Sonderkurier hat zum Sinn (oder vielmehr Unsinn) dieser Programme eigentlich schon alles gesagt.
Dahinter steckt nicht nur eine riesige Sozialindustrie, sondern vor allem auch wirtschaftliche Interessen. Der Zwang zum unproduktivem Dienst im Arbeitshaus soll in der noch arbeitenden Bevölkerung Angst schüren. Wer Angst hat hält den Mund und arbeitet auch für einen Dumpinglohn.
Statt die "Wirtschaftskrise" zu lösen, also die Arbeitszeit länderübergreifend zu reduzieren, wurde im Sinne von workfare eine gigantische Umverteilungsaktion von unten nach oben gestartet.
Beiträge von Schwarzrose
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Sozialversicherungsberater
Ich musste nie zu einem Vertrauensarzt, obwohl ich eine ähnliche Massnahme auf gleiche Weise abgebrochen habe. Ich zeige lediglich Möglichkeiten auf, statt wie Sie sturr darauf zu beharren man müsse Behördenterror über sich ergehen lassen.
Mir ist bewusst, dass ein Vertrauensarzt normalerweise zugunsten des RAV entscheidet. Doch hier handelt es sich um eine sehr komische Massnahme, die sich rechtlich in einer Grauzone bewegt. Wenn keine psychiatrische Empfehlung für diese Massnahme vorliegt, dann hege ich starke Zweifel, dass ein RAV-Berater diesen Unsinn einfach mal so verordnen darf. Es wäre ein Skandal.
Ich vermute auch stark, dass keine einziger Teilnehmer an diesem Programm darüber aufgeklärt wurde, dass weder Intelligenztestst, noch irgendwelche böden Fragen, verpflichtend sind. Dies können Sie alles verweigern.
Sollte der Themenerteller kein Risiko eingehen wollen und 100% sicher sein, dass er das volle Taggeld ausgezahlt kriegt, dann ja, brechen Sie die Massnahme nicht ab. Nur halte ich genau diese Empfehlung für fahrlässig, denn wenn es zu einem Ausraster kommt, wird ihm die Schuld in die Schuhe geschoben. -
Noch was: Die Einschätzung eines Psychiaters wird in jedem Fall höher gewichtet als die Einschätzung von einem Bürolist beim RAV. Die können bei Ihnen zwar eine vertrauensärztliche Untersuchung anordnen, aber der wird sich grundsätzlich auf die Einschätzung Ihres Psychiaters stützen.
Falls dieser Vertrauensarzt Ihre 100% Leistungsfähigkeit in Frage stellt, schicken Sie eine IV-Anmeldung ab. Solange eine IV-Anmeldung im Hinterrund läuft, muss Ihnen das RAV volles Taggeld ausbezahlen, solange Sie mindestens 40% (bin mir gerade nicht sicher) arbeitsfähig sind. -
Ok, nur keine Panik. Gehen Sie morgen einfach nicht mehr hin zum Beschäftigungsprogramm und vereinbaren Sie einen Termin mit einem Psychiater (nicht Ihrem Hausarzt!). Informieren Sie das RAV, dass Sie im Moment 100% krank sind und ein Arztzeugnis des Psychiaters nachreichen werden.
Lassen Sie sich vom Psychiater attestieren, dass das Programm Sie psychisch stark belastet und eine weitere Teilnahme nicht zumutbar ist. Das Programm gefährde Ihre Vermittlungsfähigkeit.
Schicken Sie dieses psychiatrische Attest nun an den Rechtsdienst vom RAV.
Falls man Sie trotzdem mit der Einstellung von Taggeldern bedroht, verweisen Sie einfach aufs Arztzeugnis, welches klar bestätigt, dass das Programm nicht zumutbar. Machen Sie sich keine Sorgen wenn ihre Vermittlungsfähigkeit angezweifelt wird. Schliesslich muss sich das RAV explizit um "zumutbare" Tätigkeiten bemühen. -
Mal eine ganz blöde Frage: Warum eigentlich das ganze System mit dem Grundlohn?
Warum ist es nicht möglich jedem Arbeitslosen, Sozialhilfeempfänger und IV-Bezüger bedinungslos über eine Einheitskasse CHF 2500.-- auszuzahlen? -
Es gibt in der Schweiz Möglichkeiten Geld zu erhalten und sein Recht durchzusetzen.
