Beiträge von Laro

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    MarianneZ

    Wenn du für deine Miet-Wohnung pro Monat 2‘000 Franken Mietzins bezahlen musst und davon ein Zimmer für 800 Franken pro Monat untervermietest, dann hast du aus dieser Untervermietung kein Einkommen und somit musst du diesen Mietzins auch nicht versteuern. Du hast einfach weniger selbstbenutzten Wohnraum zur eigenen Verfügung.

    Anders wäre es, wenn du eine Eigentumswohnung hättest. Dann könntest du vom Eigenmietwert, der man auf der Steuererklärung als Einkommen eintragen und versteuern muss, den Bruttomietzins für das vermietetet möblierte Zimmer abzüglich 30% Mietnebenkosten vom selbstbenutzten Wohneigentum auf der Steuererklärung in Abzug bringen. Du müsstest somit statt 24‘000 Franken Eigenmietwert bloss 17‘280 Franken versteuern.

    Hallo Denise

    Ich kann mich meinen Vorschreiberinnen nur anschliessen und dir ebenfalls empfehlen durchzuhalten, ganz egal wie hart und wie schwer die nächsten sechs Monate sein mögen.

    Nur wenige Berufstätige arbeiten nach der Lehre bis zur ordentlichen Pensionierung im ursprünglich erlernten Beruf, weil eine abgeschlossene Lehre viele Türen öffnet.

    Um eine Lehre abzuschliessen braucht es auch in schlechten Zeiten einen grossen Durchhaltewille und das schätzen alle Arbeitgeber.

    Zwei Lehren erfolgreich abzuschliessen bleibt allein schon aus finanziellen Gründen vielen anderen jungen Menschen verwehrt. Wenn du dich später mit zwei erfolgreich abgeschlossenen Lehren um eine Stelle bewirbst, steigen deine Bewerbungschancen und öffnen dir für viele verschiedene Tätigkeiten Türe und Tore die für andere verschlossen bleiben.

    Hallo liebe Silvia

    Na ja, wenn dein Onkel 82 Jahre alt und sein Auto 24 Jahre alt ist, wird sein Auto den Geist aufgeben bevor dein Onkel fahruntauglich ist. ;)

    Ich wünsche ihm weiterhin gute und vor allem unfallfreie Fahrten.

    Gruss Laro

    @Silvia

    Von Lyss nach Diessbach sind es bloss 6.4 Km. Das gibt eine Fahrzeit von 9 Minuten und ein Taxi würde deinen Onkel keine 20 Franken pro Fahrt kosten.

    Wenn er sich als „armer“ AHV-Rentner finanziell ein Auto leisten kann, könnte er sich auch ein GA leisten. Ein solches wäre sogar billiger als was ihn das Auto pro Jahr mit Steuern, Versicherung, Garage, Benzin, Unterhalt (Service) und nicht zuletzt die Abschreibung vom Auto pro Jahr und pro gefahrenen Kilometer kostet. Somit zieht dein Argument, AHV-Rentner seien aus finanziellen Gründen auf ein Auto angewiesen absolut nicht!

    Wenn dein Onkel die max. AHV-Rente bekommt, hat er pro Jahr im Durchschnitt von seinem Erwerbsleben mindestens 82‘500 Franken pro Jahr verdient. Mit so hohen Einkommen haben AHV-Rentner normalerweise auch noch eine hohe Pensionskassen-Rente oder sie haben von diesem Geld jedes Jahr ein paar tausend Franken sparen können. Und wer nur die minimale AHV-Rente bekommt, kann sich finanziell gar kein Auto leisten.

    Somit ist klar erwiesen, dass kein AHV-Rentner aus finanziellen Gründen auf ein eigens Auto angewiesen ist.

    mupli

    Ein sehr guter Beitrag von dir. Mit Ausnahme von einem, du weisst schon welchen ich meine, habe ich vorwiegend nur gute Kommentare von dir gelesen und ich lese immer gerne, was in der Türkei so läuft und geht.

    Ich gratuliere dir zu deinen Kindern und ich hoffe, nein ich glaube, dass es meine Kinder nach dem Studium ebenfalls schaffen einen Job zu finden.

    Leider ist es tatsächlich so, dass wenn z.B. jemand ein ic im Nachnamen trägt, es trotz guter Ausbildung schwer hat bei uns in der Schweiz einen Job zu finden. Schuld daran sind ein paar ganz wenige Asylanten und Emigranten die unsere Gesetze mit den Füssen treten und/ oder wegen IV-Renten und Sozialhilfebetrug verurteilt werden. Hinzu kommt noch, das fast keine Woche vergeht ohne dass die Medien, darunter auch die Tageszeitungen über Raser und Familiendramen von Personen mit Emigrationshintergrund berichten.

    Vergessen ist die Zeit, wo viele Schweizer auswandern mussten um überleben zu können.

    Ein riesengrosses Problem bei uns ist, dass innerhalb von wenigen Jahren mehr als eine halbe Million Menschen in die Schweiz neu zugezogen sind und auch jetzt noch jedes Jahr ca. 30‘000 weiter Zuzügler hinzu kommen. Wir konnten dadurch unsere AHV wieder in die schwarzen Zahlen bringen, der IV geht es besser, wir mussten die Steuern nicht erhöhen, aber es hat zu einer Überfremdung in unserem kleinen Land geführt, was viele Menschen unglücklich macht.

    Diese enorme Zuwanderung hat zu Problemen geführt, die wir bisher so nicht gekannt haben und die eine Mehrheit aller EinwohnerInnen zu Recht nicht mehr bereit ist, einfach so hinzunehmen. Wenn z.B. ein Kurde einen Türken oder umgekehrt erschiesst ist uns das nicht gleichgültig. Solche Leute wollen wir in Zukunft ausschaffen aber die dafür notwendigen Gesetze sind erst seit wenigen Monaten in Kraft getreten.

    Bei uns ist es heute es so, dass wir bereits ein Grundeinkommen für ALLE EinwohnerInnen in der Schweiz bereits schon haben, nur nennt man das nicht BGE sondern Sozialhilfe oder zum Teil Nothilfe.

    Wir haben ein gut ausgebautes Sozialnetz und als letztes ein Auffangnetz wie z.B. für abgewiesene Asylanten die Nothilfe. Im Vergleich zu unseren umliegenden Staaten sind unsere Sozialwerke nicht nur gut sondern sehr gut.

    Wie ich weiter oben bereits geschrieben habe, bekommt bei uns in der Schweiz eine Einzelperson vom Sozialamt seiner Wohngemeinde netto 990 Franken für die Lebenskosten plus Wohnungsmiete, plus Krankenkassenprämien, plus Krankenkassen-Franchise, plus Zahnarztkosten plus eine einfache Möblierung von ihrem Wohnraum inkl. Matratzen, Bettinhalt, Lampen, Teller, Tassen Besteck etc. Einfach alles was "notwendig" zum Leben ist. Hinzu kommt noch, dass sie alle paar Jahre Anrecht auf vom Sozialamt bezahlte Ferien haben. Diese Leistungen bekommen auch anerkannte Asylanten.

    Meine ganz persönliche Meinung ist, wir sollten dieses Einkommen nicht für alle auf 2‘500 Franken pro Monat erhöhen, weil diese dadurch alles in allem Ende eines Monats infolge massiver Mehrwertsteuererhöhung keinen einzigen Franke für ihre Lebenskosten mehr zur Verfügung hätten als sie heute haben. Eine Mehrwertsteuererhöhung ist nicht die Lösung von diesem Problem. Diese trifft die Armen und entlastet die Reichen.

    Wir sollten mit Steuergelder und nicht mit Mehrwertsteuergeldern dafür sorgen, dass arme Familien nicht mehr in die Sozialhilfe abgeschoben werden können. Um das zu erreichen müssten wir die Familienzulagen, die Kinderzulagen, die Stipendien etc. erhöhen.

    @zwirbel

    Du schreibst: „ ich will mich unbedingt trennen von ihm.“ So wie du deine Situation schilderst, kann ich dich mehr als nur gut verstehen. Ebenso kann ich auch deine Anwältin verstehen, die dir empfohlen hat, die Scheidung gegen deinen aggressiven und uneinsichtigen Mann einzureichen.

