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    Ok, dann nochmals anders, da die Ursprungsfrage unklar scheint:

    Laro widerspricht Michael Wirz von der Stapo ZH.

    Denn Herr Wirz sagte, der Stadtrat dürfe sich nicht operativ einmischen, zB keine Verkehrskontrollen anordnen.

    Laro sagte hingegen, der Gesamt-Gemeinderat (bzw Exekutive) dürfe das.

    Wer hat nun recht?

    UNd die GEschäftsordnung des Stadtrates Dietikon besagt in Artikel 35:

    "1 Der Stadtrat kann die Besorgung bestimmter Geschäftszweige und die

    damit verbundenen Strafbefugnisse einzelnen oder mehreren seiner Mitglieder

    übertragen und diesen für die Erledigung der Geschäfte Weisungen erteilen.

    2 Namentlich sind alle Vorstehenden befugt, Geschäfte von geringer Bedeutung

    von sich aus zu erledigen und einmalige Ausgaben bis 20'000

    Franken zu tätigen."

    Vermehrte oder gar konkrete Verkehrskontrollen sind meines Erachtens "Geschäfte" (so wie jede Beschwerde, jede Neubeschaffung vom Kugelschreiber bis zum Panzer, etc Geschäfte sind, also alles was der Stadtrat behandelt sind Geschäfte).

    Daher jetzt die Frage an Sozialverischerungsfachmann und Laro:

    1. Wäre die Häufigkeit von Verkehrskontrollen oder andere Ermessensfragen in einer Verwaltungsabteilung als "Geschäfte" zu betrachten? Wenn nein, wieso nicht?

    2. Gibt es einen Grund, wieso einzelne Anweisungen an die Polizei, die sich auf einen sowieso bei der Verwaltung befindlichen Ermessensspielraum beziehen, keine geringe Bedeutung (sondern grössere Bedeutung) haben sollte?

    Es gibt Internet-Weit keine einzige Quelle, die eine Weisungsbefugnis ausschliesst.

    So hat die Gemeinde Biberist in diesem Dokument hier eine Umfrage durchgeführt:

    http://www.biberist.ch/de/dok/…_Version_2011-6-27_GR.pdf

    Frage G lautet wie folgt:

    "G. Kompetenzen und Weisungsbefugnisse der Ressortleitungen

    Die Ressortleitungen:

    - bereiten die in ihr Ressort fallenden Geschäfte zusammen mit den Kommissionen und der Verwaltung vor;

    - stellen Antrag;

    - beurteilen im Gemeinderat die vom Kommissionspräsidium vorgestellten Anträge aus poli-tischer Sicht;

    - vertreten in der Gemeindeversammlung die Anträge des Gemeinderates;

    - vollziehen die Beschlüsse;

    - überwachen den Vollzug der Beschlüsse der Gemeindeversammlung und des Gemeinde-rates in ihren Ressorts.

    Aufgaben, Pflichten und Kompetenzen der Ressortleitungen werden durch den Gemeinderat in Pflichtenheften geregelt. Dabei steht die Weisungsbefugnis der Ressortleitung zur Diskussion."

    Als Antwort-Möglichkeiten gab es:

    -> Ressortleitung hat keine Weisungsbefugnisse gegenüber Verwaltung

    -> Ressortleitung hat Weisungsbefugnisse gegenüber Verwaltung

    Alleine der Satz "Dabei steht die Weisungsbefugnis der Ressortleitung zur Diskussion" klingt schon so, als gäbe es diese Weisungsbefugnis bisher.

    Die Ergebnisse liegen hier vor:

    "http://www.biberist.ch/de/dok/data/aktuelles/Dokumentation_Gemeinderat_zur_Vernehmlassung_Homepage.pdf"

    So heisst es in der Zusammenfassung auf Seite 4:

    "Weisungsbefugnis, klare Meinung Ein ganz klares Ergebnis gab es bei den Weisungsbefugnissen (10 von 16). Man hat sich für die Weisungsbefugnisse des Ressortleiters gegenüber der Verwaltung ausgesprochen."

    So gab es zB von der SVP die einfache Meinung (ohne weitere Begründung) "Die SVP ist absolut dagegen." (gegen die Weisungsbefugnis).

    Ein Bürger meinte zB

    "Wenn ein Ressortleiter schon Verantwortung trägt, muss er auch mit Weisungsbefugnis führen können. Allerdings immer nur gegenüber seinem CHefbeamten."

    Natürlich ist das Ergebnis nur für Biberist SO gültig.

    Aber es geht darum, dass es sehr wohl ein Thema ist, und es durchaus Gemeinden gibt, die sich klare Gedanken dazu machen.

    So, jetzt schreibe ich so lange nichts mehr, bis mindestens 2 Antworten von anderen Prsonen vorliegen.

    Beim Überfliegen fällt auf, wie sehr Laro sich selbst widerspricht:

    Einmal behauptet er, ich stelle Polizisten als dumm dar. Habe ich nicht.

    Einmal sagt er:

    "Ein Sicherheitsvorstand ist eine Stadt- oder eine Gemeindebehörde und diese darf keine speziellen Verkehrskontrollen anordnen."

    ein ander mal:

    "Ein Departement-Vorsteher ist verantwortlich, dass die Chefbeamten ihre Aufgaben auf Grund der gesetzlichen Vorgaben erfüllen, aber er kann keine Verkehrskontrollen oder Radarkontrollen anordnen. Solche Forderungen könnte nur der gesammte Gemeinderat beschliessen, aber niemals ein einzelnes Mitglied. "

    und

    "Der politische Vorgesetzte darf das nicht, auch nach Absprache mit dem gesammten Gemeinderat darf er das nicht."

    Im ersten Zitat sagt er also, dass eine Gemeindebehörde keine speziellen Verkehrskontrollen anordnen darf.

    Im Zweiten Zitat sagt er aber (über Verkehrskontrollen) "solche Forderungen könnte nur der gesammte Gemeinderat beschliessen".

    Demnach ist der gesamte Gemeinderat keine Gemeindebehörde?

    Weil eine solche darf ja keine Verkehrskontrollen ausüben.

    Auch die Aussage, Polizeibeamte seien keine Verwaltungsangetellten ist meines Erachtens unhaltbar.

    Sorry Laro, aber was du sagst ist so voller Widersprüche, dass ich Zweifel an der Korrektheit deiner weiteren Ausfürhungen habe.

    Ansonsten halte ich an den vorläufig noch offenen Fragen fest.

    Laro meinte auch, es sthee nirgends, dass ein Ressort-Vorsteher Anweisungen an die Gemeindepolizei geben darf.

    Stimmt.

    Es steht aber auch nirgends, dass der Chef des Sozialamtes an einen ihm unterstellten Sozialarbeiter Weisungen erteilen kann.

    Jetzt kann man sagen

    "Gut, der Chef des Sozialamtes ist ja per Definition Chef über die MItarbeiter des Sozialamtes, sonst wäre er nicht Chef."

    Nur lautet dann meine Gegenantwort:

    Der Ressort-Vorsteher ist ja auch Vorsteher, was ja auch eine Form von Chef ist. Also schliesst das auch eine WEisungsbefugnis mit ein.

    Das hat noch keiner sachlich begründet, wieso dies anders sein soll.

    Oder anders:

    Ich versuche am Sonntag in den Vorstand eines neuen Vereins gewählt zu werden.

    Wir haben eine Vereinssekretärin.

    Darf nun der Gesamt-Vorstand (ich weiss nicht, ob es Ressorts geben wird) der Vereinssekretärin Anweisungen (zB über Telefonzeiten etc) geben oder nicht?

    (Natürlich nur in Übereinstimmung mit dem von ihr freiwillig unterzeichneten Arbeitsvertrag sowie mit allen Gesetzen.

    Aber wenn sie zB sagt, sie will nur am Vormittag im Büro sein, im Vertrag die genauen Zeiträume nicht geregelt sind, und der Vorstand verlangt, das Telefon muss von 14-16 Uhr bedient sein.

    Muss sie dann am Nachmittag des Telefon bedienen oder nicht? Jetzt mal ohne das Arbeitsrecht. Sofern Vertrag und Arbeitsrecht nicht dagegen sprechen, sage ich "Ja klar".

    Oder sonstige Anweisungen für bestimmte ARbeiten.

    Vorstand = Gemeinderat

    Sekretariat = Verwaltung)

    Wünscht mir Glück für Sonntag.



    Grundsätzlich muss gesagt werden, dass ein Gemeinderat nicht in einzelne Fälle oder Vorkommnisse eingreifen soll oder darf!



