Hej
Ich kann dir nur paar Dinge sagen, um Geld zu empfangen muss man kein Unternehmen mit Handelsregister eintrag sein (Paypal/Skrill/Neteller)
Betreffend Limited:
-Wenn du eine Ltd gründen willst kann ich dir Go-Ahead oder insolution empfehlen Kostenpunkt ca 1200.-
-Die Ltd muss auch in der Schweiz eingetragen werden und muss zwingend unter folgendem Namen auftreten: Muster Limited, London(GB), Zweigniederlassung Zürich (Kostenpunkt ca CHF 800.-) *lässt du es nicht eintragen machst du dich Strafbar.
-Es kommen Jährliche folgekosten auf dich zu ca 260.- pro Jahr
-Musst du dich an englische abgabefristen halten(Statusbericht, Steuererklärung England etc) bei verspätung oder nicht einreichen kommen saftige Bussen auf dich zu, bis zu 1500 GBP. *Die Bussen werden auch in der Schweiz eingetrieben.
-Die Ltd kennt eine härtere Durchgriffshaftung als z.b. die GmbH (Da du Direktor und Shareholder zugleich bist)
-Versehentliche Falschangaben führen zu Bussen(Gesellschaft als nicht aktiv deklarieren obwohl gewinne in der Schweiz gemacht wurden)
-Wirkst du jenachdem mit einer Ltd nicht gerade als seriös.
Ich z.b. hab eine Ltd gegründet da meine geschäftspartner vorwiegend aus dem angloamerikanischem Raum kommen. Zudem wandere ich im Herbst in die UK aus und werde dort meine Firma weiterführen.
Eine Ltd zu gründen nur um die Haftung zu begrenzen oder den Namen zu verdecken halt ich nicht als sinnvoll.
Beiträge von Soox1991
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Der Thread ist zwar alt und auch auf die Gefahr hin das es niemanden Interessiert.
Ich bin seit paar Monaten Schuldenfrei!! ;D -
Hallo Sven
Mit aller Garantie hat dein(ehemaliger) Energielieferant KEIN Recht, beim Mietobjekt deiner Freundin - der Mietvertrag lautet ja einzig auf deine Freundin, deshalb ist auch einzig sie verantwortlich für die Berappung ihrer Stromrechnungen - die Stromzufuhr zu unterbrechen. Deine Freundin haftet zudem sowieso NICHT für deine Schulden - egal, wo du solche hast.
Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass der Stromlieferant auf den Eigentümer der Liegenschaft "losgehen" könnte, mit welchem du damals den Mietvertrag hattest.
An wen war der Brief des Stromlieferanten adressiert, an dich persönlich oder an deine Freundin?
Was genau steht in dem Brief (Wortlaut)?
Gruss
Regentropfen
Der Brief wurde wie folgt adressiert:
Einschreiben
Herr Muster
p/A Frau Muster ****
Strasse etc etc.
Offene Stromrechnung an der Musterstrasse 5, 1111 Muster
Sehr geehrter Herr Muster
Laut Debitorenkontrolle stellen wir fest, dass Sie unsere Mahnungen nicht beachtet haben. Nach Ihrem Wegzug an der Musterstrasse 5 beträgt unser Guthaben für die Lieferung Energie nun total CHF ***.**
Wir bitten Sie höflich bis am 23. März 2012 den Kontoausgleich mit beiliegendem Einzahlungsschein vorzunehmen. Sollte der Zahlungsnachweis bis dahin nicht bei uns vorliegen, müssen Sie gestützt auf Ziffer 13 und 14 unseres Reglements über Abgabebedingungen mit unliebsamen Folgen rechnen (Stromabstellung, Installation eines Zahlautomaten und Betreibung)
Dies ist der Brief text.
Meine freundin hat nun mit dem Energieversorger heute nochmal Telefoniert.
Dort stritt er ab, das er nicht bereit war mit mir einen Kompromiss zu finden.
Wir haben nun vereinbart das ich ihm zum Zeichen des Guten 35.- Monatlich überweisse bis ich wieder ein regelmässiges einkommen habe. Leider sind das jetzt wieder 35.- weniger die ich zum leben habe. Bleibt also jetzt noch knapp 75CHF jeden monat für essen. Da ich noch verschiedene Ratenzahlungen am laufen habe. Möchte schliesslich so schnell wie möglich schuldenfrei sein. -
Soox1991
Selbstverständlich darf der Energieträger in jeder Wohnung wo du wohnst, dir den Strom abstellen, bis du deine ausstehenden Rechnungen bei diesem bezahlt hast. Für die Untervermietung von einem Zimmer braucht es keinen schriftlichen Mietvertrag. Die gesetzliche Kündigungsfrist ohne Mietvertrag beträgt für ein unmöbliertes Zimmer 2 Wochen.
Du wohnst in dieser Wohnung und verbrauchst Strom. Deine Freundin bezahlt die laufenden Stromkosten für dich, aber solange die ausstehenden nicht bezahlt sind, ist der Energielieferant nicht verpflichtet, dir diesen in der Wohnung von deiner Freundin zur Verfügung zu stellen.
Batro
Finde ich persönlich eine frechheit, meine Freundin wird also auch bestraft, obwohl der Stromanschluss bzw der Vertrag auf Ihren Namen läuft und bei meinem Vertrag noch rückständen offen sind.
Blöd gesagt wenn ich jetzt zu nem Kollegen ziehe können Sie dem also auch der Stromabschalten nur weil er mich unterstützt und mich nicht auf der Strasse sitzen lassen will? -
Hallo zusammen,
Aus finanziellen gründen bin ich zu meiner Freundin gezogen.
Nun das gute, ich kann am April nach 12 Monate Arbeitlosigkeit endlich wieder Arbeiten gehen.
Aufjedenfall habe ich hohe Schulden darunter auch beim Energieversorger von meiner alten Wohnung.
Bei meiner Freundin wohne ich jedoch ohne schriftlichen Vertrag, Vermieterin weiss bescheid und hat dies genehmigt.
Nun der Energieversorger hat mir nun einen Brief geschickt, in dem er uns mit der Stromabstellung droht.
Meine Frage: Ist dies zulässig, das der Strom bei meiner Freundin abgeschalten wird, obwohl sie keine Schuld trifft? (Ist ja mein verschulden) Sie selber hat die Stromrechnung immer bezahlt und hat auch keine offene Zahlungen
Gruss
Sven