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    Tja, Istanbul hat wohl auch nicht so viele Privatbahnen wie die Schweiz.

    Allein im Grossraum Zürich sind das die SBB, die SZU, die ZSG, die LAF, die Postauto, und die BDWM, Dolderbahn, Polybahn, VBZ etc.

    Alle wollen ihren Anteil am Kuchen und das macht es halt nicht einfacher...

    Abgesehen davon ist das ganze Automatenproblem nicht halb so wild, wie es hier immer dargestellt wird, aber der Schweizer jammert halt gerne, anstatt zu denken und auf dem Zonenplan nachzuschauen, wo man eigentlich durchfährt.

    Natürlich, gute Idee. Konsequent weitergedacht könnte man den ÖV gleich ganz gratis machen, denn ein GA für CHF 2000.- ist nicht kostendeckend.

    Die ungedeckten Kosten bleiben dann auf dem Steuerzahler sitzen, also auch auf denjenigen, welche gar nie Bahn fahren.

    Sogar unter den Kommunisten in Russland war Bahn fahren nie gratis, also vergessen Sie diese Idee ganz schnell wieder. Diese Rechnung wurde vor vielen Jahren schon gemacht und als nicht realisierbar immer wieder verworfen.

    @ sozi..

    Man könnte es aber auch so sehen:

    Der Gesamtwert des Vermögens ändert sich nicht, er setzt sich nur anders zusammen nach dem Verkauf.

    Oder überspitzt ausgedrückt: Anstatt dem Picasso an der Wand habe ich nach dem Verkauf einen Haufen Geld im Tresor. Ich bin durch die Transaktion aber weder reicher noch ärmer geworden. Nur ist z.B. Schulden bezahlen mit Bargeld einfacher als mit dem Picasso unter dem Arm.

    Ob das Sozialamt dies auch so sieht, steht allerdings auf einem andern Blatt...

    Und im Übrigen gilt immer noch der Grundsatz: "Was das Sozialamt nicht weiss, bringt den Sachbearbeiter nicht unnötig ins Schwitzen". Die meisten Kunden der Sozialämter haben ja eh keinen Picasso an der Wand, sondern höchstens noch eine kleine Goldkette von der Grossmutter in der Nachttischschublade, was den Sozialbraten nicht wesentlich feisser werden lässt. Motto: Leben und leben lassen!

    Und mein Rat an Franz: Verkaufen Sie die Wertgegenstände lieber erst, wenn Sie nicht mehr vom Sozialamt abhängig sind. Wenn ihnen der Ertrag gleich wieder vom Amt angerechnet wird, haben Sie nichts vom Verkauf, sind aber das Erbstück von der Grossmutter trotzdem los.

    @ Sarina

    Sie haben Nerven!

    Bei einem solchen Verhalten einer Firma hätte ich schon lange den Anbieter gewechselt. Parfumerien gibt es schliesslich noch andere in der Schweiz. Solch einen lausigen Service muss man sich nun wirklich nicht bieten lassen.

    Und noch ganz nebenbei erwähnt: Die Post nimmt keine unfrankierten Pakete an, das ist ein weitverbreiteter Irrglaube. Lediglich wenn Sie ein Paket erhalten und die Annahme verweigern geht das. Bringen Sie aber einfach ein Paket zur Post und sagen "Porto zu Lasten des Empfängers" funktioniert das nicht. Allerdings könnten Sie versuchen, das Paket per Nachnahme in Höhe der Portokosten plus Nachnahmegebühr zu versenden. Dann kann es aber passieren, dass wiederum der Empfänger die Ware nicht annimmt und das Paket kostenpflichtig wieder bei ihnen landet und Sie auf den Portokosten sitzenbleiben. Die meisten Firmen haben entsprechende Bestimmungen für Rücksendungen in ihren AGBs

    Im heute erhaltenen ALDI-Prospekt sind zwei preislich sehr interessante Laptop-Computer angeboten.

    Bei genauer Betrachtung der Photos der angebotenen Computer zeigt sich aber schnell ein gravierender Nachteil der Geräte:

    Das Tastaturlayout entspricht nicht dem schweizerischen Standard, es ist die bundesdeutsche Tastatur eingebaut. So fehlen die in der Schweiz gebräuchlichen Accent-Zeichen éàè auf den Tastenkappen. Dafür ist das in der Schweiz absolut ungebräuchliche deutsche eszett enhalten, das hierzulande niemand braucht.

    Auf der deutschen Tastatur sind zudem noch weitere Sonderzeichen an anderer Stelle angebracht als auf der schweizer Normtastatur.

    Kurz gesagt: Wer häufig zwischen der Tastatur des Heim-PC und des ALDI-Laptop wechselt, der wird seine lieben Probleme haben mit den verschiedenen Layouts, vor allem, wenn er noch Texte in französicher Sprache schreiben will.

    Kurz zusammengefasst: Geiz ist geil, aber nicht alles, was billig ist, muss notwendigerweise auch praktisch sein.

    Ich persönlich kaufe mir einen Laptop dann schon lieber beim Fachhändler, wo ich allenfalls etwas mehr bezahle, aber dafür eine schweizerische Tastatur bekomme und ausserdem im Reparaturfall einen definierten Ansprechpartner habe.. Zudem widerstrebt es mir, mit Einkäufen bei ALDI eine der reichsten Familien in Deutschland noch reicher zu machen.

    Mein Gott, solche Probleme möchte ich haben...

    Zahlen Sie einfach jeden Einkauf mit genügend Münz. Niemand ist allerdings verpflichtet, mehr als 100 Münzen anzunehmen, aber wenn Sie im Migros den ungeraden Betrag immer mit ihrem Münzvorrat begleichen, wird dieser schnell abnehmen.

    Eleganter: Rollen machen! Papier auf der Post holen oder am Bahnschalter, das Papier in ein aufgeklapptes Telephonbuch legen und los gehts. Bundeskassen (Bahn, Post) sind verpflichtet, Münz in beliebigen Mengen anzunehmen, allerdings können sie auf Rollenform bestehen. Wenn Sie also das nächste Mal ihre Einzahlungan am Postschalter machen, gleich mit "Blech" bezahlen, die Schalterbeamten haben eine Gewichtstabelle für alle Münzrollen.

    Noch viel eleganter: Spenden Sie das Münz einer karitativen Organisation. Der Schweizerische Invalidenverband PROCAP nimmt auch Münz, denn Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist.

    Gruss

    Man kann Elektroartikel auch an der nächsten Post abgeben. Seit einiger Zeit nimmt die Post Elektroapparate entgegen. Einfacher geht, wenn man das Handy in den nächsten Briefkasten wirft. Die werden ja von der Post geleert.

    Es gäbe da für den Gläubiger auch noch andere "unkonventionelle" Methoden, um an sein Geld zukommen wie z,B.

    - Anzeige wegen Veruntreuung erstatten

    - "Hausbesuch" einer Rockerbande

    - Anzeige bei der SVA wegen IV-Missbrauch.

    Vielleicht reicht ja die blosse Drohung mit diesen Massnahmen bereits, dass der betreffende plötzlich noch irgendwo Geld findet, um seine Schulden zu begleichen.

    Ich wünsche viel Erfolg bei der Hilfe zur Gerechtigkeit. Persönlich finde ich es eine Frechheit und moralisch höchst verwerflich, einem Bekannten Geld abzuluchsen und es dann nicht zurückzuzahlen. Das ist grober Missbrauch einer Freundschaft.

    @ kokopelli:

    Nein, sie haben nichts verpasst... Ich habe mich beim lesen des Beitrages auch etwas im falschen Film gefühlt.

    Da will doch tatsächlich jemand eine grössere Wohnung wegen BESUCH von Verwandten, und das bitte schön vom Steuerzahler bezahlt...

    Na, ja, wenn die Kinder noch zu Hause leben würden, könnte man ja darüber diskutieren, aber scheinbar sind die Kinderchen schon alle ausgeflogen.

    Ich habe auch Kinder, aber mir wäre noch nie in den Sinn gekommen, wegen einem BESUCH gleich in eine grössere Wohnung zu ziehen. Schliesslich gehen Besuche ja auch wieder...

    Wenn einem mit dem Besuch die Decke auf den Kopf fällt, kann man ja Besuche auch ausserhalb der Wohnung empfangen, mit einer 17-jährigen kann man ja auch mal etwas draussen anfangen, die wird ja wohl nicht nur händchenhaltend in der Wohnung rumsitzen wollen.

    Die Anspruchshaltung der Leute heutzutage kennt einfach keine Grenzen mehr. Wir hatten in meiner Jugend auch nur eine kleine Wohnung und wenn Besuch kam, rückte man halt in der Stube etwas zusammen.