    Ok, es drängt sich eine andere FOrmulierung meiner Frage auf:

    Wenn ich Sicherheitsvorsteher bin und eine Beschwerde gegen eine der Situationen 1-3 (Posting ovn gestern Abend) eingeht, dann schreibe ich an den Beschwerdeführer zurück

    "Sehr geehrter Herr XY,

    wir bestätigen den Erhalt Ihrer.... vom ......

    Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich als Sicherheitsvorstand zwar politisch Verantwortlicher und Vorgesetzter des beschuldigten Polizeibeamten bin.

    Jedoch hat mich heute, als ich den Polizeibeamten in mein Büro einlud per Mail, sich der Gemeindeschreiber und später auch der Gemeindepräsident bei mir gemeldet.

    Beide haben mir mitgeteilt, dass ich nicht befugt bin, den Beamten zu den Vorwürfen zu befragen, noch dürfe ich nach so einer Beschwerde in irgend einer Weise dafür Sorgen, dass sich solches künftig nicht wiederholt.

    Von daher bin ich leider nicht in der Lage, Ihre Beschwerde weiter zu prüfen.

    Sie und ich, wir müssen beide mit dem Personal der Gemeindeverwaltung leben, da ich nicht mehr Befugnisse als Sie habe.

    Mit freundlichen Grüssen

    Heinz Hugentobler

    Gemeinderat Bananendorf

    Sicherheitsvorstand Bananendorf

    Präsident Sicherheitskommission

    Kopie zur Kenntissnahme an

    -Otto Müller, Gemeindepräsident

    -Otto Müller, Gemeindeschreiber

    -Anton Antonius, Polizei-Chef Bananendorf



    Grundsätzlich muss gesagt werden, dass ein Gemeinderat nicht in einzelne Fälle oder Vorkommnisse eingreifen soll oder darf!

    Schon gar nicht dürfen Sie einfach "Eingreifen" und zwar, was Sie darunter wohl verstehen würden.



    Dem gegenüber steht das Posting vom 5.Oktober (von mir, suche auf dieser Seite nach "Polizeivorstand"):



    Ich mische mich dann ein, wenn ich Reklamationen habe von Leuten, schriftlich, dann bitte ich die Polizei um eine Stellungsnahme.

    Und je nachdem ist die Stellungsnahme dann befriedigend für mich und ab und zu gibt es dann halt Anweisungen an die Polizei, wie Sachen zu behandeln sind.



    Also er sagte mir mündlich klar "und ab und zu gibt es dann halt Anweisungen an die Polizei, wie Sachen zu behandeln sind."

    War denn diese Aussage so falsch?



    Grundsätzlich muss gesagt werden, dass ein Gemeinderat nicht in einzelne Fälle oder Vorkommnisse eingreifen soll oder darf!

    Sonst könnte es als Amtsmissbrauch angesehen werden! Das wäre ein Delikt für Sie.

    Zudem kennen wir in der Schweiz eine Gewaltentrennung.

    Bei diesen drei "Situationen" oder man könnte es auch Fälle oder Sachen nennen geht es auch in das Gebiet der Justiz. Und es wäre dann nicht mehr Sache oder Aufgabe einer Exekutive oder sogar eines einzelnen Gemeinderates, darüber zu befinden.

    Auch ein Feuerwehrkommandandt oder ein Polizist muss sich an Gesetze halten und damit meine ich auch an die Strassenverkehrsordnung.

    Beispielsweise auch wenn ein Fw-kdt im Notfall unterwegs ist, darf er nicht andere Menschen gefährden! Das heisst zum Beispiel er dürfte nicht rasen und dann andere unbeteiligte Leute "umfahren". Und schon gar nicht wäre es dann Sache eines Ressortchefs im Gemeinderat, darüber zu befinden.

    Die "Möglichkeiten", welche Sie als Exekutive oder als Ressortchef haben sind, dass Sie selbst eine Anzeige erstatten könnten bei entsprechender Stelle. Aber sicher nicht dürften Sie Entscheide über Bussen fällen.

    Schon gar nicht dürfen Sie einfach "Eingreifen" und zwar, was Sie darunter wohl verstehen würden.

    Aufgaben und die Funktion eines Gemeinderates sind nicht das "Alltagsgeschäft" von Feuerwehr oder Polizei. Allenfalls könnten Sie Ihr Feuerwehr- und Polizeipersonal in Kurse schicken oder solche empfehlen. In deren Arbeit sollten Sie sich nicht einmischen und eben auch deshalb nicht, damit es nicht als Amtsmissbrauch und dergleichen angesehen und beurteilt werden könnte.



    Hallo Sozialversicherungsfachmann,

    ich danke Ihnen für Ihre Antwort, muss aber dennoch punktuell widersprechen bzw Gegenfragen stellen:

    "Grundsätzlich muss gesagt werden, dass ein Gemeinderat nicht in einzelne Fälle oder Vorkommnisse eingreifen soll oder darf!"

    Ist das sicher so?

    Weil zB der Polizei-Chef (Kommandant) der Gemeindepolizei (oder sonst der jeweilige Chef des jeweiligen Amtes) darf doch seinen direkt Unterstellten Anweisungen geben, oder?

    Ist das denn so, dass der Sicherheitsvorstand das nicht darf?

    "Auch ein Feuerwehrkommandandt oder ein Polizist muss sich an Gesetze halten und damit meine ich auch an die Strassenverkehrsordnung.

    ...

    Schon gar nicht dürfen Sie einfach "Eingreifen" und zwar, was Sie darunter wohl verstehen würden.

    Aufgaben und die Funktion eines Gemeinderates sind nicht das "Alltagsgeschäft" von Feuerwehr oder Polizei."

    Aber woanders heisst es, der Gemeinderat führt und kontrolliert die Gemeindeverwaltung, er hat die direkte Aufsicht etc.

    Und wenn ich der Meinung bin, dass eine Amtsstelle etwas nicht gut macht (zB den Feweuerwehr-Kdt vor Bussen bewahrt) dürfte ich eine Anweisung geben, bzw könnte ich dem GEsamt-GEmeinderat nicht den Antrag stellen, da eine Anweisung zu formulieren?

    zB sagt §74 des Gemeindegesetzes kt Zürich:

    "Dem Gemeinderat steht neben den ihm durch andere Gesetze überwiesenen Aufgaben insbesondere die Besorgung der gesamten Ortspolizei zu.

    Er sorgt fürdie Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung und für die Sicherheit von Personen und Eigentum gegen Schädigungen und Gefahren jeder Art und trifft alle Vorkehren für die richtige Erfüllung der Aufgaben der Ortspolizei auf allen Verwaltungsgebieten."

    Für mich bedeutet dies zumindest, dass mindestens der Gesamtgemeinderat die notwendigen Anweisungen an die Gemeindepolizei erteilen darf.

    Wenn Sie sagen "Sie als Sicherheitsvorstand dürften das nicht", sagen Sie mir bitte, ob Ihrer Meinung nach der Gesamtgemeinderat das auch nicht dürfte oder ob der Gemeinderat das eben als Gesamtbehörde dürfte.

    Weil wenn Sie Sagen, dafür seie der Sicherheitsvorstand nicht zuständig, dann ist unklar, ob der Gesamtgemeinderat zuständig ist oder nicht.

    Verstehen Sie mich auhc in diesem Punkt nicht falsch:

    Es ist nicht so, dass ich - wäre ich Sicherheitsvorstand - das Gefühl hätte, ich könne bestimmen, wer gebüsst werde und wer immer verschont werde.

    ("Den Feuerwehr-Kommandanten büsst ihr, die Gemeinderatsmitglieder nicht.")

    Sowas wäre nicht zulässig und käme mir nie in den Sinn.

    Es ging mir ja genau darum, dass einzelne Polizisten, evtl mit Duldung des Leiters der Polizei, so vorgehen und dass ich die notwendigen Anweisungen treffen möchte, um den gesetzmässigen Zustand wieder her zu stellen.

    Beispiel:

    In der Stadt Zürich sollen Polizisten keine gut sichtbaren Tatoos tragen. So steht es in Bewerbugnsunterlagen oder auf der Homepage.

    Ich vermute, dass dies der (Gesamt-)Stadtrat so entschieden hat.

    Oder:

    In der Stadt Zürich werden - auf Beschluss des Stadtrates - keine besetzten Häuser einfach so geräumt.

    Der Normalfall nach Gesetz in der Schweiz wäre bei einer Hausbesetzung:

    Sobald ein Strafantrag wg Hausfriedensbruch eingeht, macht die zuständige Polizei eine Räumung des Hauses und stellt die Personalien fest.

