Hallo Vernunft
1. Du schreibst: > Migration an sich ist nicht wirklich Problem,
Da vertrete ich ein ganz andere Meinung als, du. Das ist ein riesengrosses Problem, das sofort gelöst werden muss. Die Mehrheit vom Schweizervolk hat hier die Nase gestrichen voll von unseren Politiker und Politikerinnen in Bundesbern. Wie du hier dem sozialversicherungsfachmann frech wirst ist nicht tolerierbar. Wer einen Thread eröffnet und will, dass eine sachliche Diskussion über sein gewünschtes Thema entstehen kann, sollte nicht dermassen auf einen User reinhacken, nur weil dieser seine Meinung nicht vertreten kann!!!
2. Du schreibst: >Ich wäre der Meinung, dass man Lobbyisten nicht mehr zulässt. Dafür soll das Parlament erweitert werden
Das Parlament sollte aus Kostengründen nicht erweitert werden.
3. Du schreibst: Einerseits sollen Festangestellte, gewählte Profis Kommissionen leiten und alle politischen Geschäfte erledigen.
Die Kommissionen wurden schon in der Vergangenheit und werden auch in Zukunft von gewählten Profis geleitet. Das sind alles vom Volk gewählte Politiker und Politikerinnen, die vorwiegend in der Privatwirtschaft als selbständige Unternehmer oder in leitenden Positionen tätig sind. Auf Grund ihrer beruflichen Erfahrungen, verfügen diese über ein enormes Wissen aus Politik und Privatwirtschaft.
4. Du schreibst: >Zudem sollen Politiker im Milizsystem die Bevölkerung vertreten.
Das würde gar nichts ändern, das tun sie heute schon.
5. Nationalrat und Ständerat wird aufgehoben und eben durch die Profis und die Milizpolitiker ersetzt.
Würden wir den Ständerat aufheben, hätten kleine Kantone in Bundesbern nur noch wenig zu sagen.
6.Du schreibst:
Diese Idee ist nicht neu und stammt nicht von dir. Auch wenn es im Wiederspruch zu dem steht, was ich weiter oben geschrieben habe, ist es auch für mich sinnvoll, ab und zu mal darüber Nachzudenken. Für die Zukunft ist das Tatsächlich eine Option.
Grundsätzlich wäre ich mit deinem Vorschlag, Berufspolitiker zu wählen einverstanden, aber wer soll das bezahlen? Ein Nationalrat, wie z.B. ein Christoph Mörgeli, der bloss ca. 20% von seiner Arbeitszeit für sein politisches Mandat aufwendet, kosten uns Steuerzahler pro Jahr ca. 77‘000 Franken. Umgerechnet auf ein Voll Amt im Nationalrat wären das 385‘000 Franken pro Jahr und pro Nationalrat.
http://www.blick.ch/news/schwe…r-mindestens-id82014.html
Gruss Laro
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Hallo Brasser
Richtig, wie üblich Laro vermutet. Ich vermute auch bei dir, dass du aus eigenem Interesse gegen eine Verschärfung unserer Geldwäschereigesetze bist. Und wenn nicht, was macht die FINMA respektive OECD aus deiner Sicht falsch?
Gruss Laro -
Petrus2005
Du schreibst: Ich war selbst 10 Jahre Mitarbeiter bei dieser Bank, habe nahezu 100% meiner Vermögenswerte immer noch dort, obwohl die die höchsten Gebühren haben, am wenigsten Zins zahlen.
Ich gehe davon aus, dass du als ehemaliger Mitarbeiter von dieser Bank nicht einfach so mir nichts dir nichts nahezu 100% von deinen Vermögenswerten nach deinem Arbeitsplatzwechsel bei deinem früheren Arbeitgeber belassen hast, obwohl dieser die höchsten Gebühren hat und am wenigsten Zins zahlt.