    Auf das Sozialamt schicken wollte dich diese Anwältin ganz bestimmt nur vorübergehend, biss geklärt geworden wäre, ob dein Mann dir freiwillig die Hälfte von eurem gemeinsamen Einkommen als Frauenalimente bezahlen würde und ob er ebenso freiwillig dir die Hälfte von eurem gemeinsamen Vermögen an dich ausbezahlen würde. Zu beiden Zahlungen wäre er nämlich nach einer evtl. Scheidung gesetzlich dazu verpflichtet.

    Deinen Mann kann man in diesem Alter nicht mehr ändern. Das ist wie mit einem alten Baum, den kann man auch nicht einfach so leicht umpflanzen. Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als alles so zu akzeptieren wie es in den vergangenen Jahren war. Für ihn gehörst du nach alter Tradition an den Herd, er ist der Chef der Familie und bestimmt wo es lang geht, auch finanziell.

    Wenn du bei ihm bleiben willst, dann würde ich dir empfehlen, dich bei einer Frauenzentrale in deiner Nähe zu melden. Eine Budgetberatung über das dir zustehende Haushaltungsgeld, gemessen an eurem Einkommen, kostet euch dort bloss 100 Franken. Die haben auch in Scheidungssachen gut ausgebildete Rechtsanwältinnen, die kostengünstig (pro Stunde max. 200 Franken) im schlimmsten Fall eine Trennungs- oder Scheidungs-Konvention für euch ausarbeiten und erstellen würden.

    Auf gar keinen Fall solltest du deine gemietete Ferienwohnung im jetzigen Moment aufgeben. Es ist ganz wichtig für dich, dass du einen Ort hast, wo du dich zurückziehen und vom Stress zu Hause ab und zu mal so richtig in Ruhe erholen kannst.

    m.m

    Ja, er ist pfändbar. Das Existenzminimum bei einer Pfändung kann man nicht bloss auf einen Monat, in deinem Fall auf den Monat Dezember berechnen.

    Massgebend ist das durchschnittliche Jahreseinkommen. Es gibt Monate mit vielen und Monate mit weniger Rechnungen. So z.B. Rechnungen für Versicherungen z.B. Hausrat und Haftpflichtversicherungen etc. die man jährlich bezahlen muss. Oder für Strom, Wasser, Gas etc. die einem normalerweise vierteljährlich ins Haus flattern. So gibt es eben Monate wo man über dem Pfändbaren- und Monate wo man unter dem Pfändbaren Einkommen liegt.

    Hr. Wanner

    Das ist richtig, ich zähle mich zum Mittelstand aber nicht zum oberen Mittelstand und Ende Jahr ist meistens ebbe in meinem Portmonee. Ebenso richtig ist, ich musste zum Glück noch nie Sozialhilfe beantragen oder beziehen.

    Richtig ist auch, dass die Medien die bestehende Form von AHV, IV, Pensionskassen, Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe und Nothilfe grundsätzlich positiv bewerten und was sollte daran falsch sein, wenn ich mir selber eine eigene Meinung bilde und diese ebenfalls positiv bewerte.

    Dass Sie mir Schein-Gründe unterstellen ist schon starken Tabak und das zeigt mir, dass Ihnen die Argumente gegen meine Kommentare ausgehen.

    Ich habe mich klar und deutlich und für jedermann verständlich ausgesprochen, dass wir mehr Geld für die Bildung und Weiterbildung sowie für Familienzulagen, Kinderzulagen und Stipendien statt für die Sozialhilfe ausgeben sollten.

    Ebenso habe ich mich klar und deutlich ausgesprochen, dass wenn wir so weiter wursteln und Geld ausgeben das wir nicht haben, unsere Wirtschaft in den Ruin und tausende von Arbeitswilligen in die Sozialhilfe treiben.

    Bei uns in der Schweiz leben heute gemäss Statistik 600‘000 arme Menschen. 230‘000 davon müssen Sozialhilfe beziehen. Sie glauben, wir müssen jetzt die Sozialhilfe erhöhen und ich bin überzeugt, dass wir mehr Geld in die Bildung und Ausbildung investieren müssen, damit wir dieses Elend besiegen können.

