Beiträge von Wetziker

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    Was darf ein Betreibungsbeamter und was nicht?


    Ich bin nicht in dieser Situation. Es sind Hypothetische Fragen


    Beispiele:


    1)


    Ich hab eine Betreibung über 700.- Franken. Darf der Betreibungsbeamte mir meinen BMW / Merzedes (was auch immer) im Wert von 6000.- beschlagnamen? Darf er dieses Fahrzeug für 700.- versteigern um die Schuld zu tilgen? Oder muss er das Fahrzeug zwingend nach einer geltenden Richtlinie für einen bestuimmten Betrag verkaufen? z.B. Wert des Fahrzeuges laut Auto Index etc....


    2)


    Ich habe eine Betreibung von 1000.- Franken, verdiene nebenbei ein zubrot mit Semiprofessioneller Photographischer Tätigkeit. Manchmal sind es 100.- im Monat, manchmal sind es 500.- Franken.


    Meine Fotoausrüstung hat einen Wert von sagen wir 3000.- Franken. Sagen wir ich bin Sozialhilfe Empfänger oder IV Rentner und gebe diese Einnahmenbeim Amt an, ich leiste also einen Beitrag um meine Sozialhilfe oder EL etwas zu entlasten.


    Würde diese Ausrüstung dann als Werkzeug angesehen? Kann man mir das Wegnehmen wenn ich nachweisen kann dass ich zwar unregelmässig aber definitiv Geld damit verdiene?


    Ein Kollege von mir behauptet es komme auf die Laune des BA an. Wenn dieser mich aus irgendwelchen Gründen nicht mag, oder es im Vorfeld zu Streitereien kommt könne er mich so richtig eine Reinbrennen.


    (klar hab ich das recht mein eigentum zu schützen, auch wenn ich schulden habe)


    Ich glaube nämlich dass ein Schuldner oft mehr Rechte hat als er glaubt. Ein Schuldner kann möglicherweise aus Unwissenheit mehr verlieren als nötig wäre.

    Guten Tag Sozialversicherungsberater,


    Ob mein Freund Besitzrecht beweisen kann, weis sich nicht. Er ist Garagist. Ich gehe davon aus dass alles rechtens ist. Ich habe selbstverständlich Quittungen für jede geleistete Bezahlung und auch eine von Hand verfasste Vereinbahrung dass das Fahrzeug sofort an Ihn zurück geht falls ich nicht bezahle. Dies war aber nie ein Problem.


    Die zweite Argumentation würde sitzen. Ich habe ein Schreiben der SVA Aargau (Zusprache der Invalidenrente) Darin steht beim Abklärungsergebnis unter anderem: "Häufiges Treppen- und Leitersteigen, hohe Temparaturschwankungen und regelmässige Gewichte von mehr als 3 - 5 KG sind zu vermeiden"


    Ich muss dazu sagen, ich leide unter einer Dilatativer Kardiomiopathie, eine schwere Herzinsuffizienz, hervorgerufen durch Chemotherapien und Bestrahlungen in den Jahren 2001 und 2005 (2x Krebs erfolgreich besiegt)


    Es ist tatsächlich oft so, dass ich sehr schnell bei leichter bis mittleren Anstrengung sofort probleme mit meinem Herzen bekomme. Ich wohne im 2 Stock und es ist mir nicht möglich Einkäufe hoch zu tragen. Eine Medizinische Beweislage muss ich nicht erbringen. Es ist erwiesen dass eine DCM unheilbar ist und 80 bis 95% der Patienten durchnittlich nach etwa 10 Jahren sterben. Kann man Googeln.


    Ich muss ja nicht erwähnen dass ich mit 50j. lieber Arbeiten würde. Ehrlich gesagt würde ich so ziemlich alles tun um wieder Arbeiten zu können. Es nervt mich gewaltig.