Du schreibst: ich habe eine Überweisung von > CHF 70K von einem Girokonto auf ein Sparkonto eingegeben. Die Zahlung wurde nicht ausgeführt sondern ausgebremst. Tags darauf rufte mich der Betreuer an und wollte wissen warum ich das Geld wohin schicken will.
Ich verfüge nicht über so viel Bargeld und deshalb kenne ich mich mit den herrschenden Vorschriften oder internen Vorschriften der Banken mit so hohen Beträgen von einem Konto auf ein anderes zu überweisen nicht aus. Deinen Frust in dieser Sache kann ich aber gut verstehen und ich vermute, dass hier ein ehemaliger Mitarbeiter von dir, dich als Retourkutsche für irgendetwas das früher mal in dieser Bank vorgefallen ist, schikanieren will. Anders kann ich mir das nicht erklären. Wenn dem so sein sollte, kennst du ja die Direktion und weisst bei wem du dich beschweren kannst.
Gruss Laro -
Hallo Petrus2005
Das ist nicht unüblich und das machen nicht ausschliesslich nur die Banken mit den 3 Grossen Buchstaben. Ich habe vor 8 Jahren die Hypothek von einer Eigentumswohnung, die ich vermiete, von einer Kantonalbank zur Migros Bank gewechselt. Der Ertragswert von dieser Wohnung war 370‘000 Franken und die von mir beantragte Hypothek 260‘000 Franken. Bevor ich diesen Kredit erhalten habe, hat ein Mitarbeiter von der Migros Bank den Wohnblock ebenfalls von aussen und die Wohnung von innen fotografiert. Mir war das egal und meinem Mieter ebenfalls.
Unüblich ist bloss, dass diese Bank 70% vom Kaufpreis im Grundbuchamt eintragen lässt, dem Verkäufer dieses Geld ausbezahlt und erst danach Fotos von diesem Wohnblock und von deiner Wohnung verlangt. Hier stimmt etwas nicht.
Wenn du 30% Eigenkapital für den Kauf von dieser Eigentumswohnung gehabt hast, heisst das noch lange nicht, dass du für eine Bank ein solventer Kunde bist. 30% Eigenkapital kann je nach Kaufpreis und je nach Einkommen für einen Kreditgeber an einen Schuldner viel oder eben auch wenig sein. Es liegt nämlich nicht im Interesse von einer Bank, einem Schuldner einen Hypothekarkredit zu geben, wenn dieser danach die Hypothekarzinsen nicht bezahlen und die Hypothekarschulden nicht amortisieren kann. Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass das bei dir nicht der Fall sein wird und wenn du nichts zu vertuschen hast, sehe ich nicht ein, wieso du keine Fotos von deiner Wohnung an deinen Kreditgeber abgeben willst.
Gruss Laro -
Hallo sozialversicherungsfachmann
Danke auch für diese Infos.
Somit wird Frau Regentropfen die 50-zig überschritten haben. Ich glaubte bisher, alter macht weise aber bei ihr glaube ich, sie bildet sich ein den Ton anzugeben, dabei pfeifft sie nur aus dem letzten Loch.
Gruss Laro -
@Regentropfen
Ich habe geschrieben: Ich kenn deine (eure) Situation nicht und es gibt Tatsächlich einzelne Fälle, wie z.B. bei arielle, wo es unter Umständen besser sein kann, wenn die Kinder ihren Vater nicht regelmässig besuchen (müssen). Alkoholiker sind in betrunkenem Zustand unberechenbar und können für Kinder an den Besuchswochenenden zu einer unzumutbare Belastung werden, und das unabhängig von ihrem Alter.
Und du zitierst aus meinem langen und ausführlichen Posting, um Streit zu suchen weil dir langweilig ist oder aus welchen Gründen auch immer, einen Satz daraus und interpretierst diesen so, als hätte ich behauptet, man könne Kinder einem schwer kranken Alkoholiker anvertrauen und diese müssten die im Scheidungsurteil festgesetzten Besuchswochenenden bei diese verbringen.
