Beiträge von winterthur

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    Vielen Dank für die Antworten. Ja ich unterstütze zusätzlich mit 1100 und die volljährigen Kinder haben noch 3 Jahre Lehrzeit mit entsprecjenden Løhnerhöhungen von 25% pro Jahr.


    Ja mir geht vorallem um Respekt und Achtung der Eltern.


    Ich werde berichten was das Schiedsgericht dazu sagt da Gespräche von Kindsseite verweigert werden.


    LG

    Vielen Dank für die Antworten. Meine Beziehung zu dem Sohn und Der Tochter ist seit meiner Wiederheirat for 8 Jahren sehr gestört weil diese das nicht billigen. Der Sohn verweigert seit da jeglichen Kontakt und die Tochter seit einem Jahr.


    Die Löne inkl ausbildungszulage sind über 1100 dazu kommen noch je 1100 von mir dazu. Ich nehme an das ist höher als der Bedarf oder gehe ich da falsch in der Annahme. Mehr zu schaffen macht mir die Empathylosigkeit gegeüber Ihrem Totkranken Vater. Es geht immer nur um Geld Ist traurig


    Am besten ist wohl ein Schiedsgeticht gefolgt vom Gericht. Ist unglaublich was sich Kinder gegenüber den Eltern mit staatlicher Unterstützung erlauben können. Hat wirklich niemand ein Berechnungsbeispiel?


    Lg

    Mein Sohn pflegt seit Jahren keinen Kontakt zu mir seit ich wieder verheratet ist , macht was er will hat Schule in die Länge gezogen Lehrvertrag nach Praktikum mit seinem Verhalten nichtig gemacht und fängt jetzt wieder eine 3 Jährige Lehre als 19 Jähriger 15 Min von wo er wohnt (Wurde wegen Gewalt an der Mutter den Grosseltern (Grossmuttter mit Partner zugewiesen) an. Wie wird der Unterhalt jetzt neu berechnet wenn ich das damalige Urteil anfechte? Da war kein eigener Lohn mitberücksichtigt für aber Betreuung welche ja wegfällt.


    Die Tochter (17) hingegen hat eine Lehre ordentlich angefangen hat aber laut Ihrer Aussage diese um ein Jahr verlängert weil Sie Depressiv wurde statt sehr gute Noten nur noch genügende Noten machte.


    Kann der sorgeberechtigte Elternteil (Mutter) einfach zustimmen und mich quasi zu einem weiteren Jahr Alimente verpflichten?


    Grüsse

    Vielen Dank,


    scheint sehr kompliziert zu sein.


    Die Erblasserin kann nur das Erbe an Ihrem Nachlass ausschliessen das Ihr gehörte zum Zeitpunkt Ihres Ablebens. Der Anteil Haus der dazumal an die Nachkommen des Vaters gingen kann Sie mit einer Verfügung nicht ausschliessen (Meinung des Anwalts) Ein solches Eigentum wird später bei der Erbteilung (Vater Nachlass) verteilt und ist das Einzige was bei einer Erbschaft nicht verjährt.


    In diesem Fall muss zuerst geklärt werden


    1. Grundbucheintrag bis zum Tod des Vaters und nachher (Eigentums Situation)


    2. Vormundschaft Entscheid was mit dem Nachlass bezüglich Erbanteil der Nachkommen entschieden wurde (gem altem Erbrecht erhielt die Ehefrau max 1/4 oder nur Nutzniessung wenn Ihr das Haus nicht gehörte)


    Danke und Gruss

    Vielen Dank.


    Ist zwischenzeitlich schon geschen. Antworten respektive Nachweise (Grundbuchamt, Vormundschafts Entscheide von Damals) noch offen. Ich weiss nur, dass entgegen dem Testament (ihre Links) solche Ansprüche nicht verjähren. Danke

    Wirklich? Das Erbe vom Vater (altes Erbrecht) Ehefrau 1/4 - 3/4 die Nachkommen. Ergo sollte da noch ein Anspruch von 1/4 (gehörte nicht zur Erbmasse der Grossmutter) am Haus (falls dieses nicht Eigengut der Grossmutter war) bestehen. Oder?

    Situation:


    1940 Eltern mit 3 Söhnen bewohnen eigenes Haus (Eigentümer unklar wahrscheinlich Vater)


    1943 Vater Stirbt


    1967 Grossmutter lebt mit 2 Söhnen (1. u. 2.) im Haus; 3.Sohn heiratet hat Kind und lebt extern


    1987 1. Sohn geschieden stirbt mit einem direkten Nachkommen. Kein Nachlassverfahren!??


    1998 2. Sohn Stirbt keine Nachkommen oder Frau


    2001 Grossmutter stirbt und rechnet im Testament 1. Sohn Kost u. Logis und Alimente als Erbvorbezug an und enterbt Enkel (hat durch fehlende Klage letzter Wille akzeptiert)


    2001 Kind (Sohn) vom 3. Sohn lebt jetzt im Haus


    Frage:


    Besteht noch ein Pflichtanteil am Haus (Tod Grossvater) für Enkel ?


    Was müsste alles gemacht werden um diesen realisieren zu können.


    Immobilie Schätzwert: ca. 800'000.-


    ,

    Richtlinien des Kantons Thurgau für die Rückerstattung von Sozialhilfeleistungen



    1.3Keine Rückerstattungspflicht des fremdplatzierten Kindes


    Ein dauernd fremdplatziertes Kind hat gemäss Art. 7 Abs. 3 lit. c ZUG einen eigenen Unterstützungswohnsitz. Für die Dauer der Fremdplatzierung ist deshalb der Unterhaltsbeitrag der Eltern in einem Unterhaltstitel festzulegen. Für das Kind anfallende Fürsorgeleistungen sind nicht rückerstattungspflichtig und können daher nicht von den Eltern zurück verlangt werden. § 19 Abs. 2 SHG erklärt ausdrücklich nur diejenigen Sozialhilfeleistungen als rückerstattungspflichtig, welche nach dem 18. Altersjahr ausgerichtet worden sind.


    Das heisst konkret, dass keine zusätzliche Beträge erhoben werden können da nicht


    rückerstattungspflichtig!


    Oder?


    LG


    Winterthur

    Fakten


    Ehemann geschieden (4,8 Jahre) ohne Obhut und Sorgerecht => Gerichtlicher Unterhaltstitel
    Ex Frau alleinerziehend Sorge und Obhutsrecht (2 Kinder) Alimentenempfänger
    1 Kind (15 Jahre) verweigert Schule => Obhutsentzug und Fremdplatzierung KESB (Aarburg (AG))


    Kind hat Pflicht 9 Jahre Schule abzuschliessen er hat erst 8.5 Jahre.


    War die einzige Massnahme die noch helfen könnte.


    Was für Kosten müssen zusätzlich bezahlt werden?
    Von wem?
    Was kann die TG Gemeinde gerichtlich durchsetzen?
    evt. gibt es ein maximal Betrag?


    LG

    Die zu erbringenden Opfer werden aufgrund der Finanziellen Lage vom Richter bestimmt. Die Anwältin konnte da nur mit Drohungen, dass Sie das weiter ans Obergericht ziehen werde ein bisschen beeinflussen (mein teilweises Entgegenkommen waren meine Almosen) Bei einer Scheidung von welchem minimum Lohn

    einer Arbeitsfähigen Frau wird ausgegangen und welcher Stichtag wird genommen (10. Geburi Kind) Was wird bei Wohnungen maximal eingesetzt ?

    Gruss

    [wie es gewisse Personen darstellen oder einem das Gesetz glauben machen will, ist der Mann zum Glück nicht. Es kommt immer auf den Mut an, den man aufbringt rsp. auch auf ein wenig taktisches Geschick und die Argumentation. Nach meiner Erfahrung kommt es auch nicht unbedingt auf den Anwalt an. Den brauchte ich selber nur für das Formelle, da er nach meiner Pfeife und meinem Plan getanzt hat.

    Viel Glück

    Sacha

    Was für Argumentationen sind erfolgreich?

    Ist es geschickt vor der Scheidung mit einer neuen Partnerin zusammen zu ziehen?

    Gruss

    Vielen Dank Schatzsucherin.

    Leider wird Sie von einer Anwältin beraten und ich habe das Gefühl solange Sie diese Person weiter beschäftigt, ist die zugesagte einvernehmliche Scheidung nicht wirklich mit einer Win Win Lösung zu erledigen.

    Habt Ihr beide die Scheidung beim Gericht eingereicht oder hat nur einer diesen Schritt gemacht damit das ganze speditiv vorangeht.

    Ich frage weil ich seit 2 Wo auf den Bescheid der Anwältin warte.