    Vielleicht sollte ich Ihr dieses Bundesgerichtsurteil mal vorlegen und auch meine IV Zusprache in welcher sie lesen kann dass ich mehr als 5 KG Gewicht meiden soll. Das problem ist, sie tut blöd weil das Fahrzeug ein BMW Z3 ist. Allerdings ein 18 jähriges Fahrzeug mit entsprechend viel Kilometer. Sie behauptet ich Provoziere es. Ein 18 jährigen Fiat würde sie mir lassen. Das Problem ist, dass ich mit meinen Betreibungen nirgends eine Chance habe ein Auto auf Raten zu bekommen. das sieht sie nicht ein. Sie meint man bekomme auch für 1000.- Franken einen Fiat. Ja vielleicht, aber dann hab ich jeden Monat ein Theater und 2 bis 300 Franken Reparaturkosten. Als ich Ihr dies sagte eminte Sie nur, das sei nicht ihr Problem.


    Das andere Problem wäre, ich müsste mindestens 3 Monate sparen um mir ein 1000.- Franken Fahrzeug kaufen zu können. In diesen 3 Monaten müsste ich den Bus nehmen und dann jeweils mit Einkaufstaschen 80, resp. 130 Meter von der -oder bis zur Bushaltestelle laufen.


    Aber das interessiert sie alles nicht. (Ihre Aussage) so etwas macht mich wütend.


    Lieben Dank für die Tips

    Ich lebe in einem kleinen Dorf ohne Einkaufsladen und muss jeweils in den nächsten Ort fahren um Einzukaufen. Ich bin Herzkrank und sollte nicht über 5KG Gewicht heben. Ich beziehe deshalb eine halbe IV Rente und lebe entsprechend auf dem letzten Brotkrumel. Nun will mir die Betreibungsbeamtin mein 18 jähriges Auto wegnehmen. Sie weiss dass ich kein Geld habe um mir ein neues Auto zu kaufen und mit meinen Betreibungen bekomme ich auch kein Auto auf abzahlung. Kommt dazu dass das Fahrzeug eigentlich nicht mal mir gehört sondern einem Freund welcher es mir gegen kleines Entgeld Leihweise zur Verfügung stellt. Das Problem ist dass es auf mich eingelöst ist, das war die Bedingung. Ich habe Ihr das gesagt aber sie meinte nur, wenn es auf mich eingelöst sei gehe man davon aus dass es mir gehört. Mein Kumpel hat aber schon gedroht dass er mich anzeigen müsste wegen Sachentzug was ich natürlich verstehe. Wenn ich dann mit dem Bus einkaufen gehen müsste, hätte ich in beide Richtungen etwa 100m Gehweg welchen ich mit schweren Migros Taschen bewältigen müsste. Hat jemand eine Idee wie ich damit umgehen soll? Vielen Dank.

    Herrjee NEIN um Gottes Willen, nie würde ich jetzt im Nachhinein noch einziehen wollen. Die würden garantiert ihre fiesen Spielchen treiben und mir das Leben schwer machen.

    das mit dem Aufnehmen eines Gespräches hat sich das gesetz ein bisschen geändert: (wusste ich auch nicht bis vor 2 wochen)

    https://www.edoeb.admin.ch/dat…/00871/index.html?lang=de

    In meinem Fall wäre es dringlich weil ich den Mietvertrag dringend gebraucht hätte um diesen schnellstmöglich der IV zu senden so dass dieser rechtzeitig bearbeitet werden kann, weil der Umzugstermin wäre der 1 Januar gewesen. Ich würd auf jedenfall diese Argumentation versuchend Geltend zu machen.

    Und dieser Satz ermutigt mich ebenfalls: "Bezüglich der nun straflos ohne vorgängige Information möglichen Aufnahmen gilt eine strikte Zweckbindung. Sie dürfen ausschliesslich zur Beweissicherung verwendet werden. "

    Natürlich müsste mann sich genauer mit dieser Gesetzeslage auseinandersetzen und genauer Prüfen was erlaubt ist und was nicht.