    In der Stadt Zürich hingegen sagt der Stadtrat:

    Ein besetztes Haus wird nur geräumt, wenn eine Abbruch- oder Baubewilligung vorliegt, eine Neutzung vorliegt (durch Mietvertrag oä) ODER wg Denkmalschutz oder weil sonst die Sicherheit der Besetzer gefährdet wäre.

    Es muss eine der Voraussetzungen erfüllt sein, sonst führt die Stadtpolizei Zürich keine Räumung eines besetzten Hauses durch.

    Dies auf Weisung des Gesamtstadtrates.

    Wie sehen Sie denn diese konkrete Anweisung? ISt der Gesamt-Stadtrat dazu ermächtigt?

    @sozialversicherungsfachmann:

    Ich formuliere die Frage mal anders.

    Ich schildere mal 3 fiktive Situationen und würde gerne wissen, welche Möglichkeiten ich als Vorsteher der Abteilung Sicherheit (oder Ressort Polizei) hätte einzugreifen:

    Situation 1:

    Ein Feuerwehrkommandant fährt mich nach Hause durch ein Fahrverbot ("Zubringerdienst gestattet", wir nutzten die Strasse aber nur als Durchfahrt).

    Ich weise ihn darauf hin, worauf er meint "Das ist einer der Vorteile, wenn man Feuerwehrkommandant ist, da wird halt ein Auge zugedrückt."

    Dürfte ich als Sicherheitsvorstand "anordnen", dass (strikte nach Gesetz) der Fw-Kdt künftig zu büssen sei, wie jeder andere Bürger auch?

    Also dass ich eine Anweisung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes gebe?

    Situation 2:

    Ein Bürger und ein Polizist diskutieren und der Polizist gibt eine falsche Rechtsauskunft und wird auch noch frech (zB sagt er zu jemandem, der ankündigt, später die Aussage zu verweigern, um seine Familienmitgleider nicht belasten zu müssen, dass dies automatisch zu einer Verurteilung führe, und er solle keinen Blödsinn erzählen.)

    Dürfte ich, natürlich sicherheitshalber nach juristicsher Abklärung ob die Auskunft inhaltich wirklich falsch ist, ihn dafür rügen/zurecht weisen (natürlich nach Anhörung des Polizisten und von Zeugen)?

    Situation 3:

    Die Gemeindepolizei würde manchmal nur dunkelhäutige Menschen kontrollieren. DIes mit der BEgründung, diese würden halt viel öfter mit Drogen dealen.

    Dürfte ich quasi die Anweisung heraus geben:

    "Personen dürfen nicht ausschliesslich aufgrund der Hautfarbe einer Kontrolle unterzogen werden, wenn keine weiteren Hinweise auf ein strafbares Verhalten vorliegen. Entweder werden Leute zufällig oder aufgrund konkreter Anhaltspunkte kontrolliert, wobei die Hautfarbe als Anhaltspunkt nicht ausreicht."

    Es sind alles 3 Sachen die ja passieren können, und die meiner Meinung nach uU sogar Gesetzeswidrig sein könnten.

    Meiner Meinung nach wäre da ein Eingreifen durchaus im Sinne der Allgemeinheit und der Rechtsstaatlichkeit.

    Ich frage mal so:

    Welche Möglichkeiten hätte ich, wenn ich Sicherheitsvorstand wäre, und für die Vorfälle 1-3 Beschwerden eingegangen wären und die Polizisten den Sachverhalt in allen 3 Fällen bestätigen.

    Welche Möglichkeiten hätte ich

    a) als SIcherheitsvorstand

    b) als Exekutiv-Mitglied (Vorstand eines anderen Ressorts)?

    Das würde mich brennend interessieren. Ich bitte um eine präzise Antwort.

    Das mit dem Polizisten war einBeispiel, dass er sowas sagen würde.Und WENN er nicht mehr alleine sein wollte, wäre das ein guter Pluspukt für die Argumentation um Stellenerhöhung.

    Abgesehen davon hat die erwähnte Gemeinde einen Polizeiverbund geplant, zunächst mit 4 weiteren Gemeinden, wovon aber 2 in den letzten 4 Jahren absprangen.

    Nun ist ein Verbund mit 2 Gemeinden geplant, und es ist eine Aufstockung von 1 auf 6 Polizisten genannt, die dann jedoch dem Zweckverband angehören und natürlich von allen 3 Gemeinden finanziert werden.

    Dh wäre ich dort jetzt Sicherheitsvorsteher wäre meine Macht vermutlich mit einem Gremium des Zweckverbandes geteilt.

    So schnell werde ich von der Realität überholt.

    Der Polizeiverbund ist seit 2009 oder 2008 in Planung und soll laut einem neueren Zeitungsbericht 2013 umgesetzt werden können.

    Ich tippe eher auf 2014 (mein möglicher Amtsantratt).

    Aber immerhin wäre "meine" Gemeinde (wo ich die Chance habe, einen Hausteil zu mieten) die Standortgemeinde der neuen Regionalpolizei.



    "Und hey, wenn ich selber nur Anträge stellen darf (die dann eh meistens durchkommen, besonders wenn die Verwaltung meine Idee unterstützt), bin ich auch glücklich."

    Die Anträge (z. B. für Budgeterhöhung oder Budgetposten) stellen Sie doch an den Gesamt-Gemeinderat!

    Da nützt es vorerst nichts, ob die Verwaltung die "Idee unterstützt".



    Genau. Ich dachte eher an "Verkehrskontrollen anordnen", "Abläufe in Gemeindeverwaltung anordnen".

    Und mit Verwaltung Idee unterstützen meinte ich:

    In dem Dorf gibt es einen Gemeindepolizisten.

    Würde ich die Anstellung eines oder zweier weiterer Polizisten beantragen, so bin ich sicher im Vorteil, wenn der Gemeindepolizist bestätigt, dass er aus Sicherheitsgründen lieber zu zweit unterwegs wäre und die Büroarbeit bald auch nicht mehr alleine zu bewältigen ist.

    Darauf würde der Gemeinderat wohl ein bisschen hören.

    Falls ich 2014 (dann sind Gemeindewahlen im Kt Zürich) in ein Exekutiv-Amt gewählt werde, teile ich euch dies hier im Forum mit und lade alle ins Gemeindehaus ein (ca 6 Monate nach Amtsantritt, dh in 2 Jahren ab heute).

    Jetzt habe ich mir einen Haus-Teil in ... angesehen.

    Ich spiele mal durch, wie mein Amt in dieser Gemeinde aussehen würde:

    Einwohner: 4'200

    Verwaltung: 25 Mitarbeiter,

    davon 1 Friedensrichter, 2 Werkarbeiter, 2 mal Teilzeit-Mitarbeiter Steueramt (vrtml. 2 mal 50 %) und 3 'Lernende'.

    dh Kern-Verwaltung 18 Mitarbeiter + 3 Lehrlinge.

    Finanzen:

    Budget 2012 (Vereinigte Politische- und Primarschulgemeinde)

    Aufwand: 20.8 Mio

    Ertrag: 20.9 Mio

    Gemeinderat (Exekutive):

    7 Mitglieder (davon 2 Frauen)

    Grundentschädigung pro Jahr: 12'000 CHF

    plus Sitzungsgelder

    Bestimmungen über die Entscheidungsbefugnisse des Ressort-Vorstehers:

    §57 Gemeindegesetz d KT ZH besagt

    "Die Gemeindeordnung kann den Behörden gestatten, die Besorgung bestimmter Geschäftszweige und die damit verbundenen Strafbefugnisse einzelnen oder mehreren Mitgliedern zu übertragen. Stellen sich dabei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, setzen die Mitglieder das Verfahren aus und legen der Gesamtbehörde die Grundsatzfrage zum Entscheid vor."

    Aus der Gemeindeordnung:

    Art. 20

    "Der Gemeinderat (...) können aus ihrer Mitte Ausschüsse bilden, die in der Gemeindeordnung nicht vorgesehen sind, und diesen bestimmte Aufgaben und Kompetenzen übertragen."

    Art. 21 beschreibt ein Rekursrecht zu Handen der Gesamtbehörde.

    Art. 33 Zuständigkeit für die Entscheidungen

    Die Ressortführung liegt bei den jeweiligen Ressortvorstehenden. (...)"

    Und aus der Geschäftsordnung Gemeinderat:

    Art. 7 Politisch/sachliche Führungsaufgaben

    "Die Arbeit im Gemeinderat ist grossteils eine Führungsaufgabe. Der Gemeinderat setzt Ziele, leitet die notwendigen Massnahmen termingerecht ein und vollzieht die Entscheide der Stimmberechtigten.

