Beiträge von sirio

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    Grundsätzlich muss der Arbeitgeber Ihnen die Teilnahme an Physiotherapiesitzungen während der Arbeitszeit gestatten, wenn die Physiotherapie ärztlich verordnet wurde. Es darf weder ein Abzug vom Lohn vorgenommen werden, noch darf der Arbeitgeber von Ihnen verlangen, dass Sie diese Stunden vor- oder nacharbeiten. Dies gilt sowohl für die Zeit der Behandlung als auch für den Weg hin und zurück. Diese Verpflichtung besteht jedoch nur insoweit, als sich die Therapie nicht in die Freizeit verlegen lässt. Sie sind nämlich verpflichtet, die Termine nach Möglichkeit entweder in die Freizeit oder in die Randzeiten zu legen. Findet der Termin morgens oder abends statt, verkürzt sich die Fahrzeit entsprechend.


    Die gesetzliche Grundlage hierzu ist Art. 329 Abs. 3 OR. Einen Artikel zum Thema finden Sie hier.

    Aber natürlich dürfen Sie das. Mir fällt nur - z.B. auch in Leserbriefen - eine gewisse Regelmässigkeit bei der Erwähnung der Parteilosigkeit auf (es folgen eigentlich immer rechtskonservative Argumentationen). Der tiefere Sinn erschliesst sich mir nicht ganz, wenn man bedenkt, dass gefühlte 99.9% der Bevölkerung kein Parteiausweis haben und damit die Parteilosigkeit in praktisch jeder Äusserung erwähnt werden könnte.

    Dass Sie keinen Zutritt zur Wohnung haben, ist nicht der springende Punkt. Wenn Sie nämlich zahlen würden, müsste Ihnen die Verwaltung die Schlüssel wieder aushändigen und die Wohnung erneut überlassen. Auch ob die Verwaltung die Zahlungsfähigkeit der Mieterin vorerst richtig eingeschätzt hat oder nicht, ist irrelevant. Ebenso die vorerstige mündliche Zusage Ihnen gegenüber, und sei diese durch den Einzug der Schlüssel bekräftigt worden. Ausschlaggebend für die Gültigkeit Ihrer Kündigung ist einzig und allein, ob zwischen Verwaltung und Mieterin ein gültiger Mietvertrag zu Stande gekommen ist. Ist dies der Fall, sind Sie per Beginn des neuen Mietverhältnisses von Ihrem eigenen Vertrag entlassen. Hält die Mieterin ihren Vertrag nicht ein, sei dies durch Nichtleistung der Kaution oder anderswie, ist dies ein Problem zwischen ihr und der Verwaltung, welche nicht mehr auf Sie zurückgreifen kann. Sollte die Mieterhin hingegen vor Unterschrift des Vertrages erklärt haben, dass sie die Kaution nicht leisten kann oder will, dann müsste die Verwaltung mangels effektiver Nachmiete Ihre ausserordentliche Kündigung tatsächlich nicht akzeptieren.

    Der Gedankengang ist durchaus nachvollziehbar - so lange man wie hier den Aspekt der Solidarität nicht einmal nebenbei erwähnt, geschweige denn irgendwie berücksichtigt. Bedenkt man hingegen, dass etwa chronisch Kranke Jahr für Jahr zu Kosten in bis zu siebenstelligem Betrag führen, wird die ganze Rechnung eine Spur komplexer.

    Meiner Meinung nach sollten Sie sich neben der psychologischen Hilfe unbedingt eine solche holen, die Sie handfester bei der beruflichen Entwicklung unterstützt. Es gibt Aspekte, die einer Anstellung im Wege stehen können und den Betroffenen je nachdem nicht einmal bewusst sind. Um diese zu lokalisieren und gezielt anzugehen, empfiehlt sich eine Beratung bei einem der regionalen Berufsberatungs- und Informationszentren (BIZ). Der Zugang ist absolut niederschwellig. Ausgewiesene Berufs- und Laufbahnberater/innen analysieren die Situation, begutachten die bisherigen Bewerbungsunterlagen und geben Ratschläge zur Optimierung und Weiterentwicklung des persönlichen Profils. Die Basisberatung ist kostenlos, möglich ist auch eine weiter gehende Begleitung durch eine/n Fallmanager/in. Unter https://adressen.sdbb.ch/ finden sich die Adressen der verschiedenen BIZ. Da bei der Suche nach Kantonen leider nur die zentralen Stellen erscheinen, lohnt es sich, die Volltextsuche zu benutzen (im Kanton Bern beispielsweise gibt es ein BIZ nicht nur in Bern, sondern auch in Thun und Interlaken).

