Beiträge von Laro

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    Laro:

    Ich weiss nicht, was genau zu der Eskalation vor 2J. bei dir geführt hat, kann mir aber vorstellen, dass es auch nicht einfach für den Vater ist. Ob er wirklich ein Alkoholproblem hat kann ich nicht beurteilen. Habe aber schon sehr oft gelesen, dass diese Frage von vielen alleinerziehenden Müttern oder solchen die es schnell werden möchten, schlüssig und ohne Wenn und Aber beurteilt werden kann und abgehackt wird. Ich habe da sehr grosse Zweifel.

    Zu deiner Aussage bezgl. Herabsetzung der Alimente, was wäre die Kehrseite z.B. in meinem Fall?



    Sorry, dass ich dir erst jetzt auf deine Fragen an mich antworte. Ich war in den Ferien und dann gibt es auch noch einen anderen Grund, weshalb ich hier in letzter Zeit nichts mehr geschrieben habe. Ich war und bin immer noch sauer auf das Beo-Forenteam!

    Es ist kaum zu glauben, aber das Beo-Forenteam hat mich wegen einem einzigen Satz, den ich in diesem Forum geschrieben habe verwarnt.

    Nachfolgend die Antwort, die ich auf meine Beschwerde hin von diesem Personal, das zum Teil von meinen Beobachter-Abonnementsgebühren bezahlt wird, erhalten habe:

    Grund für die Verwarnung war der Satz «Ich denke, so blöd kann niemand sein und wenn doch, dann nur einer.» in folgendem Forum: http://www.beobachter.ch/foren…list_post/?tx_mmforum_pi1[tid]=22923

    Wer das liest kann sich selber seine Gedanken darüber machen, ob diese Verwarnung wegen diesem Satz, in dem ich weder einen Nikname noch sonst einen Namen nannte dumm und unnötig, oder klug und nötig vom Beo-Forenteam war. Jeder weitere Kommentar in dieser Sache erachte ich persönlich als überflüssig.

    Nun zu deinen Fragen an mich:

    Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob ein Vater - im Gegensatz zu dir- seine Kinder vernachlässigt indem er an den Wochenenden keine Zeit für sie findet und die Ferien lieber mit einer Freundin oder mit Freunden verbringt als mit seinen eigenen Kinder.

    Solche Väter müssten aus meiner Sicht eben gerichtlich per Abänderungsklage vom Scheidungsurteil dazu verpflichtet werden, höhere Kinderalimente zu bezahlen, weil sie sonst auf Kosten von ihren Ex-Frauen Geld „sparen.“

    Selbstverständlich trifft das nicht auf dich zu. Wenn dir die eigenen Kinder durch deine Ex-Frau entfremdet und entzogen werden, soll sie auch die Mehrkosten, die ihr daraus entstehen, selber tragen! Aus eigener Erfahrung weiss wie du dich fühlst, mehr will ich dazu nicht sagen.

    Die Eskalation vor zwei Jahren zwischen mir und dem Vater von meiner Stieftochter ist entstanden, weil mir meine Stieftochter ein Not-SMS aus dem Wohnzimmer von ihrem Vater gesendet hat. Als ich sie dort abholen wollte, hat er mich niedergeschlagen.

    Du hast keine Ahnung zu was Alkoholiker alles fähig sind. Sie tyrannisieren ihre Frauen, ihre Kinder und zerstören psychisch und finanziell ihre eigene Familie. Wenn sie verlassen werden beschimpfen sie ihre Ex-Frauen, behaupten diese würden ihnen die Kinder entziehen und entfremden. Sie glauben selber nicht, dass sie Alkoholkrank sind und Hilfe brauchen. Sie suchen und finden die Schuld für alles wo nicht nach ihrem Willen läuft bei anderen.

    Natürlich hast du das schon oft gelesen, man liest und hört das immer wieder und was du glaubst oder nicht glaubst kann mir egal sein. Ich glaube das den betroffenen Frauen!