    Die Gemeinderatsmitglieder treffen die politischen Entscheide innerhalb der Vorgaben des Gemeinderates und sind den Mitarbeitenden in ihrem Ressort politisch/sachlich vorgesetzt."

    Art. 8

    "Wo möglich wird der Vollzug der Entscheide der Verwaltung übertragen. Allfällige Sachbear-beitungsfunktionen der Gemeinderatsmitglieder sind in den Funktionsbeschreibungen um-schrieben.Allfällige Sachbear-beitungsfunktionen der Gemeinderatsmitglieder sind in den Funktionsbeschreibungen um-schrieben.

    Die administrative Führung der jeweiligen Sachgeschäfte untersteht dem für die bestimmten Sachbereiche zuständigen Verwaltungspersonal.

    Die Leitung der Gemeindeverwaltung und die Personalführung liegen beim Gemeindeschrei-ber."

    Art. 9

    "(...)

    Die Ressortvorsteher arbeiten im Gemeinderatskollegium mit und sind zuständig für:

     die Aufsicht darüber, dass die für das Gedeihen der Gemeinde und für die Bevölke-rung nötigen Leistungen ihres Ressorts erbracht werden

    (...)

     die Erteilung der notwendigen Aufträge an das zuständige Verwaltungspersonal

     das Treffen der erforderlichen Verfügungen und Entscheidungen in ihrem dem Ge-meinderat unterstellten Aufgabenbereich, soweit diese nicht an die Verwaltung dele-giert sind (Kompetenzregelungen beachten)

    (..."

    Ich denke, da ist mein Gestaltugnsspielraum etwas eingeschränkter als in einer grösseren Gemeinde.

    Trotzdem darf ich offenbar "politische Entscheide innerhalb der Vorgaben des Gemeinderates" treffen.

    Und hey, wenn ich selber nur Anträge stellen darf (die dann eh meistens durchkommen, besonders wenn die Verwaltung meine Idee unterstützt), bin ich auch glücklich.

    Hi Sozialversicherungsfachmann

    danke für den sachlichen Beitrag.

    "Und meines Wissens, wenn irgendwo eingebrochen würde, so käme doch die Kantonspolizei oder …"

    Nun, in meiner Gemeinde sind 15 Angestellte Teil der Stadtpolizei (davon 12 richtige Polizisten).

    Klar, für die Ermittlungen wäre die Kapo zuständig.

    Aber wenn es zB danach drum geht, vermehrt in dem Quartier herum zu fahren, wäre das primär Aufgabe der Stadtpolizei.

    Und da stellt sich die Frage, ob ich etwas anordnen darf oder nicht.

    Dass sich der Ressortleiter Sicherheit natürlich auch an Gemeindeverordnungen zu halten hat, ist klar.

    Mir gehts ja auch nur um Fälle, wo noch ein Ermessensspielraum vorliegt.

    Aber ich denke, da sind wir uns weitgehenst einig.

    "Was die Sozialhilfe anginge, so gibt es SKOS-Empfehlungen schon und ein Ressortleiter „Soziales“ redet sicher nicht in die Fallbearbeitung hinein, meine ich … , zudem ist die fachliche -!- Aufsicht nicht auf der Gemeinde sondern eher beim Kanton angesiedelt … "

    Ok, sofern die SKOS-Richtlinien bindend sind wäre es klar, dass ich mich auch daran halten würde. Ist klar.

    Aber nehmen wir an, es gäbe in der Gemeinde irgendwelche Routinen, die vom Gesetz nicht vorgegeben sind.

    Beispielsweise würde das Sozialamt von den Sozialhilfebezügern alle 6 Monate Kontoauszüge etc. neu verlangen, um zu prüfen, ob der Sozialhilfebezug noch gerechtfertigt ist.

    Dazu würde man zB auch noch Hausbesuche machen (unangekündigt).

    Jetzt wäre ich zB der Meinung, die Hausbesuche seien nicht vorgeschrieben (durch Gesetz oä), und man solle darauf verzichten in Zukunft.

    Könnte ich sowas verlangen?

    (Wobei es in meiner Gemeinde noch eine separate Sozialbehörde gibt, deren Präsident der Sozialvorstand ist. Da könnte es sein, dass für sowas sowieso die Gesamt-Sozialbehörde zuständig wäre. Aber dürfte diese sowas anordnen?)

    Das mit den Hausbesuchen ist jetzt eine fiktive Sache, um aufzuzeigen, dass es halt Ermessensspielraum gibt und die Frage ist, ob ich da eingreifen darf.

    Oder noch anders:

    In meiner Gemeinde hat die ganze Verwaltung zu fixen Zeiten offen.

    Das Betreibungsamt aber macht nur am Vormittag den Pfändungsvollzug. Am Nachmittag kann man nur Sachen zahlen, Auszüge verlangen, aber nicht zur Pfändung erscheinen.

    Am Do-Nachmittag ist das B-Amt sogar komplett geschlossen, als einzige Verwaltungsstelle.

    Gut, das Betreibungsamt ist sowieso etwas unabhängiger im Kt Zürich wg dem Gemeindeamman/Stadtamman.

    Aber nehmen wir an, ich wäre Sozialvorsteher, und der Anmelde-SChalter des Sozialamtes wäre offiziell nur Mo-Fr 8-11 Uhr bedient, damit die Leute am Nachmittag in Ruhe die Akten abarbeiten können.

    (Das ist jetzt bei uns nicht so, nur fiktives Beispiel).

    Könnte ich dann wünschen, dass (soweit es genug Personal hat) das Sozialamt bzw ein Schalter des Sozialamtes auch am nachmittag offen hat?

    Also mir gehts wirklcih nur um Bereiche, wo alle Vorschriften etc noch einen Ermessensspielraum haben. NIcht sachen wie SKOS-Richtlinien, wo ich nichts dran ändern darf.

    Mein Kenntniss-Stand ist daher wie folgt:

    1. Grundsätzlich darf die Gesamt-Exekutive solche Anweisungen erteilen. Die einzelnen Mitglieder können Antrag stellen.

    Dies ergibt sich aus heute zitierten Gesetzes-Texten.

    2. Diese Befugniss kann in einzelnen Gemeinden (Gemeindeordnung oder Geschäftsordnung der Exekutive) an einzelne Ressort-Vorsteher delegiert sein.

    Beispiel Dietikon:

    Art. 35, Ziff. 2 Geschäftsordnung Stadtrat

    "Namentlich sind alle Vorstehenden befugt, Geschäfte von geringer Bedeutung

    von sich aus zu erledigen ..."

    Beispiel Stadt Zürich

    Art. 51 Geschäftsordnung Stadtrat

    "Ist die Zuständigkeit nicht geregelt, liegt sie, vorbehält-lich anderer Weisungen durch den Stadtrat, bei der Departe-mentsvorsteherin oder beim Departementsvorsteher."

    In kleineren Gemeinden hingegen scheint die Befugniss bei der Gesamtbehörde zu verbleiben (weil da natürlich viel weniger los ist usw).

    Unklar ist nur noch, ob dann der Ressort-Vorsteher immer den Ermessensspielraum der Verwaltung an sich ziehen darf, und ob auch umgekehrt seine Befugnisse nach unten delegiert werden dürfen.

    Für mich hiesse das:

    Als Stadtrat von Dietikon wäre mein Gestaltungsspielraum recht eingeschränkt, da fast alles schon geregelt ist.

    Allerdings hätte ich für "Geschäfte von geringer Bedeutung" ein genügendes Eingriffsrecht.

    Ebenso denke ich, dass wenn der Gesamt-Stadtrat gewisse Vorschriften aufstellt, ich innerhalb dieser die weiteren Details regeln dürfte.

    (Beispiel: Die Stadtpolizei solle zB mindestens bis Mitternacht unterwegs sein. Evtl könnte ich dann festlegen, dass man bis 1 Uhr morgens unterwegs sein soll, soweit das Perosnal reicht).

    Also zu meiner Intention:

    Ich möchte in einer Stadt mit 25'000 Einwohnern für den Stadtrat (Exekutive) kandidieren.

    Allenfalls muss ich zeurst 4 Jahre im Parlament absitzen.

    Für die Exekutive braucht es aber nur rund 1'400 Stimmen (wobei jede Person 7 Stimmen hat und 2 mal den selben Kandidaten aufschreiben darf).

    Also von den 25'000 sind rund 10'000 wahlberechtigt.

    Tatsächlich an die Wahlen gehen dann wohl 2'000-3'000.

    Das absolute Mehr betrug rund 1'200 bei den Wahlen vor 3 Jahren.

    AUfgrund der hohen Einwohnerzahl kennt nicht jeder jeden, sondern die Abstimmungen sind recht "anonym".

