Beiträge von franz55573

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    Hallo zusammen

    Die haben mir folgendes geschrieben:

    "Sehr geehrter Herr ...


    Vielen Dank für Ihre Nachricht.


    Leider ist die Abwicklung dennoch nicht über uns möglich,


    da die Garantie über Ihr Amazon-Kundenkonto angemeldet werden muss.


    Dies können wir leider nicht für Sie tun.


    Amazon-Kundendienst 0800-740021 (aus der Schweiz)


    https://www.amazon.de/gp/help/…?ie=UTF8&nodeId=201014520


    Bitte entschuldigen Sie die Umstände!


    Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.


    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag."

    ...und unter https://www.amazon.de/gp/help/…?ie=UTF8&nodeId=201014520 steht, dann man nur Anspruch auf Garantie hat falls:

    - Das Gerät bei Amazon erworben wurde
    - Das Gerät bei einem von Amazon autorisierten Vertriebspartner erworben wurde. Und pc-ostschweiz.ch ist nun mal kein "autorisierter Vertriebspartner", davon gibt es in der Schweiz, glaube ich zumindest, überhaupt gar keine...


    Ausserdem ist es doch gemäss CH-Recht so dass:

    - 2 Jahre Garantie auf Neuware gewährt werden muss
    - Die Garantieleistung IMMER immer vom Verkäufer des Artikel abgewickelt werden muss


    Ich habe pc-ostschweiz.ch geschrieben dass bitte ihre Rechtsabteilung mir diese Vorgehensweise begründen soll - bis heute ist mir diesbezüglich noch nichts begründet wurden.


    Wahrscheinlich gibt es ja eben gar nichts zu begründen - da die Vorgehensweise (Verkäufergarantie verweigern) von pc-ostschweiz.ch rechtlich gesehen gar nicht haltbar ist...(?)

    Vielen Dank für die Feedbacks.


    Grüsse, Franz

    Zu einem Anwalt gehen, der nimmt sich vielleicht 1/4h Zeit um die Sache anzuschauen und kurz abzuklären ob es sich lohnt dich zu vertreten falls die "Geschädigten" den Weg über's Gericht gehen. Falls es sich für dich lohnt wird er dir wohl empfehlen nicht zu bezahlen, und dich später vor Gericht vertreten falls die Sache vor Gericht kommt...?

    Stichwort "unentgeltliche Rechtspflege"...

    Mit freundlichem Gruss,
    Jan

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    "Offenbar gab es ein Problem in der Buchhaltung, welches diese enorme Verzögerung verursachte. Wir werden die Ware heute an Sie senden, ohne Berechnung der Servicegebühr. Für die Unannehmlichkeiten entschuldige ich mich im Namen unseres Unternehmens."

    Na ja, fast 2 Monate später - wie schwachsinnig ist denn sowas??

    Mit freundlichem Gruss,
    Jan

    Wieso bekommt man da eigentlich eine Busse? Ist sowas ein "Offizialdelikt" und wird nicht erst nach Antrag des Geschädigten (Hersteller) verfolgt? Kann mich da jemand bezüglich rechtlichen Details aufklären?

    Nicht dass ich Fakes importieren will, es interessiert mich nur einfach so wie die Rechtslage ist. (Habe selbst ein paar gute mechanische Uhren, zwar keine Rolex und Hublor, dafür was feines auf Glashütte! ;-))

    Mit freundlichem Gruss,
    Jan

    Hallo zusammen


    Seit ich den Mietzins mithilfe des Referenzzinssatzes reduzieren liess, habe ich immer höhere Nebenkosten (1x pro Jahr, abgesehen von "akonto"): Referenzzinssatz 2.0%: Keine Nebenkosten Referenzzinssatz 1.75%: Ca. SFr. 320.00 Nebenkosten Referenzzinssatz 1.50%: Ca. SFr. 550.00 Nebenkosten ...ist es möglich, dass der Vermieter das fehlende Geld durch die Nebenkosten wieder reinholt? Irgendwie habe ich das Gefühl dass da was nicht mit rechten Dingen zu und her geht!!