Sie wissen genausogut wie ich, dass die Verfahrenswege beim Sozialamt bewusst lang und kompliziert gestaltet sind. In der Regel steht der Betroffene erstmal ohne Geld da. Die Sache mit der aufschiebenden Wirkung & Nothilfe ist auch nicht so sicher, sondern vom goodwill der Behörden abhängig. Wie pervers dieses Schwarzpeterspiel ist, spiegelt sich auch in der vergleichsweise geringen Anzahl von Prozessen wieder. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass wie bei der IV mindestens die Hälfte aller Verfügungen unrechtmässig erfolgen.
Gelöscht, da Pauschalisierung und nicht beweisbare Unterstellung
Es geht nur darum die Leute zu schikanieren, zu schädigen und im Idealfall zu vernichten. Die Fallbeispielen auf der Webseite der Fachstelle für Sozialhilferecht sprechen doch Bände... -
Verfahren vor Behörden und Gerichten dauern eine Weile
Richtig, und wie jemand zwischenzeitlich zu Geld kommt für Wohnung, Krankenkasse, Nahrungsmittel usw. ist ja zum Glück egal. Warum nicht gleich Exit Gutscheine aushändigen? -
Wissen Sie überhaupt wie viel die heutige Armutsverwaltung inkl. Personalaufwand kostet? Also IV, Sozialhilfe usw. zusammen gerechnet. Würde mich mal interessieren.
Gerade bei der ALV wird ja oftmals bedeutend mehr als nur CHF 2500.-- ausgezahlt. Diesen Laden könnte man bei einem BGE schliessen. Ich denke da werden mir auch alle Hardcore-Bünzlis beipflichten wenn ich sage, dass ein Arbeitsloser keinen "gehobenen Lebensstandard" geniessen muss. Dasselbe gilt für IV-Bezüger. -
Fortsetzung: Die CHF 2500.-- "Lohn" bei den Sozialfirmen sind übrigens auch bloss Steuergelder, genau wie bei den meist teureren Beschäftigungsprogrammen. Warum allfällige Einnahmen nicht als realer Lohn ausbezahlt werden wissen wohl nur die Betreiber selbst.
Vielleicht führt die BGE Diskussion wenigstens dazu, dass die Steuergelder künftig dort ankommen wo Sie hingehören. Nämlich bei den Betroffenen und nicht irgendwelchen kleinkriminellen Sklaventreibern. -
Fortsetzung: Bei Ihrer Initiative für ein Grundeinkommen sollten Sie deshalb ruhig erwähnen, dass sowohl Beschäftigungsprogramme als auch Sozialfirmen massives Lohndumping betreiben. Dies führt unweigerlich zu tieferen Löhnen in der Privatwirtschaft.
Was hält denn einen Arbeitgeber heute noch davon ab jemanden für CHF 2500.-- einzustellen?
Der Staat? Der schickt die Arbeitslosen zum selben Lohn in Sozialfirmen. Es gibt keinen Mindestlohn in diesem Land, lediglich ein "absolutes Existenzminimum", was je nach Gemeinde etwas anderst definiert wird. Im Falle eines Beschäftigungsprogramms kann das durchaus bedeuten für CHF 1200.-- Vollzeit gemeinnützige Arbeiten zu vollrichten. Soll das etwa das Ziel von workfare sein? Ein Sklavenmarkt für Städte & Gemeinden?
Dabei spielt es keine Rolle ob irgendeine Stelle damit Geld "spart". Irgendeine andere Stelle wirft das gesparte Geld wieder aus dem Fenster bzw. rechnet es sich als Lohnerhöhung an. Kennen wir ja aus Bern. Die Betroffenen lösen sich bei eine Austritt natürlich auch nicht einfach in Luft auf sondern beziehen eine IV-Rente. Die liegt bereits heute bei +CHF 2500.--. -
Und was wollen Sie tun sobald die Armutsprofiteure mit den Säbeln rasseln?
Da fallen genau 2 Worte: Steuererhöhung und Arbeitsplatzverlust. Mehr bracht es nicht um eine Horde Feiglinge in Zaum zu halten. Wir habens an der ALV Abstimmung gesehen. Sie dürfen nicht argumentieren was mit einem Grundeinkommen evtl. besser wird sondern die Missstände ankreiden.