Wenn dir solche und andere haltlosen Unterstellungen persönlich gut tun, dann freut mich das. So hast du immerhin die Möglichkeit, deinen Frust an mir, statt an deinen Kindern abzureagieren.
Gruss Laro -
Hallo Gipfeli_1
Wenn es eine grössere Firma ist, dann habt ihr ein Personalamt. Somit musst du die Kündigung eingeschrieben an das Personalamt der Firma X senden oder dort persönlich vorbeibringen und eine Empfangsbestätigung verlangen.
Die Anrede schreibst du am Besten so wie du uns weiter oben gefragt hast, ob das richtig sei: Sehr geehrte Damen und Herren.
Gruss Laro -
Hallo sozialversicherungsfachmann, danke für diese Infos. Gruss Laro
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Hallo Gipfeli_1
Meine obigen Fragen sind nicht mehr relevant. Das geht hier mit den Fragen und Antworten zwischen dir und dem sozialversicherungsfachmann zu und her wie Schlag auf Schlag.
Alles gut am neuen Arbeitsplatz.
Gruss Laro -
Hallo Gipfeli_1
Bist du sicher, dass du immer noch in der Probezeit angestellt bist? Üblich ist eine Probezeit von einem Monat und bei dir wären es, so wie ich deinen Zeilen entnehme, drei Monate (August bis und mit Oktober) was eher unüblich ist.
Bist du dir auch bewusst, dass wenn du kündigst bevor du einen neuen Arbeitsplatz gefunden hast, deine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet ist?
Danach würden die ALV-Taggelder für ca. 1 Monat eingestellt, bevor du Anspruch auf Arbeitslosengeld hättest.
Bist du dir auch bewusst, dass du nach Ablauf der Kündigungsfrist den Versicherungsschutz bei Krankheit und/oder Unfall verlierst?
Gruss Laro -
Hallo tiramisu
Zu deiner Frage: Nur weil du keinen Druck auf deine 14-zehn jährige Tochter ausübst oder ausüben willst, damit sie ihren Vater regelmässig besucht, kann dir bei der Scheidung gar nichts passieren. Ich kenn deine (eure) Situation nicht und es gibt Tatsächlich einzelne Fälle, wie z.B. bei arielle, wo es unter Umständen besser sein kann, wenn die Kinder ihren Vater nicht regelmässig besuchen (müssen). Alkoholiker sind in betrunkenem Zustand unberechenbar und können für Kinder an den Besuchswochenenden zu einer unzumutbare Belastung werden, und das unabhängig von ihrem Alter. Kinder von solchen Väter sollten aber nie vergessen, dass ihr Vater Kinderalimente für sie bezahlen muss. Aus Dankbarkeit sollte man deshalb von ihnen erwarten dürfen, dass sie ihrem Vater –ausserhalb der wenigen Besuchswochenenden- mindestens ab und zu mal ein nettes Brieflein schreiben oder ihn ab und zumal telefonisch anrufen um ihm mittzuteilen, wie es ihnen zu Hause, in der Schule und in der Freizeit geht und was sie so alles machen. Hier sollte man aus meiner Sicht nötigenfalls schon einen leichten Druck auf die Kinder ausüben, wenn sich diese weigern mit ihrem Vater in Kontakt zu bleiben.
@alle
Jeder pflichtbewusster und liebevoller Vater –und das sind mit Ausnahmen alle Väter- freut sich schon am Sonntagabend wenn das Kind nach Hause zu seiner Mutter geht, auf die nächste gemeinsame Zeit mit dem Kind. Doch kommen neben der Freude auch Ängste und Befürchtungen auf, dass wieder einmal etwas an diesem Wochenende dazwischen kommen könnte. Nicht selten ist es in der Realität in meinem Freundeskreis so, dass gerade an dem Besuchswochenende das Kind krank ist, es keine Lust hat oder dass es dringend irgendwohin muss. So sitzen Väter vor einem verplanten Wochenende mit leeren Händen da.