    Heute gelesen in Polizeinews.ch:

    Fully/VS. Am Montag, 8. Oktober 2012 gegen 11:45, wurde ein Automobilist mit 209 Km/h auf der Autobahn A9 geblitzt. - Kapo VS/PN

    Der Lenker fuhr mit seinem Personenwagen von Sion in Richtung Siders. Auf der Höhe von St-Léonard wurde er bei dichtem Verkehr mit einer Laserpistole mit einer Geschwindigkeit von 209 Km/h registriert.

    Beim Raser handelt es sich um einen 21-jährigen Kosovaren, mit Wohnsitz im Kanton Wallis.

    Der Führerausweis wurde dem fehlbaren Lenker auf der Stelle abgenommen. Er wird bei der zuständigen Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis, Amt der Region Oberwallis, sowie bei der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (DSUS) verzeigt.

    Und im Sinne von @ tokoya folgendes gedacht:

    Was erlaubt sich eigentlich die Walliser Polizei, einen Ausländer zu blitzen, welcher nur seine von den Menschenrechten geschützte Freiheit ausgelebt hat! Das ist doch Abzocke pur, wenn dieser arme Mann noch ein Busse bezahlen muss... Solche ausländerfeindlichen Polizisten sofort alle des Amtes entheben...



    [...] finde ich es absolut widerlich und demokratisch unwürdig, dass der Bürger vom Staat verurteilt wird bevor er ein Gesetz übertreten hat. Das geschieht genau genommen, wenn ein Budget über Bussen erhoben wird. [...]



    Nun hypern Sie doch nicht gleich so! Das mit dem Bussenbudget kommt jedes Jahr wieder aufs Tapet, das ist nichts Neues.

    Jeder Vereinskassier macht ein Einnahmenbudget, auch wenn er im Voraus nicht weiss, wieviele Vereinsmitglieder neu eintreten oder austreten aus seinem Verein.

    Mit den Bussen ist es genauso. Der Finanzvorstand muss sich auch im Voraus überlegen, wie seine Jahresrechnung in etwa aussehen wird. Die Medien (zumindest diejenigen mit den grossen Buchstaben auf der Titelseite) machen dann jedesmal ein Riesentheater um die Bussenbeträge.

    Ich selber mache mir ein Vergnügen daraus, diese Budgetvorgaben ad absurdum zu führen, indem ich grundsätzlich nur noch mit Tempomat fahre, der bei 53km/h ein Warnsignal von sich gibt. Der gefühlte Zeitverlust ist absolut minim, aber dafür habe ich seit über zehn Jahren keine Tempobusse mehr erhalten und ich habe nicht das Gefühl, als "Schleicher" unterwegs zu sein. Von mir aus kann die Polizei so viel Radare aufstellen, wie sie will, das tut mir nicht weh. Wer korrekt fährt, hat ja bekanntlich nichts zu fürchten und wer meint innerorts mit 120 Sachen herumbrettern zu müssen, der handelt schlicht kriminell und für diese Sorte hat es immer noch zu wenig Radarkontrollen.

    Take it easy, Leute!

    Vor zwei Tagen lief im Fernsehen ein sehr interessanter Dokumentarfilm, in welchem gezeigt wurde, wie IKEA über Jahre hinweg Möbel zimmern liess in Gefängnissen im Osten Deutschlands.

    Die Häftlinge in des Sowjetischen Besatzungszone wurden zur Arbeit gezwungen, hatten also keine Wahl und mussten zu jämmerlichen Bedingungen Möbel herstellen für den Westmarkt.

    Dank den Hungerlöhnen, welche an die Sträflinge gezahlt wurden, konnte IKEA über viele Jahre hinweg die Möbel zu unschlagbar günstigen Preisen auf den Markt werfen. (z.B. das bekannte KLIPPAN-Regal)

    Herr Kamprad, der Chef von IKEA gilt als einer der reichsten Männer der Welt. Nachdem er aber einen Teil seines Reichtums mit der Zwangsarbeit von politischen Gefangenen in der SBZ verdient hat, ist er für mich gestorben.

    Hat noch jemand Lust auf eine IKEA-Küche?

    "Darum kein Osthandel" war über viele Jahre ein mit Stacheldraht garnierter Slogan in der Schweiz. Offenbar auch heute noch aktuell! Bei chinesischen Produkten stellt sich dieselbe Frage übrigens auch.

    j



    Schließlich hast du ja keinen Kaufvertrag unterschrieben und dann ist da ja noch die 14 Tage Rückgabe in der du den Artikel sowieso einfach ohne Begründung wieder bringen kannst. Ansonsten schreib doch mal an das Verbraucherforum, die wissen immer Rat.



