Beiträge von Sirio

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    Sie meinen Kollektivverträge für die Kranken-Zusatzversicherung? Kaum! Ein Kollektivvertrag ermöglicht ja gerade deshalb Prämienrabatte, weil er eine Risikogemeinschaft von überdurchschnittlich gesunden Versicherten bildet oder zumindest bilden sollte. Ein Vertrag, der keine Gesundheitsprüfung vorsieht, wäre hingegen geradezu eine Einladung für Personen mit bestehenden Erkrankungen.

    Abgesehen davon, dass man duzen schreibt und nicht "dutzen", hat in Sachen Duzen und Siezen wohl jede/r eine eigene Meinung. Meine bescheidene, jetzt bezogen auf die spezifischen Frage, ist diese: Wenn eine erwachsene Person (denn erwachsen war die junge Frau ja) ausdrücklich gesiezt werden möchte und sich ihr Gegenüber trotzdem ostentativ weigert, so ist dies zwar nicht gerade ein Straftatbestand. Die eine oder andere ernsthafte Frage zum Hintergrund der zweiten Person beginne ich mir aber schon trotzdem zu stellen. Ähnliche Situationen - auch in anderen Zusammenhängen - können im Alltag ab und zu vorkommen. Wie man darauf reagiert, ist wiederum von Mensch zu Mensch verschieden. Persönlich spüre ich dann immer eine gewisse Hemmung, eine Rolle einzunehmen, die eigentlich den Eltern des jeweiligen Individuums zugefallen wäre.

    Die mentale Gesundheit aufgrund dessen anzuzweifeln ist absurd

    Sie selbst haben ja geschrieben, der Betreffende sei Spielsüchtig. Spielsucht gilt aber als Krankheit im medizinischen Sinn, siehe z.B. https://www.careplay.ch/de/spielsucht/ . Da man Spielsucht wiederum schlecht als körperliches Leiden wird bezeichnen können, ist es eben die mentale Gesundheit, welche dadurch beeinträchtigt wird.

    Wenn der Garten zum Mietobjekt gehört und Sie Miete dafür bezahlen, dann kann Ihnen der Vermieter so etwas nicht vorschreiben, es sei denn eine entsprechende Regelung sei ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten. Anders wenn der Garten gemeinschaftlich von allen Mietern genutzt wird und Sie diesen gegen Entgelt unterhalten. In diesem Fall wäre der Vermieter gleichzeitig Arbeitgeber und hätte ein entsprechendes Weisungsbefugnis.

    Vielleicht würde ja ein temporärer Boykott durch uns Stammgäste etwas bringen ^^ Nein, Spass beiseite (obwohl ich schon mal aufgehört habe, die Spam-Profile zu melden). Der Spam ist das eine. Fast noch schlimmer finde ich die Tatsache, dass es die Administratoren nicht für notwendig finden, uns darüber zu informieren, ob und falls ja was und wann etwas gegen die Spam-Flut unternommen wird.

    Wenn Sie die Arbeitswoche regelmässig wie beschrieben gestalten, dann ist es aus meiner Sicht sonnenklar, dass man Ihnen die Ferientage zu drei Stunden anrechnen muss. Ich wüsste denn auch nicht, aus welcher Überlegung heraus dies für Krankheits- und Feiertage gelten sollte, für Ferientage hingegen nicht.


    Sie können dem Arbeitgeber auch Folgendes zu bedenken geben: Grundsätzlich haben Sie gemäss Arbeitsvertrag Anspruch auf Ferien in einem bestimmten Verhältnis zur Soll-Arbeitszeit. Nehmen wir nun im Sinn einer ganz einfachen, wenn auch unrealistischen Rechnung an, dass dieses Verhältnis 25% beträgt. Da die wöchentliche Soll-Arbeitszeit 12 Stunden vorsieht, haben Sie für eine einzelne Woche somit Anspruch auf 3 Stunden Ferien. Beziehen Sie in dieser Woche einen Tag Ferien, erhalten lediglich 2:24 Stunden gutgeschrieben und müssen Sie den Rest nachholen, dann hat Ihnen der Arbeitgeber lediglich Ferien im Umfang von 20% der Soll-Arbeitszeit gewährt und die vertragliche Vereinbarung somit nicht eingehalten.


    Im Übrigen werden im Beobachter-Artikel Krankheit und Ferien mehrfach gleichgestellt: "Wenn Sie einen Arbeitstag krank sind oder Ferien machen… Wenn Sie wegen Ferienbezugs oder Krankheit nicht arbeiten… Auch wenn Sie krank oder ferienabwesend sind… Arbeitsunfähigkeit oder Ferien dürfen nie…"

    Da der Diebstahl des ganzen Fahrzeugs durch die Teilkaskoversicherung gedeckt wäre, würde ich mich mal telefonisch bei dieser erkundigen. Möglich ist auch, dass die Hausratversicherung zum Zug kommt, sofern der ,einfache Diebstahl auswärts' eingeschlossen ist. Mit einem Selbstbehalt ist gegebenenfalls zu rechnen.

    Alle getroffenen Massnahmen konnten den Informationsaustausch (Gedankenübertragung) der beiden Personen nicht beeinträchtigen - soweit, so gut.

    Aber: Fand denn ein solcher Informationsaustausch auch tatsächlich statt? Das scheint zwar implizit so gemeint zu sein, geht aber aus dem Text nicht klar und eindeutig hervor. Zutreffendenfalls wäre es natürlich interessant zu wissen, welche Informationen mittels Gendankenübertragung gesendet sowie vor allem wieviel und was davon auch tatsächlich empfangen wurde.


    Ups, zu früh abgedrückt... Das Obige ist natürlich nur halb ernst gemeint. Es kann ja nur dann festgestellt werden, dass die Massnahmen die Übermittlung von Informationen nicht beeinträchtigen, wenn gleichzeitig festgestellt wird, dass solche übermittelt wurden. Trotzdem wären weitere Details interessant.

    Die vom aktuellen Arbeitgeber angewandte Lösung scheint mir auch aus logischer Sicht absolut in Ordnung zu sein. Sie stören sich zwar daran, dass der Arbeitnehmer z.B. bei Krankheit ins Minus fällt. Es ist aber zu bedenken, dass dies im Endeffekt auch bei der beschriebenen Variante 2 der Fall ist. Der Unterschied besteht einzig darin, dass dieses Minus bei der aktuellen Lösung sofort ersichtlich wird und bei der Variante 2 erst Ende Jahr nach Abzug der Vorholtage. Unter dem Strich kommt es also auf dasselbe heraus. Ja mehr noch: Die aktuelle Lösung ist sogar transparenter, geht doch der Stand der Vorholzeit laufend direkt aus dem Zeitkonto hervor (Saldo nicht im Minus = Marschtabelle eingehalten, was bei Variante 2 je nach Plus-Saldo nicht unbedingt zutreffen muss). Grundsätzlich lautet das Prinzip: Der Arbeitgeber gewährt während der Weihnachtszeit freie Tage, der Arbeitnehmer kompensiert diese in Form von tatsächlich in Präsenzzeit geleisteter Arbeit. Ist ein Arbeitnehmer im Verlauf eines Jahres während einer bestimmten Anzahl Arbeitstage krank, spielt es mit Bezug auf die tatsächlich geleistete Vorholzeit für ihn keine Rolle, ob Letztere gemäss Variante 2 oder gemäss aktueller Variante berechnet wird.

    marchi Aus meiner Sicht ist die Person in einem solchen Fall sehr wohl verpflichtet, die Schriften dorthin zu transferieren, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet, und ich wüsste nicht, mit welcher Argumentation sie sich von dieser Pflicht befreien wollte. Ebenso wenig kann ich mir vorstellen, dass doe Gemeinde bei der Aufnahme in ihr Steuerregister die Tatsache tolerieren würde, dass die Person ihre Schriften nicht daselbst hinterlegt.

    Der steuerrechtliche Wohnsitz von natürlichen Personen befindet sich grundsätzlich immer am zivilrechtlichen Wohnsitz. Der umgangssprachliche Ausdruck "Schriften hinterlegen" bedeutet, dass man sich bei der Einwohnerkontrolle einer Gemeinde anmeldet und seinen Heimatschein dort deponiert. Dazu ist man verpflichtet, sobald man in einer Gemeinde seinen zivilrechtlichen Wohnsitz begründet, und dies hat automatisch die Aufnahme ins Steuerregister zu Folge. Hält sich eine Person als Wochenaufenthalter am Arbeitsort auf, so wird gemäss Bundesgericht vermutet, dass sich der Lebensmittelpunkt am Arbeitsort befindet. In diesem Fall wird der Arbeitsort zum zivilrechtlichen Wohnsitz, die Person muss ihre Schriften hier hinterlegen und hier Steuern zahlen. Weist aber die Person nach, dass sie sich am Wochenende am Familienort aufhält und dort Beziehungen zu den Angehörigen unterhält, dann - und nur dann - kann sie die Vermutung entkräften und den zivil- wie auch steuerrechtlichen Wohnsitz am Familienort belassen. Arbeiten Ehegatten beide am selben Ort, dann gilt dieser Ort immer als zivil- und steuerrechtlicher Wohnsitz.

    Das manuelle Sperren der Spamer, so dringend notwendig dieses auch ist, bedeutet reine Sisyphusarbeit, denn diese können sich laufend neu unter einem anderen Alias registrieren und weiter ihr Unwesen treiben. Die verschiedenen Internetprovider filtern Spamnachrichten inzwischen äusserst zuverlässig heraus und spedieren diese in den Spam-Ordner. Dies natürlich nicht durch menschliche Arbeit, sondern automatisiert mithilfe künstlicher Intelligenz (elementarster Algorithmus beispielsweise: Asiatische Schriftzeichen erkannt -> Spam -> weg damit). Der Einsatz einer solchen Technologie müsste eigentlich auch für die Administration eines Forums möglich sein. Was dies kosten würde, ist allerdings eine andere Frage.