Diese Tatsache der Hilflosigkeit in dieser Situation löst bei vielen Vätern eine grosse Ohnmacht aus. Aus diesem Grund wird von immer mehr Vätern eine gesetzlich verankerte Bestimmung gefordert, in der bei einer Scheidung die Kinder immer unter die gemeinsame elterliche Sorge gestellt werden sollten. Doch bis sich hier eine Änderung durchsetzen wird, werden leider noch viele Väter ohnmächtig mit ansehen müssen, wie sich das Kind langsam aus der Vater-Kind-Beziehung löst und der Vater nicht mehr als Bestandteil des Alltags angesehen wird.
Gruss Laro -
Hallo Ginali
Du hast aus Unwissenheit einen grossen Fehler gemacht. Während einer Krankheit sollte man unter gar keinen Umständen selber kündigen, aber das hilft dir jetzt auch nicht weiter. Jetzt kannst du nur noch hoffen, dass du schnell wieder gesund wirst.
Der Kündigungsschutz würde nur in Kraft treten, wenn dir der Arbeitgeber gekündigt hätte. Weil du selber gekündigt hast, entfällt bei dir der Sperrfristenschutz. Mit einem Burn-outs kann die Zeit für die Stellensuche für dich knapp werden!
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) unterscheidet ebenfalls zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkündigung. Weil du gekündigt hast, ohne dass du eine andere Stelle zugesichert hattest, geht nach deiner Genesung die ALV von selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit aus. Der Anspruch auf die ALV-Taggelder könnte bei dir evtl. für eine bestimmte Zeit eingestellt werden.
Nach Ablauf deiner Kündigungsfrist endet der Versicherungsschutz und beim Austritt bist du arbeitslos. Danach kannst du aber die Krankentaggeldversicherung des bisherigen Arbeitgebers in eine Einzelversicherung überführen. Du bekommst dann weiterhin das versicherte Taggeld, musst allerdings die teuren Prämien aus der eigenen Tasche bezahlen.
Im weiteren schliesse ich mich dem Kommentar vom sozialhilfefachmann an.
Gruss Laro -
Hallo Gipfeli_1
Wie viele Monate bist du jetzt bei diesem Arbeitgeber angestellt und wie viele Monate dauert deine Probezeit im Gesamten?
Sollte deine Probezeit wie üblich bloss ein Monat betragen, und du kündigst vor Ablauf dieser Probezeit, hättest du ohnehin kein Anspruch auf einen 13. Monatslohn, weil du keinen vollen Monat gearbeitet hättest.
@sozialversicherungsfachmann
Ich bleibe bei meiner Meinung: Der 13. Monatslohn pro rata ist nur dann während Probezeit geschuldet, wenn innerhalb von dieser nicht gekündigt wird.
Was der Arbeitsvertrag vom Gastgewerbe betrifft, vertrete ich (wie fast immer) vollumfänglich deine Meinung.
Gruss Laro -
Hallo Ginali
Ich gehe davon aus, dass du meine zwei eingefügten Links weiter oben nicht gelesen hast, anders kann ich mir deine jetzige Frage nicht erklären.
Mit den Zahlungen sieht es im Moment so aus: Dein Arbeitgeber schuldet dir –sofern die fristlose Kündigung gerechtfertigt war- ab dem Tag der Kündigung keinen einzigen Franken mehr.
Wie du -bei einer ungerechtfertigten Kündigung- vorgehen musst, (Arbeitsgericht) hat dir der sozialfachmann bereits erklärt.
Gruss Laro -
Hallo ginali
Schwerwiegende Verfehlungen rechtfertigen eine fristlose Entlassung auch ohne vorgängige Abmahnung. Dies können sein: Straftaten am Arbeitsplatz, wiederholte oder generelle Arbeitsverweigerung, konkurrenzierende Tätigkeit, Verrat von Geschäftsgeheimnissen, Annahme von Schmiergeldern, Tätlichkeiten und Beleidigungen von Vorgesetzen oder Arbeitskollegen (sofern es sich nicht lediglich um Bagatellfälle handelt).