    Keine Ahnung von Verträgen? Auch schon davon gehört, dass auch mündlich abgeschlossene Verträge gültig sind? Und von 14 Tagen Rückgaberecht faseln... Und wer soll das "Verbraucherforum" sein??? Man sollte nur von Dingen schreiben, von denen man eine Ahnung hat! Schon im römischen Recht hies es: "pacta sunt servanda!" (Verträge sind bindend)

    @ Simone

    Rein rechtlich gesehen sitzt wohl Fust am längeren Hebel. Aber wenn Sie sich direkt an die Zentrale (Direktion) wenden und darlegen, dass der Schenkende sehr wohl ein Gerät gekauft hat und nie die Absicht bestand, zwei Geräte zu erwerben, würde es mich sehr wundern, wenn Fust auf der Erfüllung des Vertrages beharren wird.

    Gruss

    Hallo ghosti,

    du hast von der IV eine Rentenverfügung erhalten. Dort steht genau drin, ab wann der Rentenanspruch zu laufen beginnt.

    Was die Ergänzungsleistungen betrifft: Google mal unter IV-Ergänzungsleistungen. Die AHV/IV stellt ein Merkblatt zu den EL im Internet bereit, das du downloaden kannst. Darin ist alles genau erklärt, wie das mit den EL funktioniert.

    Auf EL hat jedermann einen gesetzlichen Anspruch, aber nur wenn das Einkommen mit der Rente nicht reicht. Hast Du aber bei einem Valideneinkommen von Fr. 80'000.- zusammen mit der Pensionskasse 90% davon, wirst du wohl kaum EL beanspruchen können, so mal auf die schnelle über den Daumen gepeilt. Nähere Details siehe das oben erwähnte Merkblatt.

    Gruss

    Hallo Ghosti,

    glaube nie, was dir Ärzte über juristisches Zeug sagen! Die Ärzte mögen zwar gute Mediziner sein, aber von dem ganzen Administrativkram der Sozialversicherunge haben die meisten keine Ahnung.

    Zu deinen Fragen kann ich kurz zusammengefasst wie folgt Stellung nehmen:

    - Die IV-Rente ist nach oben plafoniet. Wenn du eine "ganze" IV-Rente beziehst, beträgt diese maximal Fr. 2320.- pro Monat bzw 27840.- pro Jahr.

    Wie hoch deine IV-Rente nun genau sein wird, legt dir die IV im Rentenentscheid genau dar.

    Angesichts dieses Betrages kommt jeder, der vor Eintreten der Invalidität gut verdient hat, ganz schön auf die Welt...

    Jetzt ist es aber so, dass bei unselbständig Erwerbenden, gestützt auf den Entscheid der IV, die Pensionskasse eine Invalidenpension ausrichten muss.

    Das Einkommen aus beiden Renten darf aber 90% des vorherigen Verdienstes nicht übersteigen, damit keine "Bereicherung" an der Rente stattfinden kann.

    Deine Pensionskasse wird also den Rentenentscheid der IV abwarten und dann deine Invalidenpension berechnen, allenfalls auch kürzen, damit die 90% nicht überschritten werden.

    - Die Frage nach der Differenz ist mit der Lage der Gesetzgebung zu begründen. Anders ausgedrückt, es kommt hier auch unser Dreisäulenprinzip zum tragen:

    1. Säule: AHV / IV

    2. Säule: Pensionskasse

    3. Säule private Vorsorge

    Für Mitleser im Forum: Es lohnt sich auch hier, eine private Erwerbsunfähigkeitsrente zu versichern, diese Versicherung kostet nicht viel und deckt dann den Rest ab (oder auch mehr, das ist nicht plafoniert)

    - Entscheidend für die Rentenzahlung ist der Entscheid der IV. Wann du den Antrag gestellt hast, spielt eigentlich keine Rolle. Es lohnt sich daher immer, frühzeitig einen IV-Antrag zu stellen, denn die IV braucht jeweils recht lange, um einen Fall zu behandeln. Und bevor die IV nicht entschieden hat, zahlt auch die Pensionskasse nichts.

    Ich hoffe, deine Fragen hiermit genügend beantwortet zu haben, auf ein Feedback von deiner Seite freue ich mich.

    Gruss

    Gute Frage...

    Wenn Sie eine halbe IV-Rente beziehen, liegt ihr Invaliditätsgrad zwischen 50% und 60%.