Wenn Sie die Leute vor die Wahl stellen Müllsammler gerecht zu entlöhnen (weil sie sonst streiken) oder für alle ein Grundeinkommen einzuführen sieht die Stimmlage plötzlich ganz anderst aus. Den Bünzli interessiert nur seine Steuerabgaben und ob er dabei zu kurz kommt.
Sehr, sehr viele Gemeinde bedienen sich an Sozialhilfeempfängern für gemeinnützige Arbeiten. Zum Lehrlingslohn. Würden diese alle anständig zu mindestens CHF 3900.-- beschäftigt, steigt jede Gemeinde sofort auf ein Grundeinkommen um. Das garantiere ich Ihnen. -
Der entscheidende Faktor bei einer Abstimmung ist die Stimmung des Volkes. Wie sieht die Situation denn heute aus?
-Die Arbeiter haben Angst vor Stellenverlust
-Die Arbeitsloen haben Angst vor dem Sozialamt
-Die Bezüger von Sozialleistungen haben Angst vor Sanktionen
Es stellt sich daher die Frage ob eine Umwälzung des Sozialsystems in Richtung Grundeinkommen nicht besser schrittweise angegangen wird. Missstände die z.b. schon lange mal in eine schweizweite Volksabstimmung gehören:
1. "Rückzahlungspflicht" von Almosen
---> krasser Unterschied zur IV, welche sogar oft gezwungen ist diese Rückzahlung zu übernehmen. Wo genau liegt der Sinn in diesem System?
2. Kriminelle Gemeinden/Städte welche Sozialhilfebezüger für Löhne zwischen CHF 1000 bis 2000 beschäftigen
---> Liste der Täter erstellen und gesetzlich unterbinden
3. Kosten/Nutzenverhältnis von Sozialfirmen
---> Zitat Seco: Die beste Massnahme ist keine Massnahme -
Sieht so aus als wäre es Zeit für eine Initiative gegen die Rückzahlungspflicht von Almosen. Solche durchgeknallten Ideen haben auch in der schweizerischen Neidgenossenschaft nichts verloren. Dieses Thema ist das beste Beispiel dafür.
Mit 250'000+ Sozialhilfeempfängern dürfte die Sache mit der Unterschriftensammlung ziemlich leicht fallen. -
Keine Ahnung, auf der Webseite von proinfirmis steht jedoch folgendes:
...IV-Anmeldung ist immer dann zu empfehlen, wenn mit dem Arbeitgeber keine dem Gesundheitszustand angepasste Lösung für die Weiterführung der Tätigkeit im Betrieb gefunden werden kann. In solchen Fällen können die Berufsfachleute der IV unter Umständen weiterhelfen: Sie können die versicherte Person sowie den Arbeitgeber beraten, wie der Arbeitsplatz besser angepasst werden könnte...
Beispiel: Herr S arbeitet in der Buchhaltung einer kleineren Firma und erleidet einen Bandscheibenvorfall. Zwar arbeitet er weiterhin in seinem100%-Pensum, doch die Schmerzen nehmen immer mehr zu und es kommt öfter zu schmerzbedingten Ausfällen. Herr S meldet sich deshalb bei der IV an. Da der behandelnde Arzt vermehrtes Arbeiten im Stehen empfiehlt, finanziert die IV Herrn S im Rahmen einer Frühinterventionsmassnahme ein Stehpult. Dadurch kann Herr S sowohl seinen Arbeitsplatz als auch sein Arbeitspensum beibehalten. -
Seit Februar 2013 suche ich eine neue Stelle und habe schon x Bewerbungen geschrieben, leider ohne Erfolg. Mir ist bewusst, dass, wenn ich mich auf eine Stelle bewerbe, wo eine KV-Ausbildung verlangt wird, die Chancen klein stehen.
Das ändert sich sofort wenn Bekannte/Freunde im Spiel sind. Dann klappts auch ohne jegliche Zusatzausbildung, Handelsschule usw. Ansonsten sehe ich die Chancen eher gering, da in Bürojobs ein massives Überangebot an Arbeitskräften besteht. Viele davon kommen aus dem Ausland und bringen einen sehr, sehr hohen Bildungsstand mit. 2-3 Fremdsprachen fliessend sind keine Seltenheit. -
PC
Ich gehe davon aus, dass Sie sich erst weitergebildet hatten, nachdem Sie bereits in einem Job arbeiteten?