    Gruss Laro

    Sozialversicherungsberater



    Ich empfinde es ehrlich gesagt als grobe Selbstüberschätzung und als grob unsorgfältig irgendwelche Behauptungen aufzustellen ohne sich vorher die Mühe gemacht zu haben die von mir angegebenen Gesetzesartikel und Unterlagen durchgelesen zu haben und ins Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen geschaut zu haben und ohne sich die Mühe zu machen zu begründen auf welcher konkreten Rechtsvorschrift eine Meinung besteht.



    Ich habe mir jetzt viel Zeit genommen um Ihre Links zu lesen und zu studieren. Wo Sie recht haben, haben Sie recht. BVG Renten sind tatsächlich pfändbar, auch wenn zusätzlich zu diesen EL bezogen wird. Sorry!

    Kokosnuss

    Sorry für meine falsche Infos. Ich empfehle dir jetzt ebenfalls, die Betreibung gegen deinen früheren Kollegen einzureichen.

    Kokosnuss

    Ein Verlustschein würde dir nur dann etwas bringen, wenn dieser Schuldner z.B. ein 6-ser im Lotto machen oder eine Erbschaft erhalten würde.

    Der Zeitaufwand für eine solche Kontrolle würde sich nur lohnen, wenn es sich um einen „ grossen“ Betrag handelt, dem du deinem ehemaligen Kollegen als Darlehen gegeben hast.

    Pfänden kann man ihn nicht, weil er Ergänzungsleistungen bezieht. Man könnte ihn nicht einmal pfänden, wenn er eine luxuriöse Wohnungseinrichtung besitzen würde. Leider sind unserer Gesetze in der Schweiz nun einmal so.

    Sozialversicherungsberater

    Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben nur IV- und AHV-RenterInnen deren Einkommen zu tief ist um ihre Lebenskosten zu bezahlen. Dieser IV-Rentner bezieht pro Monat 250 Franken Ergänzungsleistungen und somit „kann“ er weder betrieben noch gepfändet werden. Wenn Sie nach wie vor etwas anderes behaupten, ist diese Behauptung ebenso nach wie vor falsch!

    Kokosnuss

    Natürlich könntest Du diesen skrupellosen Schuldner betreiben, betreiben kann man jeden Schuldner, aber eine Betreibung wäre erfolglos und am Schluss hättest du einen wertlosen Verslustschein in der Hand.

    Die Auskunft vom Sozialversicherungsberater ist falsch. AHV und/oder IV-RentnerInnen die Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben und solche beziehen dürfen nicht betrieben und nicht gepfändet werden. Hinzu kommt, dass dieser IV-Rentner auch noch Hilfslosenentschädigung beziehen muss, sonst würde er nicht auf ein Einkommen von 3400 Franken pro Monat kommen.

    Würde dieser IV-Rentner z.B. dieses 3400 Franken pro Monat aus IV-Rente, Pensionskassenrente und evtl. noch aus einer Teilzeitarbeit beziehen, könnte er bis zum Existenzminimum betrieben und gepfändet werden.

    Weil er aber diesen Betrag aus IV und PK-Renten plus Ergänzungsleitungen plus evtl. Hilfslosenentschädigung bezieht, kann er weder betrieben noch gepfändet werden.

    Hallo sozialversicherungsfachmann

    Wir zwei müssen nicht immer gleicher Meinung sein.

    Ich denke, so blöd kann niemand sein und wenn doch, dann nur einer.

    Gruss Laro

    Hallo sozialversicherungsfachmann

    Richtig, absolut richtig. Dieser Kapo-Sprecher kennt die Klienten von seinen Kollegen nicht, zumindest einen nicht. ;)

    Gruss Laro

    @tokoya



    Wie Andy Capp richtiggestellt hat beträgt die Richtgeschwindigkeit 120-, 80-, 50- und 30 km/h, an einigen Stellen sogar 20 km/h. Sollte eine konkrete Fragen an mich gestellt werden, werde ich mich in Zukunft korrekt ausdrücken.

    tokoya



    Wer schreibt hier in diesem Forum Schrott und setzt solche Unwahrheiten ins Netz? Du oder andere?

    Ich werde solche Infos von dir in Zukunft ganz bestimmt nicht vermissen.

