Ich bedanke mich für die interressanten Kommentare.
Wie sieht es denn mit dem festen Wohnsitz aus?
Die wohnberechtigte Person hat anderswo "den festen Wohnsitz".
Muss diese Wohnung jetzt wirklich freibleiben? Für den Fall, dass die wohnberechtige Person dort einmal einziehen möchte?
Mein verständniss von Wohnrecht ist, dass ich eine Wohnung bekomme, wenn ich sonst nirgends wohnen kann... Wenn ich aber einen festen Wohnsitz habe???
Beiträge von Wissen
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