Die Chancen für einen Job erhöhen sich um ca. 60% wenn ein Lehrabgänger eine Matura, Weiterbildungen usw. vorweisen kann. Damit gehört er in Bildungsberufen zur "Elite" und bekriegt sich mit durchschnittlich nicht mehr als 80 anderen Bewerbern. Ansonsten sind es 250.
Eine blosse Lehre, auch wenn Sie für CHF 2000.-- brutto im Monat arbeiten und auf Ferien verzichten, hilft Ihnen auf dem heutigen Stellenmarkt nicht weiter. Ich habe da jahrelange Erfahrung. Es herrscht der Konsens, dass ein Maturand, trotz lächerlich hohen Lohnvorstellungen von CHF 4000.--, insgesamt mehr Umsatz generiert. Eine Mär, denn ein IQ von 120 nützt Ihnen bei repitiven Tätigkeiten rein garnicht.
Stift könnte sich zudem noch überlegen, ob es wirklich der Beruf ist, der ihm/ihr nicht gefällt oder ob vielleicht einfach der Lehrbetrieb eine Katastrophe war. -
PC
Viel Glück sich ohne Arbeit weiterzubilden. Zumal Sie in den meisten Weiterbildungen eh schief aus der Röhre blicken wenn Sie nicht über mehrere Jahre Berufspraxis verfügen. Eine Matura während der Lehre ist optional, aber oftmals die einzige Garantie nachher irgendwo unterzukommen.
Sozialversicherungsberater
Sie sind demnach ein Einzelfall. Ich habe zig Absagen welche eine andere Sprache sprechen. Wie Sie wissen sind 240 Bewerbungen pro Stelle völlig normal gemäss RAV und Sozialamt. Geht man nun davon aus, dass 1/3 der Schweizer maturafähig sind, so haben wir bereits 80 Maturanden. Unter diesen Maturanden befinden sich wiederum einige Leute mit noch höherer Qualifikation und/oder nahe Verwandte/Bekannte.
Was sagt uns das?
In einem "Bildungsberuf" ausserhalb von handwerklichen oder einfachen industriellen Berufen sehen die Jobchancen für normale Lehrabgänger düster aus.
Stift
Im Gegenzug zu meinen Vorrednern rate ich dringendst eine Matura nachzuholen statt eine Zweitlehre anzustreben. Wie gesagt trifft dies nicht zu wenn Sie Ihre Lehre im Detailhandel, Baugewerbe o.ä. Berufen absolvierten. Dort sollten Sie innerhalb 2-3 Jahre eigentlich was finden, solange Sie die Lohnforderungen der PFZ Zuzüger unterbieten. -
Zweitlehren müssen Sie selber berappen. Anständige Arbeitgeber zahlen bei einer Zweitlehre mind. CHF 2000.-- brutto, damit Sie nicht aufs Sozialamt müssen.
Ich empfehle eine Zweitlehre nur wenn Sie danach übernommen werden. Haben Sie schon eine Matura? Sonst finden Sie in diesem Land nämlich keinen Job ausserhalb vom Detailhandel/Baugewerbe. -
Stimme Sozialversicherungsberater zu sich genau zu überlegen ob Sie die Stelle kündigen wollen.
Ich und 200 weitere Arbeitslose sind darauf dressiert sich wie wilde Tiere auf die frei gewordene Stelle zu stürzen. Zur Hälfte des Lohnes und zu einem höheren Arbeitspensum.
Deshalb lohnt es sich nachzufragen ob eine Reduzierung des Arbeitspensums möglich ist. Ein kleiner Betrieb würde Sie wohl rausschmeissen, ein Grossbetrieb zeigt evtl. Verständnis. -
Noch ein Vorteil bei einer IV-Anmeldung: Ihre Vermittlungsfähigkeit wird nicht angezweifelt, solange Sie brav bei den "Arbeitstherapien" mitmachen. Das müssen Sie nämlich sowieso, egal ob IV oder nicht.
Fragen Sie am besten beim RAV nach ob Sie sich während Ihrer Auszeit bewerben müssen. Bedenken Sie, dass die Anmeldung beim RAV rückwirkend als Stichtag für Ihre Anspruchsberechtigung gilt.