Folgen einer fristlosen Kündigung (Art. 337b OR):
Das Arbeitsverhältnis ist am Tag der fristlosen Kündigung beendet. Der Arbeitnehmer hat über die bereits geleistete Arbeit hinaus keine weiteren Lohnansprüche mehr. Erleidet der Arbeitgeber durch das Verhalten des Arbeitnehmers einen Schaden, so wird der Arbeitnehmer unter Umständen sogar schadenersatzpflichtig.
http://www.seco.admin.ch/theme…/04687/index.html?lang=de
Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer fristlos entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Arbeitverhältnisses unzumutbar macht (Art.337 OR).
http://www.arbeitsprozess.ch/b…es-arbeitsverhaeltnisses/
Gruss Laro -
Hallo Gipfeli_1
Diese Auskunft vom Beobachter ist falsch!
Der 13. Monatslohn pro rata ist nur dann während Probezeit geschuldet, wenn innerhalb von dieser nicht gekündigt wird.
Dauert z.B. eine Probezeit drei Monate, so muss der Arbeitgeber diesen bei einer Kündigung nach Ablauf der Probezeit pro rata ausbezahlen, da hat der Beobachter recht, aber –sofern im Arbeitsvertrag nicht anderes festgehalten ist-, nicht bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit.
Gruss Laro -
@alle
Ich schliesse mich der Meinung von VaterUndKeinBesucher sowie auch vom sozialversicherungsfachmann vollumfänglich an. Ich stelle fest, die Frauen vertreten hier ein andere Meinung wenn es um das Wohl der Kinder geht.
Etwas ketzerisch vielleicht möchte ich dennoch anmerken, dass "zum Wohl des Kindes" nicht so zentral stehen sollte. Zum Wohle aller beteiligten wäre mir da viel lieber. Das absolute Wohl des Kindes wird doch immer wieder vollkommen pervertiert und dient dann vielmehr dem Wohl des einen oder anderen Elternteils. Am Besten ist immer noch, wenn es allen dabei so gut wie möglich geht. Dass Kinder speziell geschützt werden müssen, weil diese sich selbst noch nicht so klar (oder auch gar nicht) verteidigen können, ist für mich klar. Aber "das Wohl des Kindes im Mittelpunkt" ist eine Pauschalisierung, die sich weder verteidigen noch festnageln lässt. Es tönt zwar gut, aber es ist nicht greifbar. Dasselbe gilt für den Mindestunterhaltsbeitrag. Dort müsste doch zumindest sichergestellt sein, dass dieser Beitrag auch dem Kinde zugutekommt. Ich bin der Meinung, dass bei den finanziellen Abstrichen auch beide Elternteile gleichviel beitragen müssten. So wie bei der Verantwortung für die Kinder. Das Sorgenrecht für beide Elternteile muss Pflicht werden. Der Vorteil wäre, dass alle wichtigen Entscheide gemeinsam getroffen werden müssten. Zusätzlich hätte es den Vorteil, dass die Kinder sehen, dass der Vater immer involviert bleibt, und dass er seine Vater-Rolle weiterhin voll und ganz wahrnimmt. Zu viele Mütter wählen heut zu Tage den Weg des geringsten Wiederstandes und üben keinerlei Druck auf die Kinder aus, damit diese ihren Vater ab und zu mal besuchen würden. Sie verschweigen den Kinder wie viel Frauenalimente und Kinderalimente ihr Papa Monat für Monat und Jahr für Jahr bezahlen muss, damit es ihnen auch finanziell “ gut geht“. Viele Väter werden so zu reinen Zahlväter für ihre Kinder und für ihre geschiedenen Frauen degradiert.
