Lieber Laro
Vielen Dank für deinen Beitrag.
Ich muss jedoch anmerken, dass die Kinderrente, die ich erhalte, nicht als "Ersatz" für Alimente fungiert. Da mein Vater IV-Rentner ist (stürzte im Jahr 2001 bei Holzungsarbeiten von 7 Metern Höhe) habe ich Anspruch auf die Kinderrente. Da jedoch mein Vater sich weigerte, diese an mich zu übergeben, wurde per Gericht entschieden, dass die Kinderrente direkt an mich ausbezahlt wird.
Gerne möchte ich noch anmerken, dass es mir (und meinem Freund) nicht darum geht, ein höheres Einkommen durch staatliche Hilfe zu erhalten. Es geht uns schlicht und ergreifend nur darum, dass die EL nicht gestrichen wird bis mein Freund/Mann einen Job findet bzw. ich mit meinem Studium fertig bin.
Liebe Grüsse
Beiträge von magnificent
Dieses Forum wird bald eingestellt
Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.
Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
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Man beachte aber (AHVG Art. 25, Abs. 5):
"Für Kinder, die noch in Ausbildung sind, dauert der Rentenanspruch bis zu deren Abschluss, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Der Bundesrat kann festlegen, was als Ausbildung gilt."
Nur für den Fall, dass die Ausbildung wider Erwarten doch länger als geplant dauern sollte...
(AHVG Art. 25 gilt auch für die Kinderrenten der IV)
Danke für den Hinweis, gehöre 1. zu den Jüngsten in meinem Studiengang und 2. zu den Wenigen die in den bisherigen Semestern alle Module bestanden haben. Werde definitiv in diesem Jahr abschliessen. -
Lieber Sozialversicherungsberater
Vielen Dank für Ihre ausführliche und hilfreiche Antwort.
Mein Verlobter hat wegen den Umzugsplänen sein Geschäft vor ca. 3 Monaten geschlossen und lebt von seinen Ersparnissen. Er hatte Arbeitslosengeld beantragt, jedoch wurde ihm diese verweigert (ich möchte jetzt an dieser Stelle nicht auf die fiesen Tricks der Pariser Behörden eingehen). Er wird sich nach seinem Umzug in die Schweiz nicht bei der Arbeitslosenkasse melden, da er noch sein Erspartes hat und so schnell wie möglich eine Arbeitsstelle finden möchte.
Viele liebe Grüsse und nochmals vielen Dank. -
*sorry, meinte natürlich Laro
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Lieber Leandro
Vielen Dank für deine kompetente und aufschlussreiche Antwort. Hat mir sehr geholfen.
Damit du mich nicht falsch verstehst: mit "als arbeitslos melden" meinte ich, dass ich der IV mitteilen würde, dass er arbeitslos ist. Natürlich hat er nicht das Recht, Arbeitslosengeld zu beziehen ohne etwas geleistet zu haben.
Viele liebe Grüsse -
Guten Tag
Ich bin 23 Jahre alt, studiere (Erstausbildung bis Sommer 2013) und meine Eltern liessen sich im Jahr 2007 scheiden. Mein Vater (IV-Rentner) wurde zu Unterhaltszahlungen verpflichtet denen er jedoch nicht nachging. Die Unterhaltszahlung setzte sich zusammen aus Kinderrenten der AHV und der Pensionskasse. Da er seiner Verpflichtung nicht nachging, wurde per Gerichtsentscheid entschieden, dass die AHV und die Pensionskasse die Beiträge direkt an mich bezahlen. Da ich für mein Studium ausziehen musste, beziehe ich zusätzlich zu den Kinderrenten noch Ergänzungsleistungen. Nun habe ich vor einigen Jahren meinen Freund in Paris kennengelernt, denn ich nun heiraten möchte. Er würde nach der Heirat von Frankreich in die Schweiz ziehen. Anfangs wird er noch auf Jobsuche und somit arbeitslos sein. Nun drängen sich bei mir die folgenden Fragen auf:
1. Wird die Kinderrente gestrichen, wenn ich heirate?
2. Erlischt die Unterhaltspflicht meines Vaters durch die Ehe?
3. Falls nein, wie wird die Ergänzungsleistung angepasst, wenn ich meinen zukünftigen Ehemann anfangs noch als arbeitslos anmelden muss?
Vielen Dank für Eure Hilfe.