Beiträge von Wissen

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    Ich bedanke mich für die interressanten Kommentare.

    Wie sieht es denn mit dem festen Wohnsitz aus?

    Die wohnberechtigte Person hat anderswo "den festen Wohnsitz".

    Muss diese Wohnung jetzt wirklich freibleiben? Für den Fall, dass die wohnberechtige Person dort einmal einziehen möchte?

    Mein verständniss von Wohnrecht ist, dass ich eine Wohnung bekomme, wenn ich sonst nirgends wohnen kann... Wenn ich aber einen festen Wohnsitz habe???

    Ich habe diverse Fragen betreffend Wohnrecht.

    In einer Wohnung von mir hat jemand ein lebenslanges Wohnrecht. Diese Person hat aber anderswo einen festen Wohnsitz und benutzt meine Wohnung eigentlich nur als Ferienwohnung.

    Seit kurzem ist diese Person Pfegebedürftig und kann somit das Wohnrecht nicht mehr benutzen. Jetzt hat es sich so eingebürgert, dass deren Kinder und sogar Enkelkinder regelmässig in der Wohnung Ihre Ferien verbringen und zwar ohne die eigentlich Wohnberechtige Person.

    Muss ich mir das gefallen lassen?

    Muss ich die Wohnung freibehalten? Obwohl die Wohnberechtigte Person einen anderen festen Wohnsitz hat?