    Ich bin sicher, ich schaffe es 2014 in den Gemeinderat (Parlament, 36 Sitze), wenn ich zugleich als Stadtrat kandidiere (erhöht Bekanntheitsgrad).

    Und dann könnte ich 2018 als Stadtrat kandidieren und hätte relle Chancen.

    Das Problem ist halt, dass ich nicht so der Parlamentarier bin.

    Dh ich schwinge keine grossen Reden, will mich nicht stundenlang mit irgendwelchen "blabla" befassen.

    Sondern konkret entscheiden oder Akten studieren etc und das dann im mit der Zeit zusammen gewachsenen Team (Stadtrat) besprechen. Das liegt mir mehr.

    Es war auch nie meine Absicht das Kommando über die Polizei zu übernehmen und denen dann jeden Tag dutzende Befehle zu erteilen.

    Es geht mir mehr darum, dass wenn ein Anwohner sagt, in seiner 30er Zone werde dauernd gerast etc, dass ich dann Massnahmen treffen darf (ohne immer die Erlaubnis des Gesamtrates einzuholen) wie zB:

    1. Schriftlich oder persönlich 20 Leute (zufällig ausgewählt) anzufragen (oder die Stadtpolizei damit zu beauftragen), ob sie auch Probleme mit Rasern sehen.

    2. Dann würde ich zB den Polizei-Chef bitten, dass er seinen Leuten sagt, sie sollen da besonders schauen und ein bisschen öfters durch das Quartier patrouilleren, ob ihnen Raser auffallen.

    3. Im Schlimmsten Fall müsste ich die Chance haben etwas anzuordnen wie zB "Nächsten Monat möchte ich in der betroffenen 30er Zone 2 mal eine je 1-2 -stündige Kontrolle haben, möglichst nach 20 Uhr."

    Sowas würde weder gegen übergeordnetes Recht verstossen noch sonst ein Problem sein.

    Allenfalls wäre zu klären, ob es eine Absprache mit dem Gesamt-Stadtrat braucht.

    Aber eben, da würde ich mich auf Art. 35 der Gemeindeordnung Dietikon berufen, die da sagt:

    "1 Der Stadtrat kann die Besorgung bestimmter Geschäftszweige und die

    damit verbundenen Strafbefugnisse einzelnen oder mehreren seiner Mitglieder

    übertragen und diesen für die Erledigung der Geschäfte Weisungen erteilen.

    2 Namentlich sind alle Vorstehenden befugt, Geschäfte von geringer Bedeutung

    von sich aus zu erledigen und einmalige Ausgaben bis 20'000

    Franken zu tätigen."

    Die Frage ist halt, ob so ein konkreter Eingriff als "Geschäft" gilt.

    Aber ich denke schon.

    Mir geht es wirklcih nur darum, wenn in meinem Zuständigkeitsbereich was schief läuft, eingreifen zu können.

    Aber klar, wo es die Vorschrift oder Beschluss des Stadtrates verlangt, werde ich natürlich die Sache ins Gesamtgremium einbringen und Antrag stellen.

    Auch würde ich beispielsweise, sofern es kostenneutral oder günstig machbar wäre, sowie nach Absprache mit dem Feuerwehr-Kdt, die Anzahl Übungen der Ortsfeuerwehr leicht erhöhen.

    Aber eben, nur soweit ich das darf (sonst formell Antrag an Gesamt-stadtrat stellen) und auch nur nach Absprache mit den zuständigen Mitarbeitenden (zB Feuwehr-Kommando).

    Die Befürchtungen, ich würde eine Diktatur oder einen Polizeistaat errichten wollen, sind leicht übertrieben. ;)



    Damit es für dich persönlich nicht fatal wird, so wie du befürchtest, habe ich mich entschlossen, deine Postings in deinem Thrad nicht mehr zu korrigieren und zu kommentieren.



    Interessant ist, dass ich genau das voraus geahnt habe:

    Es ist so typisch, kaum koche ich mit genauen Rechtsgrundlagen, die tendenziell dafür sprechen, dass ein Polizeivorsteher sehr wohl Anweisungen geben darf (siehe mein vorvorletztes Posting, also direkt vor deinem letzten), da klinkst du dich aus der Diskussion aus.

    Das erlebe ich mit Jugendlichen zw. 15 und 30 Jahren auch oft:

    Die pöbeln mich im Internet an. Sobald ich aber mit immer sachlicheren und detailierteren Meinungen komme, heisst es "mit dir kann man nicht diskutieren", obwohl ich genau dann sachliche Argumente brachte.

    Was sagst du denn zu meinen Rechtsgrundlagen?

    Interpretiere ich die Gesetze so sehr falsch?

    Ich vermute folgendes:

    1. DU bist SVP-Mitglied.

    2. Du warst (falls überhaupt) Gemeindepräsident einer Kleinstgemeinde unter 2'500 Einwohnern.

    Dort ist klar, dass alles der Gesamtrat beschliesst.

    Und dass man der Polizei nichts befehlen darf, war auch klar: So kleine Gemeinden haben idR keine eigene Gemeindepolizei.

    (Vielleicht auch daher dein Irrtum, Polizisten würden nicht zur Verwaltung gehören. Natürlich gehören Kantonspolizisten nicht zur Gemeindeverwaltung, im Gegensatz zu Gemeindepolizisten.)



    Auch hier ist alles bla bla was du schreibst....

    Im Gegensatz zu dir war ich 4 Jahre lang als Gemeinderat und 8 Jahre als Gemeindepräsident in meinem Wohnort tätig.



    Dafür hast du aber viele herablassende Töne übrig gehabt.

    Dann lass mich dich ein paar andere Fragen stellen:

    1. In einem Fall hatte ich bezüglich Korrektur von Akten eine entgegengesetzte Meinung als ein Mitglied der Vormundschaftsbehörde in der grössten Stadt der Schweiz.

    Wer hatte am Schluss Recht, er oder ich?

    Oder ich korrigiere eine RIchterin, sie weist die Korrektur zurück und sagt "Nein das ist schon richtig so...."

    Oder mein Hausverwalter macht sich meiner Meinung durch ein bestimtmes Vorgehen strafbar, der Jurist des Hauseigentümer-Verbandes widerspricht mir. Wer hat recht, ich oder die Verwaltung und Hauseigentümer-Verband?

    In allen 3 Fällen hat man (jeweils nach Intervention meiner Rechtsanwältin) nachträglich genauer nachgeschaut und mir vollumfänglich recht geben müssen. Obwohl ja vorher der Fall angebtlich so klar war.

    Ich habe sowas rund 8 mal in den letzten 12 Jahren erlebt.

    Dh nicht ich überschätze mich, sondern andere unterschätzen mich aus arroganz.

    2. Erzähl doch mal:

    Was hast du denn als Gemeindepräsident gemacht, dh wieviel Stunden betrug dein Aufwand, und was genau hast du in dieser Zeit genau machen müssen? Wie war die Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedern?

    3. Darf ich fragen in welchem Kanton deine Gemeinde liegt und wieviele Einwohner sie ungefähr hatte (250-2'000, 2'000-6'000 oder mehr als 6'000 Einwohner)?

    UNd wieviele Angestellte hatte eure Verwaltung?

    Also jetzt die Zusammenfassung:

    Laro behauptet:

    "Jeder Kanton hat ein eigenes Polizeigesetz (Polizeiverordnung) und innerhalb den Kantonen hat jede politische Gemeinde ebenfalls ein eigenes Polizeigesetz,"

    FALSCH.

    Gemeinden dürfen in den meisten Kanotnen keine Gesetze, sondern Verordnungen erlassen. zB Allgemeine Polizeiverordnung.

    Laro behauptet:

    "Ein Sicherheitsvorstand ist eine Stadt- oder eine Gemeindebehörde und diese darf keine speziellen Verkehrskontrollen anordnen."

    Schauen wir uns mal die Rechtsgrundlagen an:

    Gemeindegesetz:

    "Der Gemeindevorsteherschaft kommt zu:

    1.die Ausführung der ihr durch die Bundes- und kantonale Gesetzgebung übertragenen Aufgaben und der Aufträge der Behörden des Bundes und des Kantons;"

    Auf Deutsch: Was vom Gesetz her in die Zuständigkeit der Gemeinden fällt, wird vom Gemeinderat/Stadtrat (Exekutive) erledigt.

    Und nicht überwacht. Dh der Gemeinderat ist zuständig für genügend Verkehrskontrollen.