    Laro

    Hallo sozialversicherungsfachmann

    Danke auch dir für die Infos. Ich habe mich im obigen Posting undeutlich ausgedrückt und die Höhe der Prämie vom Hören sagen, ohne diese vorgängig zu kontrollieren übernommen. Dass die Prämien mit dem Eintritt ins Erwachsenenalter massiv steigen wusste ich.

    Ich wusste aber nicht, dass es auch noch eine Zwischenstufe für junge Erwachsene gibt. Wie ich jetzt auf Grund von deinen Angaben mit dem Prämienrechner von Camparis nachgerechnet habe, erhöht sich ihre Prämie somit nicht um ca. 250 Franken sondern um ca. 225 Franken pro Monat. Somit bleiben uns ca. 300 Franken pro Jahr mehr für die Ferienkasse und umso mehr freue ich mich jetzt auf die nächsten Ferien.

    Gruss Laro

    Hallo Herr Riggisberg

    Du bist schon vor 12 Jahren von allen Seiten schlecht beraten worden. Solange man noch nicht im AHV-Alter ist bezahlt heute die IV immerhin noch einen Pauschal-Beitrag von 1‘680 Franken für 2 Geräte. Später bezahlt die AHV einen wesentlich kleineren Kostenbeitrag und nur noch für ein Hörgerät.

    Weder die AHV noch die IV hat eine Liste auf der Hörgeräte aufgeführt sind, die sie bezahlen oder nicht bezahlen. Beide bezahlen einen Pauschalbetrag, egal welcher Marke und egal wo man diese auf der Welt kauft. Wenn ein Hörgerät z.B. weniger als der von der AHV bezahlte Pauschalbetrag von 650 Franken kostet, weil man es billiger im Ausland kauft, darf man den Rest vom Geld behalten.

    Du solltest die weiter oben eingefügten Links lesen statt hier alles in Frage stellen und allem wiedersprechen wo wir schreiben. So zum Beispiel unter anderem:

    > Das neue Pauschalsystem ist für die Hörbehinderten vorteilhaft. Sie erhalten das Geld von der Versicherung direkt ausbezahlt und können damit ihre Hörgeräteversorgung frei wählen: Sie können ihr Hörgerät sogar im Ausland kaufen, wenn sie das wollen. Sie können Preis und Leistung abwägen und so auf die Qualität der Versorgung und auf die zu tragenden Kosten direkt Einfluss nehmen. Das stärkt den Wettbewerb und bringt die Preise zum Sinken.

    Gruss Laro

    Hallo Medvice

    Danke für die Infos, ich werde diese in nächster Zeit mal genau durchlesen und durchstudieren. Das Thema interessiert mich zur Zeit ganz besonders, weil die Krankenkassenprämien von meiner Stieftochter im nächsten Jahr um ca. 250 Franken pro Monat steigen. Sie ist dieses Jahr 18 Jahre alt geworden und ab ihrem 19 Geburtstag muss sie die gleich hohen Prämien wie ihre Mutter und ich dafür bezahlen. Es wird Zeit, dass man diesen Lobbyisten in Bundesbern auf den Zahn fühlt. Solche Leute wie dich braucht es, wenn wir die Kostensteigerung im Gesundheitswesen in den Griff bekommen wollen.

    Gruss Laro

    Hallo Sozialversicherungsfachmann

    Ja ich weiss das und würde er z.B. in der Stadt Schaffhausen oder Luzern wohnen, hätte er schon längstens keinen Führerschein und auch kein Radarwarngerät mehr.

    Gruss Laro

    @alle





    Die Richtgeschwindigkeit in der Schweiz beträgt 120 km/h.



    Das stimmt nicht so. Die HÖCHST-Geschwindigkeit auf Autobahnen beträgt 120km/h. (Ausserorts Landstrassen 80km/h und innerorts generell 50 km/h)

    Wenn " Tokoya verbindliche HÖCHST-Geschwindigkeiten mit unverbindlichen RICHT-Geschwindigkeiten gleichsetzt, muss er sich nicht über Bussen wundern...

    Richtgeschwindigkeiten werden in der Schweiz nur an ganz wenigen Orten signalisiert, z.B. auf gewissen dreispurigen Autobahnabschnitten.