    @Herr Wanner

    Zum sozialen Abstieg. Wenn wir mehr Geld in die Bildung und Weiterbildung statt in die Sozialhilfe investieren würden, hätte wir wesentlich weniger Personen, die von der Sozialhilfe leben müssen. Kinder von Eltern aus dem unteren Mittelstand können –so wie es heute ist- mit den paar hundert Franken Stipendien die sie pro Jahr erhalten z.B. an keiner Uni studieren. Von der „Armut“ betroffen sind vor allem Emigranten ohne Ausbildung. Armut habe ich ganz bewusst in Gänsefüsschen gesetzt. Was heisst Armut? Um das zu sehen braucht man nicht nach Afrika oder Asien zu fliegen. Es reicht wenn man mit dem Zug nach Ungarn oder Rumänien fährt und sich dort z.B. Roma Siedlungen anschaut.

    Bei uns in der Schweiz leben mehr als 230‘000 tausend Personen von der Sozialhilfe. Diese Zahlen muss man aber relativieren. Viele davon sind nur kurzfristig auf Sozialhilfe angewiesen. Kurzfristig darf man von diesen durchaus erwarten, dass sie ihren bisher gewohnten Lebensstandard herunterschrauben. Heute bekommt eine Einzelperson vom Sozialamt seiner Wohngemeinde netto 990 Franken für die Lebenskosten plus Wohnungsmiete, plus Krankenkassenprämien, plus Krankenkassen-Franchise, plus Zahnarztkosten plus eine einfache Möblierung von ihrem Wohnraum inkl. Matratzen, Lampen, Teller, Tassen und Besteck. Hinzu kommt noch, dass sie alle paar Jahre Anrecht auf vom Sozialamt bezahlte Ferien haben! Sollten ich diese Zahlen, die ich vom Hörensagen im Kopf habe falsch sein, dürfen Sie diese gerne korrigieren.

    Zu ihrem Beispiel mit den Bettmatratzen: Da haben sie ein schlechtes Beispiel genannt. Erstens mal sind das keine alltägliche Fixausgaben. Eine Matratze hält mindestens 10-15 Jahre und solange sind nur wenige auf Sozialhilfe angewiesen. Ich persönlich finde es absolut richtig, dass Sozialhilfebezüger sich keine teureren Matratzen kaufen können als Kleinverdiener für sich und ihre Kinder. In einer Zeitspanne von 10 Jahren kann auch ein Sozialhilfeempfänger 50 Franken oder mehr sparen!

    Zur Infrastruktur: Es ist ein Fehler, dass es unsere Gesetze nicht erlauben, die paar wenigen renitenten Sozialhilfebezüger hinter Schloss und Riegel zu bringen. Es ist wirklich eine Schande, dass man vielerorts das Personal in den Sozialämter, die nichts anderes tun als ihre Pflicht im Auftrag der Gemeinden nach Recht und Gesetzt zu erfüllen, hinter verschlossenen Türen und Panzerglasscheiben vor diesen schützen muss. Ein paar wenige schaden damit den übrigen ca. 230‘000 Sozialhilfebezügeren die kein Problem mit diesen Aemter und die Aemter kein Problem mit ihnen haben!

    Zur Verschleuderung von Volkswirtschaftsvermögen und von menschlichen Ressourcen: Soll das ein Witz von Ihnen sein? Ein Sozialamt ist kein Selbstbedienungsladen und da braucht es gut ausgebildetes Personal. Die ganze Sache ist genau Umgekehrt. Sie wollen allen in der Schweiz wohnhaften Einwohner und Einwohnerinnen von der Geburt bis zum Tod pro Monat 2‘500 Franken bezahlen . Das wäre in Tat und Wahrheit tatsächlich eine Verschleuderung von Volkswirtschaftsvermögen und von menschlichen Ressourcen.

    Herr Wanner

    Sie wissen so gut wie ich, dass die Initianten, zu diesen zähle ich auch Sie, diese Volksabstimmung nicht gewinnen können.

    Somit ist das für mich nichts anderes als ein Spiel, dass diese mit Sicherheit verlieren.

    Sie spielen mit der Wirtschaft und dem Mittelstand, dem es ohnehin schon jeden Tag schlechter geht.

    Ich habe drei Kinder die studieren und muss jedes Jahr einen hohen Betrag an Steuern abliefern. Ende Jahr ist ebbe in meiner Kasse. So wie mir geht es finanziell der Mehrheit der Schweizerbevölkerung, aber das wollen alle Millionäre und alle die nicht arbeiten und von Sozialhilfe leben nicht wahrhaben.

