Liebe Beobachter-Forum-Gemeinde
Vielleicht weiss mir jemand einen Rat.
Zusammenfassung:
Die Sozialbehörde verlangt einen Mietvertrag und den eingenommenen Mietzins vom meinem Haus im Kanton Bern auf das Postkonto von meinem Stiefvater Hans.
* alle Namen sind Alias-Namen.
Chronologisch:
Mein Bruder und ich wohnen beide als Auslandschweizer in den USA.
Jahr 2000: Unsere Mutter Cornelia und der Stiefvater Hans (Jg.1924) kaufen zusammen eine Liegenschaft mit Einfamilienhaus Jg.1960 in einer Vorortsgemeinde von Biel/Bienne und investieren in Umbauten (Vordach, Heizung, Solaranlage).
Jahr 2007: Mit einem Schenkungsvertrag wird mir das Haus von Hans als Schenker notariell überschrieben mit dem Zusatz, dass Cornelia und Hans unentgeltlich ein lebenslanges Nutzniessungsrecht gemäss Art. 745 ff. ZGB haben.
Jahr 2011: Nach dem Todesfall unserer Mutter Cornelia geben Hans, mein Bruder und ich Nadine von der Sozialbehörde der Wohngemeinde die Beistandschaft über Hans in finanziellen Dingen (AHV, Strom- Wasserrechnungen, Steuern, usw.). Die AHV von Hans reicht knapp, da er kein Anrecht auf Ergänzungsleistungen hat.
Jahr 2017: Hans ist zuhause schlimm umgefallen, musste ins Spital und ist seither im Alters- und Pflegeheim mit monatlichen Kosten von Fr. 6000.- an das Sozialamt.
Die Nachbarin Dara geht Hans besuchen, kümmert sich um das Haus und den Garten und vor allem um seine geliebten Katzen, ich bezahle ihr monatlich die Unkosten.
Nadine von der Sozialbehörde lässt die Ergänzungsleistungen für Hans neu berechnen mit der Verfügung: EL Fr. 1200.-, Verzichtsvermögen Fr. 140'000.-
Jahr 2018:
Michelle, eine langjährige Bekannte unserer Familie ist bereit, das Haus auf eigene Kosten mit ihrer Familie zu räumen und zu renovieren. Als Gegenleistung verspreche ich ihr einen sehr günstigen Mietzins für die nächsten Jahre, sie sind heute immer noch am arbeiten.
Dann kam der Schock von Nadine vom Sozialamt per Email:
"Da Hans die Nutzniessung am Haus hat, wird ihm bei der EL Berechnung einen Mietzins einberechnet. Deshalb muss die Miete ihm zugutekommen, um die Sozialhilfe zu verringern. Würde er auf die Nutzniessung verzichten, wird ihm nochmals ein Vermögensverzicht angerechnet, und dann erhöht sich wiederum die Sozialhilfe."
Was soll ich tun?
Mit bestem Dank fur euren Input.
Sonnige und heisse Grüsse aus Arizona
Kokopelli
(Jahrgang 1955)