    "Dem Gemeinderat steht neben den ihm durch andere Gesetze überwiesenen Aufgaben insbesondere die Besorgung der gesamten Ortspolizei zu. Er sorgt für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung und für die Sicherheit von Personen und Eigentum gegen Schädigungen und Gefahren jeder Art und trifft alle Vorkehren für die richtige Erfüllung der Aufgaben der Ortspolizei auf allen Verwaltungsgebieten."

    Ortspolizei. Also ist der GEmeinderat/Stadtrat (Exekutive) klar zuständig für Verkehrskontrollen, genügende Polizeipräsenzt, etc.

    Wie soll ein Gremium zuständig sein, wenn es keine Befehle diesbezüglich erteilen darf?

    Aber du stimmtest ja zu, dass der Gemeinderat als Ganzes sowas darf, womit du aber Michael Wirz von der Stapo ZH widersprichst.

    "Die Gemeindeordnung kann den Behörden gestatten, die Besorgung bestimmter Geschäftszweige und die damit verbundenen Strafbefugnisse einzelnen oder mehreren Mitgliedern zu übertragen. "

    Hier steht klar, dass auch einzelne Mitglieder, sofern die GO es vorsieht, einzelne Geschäftszweige besorgen können.

    Damit ist deine Behauptung, einzelne Mitglieder dürfen das nicht, der Gesamtrat schon, klar FALSCH, weil es möglich ist, die Befugnisse des Gesamtrates an einelne Mitglieder zu delegieren.

    Im Geschäftsreglement der Stadt Zürich (und das ist jetzt halt von Gemeinde zu Gemeinde anders) heisst es:

    "Art. 23 Die Mitglieder des Stadtrates leiten und überwachen als Departementsvorsteherinnen und Departementsvorsteher das ihnen zugeteilte Departement."

    Da steht was von "leiten".

    Wie kann ich etwas leiten, wenn ich gar keine Befehle geben darf?

    Und in Art. 45 der Geschäftsordnuing des Stadtrates der Stadt Zürich hiesst es:

    "In die Zuständigkeit der Departementsvorsteherinnen und Departementsvorsteher fallen:

    a) Anordnungen, die Ausgaben bis zu Fr. 200 000 verursa-chen; bei Ausgaben für Bauten, ausgenommen Projektie-rungskredite, erhöht sich diese Grenze auf Fr. 300 000. Vorbehalten bleiben die Zuständigkeiten gemäss Art 50 und 50ter."

    Eine Verkehrskontrolle verursacht keine oder kaum Auzsgaben.

    Aber wenn zB ein neuer Streifenwagen (weil einer zB Totalschaden erlitt) benötigt wird, darf der Ressortvorsteher das verweigern oder anordnen.

    Wieso sollte er dann keine Verkehrskontrolle anordnen können?

    Artikel 51 der Geschäftsordnung des Stadtrates Zürich besagt

    "Ist die Zuständigkeit nicht geregelt, liegt sie, vorbehält-lich anderer Weisungen durch den Stadtrat, bei der Departe-mentsvorsteherin oder beim Departementsvorsteher."

    Dh wenn Verkehrskontrollen durhc keine Verordnung oder Gesetz speztiell dem Gesamtrat zugeteilt sind, so ist der Polizeivorsteher dafür verantwortlich.

    (Was natürlich selsbtständige Verkehrskontrollen durch einzelne Polizisten, Offiziere oder den Kommandanten nicht ausschliesst).



    4. Ein Polizist ist kein Verwaltungsangestellter sondern ein Polizeibeamter. Die Gemeinden erlassen eigenständig ihre Gesetze über die allgemeine Ortspolizei. Diese Gesetze stützen sich auf die jeweilige Kantonsverfassung, auf die kantonalen Gemeindegesetze und auf die Gemeindeverfassung.



    Auch das ist falsch:

    Die Gemeindepolizei (von der spreche ich hier) ist ein Amt der Gemeindeverwaltung, wie jedes andere Amt genau so.

    Auch deine an anderem Ort behauptete Meinung, die GEsamt-Exekutive dürfe Verkehrskontrollen anordnen, der Ressort-Vorsteher nicht, ist FALSCH.

    Richtig ist, dass es Sache der Gemeinde ist, in wie weit sie solche Befugniss an die einzelnen Mitglieder delegiert.

    Das ist ovn Gemeinde zu Gemeinde verschieden.

    So haben Gemeinden am südlichen Zürichsee (Richterswil, Stäfa) zT Sicherheitskommissionen, denen der Polizeivorsteher vorsteht. Dh dessen Macht ist beschränkt und er kann auch nur Anträge an die Kommission stellen (die wiederum den GEmeinderat entlastet).

    In Art. 11 des St. gallischen Polizeigesetzes heisst es zB

    "Dem Gemeinderat steht das Aufsichts- und Weisungsrecht über eigene Polizeikräfte zu."

    Der Gemeinderat hat also ein Weisungsrecht.

    So dasgt das Gemeindegesetz d Kt ZH

    "§ 64. Der Gemeindevorsteherschaft kommt zu:

    1.die Ausführung der ihr durch die Bundes- und kantonale Gesetzgebung übertragenen Aufgaben und der Aufträge der Behörden des Bundes und des Kantons;

    2.26die Besorgung der Gemeindeangelegenheiten, soweit nicht eine andere Behörde oder die Gemeindeversammlung zuständig ist;

    3.die Vorberatung der an die Gemeindeversammlung zu bringenden Geschäfte und die Antragstellung darüber;

    4.55die Vornahme der ihr übertragenen Wahlen und Ernennungen."

    Wenn die Gemeindevorsteherschaft (Gemeinderat) für die Ausführung zuständig ist, so ist nicht einzusehen, wenn die untergeordneten Verwaltungseinheiten keine Anweisungen erhalten sollen, da die Verwaltung eigentlich nur stellvertretend für die Gemeindevorsteherschafft entscheidet und arbeitet.

    §74 legt fest:

    "Dem Gemeinderat steht neben den ihm durch andere Gesetze überwiesenen Aufgaben insbesondere die Besorgung der gesamten Ortspolizei zu. Er sorgt für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung und für die Sicherheit von Personen und Eigentum gegen Schädigungen und Gefahren jeder Art und trifft alle Vorkehren für die richtige Erfüllung der Aufgaben der Ortspolizei auf allen Verwaltungsgebieten."

    Wie soll der Gemeinderat ohne WEisungsbefugniss denn die RUhe und Ordnung und Sicherheit aufrechterhalten können, wenn er dazu keine Anweisungen an die Gepo geben darf?



    Wobei du ja in dem Punkt Michael Wirz widersprichst, denn du sagst ja, der Gemeinderat als Gesamtrat dürfe Verkehrskontrollen anordnen. Michael Wirz verneinte eben dies.


    §57 Gemeindegesetz d KT ZH besagt

    "Die Gemeindeordnung kann den Behörden gestatten, die Besorgung bestimmter Geschäftszweige und die damit verbundenen Strafbefugnisse einzelnen oder mehreren Mitgliedern zu übertragen. Stellen sich dabei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, setzen die Mitglieder das Verfahren aus und legen der Gesamtbehörde die Grundsatzfrage zum Entscheid vor."

    Also darf die Gemeindeordnung sehr wohl zB sagen, für alle polizeilichen Angelgegenheiten sei der Polizeivorsteher zuständig.

    Damit ist auch deine AUssage, nur der Gesamtgemeinderat dürfe Verkehrskontrollen anordnen, widerlegt, da diese Befugniss klar an einzelne Mitglieder delegiert werden kann.

    Die Weisungsbefugnis ergibt sich auch aus der Tatsache, dass der Vorsteher ja vorgesetzter ist, und es ist normal in einer Hierarchie, Anweisungen nach unten zu geben.

    Oder kannst du mir sagen, wo denn steht, dass ein höher rangiger Polizist einem tieferrangigen einen Befehl erteilen darf?

    Das steht nirgends explizit geschrieben.

    Worin besteht denn der sachliche Unterschied?

    Ich finde es herablassend wie du mich als dumm und nichtswissend bezeichnest, aber selber nur Vermutungen als Tatsachenbehauptungen aufbauschst.



    DealjagdLtd



    Sorry, aber bisher habe ich niemanden getroffen, der mehr politisches Wissen als ich hat.


    OK, ich glaube dir das, aber es kommt immer darauf an in welchem Umfeld man sich bewegt und welche Freunde man hat.

    Ich kenne zB ein ehemnaliges Exekutiv-Mitglied und der meinte, dass man wohl schon dem Polizeichef den Befehl geben könne, eine Verkehrskontrolle durchzuführen.


    Meinen darf man immer, aber anscheinend weiss er nicht, dass ein Exekutiv-Mitglied nicht befugt ist dem Polizeichef solche Befehle zu erteilen.

