Grundsätzlich muss der Arbeitgeber Ihnen die Teilnahme an Physiotherapiesitzungen während der Arbeitszeit gestatten, wenn die Physiotherapie ärztlich verordnet wurde. Es darf weder ein Abzug vom Lohn vorgenommen werden, noch darf der Arbeitgeber von Ihnen verlangen, dass Sie diese Stunden vor- oder nacharbeiten. Dies gilt sowohl für die Zeit der Behandlung als auch für den Weg hin und zurück. Diese Verpflichtung besteht jedoch nur insoweit, als sich die Therapie nicht in die Freizeit verlegen lässt. Sie sind nämlich verpflichtet, die Termine nach Möglichkeit entweder in die Freizeit oder in die Randzeiten zu legen. Findet der Termin morgens oder abends statt, verkürzt sich die Fahrzeit entsprechend.
Die gesetzliche Grundlage hierzu ist Art. 329 Abs. 3 OR. Einen Artikel zum Thema finden Sie hier.