    Ich könnte sofort die Scheidung beantragen aber weiss nicht ob es dann doch auf eine kostspielige Kampfscheidung hinaus läuft.

    Empfiehlt es sich ohne Ihre Unterschrift (leider ist Kommunikation sehr schwierig) das Gesuch einzureichen?

    Oder wie kann man eine Frau überzeugen, dass die Anwaltlösung nur noch mehr kaputt machen kann und ein Mediator oder evt auch eine vom Richter ausgearbeitete Lösung gut ist.

    Ist wirklich zm verzweifeln. Job ist wieder unsicher (stelle wurde nicht wie angenommen relisiert, 4 Monate bis zur Aussteuerung...

    Sie will nicht arbeiten gehen etc.

    Eheschutz:

    Bis jetzt hat alles das Gericht entschieden da Meine Frau (evt. auch Ihre Anwältin das so wollte)

    Ich hatte auch einen Anwalt aber schlussendtlich wurden nur aufgrund der aktuellen Einkommens und Ausgabenverhältnisse eine Entscheidung getroffen.

    Lohnt es sich bei einer Scheidung auf Klage zu Scheiden (ist jetzt möglich) und das Ganze vom Gericht regeln zu lassen oder eine einvernehmliche Scheidung (Gegen Anwältin ist sehr agressiv) anzustreben.

    Es sind 3 Kinder (9,10,16) und ein Eigengut Haus (meines) vorhanden. Ehe bis jetzt 16 Jahre (2 davon Trennung)

    Geld für Anwalt ist nicht mehr viel vorhanden.

    Anwalt würde ich nicht empfehlen

    1. Kosten zu viel

    2. Sind meistens darauf erpicht das Mandat möglichst lang zu halten

    3. Schauen, dass es vorallem Die gut geht was zu Konflikten führen kann (= Kampfscheidung)

    Es gibt unparteiische Mediatoren (evt. auch Anwälte) die das Ganze in einer Medidation regeln können.

    Anwalt gleich Mandat = das Maximum bewirken für den Klient

    Bei mir haben die Anwälte bei der Trennung null und nichts bewirkt! Das Gericht hat nur aufgrund der aktuellen Gesetzes Lage (die Beurteilungskriterien kannst Du hier nachlesen) eine Entscheidung getroffen.

    Aus jetziger Sicht lohnt es sich eine gemeinsame Lösung ohne Anwälte evt. mit Meditation zu finden.

    Braucht Euer Geld (kann meherere Tausend Franken sein) für was Sinnvolleres als Anwälte. Das Gericht entscheidet aufgrund von Fakten (Vermögen, Einkommen, Kinder, Arbeitsmöglichkeiten, Gesetz..) und nicht was die Anwälte für gut erachten! (Trennung inkl. Scheidungs Fälle)

    Viel Glück!

    Hallo Chriesi,

    unschöne Geschichte!

    Lass Dich bei einer lokalen Frauenhilfsgruppe beraten was für Dich und die Kinder das Beste ist.

    Das Gesetz hat diesbezüglich Massnahmen vorgesehen um weiteren Schaden zu vermindern.

    Aber bitte lasse Dich von den Hilfegruppen beraten die aufgrund Deinen Schilderungen Vorschläge ausarbeiten können. Aber lass bitte auch noch Dein Bauchgefühl in die Beurteilung der Vorschläge einfliessen damit sich nicht ungewollt alles noch mehr zuspitzt.

    Gruss

    Langer rede kurzer Sinn:

    Mehrwert während der EHE:

    Verkauf des Eigengutes (Ehefrau oder Ehemann)

    Erlös - ursprünglicher Kaufpreis => Bruttoerlös

    Mehrwert = Bruttoerlös - (eingebrachtes Kapital (vorehelich oder während der Ehe) muss nachgewiesen werden - Hypotheken)

    Der Erlös wird dann hälftig geteilt. d.h. Ein Ehepartner kann unter Umständen vom Zugewinn des Eigengutes vom Partner profitieren ohne einen Rappen (aus Eigenvermögen) dazu beigetragen zu haben.

    Bei Verbleib bei einem Ehepartner kann das Haus geschätzt und ein fiktiver Erös ermittels werden und dann eventuell gleich wie oben beschrieben verfahren. Ist natürlich nur der Fall, wenn eine Partei das maximum and Geld ergattern und verhandeln will.