    Zudem ist es falsch, dass jede Gemeinde ein Polizeigesetz habe. VIelmehr haben die Gemeinden imKt Zürich zB eine "Allgemeine Polizeiverordnung".


    Das stimmt nicht. Jeder Kanton hat ein eigenes Polizeigesetz (Polizeiverordnung) und innerhalb den Kantonen hat jede politische Gemeinde ebenfalls ein eigenes Polizeigesetz, das aber mit dem jeweiligen übergeordneten kantonalen Gesetz übereinstimmen muss. Ueber Ladenöffnungszeiten, Gastwirtschaftsöffnungszeiten, 30-iger Zonen in Wohngebieten oder auf dem gesammten Gemeindegebiet etc. etc. dürfen die Gemeinden -eben im Rahmen der kantonalen Gesetze- selber entscheiden was sie wollen und was nicht.

    So wie du schreibst könnte man meinen, Postenöffnungszeiten seien in dieser Polizeiverordnung festrgelegt, was aber auch nicht stimmt.


    Das habe ich nicht geschrieben weil ich weiss, dass dem nicht so ist und was du meinst ohne zu denken ist mir egal.

    Überlege mal: Einzelne Polizisten können, wenn sie auf Patrouille sind, anhalten und Fahrzeuge kontrollieren. Evtl. nach Absprache mit dem Vorgesetzten.

    Aber der politische Vorgesetzte soll das nicht dürfen, sondern vom Gesamtrat abhängig sein, was aber der einzelne Polizist darf?

    Sorry, aber einzelne Verkehrskontrollen sind nicht so wichtig, dass der GEsamtrat entscheiden müsste.


    Auch hier ist alles bla bla was du schreibst: Einzelne Polizisten dürfen auch ohne Absprache mit dem Vorgesetzen Fahrzeuge anhalten und kontrollieren.

    Der politische Vorgesetzte darf das nicht, auch nach Absprache mit dem gesammten Gemeinderat darf er das nicht.



    Danke für die diversen versteckten Beleidigungen.

    Ich habe in besagten Beispiel niemanden als dumm hingestellt, den Polizeibeamten schon gar nicht. Wenn einer dumm war, dann der besoffene Nachbar.

    Und dass du Falschbehauptungen aufstellst, beweist doch, dass du nicht weisst, wovon du sprichst:

    "Das stimmt nicht. Jeder Kanton hat ein eigenes Polizeigesetz (Polizeiverordnung) und innerhalb den Kantonen hat jede politische Gemeinde ebenfalls ein eigenes Polizeigesetz, das aber mit dem jeweiligen übergeordneten kantonalen Gesetz übereinstimmen muss."

    FALSCH. in den meisten Kantonen, wie zB Zürich, Aargau, etc. dürfen die Gemeinden keine Gesetze, sondern nur Verordnungen aufstellen.

    UNd nicht jeder Kanton hat ein Polizeigesetz, der Kt ZH zB erst seit 1.Juli 2009. Vorher arbeitete die Kapo und Gepos 200 Jahre lang ohne klare Rechtsgrundlage.

    UNd die Gemeinden haben (im Kt ZH) Polizeiverordnungen aber keine Gesetze.

    So wie ich es in meinem letzten Posting schrieb, stimmte es.

    Das lässt sich durch einen Blick auf eine beliebige Gemeinde-Homepage nachprüfen.

    Nochmals:

    Woraus nimmst du die GEwissheit, dass ein politischer Vorgesetzter sowas nicht darf?

    Gegen deine Meinung spricht folgendes:

    1. Ein vorgesetzter Polizist darf dem untergebenen Polizist Weisungen und Aufträge erteilen.

    2. In diversen 'Ausschreibungen' bzw Informationen über das Amt des Gemeinderates, wie zB hier http://www.duernten.ch/documents/Mitglied_Gemeinderat.pdf heisst es klar "ressortbezogene Weisungsbefugnis gegenüber Abteilungsleiter".

    Also nochmals:

    Wenn die Hierarchie so ist:

    A. Gesamtexekutive

    B. Polizeivorsteher

    C. Polizei-Chef

    D. Polizei-Chef-Stv

    E. höherrangige Polizisten

    F. Wachtmeister und Koorporal

    G. Polizeisoldat

    Dann sind wir uns einig, dass auf Stufe C bis F jeder einem direkt unterstellten oder mehrere Stufen weiter unten stehenden Anweisungen erteilen darf.

    Frage: Wieso sollte genau B zu C oder B zu E keine Befehle erteilen können, aber C zu E schon?

    Wo steht das?

    Eine Gemeinde (evtl Biberist) machte sogar eine Vernehmlassung bei den lokalen Parteien etc, ob eine WEisungsbefugniss eingeführt oder abgeschafft werden soll in der neuen Gemeindeordnung.

    Weil es bisher nicht klar geregelt war.

    Ich hatte mit einem Polizeivorsteher einer kleinen Stadt mal ein Gespräch, das wie folgt ablief:

    Ich:

    Können Sie konkrete Anweisungen an die Stapo erteilen?

    Polizeivorsteher:

    Ich mische mich nicht ins Tagesgeschäft der Stadtpolizei ein.

    Ich:

    Sie mischen sich also nicht ins Tagesgeschäft ein. Aber hätten Sie die Befugnis dazu?

    Polizeivorsteher:

    Ich mische mich dann ein, wenn ich Reklamationen habe von Leuten, schriftlich, dann bitte ich die Polizei um eine Stellungsnahme.

    Und je nachdem ist die Stellungsnahme dann befriedigend für mich und ab und zu gibt es dann halt Anweisungen an die Polizei, wie Sachen zu behandeln sind.

    Wo ich mich aber nicht einmischen kann, ist sobald Verfahren laufen, da wäre das absolut jenseitig.

    Und wenn ein Vorfall war, wo der Polizist so und jemand anders so schidert, was soll ich dann machen?

    Ich:

    Dürften Sie denn an einem Demo-Einsatz zB konkrete Anweisungen geben über die Position des Wasserwerfers?

    Also das war jetzt ein Beispiel, es geht darum, ob Sie sich überhaupt operativ einmischen dürfen.

    Polizeivorsteher:

    Also ich bin kein Jurist. Ich bespreche mit den Leuten die Grundlagen. Den Einsatz vor Ort leitet ein Offizier. Ich bin nicht Offizier. Und mehr möchte ich dazu im Moment nicht sagen.

    Das müssten Sie schriftlich nachfragen.

    Ok, das war nicht so ergiebig.

    Aber er hat nie gesagt (ausser in Bezug auf Gerichtsverfahren) er dürfe keine Anweisungen erteilen.

    Er sagt auch, er mische sich nicht ins Tagesgeschäft ein. Aber er sagt nicht, er dürfe das nicht, sondern er tue das nicht.

    Also halten wir fest:

    1. Er selbst sagte zuerst er sei nicht Jurist. Er weiss es also nicht im Detail.

    2. Er sagt klar, in laufende Verfahren mische er sich keinesfalls ein, das sei "Jenseitig" (er sagt aber nicht, dass eine sonstige Einmischung unerlaubt wäre, also für mich klingt das so, als ob eine Einmischung begrenzt möglich wäre).

    Nochmals detailierte KRitik:



    DealjagdLtd

    Nein, du dürftest gegen den Willen der Polizei weder Verkehrskontrollen anordnen noch diesen vorschreiben, wann der Polizeiposten besetzt und/oder unbesetzt sein müsste. Jede Gemeinde hat ein eigenes (anderes) Polizeigesetz und dieses kann nicht durch einen einzelnen Politiker nach seinem Gutdünken abgeändert oder ausgelegt werden.



    Ich korrigiere:

    1. Ob der Sicherheitsvorstand Verkehrskontrollen anordnen darf oder nicht, ist weiterhin unklar. Ein Ex-Exekutiv Mitglied von Killwangen sagt ja, Daniel Leupi sagte tendenziell ja, Michael Wirz von der STapo sagte nein, weil der Stadtrat nur politische und strategische Entscheide treffen dürfte, sich aber keinesfalls in das operationelle GEschäft einmischen dürfe.

    2. Die Gemeinden haben keine Polizeigesetze, sondern allgemeine Polizei-Verordnungen und andere Verordnungen (wie zB Gemeindeordnung, etc).

    3. Ich sprach nie davon gegen geltende Vorschriften zu entscheiden, sondern es war stets die Rede davon, die Befugniss, die einer Verwaltungsabteilung zusteht, nach oben, an sich zu ziehen.

    UNd zwar innerhalb des Ermessensspielraums, im Rahmen den die Gesetze vorgeben. Und wann wo Verkehrskontrollen statt finden ist Ermessenssache im Rahmen des Gesetzes.