    Selbstverständlich wahre ich die Privats Spähre der Vermieterin und würde die Aufnahmen niemandem geben und nur zum Beweismittelzweck vor Gericht vorführen.

    Wir werden sehen. Die sache ist noch nicht ausgestanden. Ich werde versuchen auf 1 Monatsmiete Schadenersatz zu klagen und 100.- Franken Umtriebe. Ich denke das wäre mehr als Fair.

    Ich konnte mich Unterdessen mit meinem jetzigen Vermieter einigen. Hab ihm erzählt was passiert ist und mein Kündigungsschreiben wird als Gegenstandslos erklärt.

    Danke

    Ich stehe vor einem Problem,

    Ich habe vor 2 Wochen mündlich eine neue Mietwohnung zugesagt bekommen nachdem ich 2x zum Vermieter gefahren bin (Dagmersellen) und 1x zur Wohnung um diese zu Besichtigen (Waltenschwil). Mir wurde Versprochen dass ich den Mietvertrag letzt Woche bekomme und dies geschah nicht. Bei einem Anruf gab man mir an dass man zuwenig Verträge habe und man erst einen neuen Vertrag besorgen müsse. Man hat mich auf diese Woche Montag vertröstet. Am Montag hies es dann er komme diese Woche und man hat mir Versichert dass ich die Wohnung bekomme.

    Ich hab bis heute (Freitag) Geduldig gewartet und dann angerufen. Jetzt kam man plötzlich mit sehr komischen Ausflüchten man hätte sich anders Entschieden weil ich erwähnt hätte dass ich meinen Eigenen Internet und TV Anschluss wolle und nicht das im Haus zur Verfügung stehende Wifi, und zudem wurde mir gesagt die Tochter des Vermieters hätte mein WhatsApp Profil gesehen und das sei komisch (Ein Foto von mir mit meiner Partnerin zusammen, völlig harmlos zu zweit ins Bild sehend)

    Ich bin Wütend und Enttäuscht und fühle mich Verarscht. ich hab in weiser Voraussicht die Telefon Gespräche heimlich aufgenommen in welchen mir die Zusage gemacht wurde und die Ausrede mit der Vertrags Verzögerung und jetzt auch die Absage mit den komischen Ausreden.

    Das Problem ist dass ich aufgrund der mündlichen Zusage bereits meinem Vermieter gekündet hab und ich steh nun wohl mitten im Winter auf der Strasse.

    Ich bin IV Rentner, Herkrank und Diabetiker.

    Kann ich Rechtlich irgendwie gegen die Vermieter in Spe vorgehen und klagen? Das geht ja gar nicht. Sie meinte ich könne nichts tun weil Mündliche zusagen seien rechtlich nicht bindend. Da bin ich aber anderer Meinung und ich habja sogar den Beweis auf Tonträger dass Sie mir eine zusage gemacht hat.

    Vielen Dank

    Ich kann mir das fast nicht Vorstellen . Wenn jemand 18 versch. Medikamente nehmen muss beeinträchtigt schon dies allein die Arbeitsfähigkeit. Ich will ja nicht auf den Herrn losgehen aber in der Geschichte so wie er sie darstellt ist irgendwo der Wurm drinn.

    Guten Tag Herr Sozialversicherungsberater,

    Meine Berufliche Situation war folgende. Ich bin im Dezember 2011 nach einigen Jahren im Ausland (2008 bis 2011) in die CH zurückgekehrt und habe vom April 2012 bis 1. Dezember 2012 in einer Firma gearbeitet (9 Monate). Ab Januar 2013 ging ich dann zweimal wegen Atembeschwerden und Schmerzen in der Brust ins Krankehaus wo man erst nichts ungewöhliches feststellen konnte.