    Man kann nicht einfach ständig die Lohnnebenkosten und andere Abgaben erhöhen und z.B. sagen, für 10% AHV-Erhöhung muss ein Arbeitnehmer und ein Arbeitgeber ja bloss je ein halbes Prozent von seinem Gehalt zusätzlich abgeben. Ein Prozent ist ein Prozent das muss zuerst verdient werden.

    Noch viel schlimmer ist die Volksinitiative über das BGE. Hier werden die Millionäre geschont und der untere Mittelstand sinkt mit den Jahren in die Sozialhilfe. Wenn wir so weitermachen und weiterwursteln und Geld ausgeben das wir nicht haben, dann geht es uns eines Tages wie Griechenland, Spanien, Italien oder Portugal.

    Viele wollen sich wichtigmachen, unsere Wirtschaft kaputt machen und Geld verteilen das nicht ihnen gehört. Milliarden von Franken im Gieskannensystem unters Volk verteilen und das ohne zu wissen und ohne darüber nachzudenken, wer das am Schluss zu bezahlen hat.

    Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds fordern jetzt auch noch zusätzlich eine Erhöhung der AHV-Renten um linear 10 Prozent: Sie haben heute an ihrer Versammlung einstimmig die Lancierung der Volksinitiative «AHVplus» beschlossen.

    Bei einem Ja zur Initiative entstünden gemäss SGB Kosten von 3,6 Milliarden Franken. Zur Finanzierung macht die Initiative keine Vorschriften.

    Genau dasselbe Spiel treiben die Initianten mit ihrer Volksinitiative über das BGE.



    Woher diese Erkenntnis? Zu den Befürwortern des BGE zählen u.a. die Unternehmer Ursula Piffaretti und Daniel Häni, Prof. Ueli Maeder, Judith Giovanelli Blocher.



    Das stimmt so nicht: Den Beweis, dass Frau Judith Giovanolli Blocher, die ich im Gegensatz zu zwei von ihren Brüdern sehr schätze nicht zu den Befürworter zählt, liefere ich im nachfolgenden Link.

    Judith Giovannelli-Blocher zum Grundeinkommen:

    http://www.videoportal.sf.tv/v…5a-41d4-8e7d-f2120d554675

    petrus2005

    Nein so schwierig ist es nicht für mich dich zu verstehen und ich verstehe dich aber: Genau so wie es Diebe gibt -die dich bestehlen könnten- gibt es Hehler und Geschäftemacher die den bei dir evtl. gestohlen Wein im Internet verkaufen könnten. Ich würde niemals im Internet etwas kaufen, ohne vorgängig die Wohnadresse vom Verkäufer überprüfen zu können und schon gar nichts einfach so irgendwo in Empfang nehmen.

    petrus2005

    Wenn ein Verkäufer seine Adresse nicht angeben will, ist etwas faul an dieser Sache und Ricardo handelt somit richtig. Ich würde niemals etwas bei dir bestellen.

    Wenn ich ein Gauner wäre, könnte ich mit dir Kontakt aufnehmen, ein paar Flaschen günstigen Wein aus deinem Weinkeller aussuchen, diese bezahlen und ein paar Wochen oder Monate später deinem Weinkeller ohne dich einen Besuch abstatten. Somit zählt dein Argument, dich durch nicht bekannt geben von deiner Geschäftsadresse vor Raub zu schützen nicht. Das muss andere Gründe haben.

    Bei uns in der Schweiz leben mehr als 230‘000 Personen von der Sozialhilfe und somit ist es wirklich kein Kunststück 100‘000 Unterschriften für diese Volksinitiative zu sammeln.

    Sämtliche IV- und AHV-RenterInnen die Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben so wie alle DurchschnittsverdienerInnen werden diese an der Urne den Bach runter schicken.

    sofaheini

    Nein ich gehe nicht davon aus, dass dich ein Vertrauensarzt einfach so als gesund erachtet. Ich habe dir bereits schon geschrieben was zu tun ist, damit das eben nicht zutrifft.

    Dein Hausarzt muss mit deinem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen und ihn ersuchen, dich am Arbeitsplatz zu entlasten. Wenn das nichts fruchtet und du dem gleichen Stress ausgesetzt bist wie jetzt, dann darf er dich mit gutem Gewissen krankschreiben und du darfst danach mit einem guten Gewissen zum Vertrauensarzt gehen.

