Beiträge von passant

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    Aha, Tagesnummer ist das Stichwort. Danke euch. Wusste nicht, dass es das gibt. Es wird mein erstes eigenes Auto. Bis jetzt hatte ich nur gelegentlich eins geliehen oder gemietet. Aber inzwischen muss ich regelmässig fahren, so dass sich ein eigenes Auto rentiert.

    Hallo zusammen

    Wenn ich ein Occasionsauto kaufe, z.B. in einem anderen Kanton, wie kann ich es am einfachsten zu mir nach Hause bringen? Zum Fahren muss man ja Nummernschilder haben, und soweit ich weiss, bekommt man die beim Strassenverkehrsamt im Heimatkanton, wo man mindestens den Fahrzeugausweis und einen Versicherungsnachweis vorlegen muss. Die Frage ist, wie macht man das konkret?

    Ich stelle es mir so vor:
    1. Zum Verkäufer fahren, das Auto kaufen und den Fahrzeugausweis bekommen
    2. Einen Versicherer suchen und die Versicherung abschliessen
    3. Mit Fahrzeugausweis und Versicherungsnachweis im Heimatkanton die Schilder holen
    4. Wieder zum Verkäufer reisen, die Schilder montieren und losfahren.

    Das scheint mir aber ziemlich umständlich, zumal ich das Auto gar nicht wirklich einlösen will, sondern erst nach ca. 4 Monaten, wenn ich mein derzeit von privat gemietetes Auto wieder abgebe.

    Gibt es eine einfachere Möglichkeit das Auto einfach nur zu überführen, vielleicht mit speziellen Schildern nur zur Überführung und einer entsprechenden Versicherung, so dass man es nicht komplett einlösen muss mit allem drum und dran?

    Hallo



    Im Endeffekt macht es die Menge aus. Insbesondere von den Kurierfahrer. Insbesondere, da ja ein offizieller Wendeplatz ein paar hundert Meter entfernt zur Verfügung steht.



    Ein paar hundert Meter ist sind gerade für Kurierfahrer zu viel. Da zählt jede Sekunde und die vielen kleinen Umwege summieren sich im Laufe des Arbeitstags zu beträchtlichem Zeitverlust. Wenn der Vorplatz so gross ist, dass er auch Lieferwagen zum Wenden einlädt, dann ist er wohl einfach zu gross. Da hilft wohl nur ein Zaun mit vielleicht zweiflügeligem Tor, das sich per Fernbedienung öffnen und schliessen lässt... oder wenigestens so viel Zaun rechts und links, dass der Vorplatz des Nachbarn grösser wirkt ;)

    Gruss,

    passant

    Hallo

    Die erste Frage war:



    Wenn ich von Deutschland in die Schweiz ziehe und einen deutschen EU-Führerschein (B Klasse) habe, muss ich den umschreiben lassen auch wenn ich 100% nicht Auto fahren werde?



    Antwort: Nein. In der Schweiz braucht man nur dann einen Fahrausweis, wenn man einenen Wohnsitz in der Schweiz hat und in der Schweiz ein fahrausweispflichtiges Fahrzeug führt. Wer nicht fährt, braucht auch keinen Fahrausweis. Falls man doch einen hat, z.B. aus einem anderen Land, so verfällt der für die Schweiz 12 Monate nach der Niederlassung in der Schweiz, d.h. man darf danach nicht mehr mit dem ausländischen Fahrausweis in der Schweiz fahren.

    Die zweite Frage:



    Und selbst wenn ich wegen etwas von der deutschen Polizei auf einer deutschen Autobahn kontrolliert werde, muss ich trotzdem einen schweizerischen Führerschein haben? Spielt der Wohnsitz eine Rolle oder gilt nur der Führerschein?



    Antwort: Vor allem Wohnsitz und Fahrzeug müssen zusammenpassen: Mit Wohnsitz in der Schweiz muss auch das Auto in der Schweiz zugelassen sein, egal wo man damit fährt. Mit Wohnsitz in Deutschland muss auch das Auto in Deutschland zugelassen sein, egal wo man damit fährt.

    Der Fahrausweis ist dann zweitrangig. Natürlich muss man eine Fahrerlaubnis für das Land haben, in dem man fährt. Wenn man z.B. mit (umgeschriebenem) schweizer Fahrausweis ein deutsches Fahrzeug in Deutschland führt, dann sollte es keine großen Probleme geben, weil Deutschland den Fahrerlaubnis ja ursprünglich ausgestellt hat, was die dt. Polizei leicht feststellen kann. Umgekehrt darf man nach der Einwanderung in die Schweiz auch 12 Monate lang mit deutschem Führerschein ein schweizer Fahrzeug in der Schweiz fahren. Erst danach wird er dort ungültig.