    Meine Herzerkrankung wurde dann effektiv am 18 Oktober 2013 festgestellt, und die IV wurde am 27 November beantragt, wäre also per 1 Dezember 2013 gültig? Also bin ich vor meiner Anmeldung genau 1 Jahr Arbeitslos gewesen. Krank geschrieben wurde ich aber bereits am 18 Oktober.

    AHV Beiträge fehlen mir ab Oktober 2008 bis Dezember 2011. In eingen Jahren vorher sind die Beiträge aber sehr gering da ich AL bezogen habe oder 2001 aufgrund einer Krebserkrankung "Nicht Erwerbstätig" war und da nur geringe Beiträge geleistet habe.

    Freundliche Grüsse

    Wetziker

    Hallo Liebes Forum,

    Ich bin etwas verwirrt betreffend Karenz Zeit bis zur ersten Auszahlung. Ich habe im Dezember 2013 aufgrund einer Herzerkrankung einen IV Antrag gestellt, und mir wird jetzt offenbar eine 50% Rente zugesprochen. Den Vorentscheid sollte ich laut meines IV Sachbearbeiters heute oder morgen bekommen. Danach ist ja die 30 Tage Wartefrist bevor es dann zur Ausrechnung an die Ausgleichskasse geht.

    Meine Frage ist jetzt aber, laut Artikel 29 Absatz 1 IVG beträgt die Karenzzeit ab dem Datum der Anmeldung 6 Monate.

    Ich bin nun etwas verwirrt weil ich glaube dass mir mein IV Sachbearbeiter vor einigen Monaten mal sagte dass es nun 1 Jahr ist!?

    Kann das sein? Also wenn ich jetzt meine erste IV auszahlung beispielsweise im April 2015 bekomme dann wird die Rückwirkend ab Dezember 2014 Ausbezahlt oder Rückwirkend ab Juli 2014? Ist das National Geregelt oder von Kanton zu Kanton verschieden? (Bin im Kt. AG zuhause)

    Liebe Grüsse

    Wetziker

    Liebes Forum,

    Ich bin auf der suche nach Rat. Im jahr 2001 habe ich erfolgreich gegen ein Non Hodgkin Tumor (Lymphdrüsenkrebs) mit Chemo und Bestrahlung gekämpft.

    Letztes Jahr im Oktober hatte ich urplötzlich schwere Atemnot und starke Brustschmerzen und wurde Notfallmässig ins Krankenhaus eingeliefert. Dort erhielt ich die schlimme Diagnose "Dilatative kardiomiopatie" eine schwere Herzerkrankung. Unheilbar. Ich hatte Wasser im herzen und Lunge und war 3 Wochen im Krankenhaus, danach 2 Monate in einer Herz Reha. Mein damaliger Onkologe (heute ein professor in onkoligie) ist der Meinung dass mein Herz durch die damalige Chemo schwer geschädigt wurde. Dieser meinung ist auch mein Kardiologe.

    Ich musste mich einer Herzkatheter Untersuchung stellen und dabei wurde mir die linke Arterie Cardialis (linker arm) so stark zerstört dass kein Blut mehr hindurchfliessen konnte. Das passiert von 500 Katheter Punktionen etwa 2mal. Ich hatte eben pech. ich wurde von einem Cardiologie Professor operiert und bin sicher dass er NICHT gepfuscht hat. Ich mach ihm keine vorwürfe. Nun besteht der verdacht dass bei dieser Operation offenbar ein mini Blutgerinsel entstand und ich einen Mini Stroke wärend der OP hatte. Ich hatte auf jedenfalls 1 Woche nach der Punktion schwere Lähmungserscheinungen linksseitig schwerpunktmässig aber in der Hand. Diese Lähmungserscheinungen habe ich heute noch und das schränkt mich massiv ein.

    Nun ist es so dass ich aufgrund dieser Herzerkrankung im November IV beantragt habe und heute habe ich ein Schreiben bekommen dass Abklärungen ergeben hätten dass ich zu 50% eine "angepasste Tätigkeit" ausüben könne. Ich empfinde dies als eine Ohrfeige mitten ins Gesicht. Durch meine Herzerkrankung kann die kleinste Anstrengung für mich zur Tortur werden. Dazu kommt meine Lähmung und da ich 10!! verschiedene Medikamente Täglich zu mir nehmen muss ist meine konzentration auch sehr eingeschränkt.

    Nun schreibt man:

    Stimmen Sie der medizinischen Einschätzung, dass Ihnen eine angepasste Tätigkeit zu 50% zumutbar ist, zu?

    Haben Sie konkrete berufliche Vorstellungen? Wenn ja, welche?

    Haben Sie beireits Kontakte zu möglichen Arbeitgebern? Wenn ja, welche?

    In welchen Arbeitsbereichen könnten Sie sich Ihren zukünftigen Arbeitsplatz vorstellen?

    Wir bitten Sie, uns die Fragen umgehend zu beantworten (werde ich hier unter druck gesetzt) ?

    Also ich bin weiss Gott kein Fauler Typ, hab mein Leben lang gearbeitet.

    Ich bin 47 jährig, habe schlechte Schulbildung (Oberstufe / Sonderschule) und keinen Lehrabschluss.

    Wie soll ich mit solchen voraussetzungen auch nach einer wiedereingliederung eine 50% Stelle bekommen?

    Aber eigentlich geht es nicht darum, sondern darum dass ich auch keine 50% Arbeiten kann. Nicht weil ich es nicht will. Wollen täte ich sogar 100% aber meine Gesundheitliche Verfassung erlaubt mir ja nicht einmal 20% ohne dass ich beinahe zusammenklappe vor Erschöpfung!

    Wie geht es weiter?

    Bedeutet eine Wiedereingliederung dass die IV mir hilft eine 50% wiedereingliederungs ins Arbeitsleben zu erreichen und die anderen 50% bekomme ich IV Rente? Oder wie darf ich das verstehen? Oder heisst das, dass ich eine 50% wiedereingliederung bezahlt bekomme anstelle einer 50% Rente und die anderen 50% muss ich selber schauen wo ich bleibe? (Das heisst keine IV Rente und somit auch keine EL?)

    Lieben Dank für eure Hilfe

    Der Wetziker

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    ... Hinzu kommt bei vielen oft noch eine ganze Wohnungseinrichtung von der Schlafzimmerlampe bis zum Stuhl, Tisch, Schrank und Bett etc. etc. Aber solche Kleinigkeiten sind für dich halt nur ein par Fränkli oder ein par Batzen. ...

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    Ich denke von 10'000 Sozialhilfebezügern ist vielleicht einer (1) darunter welcher wirklich Möbel in diesem Umfang braucht. Die meisten bezüger kommen von der Arbeitslosigkeit in diese Situation und hatten vorher ja schon eine Wohnungseinrichtung.

    Ich könnte mir nur vorstellen das soetwas bei leuten vorkommt bei welchen das Haus komplett niederbrennt und sie alles verlieren.

    Mir hat man gesagt dass nur das Allernötigste bezahlt wird und alles aus dem Brockenhaus. Der Sozialberater kommt da mit und sagt was ich bekomme etc.

    Ich werd das aber ohnehin nicht in anspruch nehmen da ich im moment bei meinen Eltern lebe bis ich meine neue Stelle jetzt im Mai antreten kann. Nicht ideal aber was solls.

    Im übrigen bekomme ich pro Monat 528.- Franken Lebensunterhalt und 400.- für die Miete an meine Eltern.

    KK ist bezahlt und auch da musste ich die billigste nehmen. (250.- bei comparis gefunden) Also mit den 528 franken muss ich Essen, Kleider kaufen, Handyrechnung bezahlen und eben was so anfällt. Nicht gerade einfach.

