Beiträge von Jack F

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Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

    Hallo Mamu,

    Schwierigkeiten am Zoll? Eigentlich nein.

    Wenn man die Freigrenzen beachtet.

    z.B. maximal 300 CHF (netto, wenn man dem freundlichen Zöllner glauben kann, den ich vor ein paar Wochen gefragt habe), maximal 0,5 kg Frischfleisch usw. (Folder mit Freigrenzen gibt es am Zollamt).

    Autos kauft man z.B. besser in Österreich. Nach Abzug der 20% Mehrwertsteuer und der z.B. 7% NOVA zahlt man in der Schweiz 8% Mehrwertsteuer, 4% Zoll und ca. 600 Euro für Verzollung, Abgastest, MFK und Zustellung in Grenznähe.

    Mein Golf war somit 4000 CHF billiger wie in der Schweiz.

    In der Regel kann man davon ausgehen, dass durch die Rückerstattung der 19% Mehrwertsteuer in Deutschland bzw. der 20% Mehrwertsteuer in Österreich fast alles billiger ist wie in der Schweiz. Brot und Gemüse sollte man aber besser in der Schweiz kaufen.

    Auch Ihnen ... ein herzliches Willkommen im Club der Lebensversicherungsgeschädigten.

    Zürich-Berater? Also ich würde mir eher die Hand abhacken, als bei der Zürich-Versicherung noch einmal einen Vertrag abschliessen.

    Was den Vertrag betrifft gibt es 3 Möglichkeiten.

    Weiterzahlen bis zum bitteren Ende

    Prämienfreistellung und mit dem Bezug warten bis zum bitteren Ende, sofern noch etwas von dem Geld da ist

    Kündigen und sofern noch etwas von dem Geld da ist das beziehen.

    Ich habe mich entschieden, den kümmerlichen Rest bis zum bitteren Ende auf dem Konto zu lassen. Als Mahnmahl, dass man niemandem vertrauen kann.

    3a-Guthaben kann nur auf ein anderes 3a-Konto übertragen werden. 3b-Guthaben kann man problemlos beziehen.

    Was vergessen.

    Ein grosser Teil von den 3.200 fehlenden Franken ist sowieso schon weg.

    Abkassiert für Abschlusskosten (der grösste Teil für die Provision der "Beraters"), Riskokosten (Versicherung) und Verwaltungskosten. Logischerweise wird bzw. werden diese Beträge auch keine Zinsen geben.

    Es gäbe noch eine 4. Möglichkeit.

    Soweit ich mich erinnern kann hat es auch schon Versicherungen gegeben, die klein bei gegeben haben, wenn Druck von Kassensturz, Beobachter oder K-Geld gekommen ist.

    Andere Stellen bei denen man sich beschweren kann sind Stiftung für Konsumentenschutz, Versicherungsverband, Bundesamt für Privatversicherungen.

    Das Bundesamt für Privatversicherungen kann Ihnen auch prüfen, ob die Berechnung Ihres Guthabens korrekt ist.

    Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?

    Ich persönlich halte die Vorgehensweise von solchen "Beratern" für genau das da.

    Zitat Anfang

    Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu

    bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung

    von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistigbestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt,wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, ...

    Zitat Ende

    In meinem Fall hat die Staatsanwaltschaftg St. Gallen gemeint, dass die Tat zu wenig arglistig war.

    @Rahel

    Es gibt erstmal 3 Möglichkeiten:

    1. Den Vertrag Prämienfrei stellen

    Prämien sind somit keine mehr zu zahlen.

    Das aktuelle Guthaben, also die 800 Franken bleiben bis zum Vertragsablauf bei der Scandia und werden schätzungsweise mit 1,5% vielleicht auch mit 2% verzinst.

    Im Hintergrund dürfte es auch noch eine kleine Lebensversicherung geben die bei deinem Tod ein paar Franken an die Hinterbliebenen zahlt.

    2. Den Vertrag kündigen

    Ein 3a-Konto bei einer Bank eröffnen und das Guthaben, also die 800 Franken auf dieses Konto übertragen lassen

    3. Zahlen bis zum bitteren Ende

    Unterm Strich sind diese Versicherungen von der Rendite her nicht viel schlechter wie ein Konto bei der Bank.

    ABER NUR WENN MAN DEN VERTRAG BIS ZUM BITTEREN ENDE EINHALTEN KANN, DARF UND WILL.

    @Rahel

    Erstmal herzlich willkommen im Club der Lebensversicherungsgeschädigten.

    Was Sie tun sollen?

    Erstmal mir eine Frage beantworten.

    Haben Sie gewusst, was Sie da für einen Vertrag abschliessen?

    xeno

    ... wie unbesonnene Menschen solche Abschlüsse tätigen können?

    Ganz einfach. Diese Leute die sich Berater nennen vermitteln in der Regel einen Ertrag der sehr gut erscheint, verschweigen aber, dass ein Großteil des Ertrages für verschiedene Kosten wie Abschlusskosten, Verkaufsprovision, Risikokosten und Verwaltungskosten abkassiert werden. Wer dann die Frechheit besitzt mit der Prämienzahlung aufzuhören weil er den Schwindel durchschaut hat oder die Prämien nicht mehr zahlen kann, der zahlt dann noch eine saftige Vertragsstrafe.

    Stellt der Kunde bei der Beratung kritische Fragen, dann wird er ganz einfach angelogen. Bis der ganze Schwindel auffliegt ist es oft zu spät.

    Kommt dazu, dass Politik und Justiz das Problem seit vielen Jahren kennen, aber die Leute weiter scharenweise ins Messer laufen lassen.

    Zitat: Wie seht ihr das.... zahlt seine Haftpflich...oder haben wir Teilschuld......????

    Ich würde mal von einer Vollschuld ausgehen.

    Zitat: von links kam ein Auto auf der Hauptstrasse und blinkte nach rechts verlangsamte das Tempo und zeigte auch schon leicht an abzubiegen,

    Hat der Unfallgegner das alles so bereits zugegeben bei seiner Versicherung?

    Ich gehe davon aus, Sie haben Ihrer Haftpflichtversicherung den Unfall gemeldet und den Sachverhalt geschildert.

    Die Frage lautet jetzt erstmal: Wird Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners zahlen?

    Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?