    Gruss, passant

    Tschuggelung, wenn ich mich einmische, aber ich muss, denn ich lese:

    "Die Treue. Sie setzt Vertrauen voraus. Und dieses Vertrauen ist zerbrochen – in unzähligen von Lügen, zersplittert in unzählige von Stücken. Die Scherben – sie liegen da; spitzige, stumpfe, kleinere, grössere. Und wenn ICH sie nicht aufhebe, bleiben sie liegen. "

    Du kannst dich so gut audrücken, allles so toll formulieren, was willst du da mit Treue? Welche Art Treue überhaupt? Körperliche oder so? Wenn ja, warum denn das? Wenn man/frau doch so sind wie sie sie sind, wo ist das Problem?

    Er wird dich nicht verlassen, oder? Wenn du ihn, dann ist das natürlich was anderes, wofür auch das Gesetz volles Verständnis hat, bis die Männer aufstehen... und alles von vorne beginnt...

    Hallo,

    Würde gerne etwas in den USA kaufen (Elektronikartikel über eBay), aber ich weiss nicht so recht, was das an Zusatzkosten für mich bedeutet.

    Was ich bis jetzt herausgefunden habe, kostet es hier noch 7.6% Mehrwertsteuer plus Zollgebühren, die sich nach Gewicht berechnen ("weniger als 1 Fr. pro Kilo"). Ausserdem noch bis zu 10 bis 40 Fr. für den Transport in der Schweiz (Post oder wer immer).

    Ist das dann auch wirklich alles? Wer hat sowas schon mal gemacht und kennt sich aus? Möchte halt keine böse Überraschung erleben.

    Habe nämlich einmal eine Software in D bestellt und letztlich kostete das eine Unsumme (+ ca. 1/3 des eigentlichen Warenwerts von ca. 100 Fr.), weil da noch jede Menge Zusatzgebühren entstanden sind (Zoll usw.). Weiss aber nicht mehr, wie die sich im einzelnen zusammensetzten.

    Danke im voraus.

    Du hast definitiv ein finanzielles Problem:

    Dass deine Frau noch 30% arbeitet, ist schön, aber dazu ist sie nicht verpflichtet mit zwei Kindern "(9 und 6)". Ihr Anwalt wird sie sicher drauflupfen. Diese Typen reden den Frauen immer ein, das maximale rauszuholen, um möglichst viel Streit zwischen euch zu provozieren, selbst wenn ihr euch vorher einig wart. Denn zerstrittete Parteien sind immer ein sicheres Geschäft für Anwälte, besonders bei Trennung/Scheidung, wo Männer extrem benachteiligt sind.

    Auf deutsch: Wenn sie ihren Job aufgibt oder verliert, was ihr vom Anwalt sicher schmackhaft gemacht wird, musst du voll für sie und die Kinder aufkommen, und da du recht gut verdienst, wird man dir auch viel wegnehmen. Selbst wenn sie weiterhin die 30% arbeitet, wirkt sich das nur auf die Alimente aus, die du an *sie* zahlen musst, nicht auf die Alimente an die Kinder.

    Errechnet wird das so: Was jeder von euch an obligatorischen Lebenshaltungskosten hat, wird getrennt aufsummiert: Mietzins, Krankenkasse, Steuern, AHV/BVG etc. plus der Selbstbehalt (irgendwas knapp über Fr. 1000).

    Das wird dann jeweils vom Einkommen abgezogen und was jeweils übrig bleibt, gegeneiander aufgerechnet.

    Deine Frau hat dann unter dem Strich ein dickes Minus, wegen nur 30% Job und höheren Lebenhaltungskosten, während du ein dickes Plus hast, von dem du dann so viel an sie abgeben musst, dass jeder etwa gleich viel hat. Für die Kinder musst du dann noch extra bezahlen, weil sie die Kinder ja betreut und man nicht von ihr verlangt, auch finanziell noch etwas beizutragen für die Kinder. Das wird dich also zusätzlich zu den Frauenalimenten noch so viel kosten, dass dir höchstens noch 1000 Fr. über dem errechneten Einkommen minus Lebenhaltungskosten bleiben. Die ca. 1000 Fr. lassen sie dir als Anreiz, damit du weiter brav arbeitest und dich nicht gleich erhängst.

    Sorry, wenn das etwas hart tönt, aber das ist die Realität.

    Am besten ist es also, wenn man dich zum Zeitpunkt der Trennung nicht mit einem vollen Einkommen "erwischt", denn sonst wird dir der Kuchen zukünftig wie oben beschrieben zerfleddert, und du bist versklavt...