    @EBCH



    Verfasst am: 13. 09. 2012 [13:27]

    Die Dauer, bis ein Konkubinat als stabil gilt, ist übrigens von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In einigen sind es nur 6 Monate, in den meisten sind es 2 Jahre.

    Ebenso gilt ein Konkubinat als stabil, wenn man gemeinsam umgezogen ist.



    Somit ist klar, je nach Kanton wo ihr wohnt, muss dein Lebenspartner dich schon nach 6 Monaten im gleichen Haushalt wohnen finanziell unterstützen.

    Bist du dir bewusst, dass man die bezogene Sozialhilfe später zurückbezahlen muss, sobald man ein gutes Einkommen hat oder z.B. eine Erbschaft macht?

    Bist du gewillt, für deinen Lebenspartner gratis zu kochen zu putzen ihm die Wäsche zu besorgen etc. etc. und während dieser Zeit Schulden zu machen, die du später irgendeinmal im Leben zurückbezahlen musst?

    sofaheini

    Zu deiner Frage was das ändern würde: Man wird nicht von heute auf morgen psychisch krank. Diese Krankheit kommt, ausser bei einem Trauma, schleichend. Somit muss man rechtzeitig einen Arzt aufsuchen, dieser nimmt mit dem Arbeitgeber Kontakt auf, verschreibt dem Patienten Medikamente und erst wenn es am Arbeitsplatz keine, für den Patienten spürbare Entlastung gegeben hat und/oder die Medikamente nach ca. vier Wochen keine Wirkung zeigen, bekommt der Patient normalerweise von seinem Hausarzt ein Arztzeugnis das ihm bestätigt, dass er infolge Krankheit voraussichtlich für ca. 2 bis drei Wochen arbeitsunfähig ist.

    Zur zweiten Frage: Es besteht ein wesentlicher Unterschied, ob man selber kündigt oder ob einem der Arbeitgeber kündigt, so wie das bei dir der Fall ist. Der Grund liegt darin, dass der Arbeitnehmer in diesem Fall versuchen könnte, die Kündigungsfrist um einen Monat hinauszuschieben obschon er arbeiten könnte.

    Während der Kündigungszeit ist es nicht unüblich, wenn einem gekündigt worden ist, dass man wegen Arbeitsplatzabwesenheit von einer Grippe schon am ersten Tag zum Vertrauensarzt aufgeboten wird.

    Das ist nicht nur in der Privatwirtschaf so, das ist auch beim Staat so. Wenn z.B. jemand mit einem Arztzeugnis, das ihm bestätigt dass er arbeitsunfähig ist in den Militärdienst oder in den Zivilschutz einrückt, muss dieser Dienstpflichtige ebenfalls zu einem Vertrauensarzt, ganz egal wie vertrauenswürdig sein Hausarzt ist, bevor aus vom Dienst dispensiert wird.

    Zur dritten Frage: Ja, rückwirkend werden die Tage gestrichen sofern der Vertrauensartzt einen Arbeitnehmer gesund schreibt und es folgt wie bei deinem Kollegen vom Arbeitgeber die fristlose Entlassung.

    sofaheini

    Ich habe kein Wort über eine evtl. mögliche IV-Rente geschrieben, weil psychisch Kranke diese seit der letzten IV-Revision sowieso normalerweise nicht mehr zugesprochen bekommen.

    Ich wollte nur wissen ob du Medikamente nimmst, weil sonst würde dich jeder Vertrauensarzt von jeder Versicherung als arbeitsfähig schreiben.

    Ganz korrekt müsste jetzt dein Hausarzt Kontakt mit deinem Arbeitgeber aufnehmen und zusammen mit diesem eine Lösung an deinem Arbeitsplatz suchen, bevor er dich 2 bis drei Wochen krankschreibt. Sonst ist es durchaus möglich, muss aber nicht sein, dass es nachträglich mit dem Vertrauensarzt Probleme geben könnte. Zu diesem wirst du ohnehin gehen müssen, denn während der Kündigungszeit krank werden lässt immer die Vermutung aufkommen, es könnte sich um einen Betrugsfall handeln um die Kündigungsfrist hinauszuschieben.