    Danke für eure Feedbacks und Grüsse,


    Jan

    "Das ganze sagt nichts darüber aus, ob hier irgendjemand irgendjemanden betrügt."

    Ist mir schon klar, allerdings sehe ich MICH PERSÖNLICH "über den Tisch gezogen"! (Deshalb meine, zugegeben, unsachliche Ausdrucksweise!)

    Ich denke auch, dass das Bankkonto von meineinkauf.ch ist, und nicht vom Amazon-Verkäufer, der die Ware liefert. meineinkauf.ch ist quasi ein Vermittler, und zieht auch die Beträge ein.

    Mir wurde von meineinkauf.ch mehrfach gesagt, dass der Betrag nie angekommen sei. Mittlerweise ist das nun ca. 1 Monat her als die Zahlung gemacht wurde.

    Dass ich eine Nachforschung bei Postfinance eingeleitet habe, stimmt ebenfalls nicht - aber aus taktischen Gründen habe ich das meineinkauf.ch so erzählt! Ja, bin halt mit vielen Wassern gewaschen! ;)

    Eine Nachforschung für eine SEPA-Auslandszahlung kostet bei Postfinance übrigens SFr. 60.00 - und dieser Betrag übersteigt den Betrag der Rechnung.

    Oder: Im schlimmsten Fall halt doch eine Nachforschung machen lassen - wenn es sich dabei ergibt dass der Fehler auf Seite meineinkauf.ch (resp. der Deutschen Bank) ist, den Betrag von SFr. 60.00 von denen zurückfordern. (Ob die dann freiwillig darauf eingehen - na ja... und den deswegen den Rechtsweg einzuschlagen, hmmmm...?)

    Ich frage mich aber immer noch intensivst, wo das besagte Betrag nun "gelandet" ist, wer das Geld "eingesackt" hat!!!!

    Mit freundlichem Gruss,
    Jan

    Hallo zusammen

    Seit ich den Mietzins mithilfe des Referenzzinssatzes reduzieren liess, habe ich immer höhere Nebenkosten (1x pro Jahr, abgesehen von "akonto"):

    Referenzzinssatz 2.0%: Keine Nebenkosten
    Referenzzinssatz 1.75%: Ca. SFr. 320.00 Nebenkosten
    Referenzzinssatz 1.50%: Ca. SFr. 550.00 Nebenkosten

    ...ist es möglich, dass der Vermieter das fehlende Geld durch die Nebenkosten wieder reinholt? Irgendwie habe ich das Gefühl dass da was nicht mit rechten Dingen zu und her geht!!

    Danke für eure Feedbacks und Grüsse,
    Jan

    Hallo zusammen

    Seit ich den Mietzins mithilfe des Referenzzinssatzes reduzieren liess, habe ich immer höhere Nebenkosten (1x pro Jahr, abgesehen von "akonto"):

    Referenzzinssatz 2.0%: Keine Nebenkosten
    Referenzzinssatz 1.75%: Ca. SFr. 320.00 Nebenkosten
    Referenzzinssatz 1.50%: Ca. SFr. 550.00 Nebenkosten

    ...ist es möglich, dass der Vermieter das fehlende Geld durch die Nebenkosten wieder reinholt? Irgendwie habe ich das Gefühl dass da was nicht mit rechten Dingen zu und her geht!!

    Danke für eure Feedbacks und Grüsse,
    Jan

    Bis heute keine Antwort von denen. Was mir noch aufgefallen ist: Die Bestellnummer für den Verwendungszweck ist "201702xxxx"

    Ist das ein Zufall, dass "2017" sowie "02" drin sind, obwohl wir im Jahr 2018 leben? Ich meine es würde (prozesstechnisch) doch Sinn machen, das Jahr sowie den Monat in die Bestellnummer reinzunehmen? (Gut, man könnte auch einfach eine Zufallszahl oder eine sich inkrementierende Zahl (z.B. den Primärschlüssel der entsprechenden Datenbanktabelle) verwenden...)

    Was meint Ihr dazu??

    Mit freundlichem Gruss,
    Jan