ich erhalte in der Woche durchschnittlich 10 Anrufe aufs Handy und Festnetz. Meistens geht es um Krankenkassen.
Bei mir wissen sie das ich keine Zusatzversicherungen abschliesse. Schon ein paar Dutzend Vertreter kamen und stellten fest das ich bereits einer der günstigsten Krankenkasse habe. Die sind nur interessiert an Zusätzen abzuschliessen.
Die Callcenter wissen das ich keine Zusätze mache, wollen trotzdem regelmässig Vertreter vorbei schicken.
Schon mehrmals erzählten Callcenter Mitarbeiter, sie müssen am Abend Rechenschaft bei ihrem Chef ablegen eine gewisse Anzahl längere Anrufe getätigt zu haben und natürlich Termine. Egal auch wenn der Kunde nur eine Grundversicherung will. Dabei wird gelogen.
Der Standardspruch: "Wir sind gerade an ihrer Strasse und offerieren eine Gratisofferte".
Oder sie hätten bereits jetzt schon die vertraulichen Insiderinformationen vom Bund, dass die Kassen nächstes Jahr wieder teurer werden und können jetzt schon die Prämien bekannt geben.
Nur die Vertreter wissen von nichts.
Strafanzeige kann man nicht machen, da die Callcenter aus dem Ausland stammen.
Das Spamverbot Gesetz nützt in dieser Form nichts. Es gibt nur eins, der Bund müsste ein Gesetz verabschieden, dass jede Nummer in einem Verzeichnis sichtbar ist. Treten mehrere Klagen beim Seco ein, werden Nummernblöcke gesperrt die Telefonterror machen.
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Bei Wohnungswechsel muss immer abgemeldet werden, sonst läuft der Vertrag weiter.
Ist auch Online machbar http://www.ekz.ch/de/private/kontaktieren/umzug-melden.html -
Der DPD ist sonst der günstigste Kurier für Sendeungen aus dem Ausland.
Über die Post (DHL) kommt immer eine Abfertigungsgebühr von fr. 11.50 dazu + 3% vom Warenwert. -
DPD ist einer der günstigsten Kurierdienste. Auch die Schnelligkeit ist gut.
Nach wie vor stellen sie einfach Pakete vor die Türe und unterschreiben selbst. In einem Fall stellten sie mehrere Pakete an einer falschen Adresse hin. Ich musste die Waren selber abholen, da für DPD die Sache erledigt war.
Ärgerlich wenn im voraus bezahlt wurde und die Sendung nicht ankommt, wie das vor kurzem die Sendung "Kassensturz" berichtete. -
Wenn ich die Antwort von Benutzer "Foren" lese ist alles klar.
Da kann man Interdiscount nun wirklich keine Schuld geben.
Logisch wenn Firmen auf Mails mit tiefem Niveau nicht reagieren. Ich würde das unkomentiert in den Müll verschieben.
Wie heisst es so schön: Wie man in Wald hinein ruft, kommt es zurück. -
Wenn SAT Reciever beim Suchlauf hängen, ist nicht der Hersteller oder veraltete Software Schuld. Es sind Abweichungen des DVB-S Standards.
Kompetente Fachgeschäfte liefern fixfertig programmierte Receiver. Im Fachhandel gibt es Geräte um die 150.--.
Gute Receiver verfügen über eine USB Schnittstelle mit Software und Programmlisten Import.
Für Laien scheitern Programmierversuche, da schon viele Vorkenntnisse erforderlich sind.
Verstehe nicht, warum man an solchen Orten kauft, ohne jeglichen technischen Support.
Das Auto kauft man auch nicht an einem Ort, wo ich die Service inkl. Ventilspiel einstellen selber machen muss. -
Da Swisscom nur Telefon, Internet und TV im Bundle Paket anbietet, muss man bei der Internetgeschwindigkeit genau hin schauen.
Wo kein DSLAM Verteilerkasten in der Nähe steht, ist die Leistung langsam.
Selbst bei mir sind direkt bei der Telefonzentrale nur 50 Mbit/15 Mbit möglich. Es gibt höhere Abos.
Der Grund liegt auch im Alter der Infrastruktur von Swisscom. Die Zentralen die vor ein paar Jahren auf VDSL umgestellt wurden, kennen noch kein Vektoring.
Sunrise und andere Alternativanbieter verwenden ebenfalls für die "Letzte Meile" die Infrastruktur von Swisscom. Bei mir sagte man von Anfang an das nur das kleine VDSL Abo möglich ist. Alles andere wäre Luxus. Da ich TV über Satellit schaue genügt das 20 Mbit Angebot.
Sonst wäre nur das Angebot von UPC-Cablecom schneller oder über ein LTE-Handy mit Daten unlimitiert als Hotspot über WLAN. -
Skrill hies früher Moneybookers.com
Es wurde von Ricardo.ch gepusht als Alternative zu Paypal.
Wenn jemand über ein Postfinance Onlinekonto verfügt, wird besser fahren. Paypal und Skrill sind intransparent und verlangen auf eine Zahlung von Fr. 490.-- noch Fr. 20.-- Gebühren. für den Empfänger.
Ich hatte früher auch ein Konto bei Skrill. Die Rückzahlung funktionierte. Die Gebühren sind einfach zu hoch und wie bei Paypal keine transparente Preisliste. -
Bei Fernseh Reparaturen dauert es 4-8 Wochen.
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Es werden Restposten verkauft und da sind auch mal Garantierückläufer darunter. Waren mit Rückgaberecht wird selten weg geworfen. Es wird neu verpackt und landet bei Discountern.
In den USA nennt man das "Refurbished items" und in der EU B-Ware. -
Man kann die MWST zurück fordern. Für die Autowerkstatt ist es sehr aufwendig und es geht nur Online, sofern er über das System "Elster" verfügt.