    Die Interpretation von HÖCHST-Geschwindigkeiten als blosse unverbindliche Empfehlungen der Behörden durch uneinsichtige Verkehrsteilnehmer fordert leider jedes Jahr viele Verletzte und kostet die Allgemeinheit in Form von Leistungen der SUVA und der Krankenkassen und der IV viele Millionen Franken. Ich spreche da aus eigener Erfahrung, wurde ich doch von so einem "superschnellen", dem es nicht schnell genug gehen konnte innerorts, angefahren. Die Folgen "geniesse" ich heute, nach über zehn Jahren immer noch.

    Andy



    Und @ tokoya Antwortet:



    Korrektur: Ich muss mich entschuldigen, selbstverständlich ist nicht in der ganzen Schweiz eine generelle Richtgeschwindigkeit von 120 km/h. Da ich mich aber auf einen bestimmten Absatz bezogen habe, nahm ich an es handelt sich explizit um die Autobahn. Wie Andy Capp richtiggestellt hat beträgt die Richtgeschwindigkeit 120-, 80-, 50- und 30 km/h, an einigen Stellen sogar 20 km/h. Sollte eine konkrete Fragen an mich gestellt werden, werde ich mich in Zukunft korrekt ausdrücken.

    tokoya



    Jetzt kann ich mich bloss noch in Fettschrift wiederholen was Andy Capp im bereits mitgeteilt hat:

    Wenn " Tokoya verbindliche HÖCHST-Geschwindigkeiten mit unverbindlichen RICHT-Geschwindigkeiten gleichsetzt, muss er sich nicht über Bussen wundern... ;) ;) ;)

    Zudem gibt es in der Schweiz auch noch andere Höchst-Geschwindigkeiten, z.B. 65 oder 75 im Kanton Thurgau. Aber etwas konkretes Fragen werde ich @tokoya nicht, seine Antworten kenne ich.

    Gruss Laro

    Hallo Medevice

    Du legst das Schwergewicht in deinem Politik-Thread Hauptsächlich auf die Lobbyisten der Pharmaindustrie und der Krankenversicherer. Das finde ich gut so und ich werde hier ganz bestimmt auch weiterhin mitlesen, aber nicht mitschreiben. Mich interessiert dieses Thema aber ich habe mich noch nie so richtig im Detail damit befasst. Ich weiss, dass es generell zu viele Lobbyisten in Bundesbern gibt und ich weiss natürlich auch, dass ich jedes Jahr höhere Krankenkassenprämien bezahlen muss.

    Gruss Laro

    Hallo Riggisberg

    Du hast im Vergleich zu einem Auto zwei Ferraris als Hörgeräte gekauft und weil du dir diese finanziell leisten kannst, hast du einen guten Kauf gemacht. Allerdings hättest du diese in Deutschlande wesentlich billiger kaufen können.

    Preisliste für Phonak Hörgeräte in der Schweiz:

    Stufe 4:

    Für Personen, die sich in vielen verschiedenen Hörsituationen aufhalten. Beide Hörsysteme arbeiten zusammen und bilden einen dreidimensionalen "Hörraum" mit abgestimmten Filterfunktionen gegen Störlärm und für bestmögliches Sprachverstehen in schwierigen akustischen Situationen.

    Bis über 20 Frequenzkanäle. Möglich mit Programm-Automatik.

    Beispiel: GN Resound Alera 960, Phonak Ambra ab ca. Fr. 1900.—

    Stufe 3:

    Komfortfunktionen für angenehmeres Hören und besseres Sprachverstehen in schwierigen akustischen Situationen. Kommunikation zwischen zwei Hörsystemen für manuelle Programmwechsel oder Veränderung der Lautstärke.

    Ca. 8 Frequenzkanäle. Möglich mit Programm-Automatik.

    Beispiel: Oticon Acto Pro, Phonak Cassia ab ca. Fr. 1100.—

    Stufe 2:

    Erweiterte Grundfunktionen mit aufwändigerer Technologie. Bis 6 Frequenzkanäle. Je nach Ausführung mit Programmwahlschalter oder Lautstärkeregler.

