Beiträge von Retro

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    hallo

    ich habe bei wunderlampe.ch eine lampe gegen vorkasse bestellt. ( lampe wird erst geliefert, wenn bezahlt )

    da sie doch recht teuer ist und ich eine andere fand und kaufte, leistete ich keine bezahlung der online lampe. bestellt hatte ich am 2.12.15

    nun bekam ich eine zahlungsaufforderung mit androhung, das sie das inkasso büro einschalten, sollte ich nicht bezahlen. ( vorher schon mal eine mahnung, die ich nicht sah, da ich am zügeln war und deshalb längere zeit nicht am pc war bzw im postfach.

    habe dann zurückgemailt, das ich kein intresse mehr an der lampe habe und normalerweise die bestellung storniert wird, sollte der betrag nicht einbezahlt werden.

    ich bekam dann noch eine mail, in der sie sagten, das sie dies nicht immer so sei und ich eine rechtsverbindliche bestellung eingegangen sei und sie weiterhin auf ihrer zahlung bestehen und sonst das inkasso einleiten.

    bin ich tatsächlich verpflichtet, den betrag für die lampe zu bezahlen ?

    lieben dank für eine antwort

    gruss retro

    hallo

    ich habe bei wunderlampe.ch eine lampe gegen vorkasse bestellt. ( lampe wird erst geliefert, wenn bezahlt )

    da sie doch recht teuer ist und ich eine andere fand und kaufte, leistete ich keine bezahlung der online lampe. bestellt hatte ich am 2.12.15

    nun bekam ich eine zahlungsaufforderung mit androhung, das sie das inkasso büro einschalten, sollte ich nicht bezahlen. ( vorher schon mal eine mahnung, die ich nicht sah, da ich am zügeln war und deshalb längere zeit nicht am pc war bzw im postfach.

    habe dann zurückgemailt, das ich kein intresse mehr an der lampe habe und normalerweise die bestellung storniert wird, sollte der betrag nicht einbezahlt werden.

    ich bekam dann noch eine mail, in der sie sagten, das sie dies nicht immer so sei und ich eine rechtsverbindliche bestellung eingegangen sei und sie weiterhin auf ihrer zahlung bestehen und sonst das inkasso einleiten.

    bin ich tatsächlich verpflichtet, den betrag für die lampe zu bezahlen ?

    lieben dank für eine antwort

    gruss retro

    vielen herzlichen dank für die antworten, auch die PNs.

    das klingt alles nicht sehr motivierend und mutmachend.

    aber moslems, egal woher können her kommen und hier leben, trotz ....naja, lassen wir das.

    ich bin echt grade ratlos.....ich soll den mann den ich liebe, nicht heiraten können, weil ich eine IV beziehe und er hier (noch) keine arbeit hat?

    nun weiss ich gar nicht, was ich zu tun habe.....

    marginoser

    danke für deine sicht der dinge.

    dazu nur kurz,

    ich heirate nicht überstürzt oder unüberlegt,

    habe ich einen sohn der jetzt ins 2. lehrjahr kommt und somit zuwenig verdient um selbstständig zu wohnen ( ich kann also nicht einfach ins ausland ziehen, nebst andern gründen, die dagegen sprechen )

    stelle ich mir meine angelegenheit überhaupt nicht einfach vor, im gegenteil.

    ob diese spezielle, schwierige lage es uns verunmöglicht, zusammen zu sein, versuche ich gerade herauszufinden. das sozialamt in anspruch nehmen " zu müssen " finde ich weder einfach noch sehr angenehm.

    denn als erwachsener mensch sich "kontrollieren " lassen zu müssen und abhängig zu sein, würden wir beide auch lieber vermeiden.

    gruss retro

    herzlichen dank an sozialversicherungsberater, für ihre ausführliche antwort.

    jetzt habe ich immerhin einen ansatz.

    mein verlobter kommt aus kenya, bringt kein vermögen mit und wird zu beginn wohl nicht direkt eine arbeitsstelle finden. also brauchen wir überbrückend leider die sozialhilfe. meine IV ist ja nur für mich und meinen sohn, er ist bald 19 j und im 2. lehrjahr, berechnet.

    wir leben in der stadt st.gallen.

    der sohn meines verlobten ist aktuell 3 jahre alt und wird von mir selber betreut werden, sobald mein zukünftiger mann eine arbeit gefunden hat.

    was ich nun nicht ganz verstehe ist, was meine ergänzungsleistungen mit einem allfälligen eheparnter zu tun haben?

    der partner ist ja nicht invalide.

    ist es nicht so, das ich meine 100% iv habe, samt ergänzungsleistungen und mein zukünftiger mann seinen teil vom sozialamt bekommt? ich weiss, wir leben dann zusammen und es wird berechnet, dass er ja keine volle miete-strom-telefon und internet kosten zu begleichen hat.

    doch statt zb 2 krankenkassen sind dann 4 zu bezahlen, auch steigt der lebensmittelbedarf, kleidungs/hygieneartikelkosten, ausgaben für kindergarten, busabos etc.

    mein partner und ich werden im oktober diesen jahres in kenya heiraten. dann müssen wir abwarten bis die eheschliessung in der schweiz anerkannt ist, damit er dann in die schweiz nachkommen kann.

    hallo

    ich beziehe eine 100% IV Rente welche durch EL ergänzt wird.

    Nun stellt sich mir die Frage, was sich bei einer Eheschliessung daran ändern würde?

    Mein allfälliger zukünftiger Mann kommt aus dem Ausland und wird, bis er eine Arbeit gefunden hat, von der Sozialhilfe unterstützt ( wenn er nach unserer Eheschliessung im Ausland hierherkommt )

    Diese Unterstützung soll wirklich nur so lange dauern, bis er eine Stelle gefunden hat. Er nimmt jeden Job den er bekommen kann.

    Bevor ich mich jedoch zur Heirat entschliesse, möchte ich gerne wissen, was sich an meiner IV Rente ändert, in welcher auch mein Sohn eingeschlossen ist.

    Verkompliziert wird das ganze ja auch durch die Tatsache, das mein Partner Soz. leistungen beziehen wird und seinen kleinen Sohn in unsere Beziehung mitbringt.

    Weiss hier jemand darüber bescheid?

    gruss Retro

    hallo liebe forumsteilnehmer

    hat jemand unter euch eine ahnung, wohin ich mich wenden könnte bei finanz. problemen betreffend meiner zahnsanierung?

    es ist so, das ich mit dem existensminimum lebe, kein erpsartes habe und nun eine grössere zahnbehandlung ansteht, die nicht billig sein wird. ich muss mehrere zähne überkronen lassen, eine zahnlücke mit krone schliessen und 2 alte füllungen erneuern. ich reibe leider durch meinen bruxismus immer wieder meine zähne ab bzw die keramikfüllungen zersplittern ob des ständigen dauerdrucks des zähnepressens. die behandlung wird ca 10,ooo fr. kosten, was ich mir niemals leisten kann. durchführen muss ich sie aber, da alles am zersplittern und stückchenweise am raussfallen ist.

    habe bereits einen günstigen zahnarzt gesucht mit taxwert 3.10, günstigeren gibt es in st.gallen keinen.

    gibt es stellen/adressen wo ich mich hinwenden kann? es ist mir unangenehm in dieser lage zu sein, weiss aber keinen ausweg.

    lieben dank.

    hallo

    ich bin es nochmals. danke für die bisherigen antworten.

    ohne die bezeichnung der kasse zu wissen, kann man natürlich nicht wirklich antworten, entschuldigt.

    es handelt sich um das "freizügigkeitskonto" (auffangeinrichtung BVG), welches man scheinbar auszahlen lassen kann, wenn man eine volle IV rente hat.

    weiss jemand, ob dies stimmt?

    gruss retro

    hallo

    ich bekomme eine ganze iv-rente. als ich zur abklärung bei der iv vor ort war, sagte mir die für mich zuständige sachbearbeiterin, das, wenn man eine ganze rente bezieht, man sich die vorsorgeleistungen ausbezahlen lassen kann.

    ich wusste erst nicht, was sie damit meint und habe , weil wir eigentlich mit etwas ganz anderem beschäftigt waren, auch nicht genauer nachgefragt.

    jetzt würde ich das doch gerne genauer wissen. stimmt es wirklich, das man sich die beträge, die man eingezahlt hat bei der vorsorgekasse ( oder war es eine andere?? weiss nicht mehr, was sie genau gesagt hatte) auszahlen lassen kann?

    lieben dank für eine auskunft.

    gruss retro