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    ... Hinzu kommt bei vielen oft noch eine ganze Wohnungseinrichtung von der Schlafzimmerlampe bis zum Stuhl, Tisch, Schrank und Bett etc. etc. Aber solche Kleinigkeiten sind für dich halt nur ein par Fränkli oder ein par Batzen. ...

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    Ich denke von 10'000 Sozialhilfebezügern ist vielleicht einer (1) darunter welcher wirklich Möbel in diesem Umfang braucht. Die meisten bezüger kommen von der Arbeitslosigkeit in diese Situation und hatten vorher ja schon eine Wohnungseinrichtung.

    Ich könnte mir nur vorstellen das soetwas bei leuten vorkommt bei welchen das Haus komplett niederbrennt und sie alles verlieren.

    Mir hat man gesagt dass nur das Allernötigste bezahlt wird und alles aus dem Brockenhaus. Der Sozialberater kommt da mit und sagt was ich bekomme etc.

    Ich werd das aber ohnehin nicht in anspruch nehmen da ich im moment bei meinen Eltern lebe bis ich meine neue Stelle jetzt im Mai antreten kann. Nicht ideal aber was solls.

    Im übrigen bekomme ich pro Monat 528.- Franken Lebensunterhalt und 400.- für die Miete an meine Eltern.

    KK ist bezahlt und auch da musste ich die billigste nehmen. (250.- bei comparis gefunden) Also mit den 528 franken muss ich Essen, Kleider kaufen, Handyrechnung bezahlen und eben was so anfällt. Nicht gerade einfach.



    Nike

    Sozialhilfe ist bei uns in der Schweiz –im Gegensatz zur Nothilfe- kein Grundrecht, wo alle in der Schweiz wohnhaften oder lebenden Personen Anspruch auf diese Hilfe haben.



    Stimmt so nicht. Sozielhilfe ist in der Schweiz sehr wohl ein Grundrecht mein lieber Batro.

    Ich bin ja ein sehr gemässigter Mensch und und ich glaube ich kann zu recht sagen dass es mir auch nicht passt von Sozialhilfe zu leben. Ich habe alles erdenkliche getan um schnell wieder eine Stelle zu bekommen und dies hat ja auch geklappt.

    Ich finde aber was du hier rauslässt ist eine Ohrfeige für jeden Sozialhilfebezüger. Du generalisierst alle welche Sozialhilfe beziehen. Als ob ALLE es lustig finden auf der faulen Haut zu sitzen. Warst DU schon mal in dieser Situation? Nein, das kann dir ja nicht passieren. Unschuldig schon gar nicht denn du bist ja ein gutbürgerlicher fleissiger Schweizer.

    Ich kann verd*** nochmal nix dafür dass ich 3 Jahre lang zwischen 12 uns 16 Std. gearbeitet habe um meine Firma aufzubauen und nochweniger dass der wütende Mob mein Geschäft niederbrannte. Ich finde es eine unerhörte Frechheit wie du über mich herziehst. Dein überhebliches auftreten gegenüber mir zeugt nicht grad von sehr viel Intelligenz.

    Ende Diskussion.

    Gibt es hier keine Moderatoren?

    Es wird ja immer Bunter!! Jetzt bin ich schon ein "Jugentlicher"

    Na Danke fürs kompliment!! Ich bin 44 und Dipl. Engineer (Elektronik)

    Ich glaub ich hab erwähnt dass ich ein Geschäft in England mit 3 angestelltenhatte!? Ein Jugentlicher würde so etwas wohl kaum zustande bringen. Mich erstaunt dass offenbar viele hier nur das Lesen was sie eben Lesen wollen und Dinge welche die eigene Meinung zu diesem Thema obstruktieren könnten, werden einfach ignoriert. So entstehen Gerüchte welche am Ende zu Beschuldigungen und Beschimpfungen führen, meine Damen und Herren! Ich muss doch sehr bitten.