    Beispiel: Oticon Hit Pro, Sona Vogue micro 500 ab ca. Fr. 700.—

    Stufe 1:

    Gutes Sprachverstehen in einfachen akustischen Situationen. Grundfunktionen wie einfache Störgeräusch- und Rückkopplungs-Unterdrückung. 2-4 Frequenzkanäle für die Anpassung an den individuellen Hörverlust. Je nach Ausführung mit Programmwahlschalter oder Lautstärkeregler.

    Beispiel: Oticon Hit, Sona Vogue micro 300 ab ca. Fr. 310.—

    Hinzu kommen noch kosten für Beratung, Anpassung, Service Termine (an der Theke) im Betrag von mindestens 500 Franken. Somit kostet ein günstiges Hörgerät in der Schweiz ca. 810 Franken und in Deutschland ca. die Hälfte.

    Selbst wenn ältere Menschen ein Hörgerät in der Schweiz kaufen, müssen sie bloss alle 6 Jahre 180 Franken aus der eigenen Tasche bezahlen. Somit stimmt die Behauptung von deiner Ärztin nicht, dass sich viel von diesen aus Kostengründen kein Hörgerät kaufen können.

    Gruss Laro

    Hallo Medvice

    Du schreibst: >Ein Politiker will bei der Abstimmung immer eine ganze Stimme besitzen, auch wenn seine Kompetenz nur vom 'Hörensagen' herstammt.
    Das ist nicht nur in der Politik so, das ist auch in der Privatwirtschaft so und das finde ich, ist gut so. Nehmen wir hier ein Beispiel, eine Stockwerkeigentümer-Versammlung , die viele aus eigener Erfahrung kennen. Auch ich habe schon an solchen Versammlungen z.B. bei einer Fassaden- Fenster- oder Dachsanierung meine Stimme nicht auf Grund von meinem fachlichen Wissen abgegeben sondern mich beraten lassen. An solchen Abstimmungen müssen viele Eigentümer ihre Stimme bloss vom „Hörensagen“ was andere dazu sagen abgeben. Zum Beispiel bei einer Dachsanierung. Wollen wir das ganze Dach renovieren oder nur an jener Stelle wo Wasser in die darunterliegende Wohnung durchdringt. Wenn es ums bezahlen geht, sollte man sich nicht einfach der Stimme enthalten nur weil einem die Sachkompetenz über Baumeisterarbeiten fehlt.

    Genauso ist es in der Politik. In einer Gemeinde ist alles überschaubar. Trotzdem „müssen“ viele Gemeindepolitiker aus finanziellen Überlegungen ihre Stimme zu einem Projekt bloss vom „Hörensagen“ und nicht aus Sachkompetenz abgeben. In einer Gemeinde weiss jeder , ob es z.B. eine neue Strasse braucht und ob diese ohne Steuererhöhung finanzierbar ist, aber nicht alle können wissen, ob es eine zweite Röhre durch den Gotthardt wirklich braucht. Am Schluss entscheidet sowieso das Stimmvolk, entweder stillschweigend oder mittels einem Referendum.

    Du schreibst:
    Da gebe dir vollkommen Recht. Bei meinem Beitrag ging es mir aber bloss um die Bauern und da liegt die Problematik beim Verteilschlüssel der Supensionen nicht am Kantönligeist, sondern bei den Bergbauern und den Flachlandbauern.

    Zu Thema Kantönligeist hat Vernunft in seinem Thread nachfolgendes geschrieben:
    Darüber nachzudenken lohnt sich und das könnte eine Option für die Zukunft sein.

    Gruss Laro

    Hallo Martina2

    Das ist sehr traurig was dein Ex-Mann mit eurem behinderten Kind macht, vor allem die Sache mit den Medis. Nicht zum Ausdenken was da alles hätte passieren können. Es freut mich, dass dich deine Eltern so fest unterstützen und dass du im Notfall auch noch Hilfe von anderen Personen bekommst. Himmeltraurig finde ich, dass die Frau von deinem Ex-Mann nicht mehr Verständnis für euer Kind und deine ohnehin schon schwierige Situation hat.

    Gruss Laro