    Jemand *MUSS* das entscheiden, und sei es der einzelne Polizist im Streifenwagen.



    Ein Departement-Vorsteher ist verantwortlich, dass die Chefbeamten ihre Aufgaben auf Grund der gesetzlichen Vorgaben erfüllen, aber er kann keine Verkehrskontrollen oder Radarkontrollen anordnen. Solche Forderungen könnte nur der gesammte Gemeinderat beschliessen, aber niemals ein einzelnes Mitglied.



    Auch das ist falsch.

    1. Radarkontrollen oder Verkehrskontrollen können einzelne Polizisten beschliessen.

    Du sagst also, ein einzelner Polizist habe mehr Entscheidungsfreiheit als der Ressortvorsteher?

    Oder meinst du für jede Polizeikontrolle, die zB der Polizeikommandant durchführen möchte, muss er zuvor einen Antrag an die Exekutive stellen?

    Sorry, es ergibt keinen Sinn, dass Verwaltungsangestellte (Polizisten) mehr Entscheidungsfreiheit haben als der politische Vorgesetzte.

    Und laut Michael Wirz, Sprecher der Stadtpolizei Zürich, darf auch der Gesamt-Stadtrat von Zürich keine Verkehrskontrollen anordnen, da sich der Stadtrat nicht in das operative Geschäft einmischen darf.

    (Das halte ich aber für falsch).

    Also lieber SOzialversicherungsfachmann und andere Leute, wenn ihr Antworten habt (die aufgrund Erfahrung oder Ausbildung fundiert sind) so bitte ich euch um Antwort.

    Sosnt entsteht hier ein Antwort-Vakuum was von Leuten mit weniger Ahnung als ich gefüllt wird, und das wäre fatal (um mal meine Traumfrau zu zitieren).



    DealjagdLtd

    Nein, du dürftest gegen den Willen der Polizei weder Verkehrskontrollen anordnen noch diesen vorschreiben, wann der Polizeiposten besetzt und/oder unbesetzt sein müsste. Jede Gemeinde hat ein eigenes (anderes) Polizeigesetz und dieses kann nicht durch einen einzelnen Politiker nach seinem Gutdünken abgeändert oder ausgelegt werden. Ein Departement-Vorsteher ist verantwortlich, dass die Chefbeamten ihre Aufgaben auf Grund der gesetzlichen Vorgaben erfüllen, aber er kann keine Verkehrskontrollen oder Radarkontrollen anordnen. Solche Forderungen könnte nur der gesammte Gemeinderat beschliessen, aber niemals ein einzelnes Mitglied.



    Sorry, aber bisher habe ich niemanden getroffen, der mehr politisches Wissen als ich hat.

    Ich kenne zB ein ehemnaliges Exekutiv-Mitglied und der meinte, dass man wohl schon dem Polizeichef den Befehl geben könne, eine Verkehrskontrolle durchzuführen.

    Zudem ist es falsch, dass jede Gemeinde ein Polizeigesetz habe.

    VIelmehr haben die Gemeinden imKt Zürich zB eine "Allgemeine Polizeiverordnung".

    So wie du schreibst könnte man meinen, Postenöffnungszeiten seien in dieser Polizeiverordnung festrgelegt, was aber auch nicht stimmt.

    Zudem ist es falsch, dass so was nur der Gesamtgemeinderat beschliessen könne.

    Denn wieviel die einzelnen Mitglieder zu sagen haben, ist auch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.

    Überlege mal: Einzelne Polizisten können, wenn sie auf Patrouille sind, anhalten und Fahrzeuge kontrollieren. Evtl. nach Absprache mit dem Vorgesetzten.

    Aber der politische Vorgesetzte soll das nicht dürfen, sondern vom Gesamtrat abhängig sein, was aber der einzelne Polizist darf?

    Sorry, aber einzelne Verkehrskontrollen sind nicht so wichtig, dass der GEsamtrat entscheiden müsste.

    Es wäre was anderes die Postenöffnugnszeiten zu ändern, das müsste mit der Gesamtverwaltung und evtl Kapo koordiniert sein, da verstehe ich, dass der Gesamtrat entscheiden würde.

    Kurzum: Bis jetzt hatte keiner hier drin mehr Ahnung als ich (ausser vielleicht Sozialversicherungsfachmann).

    Und du tust so, als hätte ich null Ahnung.

    Das erinnert mich an einen Nachbarn und einen Polizeieinsatz:

    Polizist fragt mich nach der Wohnugsnummer. Ich sage "Keine Ahnung".

    Der besoffene Nachbar (weswegen ich die Polizei rief) lallte "Sehen Sie wie dumm der ist, der weiss nichtmal wo er wohnt."

    (Das erinnert mich an deine Aussage, ich käme nicht draus).

    Polizist: "Welche WOhnungsnummer haben SIe denn?"

    Besoffener Nachbar: "16".

    Polizist zu anderem anwesenden Nachbar : "Welche Wohnungsnummer haben Sie denn?"

    Nachbar : "Ist wie er haben gesagt, ist sechzehn."

    Polizist verdreht die Augen und guckt mich ironisch an.

    Polizist erklärt den Nachbarn: "16 ist die Hausnummer. Aber ich wollte die Nummern der einzelnen Wohnungen wissen."

    Beide Nachbarn guckten blöd und wussten die Antwort nicht.

    (402 wäre die richtige Antwort für mich gewesen).

    Also: Ich war der einzige, der die Frage sofort begriffen hatte und wurde als dumm dargestellt, weil ich die Antwort nicht wusste.

    UNd noch was Laro:

    Es sagten schon SVP-Nationalräte über das Bundesgericht, dass den Bundesrat oder so kritisierte:

    "Ja Kritik ist halt schwer zu ertragen, besonders wenn Sie von einer vorgesetzten Behörde kommt."

    Der SVP-Nationalrat meinte also, der Bundesrat sei vorgesetzte Behörde des Bundesgerichtes.

    Also bitte Leute, wer die Frage nicht mal begreift, soll nicht darüber lachen, dass ich die Antwort nicht weiss.



    DealjagdLtd

    Ich habe deine Beiträge nur quergelesen, möchte mich nur ganz kurz dazu äussern.

    Mit dem besten Willen kann ich mir nicht vorstellen, dass du in der obermegapapierligeilen CH angesichts deines Profils (z.B. keine abgeschlossene Ausbildung; eine abgeschlossene Lehre/Ausbildung ist gefragter als Intelligenz) eine Chance auf einen solchen Posten hättest. Es sei denn, du wärst der Sohn irgendeines bekannten Wirtschafts- oder Politiker-Gurus. Vielleicht bist du das aber, und ich habe das überlesen?

    ABER - Respekt, dass du dich für ein solches Amt "hergeben" würdest!

    Es grüsst

    Regentropfen



    LIeber Regentropfen,

    das Volk sieht ja bei der Wahl nur meinen Namen, Berufsbezeichnung und Jahrgang und Parteimitgliedschaft.

    Inwiefern ist da mein Lebenslauf relevant?

    Klar, wenn ich interviewt werde, oder auf Wahlkampfveranstaltungen.

    Aber da beschränke ich mich halt auf die aktuelle Tätigkeit als Software-Entwickler.

    Also letzte 2 Fragen in die Runde:

    1. Jemand erwähnte, dass es für Friedensrichter auch neue Wählbarkeitsvoraussetzung gebe (dass man dafür bestimmte Ausbildung etc haben müsse).

    WEiss jemand mehr dazu (Bezug Kt ZH)?

    2. Zum Satz von "Sozialversicherungsfachmann", der wie folgt lautete, gibt es auch eine Frage:

    "es wäre nicht Sache eines Regierungsmitglieds (was Sie als Gemeinde- bzw. Exekutivmitglieds wären), irgendeine „Verkehrskontrollen“ anzuordnen. "

    Wie gesagt: Was ist, wenn ich Sicherheitsvorstand wäre, und mehrere Leute sagen mir, dass in 30er Zonen gerast werde am Abend. Ich würde das (dem mir unterstellten) Polizei-Chef der Gemeinde mitteilen und er findet "Ich finde diese Verkehrskontrollen nicht so wichtig und viel zu aufwendig" etc.

    Darf ich dann, falls ich mich nicht mit ihm einigen kann, nicht mehr Verkehrskontrollen anordnen?

    (Einerseits sagen viele Leute, die Exekutiv-Mitglieder seien nur fürs politisch-strategische da. Andererseits muss ich doch in solchen Punkten eingreifen können, weil ich bin ja offiziell Sicherheitsvorstand.)

    Weiss da jemand mehr darüber?