Gruss Laro -
@alle
Hallo
Soviel ich weiss sind Radarwarngeräte ind er Schweiz nicht verboten, nur deren Einsatz ist illegal. Genauso wie das Nutzen von Radar-POI auf GPS Geräten.
Wie Peter richtig schreibt, sind Radarwarngeräte, die z.B. in Navis vorinstalliert sind, in der Schweiz nicht verboten. In sämtlichen TomTom Geräten sind Radarwarnungen vorinstalliert. TomTom behauptet, sie würden diesen Dienst für die Schweiz nicht anbieten, aber das stimmt nicht. Man braucht bloss ein MyTomTom-Konto zu eröffnen und danach kann man für ca. 50 Franken pro Jahr dieses Programm downloaden und es funktioniert.
Beweis:
Als ich neulich aus den Ferien zurückkam über Genf nach Lausanne wurde ich sage und schreibe 20 X vor Radar gewarnt. (…….)
http://www.tcs-schwyz.ch/cms/r…als-radarwarngeraete.html
Jörg Bader aus Reinach, so heisst dieser „tokoya“ mit richtigem Namen, bezahlt pro Jahr ca. 5 Bussen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen mit seinem Auto und das trotz eingeschaltetem Radarwarngerät. Solche Raser muss man aus dem Strassenverkehr ziehen und es wäre Zeit, dass die Polizei aus Reinach bei diesem Herr einen Besuch abstatten würde, um sein Radarwarngerät zu konfiszieren. Was Herr Bader tut ist ein Offizialdelikt und muss geahndet werden.
Wie dem auch sei, wenn es mich erwischt sind es immer 1-3 Km Überschreitung. Meine Bussen beschränken sich auf etwa 5 Bussen pro Jahr. Es kostet mich nie mehr als Fr. 40.-.
http://www.beobachter.ch/foren…mforum_pi1%5Btid%5D=22405
Fataler weise stehen die Fiskal-Tankstellen nicht immer dort wo es wirklich nötig wäre, und nicht zu reden von den Parkbussen die nicht verhängt werden müssten, weil genug Platz vorhanden ist. (……)
Mit freundlichen Grüssen
Jörg Bader aus Reinach
Auch hier schimpft Herr Bader über unsere Gesetzgebung und glaubt, Parkplatzbussen seien Fiskal-Tankstellen.
Grüsse Laro -
@alle
Rekordraser in der Schweiz
Kosovo-Albaner: Sie brettern mit 300 km/h über die Autobahn, blochen mit 100 durchs Wohnquartier.
http://www.zeit.de/2011/23/CH-Raser-Reportage
Schwede im Kanton Freiburg mit 290 km/h geblitzt:
http://www.rp-online.de/panorama/ausland/raser-drohen-782000...
@tokoya muss seinen Fahrausweis nicht abgeben, er hat ein Radarwarngerät.
http://www.redaktionell.ch/allgemein/2012/08/gampelen-autofa...
Gruss Laro -
Hallo Gipfeli_1
Obwohl die meisten Arbeitnehmer (90%) heute einen 13. Monatslohn erhalten, ist ein solcher wie auch eine sogenannte Gratifikation nicht obligatorisch. Für die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM) ist nachfolgender Arbeitsvertrag betreffs 13. Monatslohn rechtsgültig.
Artikel 15.3 : Jahresendzulage / 13. Monatslohn / Gratifikation / Dienstaltersgeschenke: Die Arbeitnehmenden erhalten eine Jahresendzulage in der Höhe eines Monatslohns.
Jetzt musst du, wie dir der sozialversicherungsfachmann bereits empfohlen hat, in deinem Arbeitsvertrag nachschauen, ob eine abweichende Regelung betreffs 13. Monatslohn während der Kündigungsfrist darin festgehalten ist.
Wenn in diesem nicht explizit erwähnt ist, dass du bei einer Kündigung während der Probezeit Anspruch pro rata auf der 13. Monatslohn hast, dann hast du kein Anrecht auf diese pro rata Zahlung.
Gruss Laro