    Im Umkehrschluss heisst das, dass Sie eine Arbeit ausführen können, welche zwischen 40% und 50% ihres bisherigen Einkommens (Validenlohn genannt) abdeckt.

    Anders ausgedrückt, gemäss IV sind Sie in der Lage, eine Arbeit auszuführen. Demzufolge sind Sie beim RAV vermittelbar.

    Sobald Sie eine Stelle angetreten haben, hat sich das Problem der fehlenden Zuzahlung wohl von selber erledigt.

    Dumm ist es eigentlich nur, wenn Sie keinen Arbeitgeber finden, der Sie zu 40% bis 50% einstellt.

    Da Sie leider keinerlei Angaben über ihren Beruf und den Grund der Invalidität gepostet haben, kann aus der Ferne schlecht beurteilt werden, wie ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind.

    Melden Sie sich sicherheitshalber für Ergänzungsleistungen an und auch für Arbeitslosenunterstützung. Beide Stellen werden ihren Anspruch prüfen und einen Entscheid fällen, mit dem Sie dann ggf. beim Sozialamt vorstellig werden können.

    Das Sozialamt wird wohl zuerst einmal auf Stellensuche und EL pochen und erst wenn alle Stricke reissen etwas zuschiessen. EL ist übrigens besser als Sozialamt, denn die Verwendung des Geldes aus EL muss nirgendwo begründet werden. Beim Sozialamt bin ich mir da nicht so sicher.

    Wenn noch Fragen offen sind, melden Sie sich einfach wieder. Ich wünsche gutes Gelingen.



    verdient Ihr Euer Gehalt oder Monatslohn auch im Ausland, dann dürft Ihr auch im Ausland einkaufen.

    Gruss Hilti



    Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun!

    Wenn Sie bei Coop arbeiten, dürfen Sie ja auch bei Migros einkaufen...

    Mein Portemonnaie ist mir immer noch am nächsten. Wenn ich sehe, wie gewisse Importeure nur mit dem Import, ohne einen Mehrwert zu schaffen, sich dumm und dämlich verdienen, habe ich nicht die geringsten Hemmungen, in D einzukaufen.

    Ich denke da vor allem an grosse Autoimporteure wie AMAG, deren Besitzer allesamt Millionen verdient haben mit dem monopolistischen Import von deutschen Autos.

    Zum Glück hat sich die Gesetzgebung in den letzten Jahren zu Gunsten der Privatimporteure gewandelt, früher kam man nicht um das berühmte Zertifikat vom Generalimporteur herum, was sich dieser regelmässig vergolden liess.

    Was den "Ameisenhandel" jeden Samstag bei Aldi und Lidl in Grenznähe betrifft, so lässt mich das kalt. Wer sich diesen Stress antun will, der soll das machen, die Aussenhandelsbilanz der Schweiz wird deswegen nicht in die roten Zahlen kippen. Die Deutschen kaufen bei uns ja auch Schokolade und Teigwaren ein, welche hierzulande von besserer Qualität sind. Das gleicht sich in etwa aus. (Migros Zurzach hat spezielle Grosspackungen Teigwaren für den Export!)

    Man sollte einfach noch die wirklichen Autokosten in die Rechnung einbeziehen, nicht nur das Benzin, dann stellt sich sehr schnell heraus, dass wer weiter als 30km von der Grenze entfernt wohnt, unter dem Strich drauflegt. Trotzdem sieht man ennet der Grenze bei Aldi etc. immer auch Autos mit Zuger und Luzerner Kennzeichen. Diese Leute betrachten halt ihren Einkaufsbummel als Familienfahrt ins Grüne.

    Mein Hausgaragist hat leider nach dreissig Jahren Knall auf Fall seinen Betrieb zugemacht und ich muss mir jetzt eine neue Garage suchen. Mittels Rundschreiben habe ich Betriebe in der Schweiz und solche im grenznahen Ausland um Offerten für den Service gebeten. Es ist sehr interessant, was da herausgekommen ist. Deutsche Betriebe sind offenbar sehr an schweizer Kundschaft interessiert und antworten sehr schnell auf solche Anfragen und die Preise sind sehr konkurrenzfähig.

    Was die Kosten für Reifen betrifft, so habe ich eine Offertenrunde geplant, sobald meine bisherigen "Finken" durch sind. Ich habe nämlich auch hier das Gefühl, dass man da ziemlich viel Geld sparen kann, besonders wenn man sich die deutsche Mehrwertsteuer rückerstatten lässt.

    Gruss

    J.