahlt, von dem Beistand.
Verstehe ich Sie richtig, dass die Hausverwaltung einmal jährlich bei der Nebenkostenabrechnung die Gutschrift direkt auf Ihr Bankkonto überweist? Oder wird die Gutschrift auf das Bankkonto überwiesen, das vom Beistand verwaltet wird?
Meine Antwort: Diese Gutschrift wurde auch auf das Konto vom Beistand überwiesen, erst gerade kürzlich bat ich die Verwaltung das Geld auf mein Konto zu überweisen doch die Beiständin liess das nicht zu. Die Verwaltung kontaktierte mich und sagte mir, das der Beistand das auf das Konto möchte mit welchem auf die Miete etc. beglichen werden. Und das schlimme war noch, das die Beiständin es so aus sehen lies als ob ich Sozialhilfe Empfängerin sei. Erst als ich der Verwaltung erklärte das ich IV – Rentnerin bin und das dies das Sozialamt / Beistand nur für mich erledigt, wurde ihr bewusst das ich kein Sozialhilfe Empfänger bin.
Wie hoch ist der monatliche Betrag der Hilflosenentschädigung? Sie können dies auf dem Schreiben der SVA Zürich sehen, in dem diese Ihnen mitgeteilt hat, dass Sie eine Hilflosenentschädigung erhalten.
Meine Antwort: Das ist 470 Fr / Monatlich also eine leichte HE
Wie hoch ist der monatliche Betrag der IV-Rente? Sie können dies auf dem Schreiben der SVA Zürich sehen, in dem diese Ihnen mitgeteilt hat, dass Sie eine Invalidenrente erhalten oder auf den jährlichen Schreiben der SVA Zürich sehen, in denen Ihnen diese für die Steuererklärung sagt, wie viel Invalidenrenten der IV Sie im vergangenen Jahr erhalten haben. In diesem Fall müssen Sie den jährlichen Betrag durch Zwölf dividieren.
Meine Antwort: Ich bekomme 2032 Fr / Monatlich von der IV aber wie bereits erwähnt kommen noch die HE von 470 Fr dazu
Welche Person oder Organisation hilft Ihnen bei den Tätigkeiten, bei denen Sie Hilfe brauchen? Wird diese Person oder Organisation direkt von Ihnen bezahlt oder bezahlt der Beistand diese Person oder Organisation von dem Bankkonto, das der Beistand verwaltet?
Meine Antwort: Ich habe eine Psychiatrische Spitex die direkt von der Krankenkasse beglichen wird. Und jegliche 10% Selbstbehalte werden von meinem Geld welches auf dem Konto 1 des Beistandes ist, bezahlt.
Wohnen Sie in einer normalen Wohnung oder in einem Pflegeheim?
Meine Antwort: Ich wohne in einer normalen Wohnung 2 Zimmer Wohnung
In welcher Gemeinde wohnen Sie? Das ist wichtig, weil die Höhe der Krankenversicherungsprämie von der Wohnsitzgemeinde abhängt. Darüber hinaus haben manche Gemeinden im Kanton Zürich entschieden, dass die SVA Zürich für die Anmeldung für die Ergänzungsleistungen zuständig ist.
Meine Antwort: Ich wohne in Zwillikon
Die Antworten auf diese Fragen helfen mir auszurechnen, ob Sie zusätzlich zur IV-Rente einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur IV-Rente haben. Wenn Sie einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur IV haben, dann müsste Ihr Beistand oder eine Person, welche berechtigt ist Sie zu vertreten, bei Ihrer Wohnsitzgemeinde einen Antrag auf Ergänzungsleistungen einreichen. Darüber hinaus haben Sie wahrscheinlich zusätzlich einen Anspruch auf eine kantonale Beihilfe, wenn Sie einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur IV haben.
Meine Antwort:
Das ist ja so nett von Ihnen. Ich würde Ihnen gerne etwas geben, für Ihre liebevolle Hilfe… Sie arbeiten in der Sozialhilfe oder ??? Kann man Sie auch Privat für Hilfe Kontaktieren...
Sie haben gesagt, dass eine Vertretungsbeistandschaft gemäss Artikel 394 ZGB besteht. Steht in dem Schreiben, in dem die Vertretungsbeistandschaft errichtet wurde drinnen, ob der Beistand nur Teile Ihres Einkommens oder Ihre gesamtes Einkommen verwaltet? Steht dort drinnen, ob der Beistand nur Teile Ihres Vermögens oder das gesamte Vermögen verwaltet?
Meine Antwort: Ich glaube über das Ganze, jedoch habe ich immer noch die Möglichkeit mit zu entscheiden.
Die Frage kann ich erst beantworten, wenn klar ist welche Teile des Einkommens von der Vertretungsbeistandschaft umfasst werden.
Verfasst am: 31.07.2015 – 11:07
Ich habe noch zwei Fragen, welche wichtig sind, um abzuklären, ob Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur IV haben.
Steht auf dem Schreiben der SVA Zürich, dass Sie eine "ganze" Rente erhalten? Oder erhalten sie nur eine "halbe" oder eine "Viertelsrente"? Steht dort Ihr Invaliditätsgrad in Prozent darauf? Wenn Sie einen Invaliditätsgrad von mindestens 70 Prozent haben, erhalten Sie eine "ganze" IV-Rente.
Meine Antwort: Ich bekomme eine ganze Rente
Haben Sie in der Vergangenheit je grössere Beträge von Vermögen verschenkt oder bei einer Erbschaft auf Ihr Erbe oder einen Teil Ihres Erbes verzichtet? Wenn ja wie hoch war der Betrag ungefähr und in welchem Jahr war das?
Meine Antwort: Zu Ihrer Frage: Nein. Anbei möchte ich noch erwähnen dass ich keine Schulden mehr habe. Vor einigen Jahren bekam ich Monatlich sogar nur 700 Fr um zu Leben und mit dem Rest wurden Schulden ab bezahlt. Deshalb bin ich seit einigen Jahren schuldenfrei. Liebe und dankende Grüsse