Der müsste die Anmeldung voranmelden über welchen Zoll man fährt und die Abfertigung ist nur Mo-Fr möglich.
Nicht vergessen das man auch bei der Einreise in die Schweiz 8% abliefern muss.
Wenn es dumm läuft bekommt man die ausländische MWST nicht zurück und zahlt trotzdem die 8% für die Schweiz. -
Das Problem kenne ich von meinem früheren Vermieter, der auch in diesem Alter war. Die Miete hat er gerne genommen, aber man durfte sich in der Wohnung kaum bewegen.
In Abwesenheit drang er mit dem Passepartout ein und vergass wieder abzuschliessen.
Dann stimmte die Nebenkostenabrechnung nicht, weil er diese immer mit Bleistift machte und die Fehler offensichtlich waren. Mal was gesagt, kündigte er.
Für mich war nach diesem Erlebnis, nie mehr eine Wohnung wo der Vermieter im gleichen Haus lebt.
Auf einen gemeinsamen Nenner wird man nie kommen. -
Das Problem mit den Mails im Spamfilter landen kenne ich genug.
Da muss die Lieferfirma eine Papierrechnung senden und wenn das bis Fr. 5.-- mehr kostet, ist es akzeptabel.
Würde auch eine Kopie des Zahlungsbelegs senden. Eine Betreibung von umgerechnet Fr. 78.-- wird kaum gemacht. und wenn, dann Rechtsvorschlag. Ein Rechtsöffnungsbegehren kostet die Inkassofirma und der Erfolg sehr klein, da die Firma nur per Mail eine Rechnung sandte.
Normalerweise liegt eine Warenrechnung bei Lieferung bei.
Wieder mal ein klassisches Beispiel das der Konsument in der EU schlechter da stehen. Der Bundesgerichtshof war nicht gerade Konsumentenfreundlich das Verzugsschäden weiter verrechnet dürfen.
Da bin ich froh haben wir "normale" Gesetze in der Schweiz. -
Garantie gilt grundsätzlich für alle Artikel. Aber ich glaube kaum auf abgelaufene Sohlen Garantie besteht.
Wäre auch auf Autoreifen. Fährt jemand 50'000 km innerhalb von 2 Jahren, sind sie totsicher auch abgefahren.
Ist Verschleiss und kein Fehler am Produkt im Zeitpunkt des Kaufs.
Habe billige Lidl Wanderschuhe gekauft. Die hatten bereits nach wenigen Monaten kein Profil mehr. Dafür hatten sie gute Haftung als andere Schuhe mit harter Sohle.
Arbeitschuhe für den Nassbereich sind sehr weich und da ist es klar dass sie schnellen Verschleiss haben. Der Riss würde ich als Fehler in der Gummimischung ansehen. -
Wollte es noch genau wissen und fragte beim Kundendienst nach. Digitale Bons sind nur 48 Stunde gültig.
Klarer Nachteil gegenüber dem klassischem Bon aus Papier. Diese haben in der Regel 6 Tage Gültigkeit. -
Die Coopzeitung machte eine Aktion 5x Superpunkte. Unter http://www.supercard.ch Digitalservice konnte man den Papiercoupon Online auf die Karte aufladen. Ging einwandfrei.
Aber es hat nicht funktioniert. Zuhause nachgeschaut und obwohl die Aktion gültig bis 21.12. ist auf der Homepage von Supercard nichts mehr zu finden.
Werde zukünftig nach alter Tradition die Coupons ausschneiden und an der Kasse vorweisen. -
Das vertraglich Bestellte muss auch geliefert werden.
Der Fehler legt beim Möbelhaus und nicht bei Ihnen. Der Preis auf der Bestellung ist gültig.
Wenn eine Firma nicht das abgemachte liefert, kann man auch ganz von diesem zurück treten. -
Theorie und die Praxis sieht immer anders aus.
Von der gleichen Firma hatte ich schon schon ein Gerät das mit Sekundenkleber geleimt wurde. Vermute einen Rückläufer, weil dort ein 14 tägiges Rückgaberecht herrscht. Das ist die Kehrtwende vom Rückgaberecht, dass man vermehrt Waren bekommt die schon mal den Besitzer wechselten.
In den USA werden solche Waren als Refurbished weiter verkauft. In Europa unter Neuware gemogelt.
Deshalb besser der klassische Kauf im Laden und die Ware vor dem zahlen genau prüfen. -
Auf das Ablaufdatum kann man nicht immer gehen. Hatte am Wochenende gemahlene Haselnüsse die verschimmelt waren. Ablauf erst in 2 Monaten!
Beim heutigen Einkauf nahm ich diese in den Denner mit und bekam das Geld zurück. -
Gemäss Obligationenrecht besteht nur ein Rückgaberecht, wenn der Mangel nicht behoben wird.
Kratzer und verzogenes Gehäuse können schon vor dem Kauft überprüft werden im Laden.
Da wird der Händler behaupten, die Kratzer hat man selber gemacht.
Ich hatte schon mal ein Gerät in Deutschland gekauft und es musste in der Garantie zum Lieferanten zurück.
Weil dieser unfähige Techniker hatte, wollte dieser nach nur 2 Wochen von Garantie nichts wissen wegen falscher Behandlung und noch € 75.-- für die Rücksendung des defekten Geräts.
Er hat dann das Gerät einfach nicht mehr zurück geschickt und Fr. 450.-- konnte ich abschreiben.
Das trotz immer wieder erwähnten besseren Konsumentenschutz in der EU!
Ein Anwalt lohnt sich erst ab einem Streitwert ab Fr. 5000.-. Darunter zahlt man schnell mal 2000.-- Verfahrenskosten mit ungewissem Ausgang.