Hallo zusammen
Die haben mir folgendes geschrieben:
"Sehr geehrter Herr ...
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Leider ist die Abwicklung dennoch nicht über uns möglich,
da die Garantie über Ihr Amazon-Kundenkonto angemeldet werden muss.
Dies können wir leider nicht für Sie tun.
Amazon-Kundendienst 0800-740021 (aus der Schweiz)
https://www.amazon.de/gp/help/…?ie=UTF8&nodeId=201014520
Bitte entschuldigen Sie die Umstände!
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag."
...und unter https://www.amazon.de/gp/help/…?ie=UTF8&nodeId=201014520 steht, dann man nur Anspruch auf Garantie hat falls:
- Das Gerät bei Amazon erworben wurde
- Das Gerät bei einem von Amazon autorisierten Vertriebspartner erworben wurde. Und pc-ostschweiz.ch ist nun mal kein "autorisierter Vertriebspartner", davon gibt es in der Schweiz, glaube ich zumindest, überhaupt gar keine...
Ausserdem ist es doch gemäss CH-Recht so dass:
- 2 Jahre Garantie auf Neuware gewährt werden muss
- Die Garantieleistung IMMER immer vom Verkäufer des Artikel abgewickelt werden muss
Ich habe pc-ostschweiz.ch geschrieben dass bitte ihre Rechtsabteilung mir diese Vorgehensweise begründen soll - bis heute ist mir diesbezüglich noch nichts begründet wurden.
Wahrscheinlich gibt es ja eben gar nichts zu begründen - da die Vorgehensweise (Verkäufergarantie verweigern) von pc-ostschweiz.ch rechtlich gesehen gar nicht haltbar ist...(?)
Vielen Dank für die Feedbacks.
Grüsse, Franz