    Auch glaube ich erwähnt zu haben dass ich nur vorübergehend Sozialhilfe beziehe da ich aller voraussicht bereits eine Arbeitsstelle habe. Dies hat sich unterdessen auch bestätigt und ich fange meine neue Stelle per 1 Mai an. ich bin nicht zu faul zum Arbeiten. Im Gegenteil! Die ersten 2 jahre in England waren ziemlich hart. Teilweise, oft sogar 12 bis zu 16 Std. am Tag gekrampft um die Firma aufzubauen. Ich habe alles verloren! Aber wie gesagt, so etwas wird ja grosszügig "überlesen". Hauptsache man kann den "Mahnfinger" erheben. Und nun sagt mir mal dem ist nicht so, oder? Ich will diejenigen mal sehen welche nicht auch etwas "unglücklich" wären über die Forderung an dieser sogenannten Mobilen Einsatztruppe teilzunehmen.

    Darf ich noch erwähnen dass ich es bis zum letzten "zwick" herausgezögert habe und erst 1/2 jahr nach den krawallen in die CH zurück gekommen bin nachdem es absolut keine andere Möglichkeit mehr gegeben hat?

    Nur so als Denkanstoss.

    Dankeschön.

    W.R

    Entschuldigung aber das find ich jetzt doch saufrech!

    Einfach ohne Hintergrundwissen etwas Behaupten und dann auf dieser Grundlage mich beschimpfen? So gehts nicht.

    Ich habe sehr wohl via CH Embassy freiwillig AHV bezahlt.

    Zurückgekommen bin ich nachdem mein Geschäft in London im letzten Sommer vom wütenden Mob niedergebrannt wurde und ich gerade genug Geld hatte um meine 3 Angestellten auszuzahlen. Danach hat es mir gerade noch gereicht meine 7 sachen in die Schweiz zu schicken und zurück zu kehren weil ein wiederaufbau finanziel unmöglich gewesen wäre. Ich wäre nicht verpflichtet diese Details offen zu legen, finde es aber gehörig mies, mich derart zu beschimpfen. Als ob ich es nicht schon schwer genug hätte. Vielen Dank.

    Hallo,

    Seit kurzem beziehe ich Sozialhilfe. Allerdings nur vorübergehend da ich wohl bereits wieder eine Arbeits-Stelle habe. Ich bin nicht ALV berechtigt da ich längere Zeit im Ausland war (nicht EFTA staat).

    Ich habe nun die erste Auszahlung bekommen, nun will mich das Sozialamt aber 1 ganzen Monat lang zur Arbeit in einer sogenannten "Mobilen Einsatztruppe" zwingen. Dies wäre jeweils halbtags am morgen, also mindestens 4 Std. pro Tag, 5 Tage die Woche.

    Was mich Stutzigh macht ist die Tatsache dass sie mich dafür mit lausigen 150.- Entschädigen wollen. Zusätzlich zur bestehenden Sozialhilfe.

    Wenn ich dieser Weisung nicht folge leiste will mir das Sozialamt eine massive Sanktion aufdrücken. Ist so etwas legal? dass ich etwas für die Sozialhilfe leisten muss kann ich gut verstehen und prinzipiell wäre ich auch damit Einverstanden aber 150 Franken Lohn für ca 90 Std. Arbeit finde ich schon ziemlich frech.

    Die Situation ist so dass ich bei meinen Eltern bin und das Sozialamt mir deshalb nur 923 Franken bezahlt da mein Mietanteil 400 Franken beträgt und dann Lebensunterhaltungskosten 523 (wegen 4 Personen Haushalt aufgerechnet)

    Ich könnte es grad noch knapp akzeptieren wenn ich vom Sozialamt 2000 Franken bekäme, wäre ich in einem Einzelhaushalt (das wäre dann der fall) Aber nicht bei 925 Franken. Ich empfinde dies als Ausbeute und ich bin nicht mal sicher ob dies überhaupt Gesetzlich Rechtsmässig ist?

    Liebe Grüsse