    Zurzeit läuft auch in den Schweizer Kinos der italienische Film ,Il colibrì'. Es geht darin um einen Mann, der sich wie in Kolibri verhält: er schlägt krampfhaft mit den Flügeln, um am selben Ort zu bleiben, während sich um ihn herum die Welt und die Beziehungen unweigerlich verändern. Allfällige Parallelen zum hier vorliegenden Thema zu suchen, überlasse ich dem/der geneigten Leser/in.

    Einen Aboabschluss ohne ein Akzeptieren der AGB kann ich mir offen gesagt fast nicht vorstellen. Ich habe nun den Prozess beim St. Galler Tagblatt durchgespielt. Unmittelbar oberhalb der Schaltfläche ,Verbindlich bestellen' steht "Mit der Bestellung akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung", mit direkter Verlinkung zu den entsprechenden Bestimmungen. Dies kenne ich so aus vielen Online-Bestellungen jeglicher Art, und es würde mich doch sehr wundern, wenn ein Gericht die Gültigkeit des Vertragsabschlusses zu den in den AGB festgehaltenen Bedingungen hier nicht anerkennen würde.

    Meiner Meinung nach ist der Verlag zu hundert Prozent im Recht. Rein sprachlich gesehen mag die Formulierung 'jederzeit kündbar' vielleicht nicht die glücklichste sein. Dass zur Kündigung eines Zeitungsabos - wie überhaupt eines Abos - eine Frist einzuhalten ist, ist aber absolut üblich und kann als allgemein bekannt vorausgesetzt werden. Rechtlich sind aber ohnehin allein die AGB massgebend, und diese sprechen eine klare Sprache. Beim Aboabschluss haben Sie die AGB bestimmt ausdrücklich akzeptiert und können den Verlag nicht dafür verantwortlich machen, dass sie diese offenbar nicht gelesen haben.

    Meinerseits könnte ich hinzufügen, dass ich im Allgemeinen jene Beiträge, welche die Grossschreibung unterlassen, normalerweise gar nicht erst lese. Sollte dies auch auf weitere User zutreffen, könnten sie den einen oder anderen nützlichen Tipp unter Umständen verpassen.

    Bin ich richtig in der Annahme, dass dieser Kommentar auf den letzten Beitrag von 'hermannboese' bezogen ist? Oder vielleicht doch nicht?

    Natürlich sind Sie richtig. Schon nach der dritten Zeile sehe ich im Geiste eine grosse ChatGPT-Fahne hin un her wehen. Es sind unterdessen bereits drei User, die aus dem Bot mehr oder weniger copy-pasten. Mich ärgert es extrem. Wenn es so weitergeht, ziehe ich mich hier über kurz oder lang zurück.

    Ich nutze ChatGPT tatsächlich ziemlich häufig. Natürlich mit der nötigen kritischen Einstellung, denn der Bot spuckt auch viel Quatsch heraus. Richtig verwendet, ist das Tool aber nützlich und auch beeindruckend. "Etwas standardisierter Eindruck" ist zutreffend. Liest man wie ich regelmässig Texte von ChatGPT, erkennt man den Stil mit der Zeit instinktiv. Die künstliche Intelligenz wird die Welt im gleichen Mass verändern wie seinerzeit die Dampfmaschine, hat kürzlich ein schlauer Kopf gesagt. Mehr Angst als vor der künstlichen Intelligenz habe ich persönlich vorläufig noch vor der natürlichen Dummheit.

    Überall dort, wo ich ChatGPT erwähnt habe, bin ich praktisch zu hundert Prozent sicher, dass dieses Tool verwendet wurde. Nicht dass ich grundsätzlich etwas dagegen hätte, doch ich finde es absolut unredlich, solche Texte ohne Quellenangabe wiederzugeben.