Guten Morgen
Ich hoffe jemand kennt solche Situationen und kann mir weiterhelfen.
Person ( 55 Jahre ) infolge Erkrangung per 31.12.2012 gekündigt
100% Abreitsunfähigkeit vom Arzt,
Anmelung beim Rav im Juni 2013 ( auf Aufforderung von Taggeldversich)
Im gleichen Monat Einweisung in psychiatrische Klinik, Aufenthalt 3 Monate stationär
Sobald in Klink eingewisen wurden alle Termine beim Rav abgsagt mit der Aufforderung alles zu stoppen.
Jetzt Februar 2014 wollte sich Person wieder Anmelden bevor die 2 Jährige Frist ablauft
Antwort von der Arbeitslosenkasse ist, dass Person nur 90 Taggelder ( wird pauschal gerechnet) Anspruch hat. warum denn das?
Nach diesen 90 Taggeldern anscheinend nichts mehr.
Kann sich eine Person beim Rav anmelden mit 100% Arbeitsunfähigkeit ABER zum Beispiel bereits ist Arbeitsversuche und Arbeitsbemühungen von mindestens 20 % zu machen? Dann wäre man ja im Prinzip nicht mehr im Pauschalbereich , sondern auf Verdienstbasis gerechnet?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen