Beiträge von melabek

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    Guten Morgen

    Ich hoffe jemand kennt solche Situationen und kann mir weiterhelfen.

    Person ( 55 Jahre ) infolge Erkrangung per 31.12.2012 gekündigt

    100% Abreitsunfähigkeit vom Arzt,

    Anmelung beim Rav im Juni 2013 ( auf Aufforderung von Taggeldversich)

    Im gleichen Monat Einweisung in psychiatrische Klinik, Aufenthalt 3 Monate stationär

    Sobald in Klink eingewisen wurden alle Termine beim Rav abgsagt mit der Aufforderung alles zu stoppen.

    Jetzt Februar 2014 wollte sich Person wieder Anmelden bevor die 2 Jährige Frist ablauft

    Antwort von der Arbeitslosenkasse ist, dass Person nur 90 Taggelder ( wird pauschal gerechnet) Anspruch hat. warum denn das?

    Nach diesen 90 Taggeldern anscheinend nichts mehr.

    Kann sich eine Person beim Rav anmelden mit 100% Arbeitsunfähigkeit ABER zum Beispiel bereits ist Arbeitsversuche und Arbeitsbemühungen von mindestens 20 % zu machen? Dann wäre man ja im Prinzip nicht mehr im Pauschalbereich , sondern auf Verdienstbasis gerechnet?

    Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen