Beiträge von marcM

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    Besten Dank für die Antworten!

    Stutzig macht mich Art 38A Abs 2 SchKG:

    "Die Schuldbetreibung beginnt mit der Zustellung des Zahlungsbefehles und wird entweder auf dem Wege der Pfändung oder der Pfandverwertung oder des Konkurses fortgesetzt."

    Das würde doch eigentlich heissen, dass die Schuld im Zeitpunkt als die Schuldbetreibung begann bereits beglichen war. Und trotzdem muss der Schuldner Kosten übernehmen für etwas was noch gar nicht begonnen hat?

    Na ja, ist ja wirklich ein Kleinbetrag, muss man also kein Büro aufmachen. Würde mich aber einfach interessieren.

    @ Sozialversicherungsberater - Warum er mich hätte anrufen sollen? Ganz einfach weil er erstens Zeit und Kosten gespart hätte, weil er zweitens aufgrund der Meldung des Betreibungsamtes von wegen Rechtsvorschlag wissen musste dass sich Zahlung und Betreibung gekreuzt hatten und vor allem weil es drittens einfach normal wäre mit den Leuten zu sprechen bevor man mit Gerichten droht. Das mögen Sie anders handhaben, ich fände das normal.

    Guten Tag,

    aus selbstverschuldeten Gründen habe ich eine Rechnung viel zu spät bezahlt. 4 Tage nach meiner Zahlung finde ich eine Abholungseinladung für einen Zahlungsbefehl im Briefkasten und gehe den Zahlungsbefehl am nächsten Tag abholen. Weil ich die betreffende Rechnung bezahlt hatte, habe ich noch auf dem Amt Rechtsvorschlag ohne Grund über den Gesamtbetrag erhoben.

    Nun habe ich ein äusserst aggressives Schreiben des "Gläubigers" erhalten in welchem er mir mit "Klage auf Rechtsöffnung" droht, wenn ich den Rechtsvorschlag nicht zurückziehen und die Kosten der Betreibung nicht innert 20 Tagen bezahlen würde.

    Vermutlich hat der "Gläubiger" die Betreibung vor meiner Zahlung eingeleitet (dauert ja wohl auch etwas). Meine Zahlung erfolgte aber bevor ich Kenntnis der Betreibung hatte.

    Hierzu nun meine Frage: Schulde ich in so einem Fall die Betreibungskosten? - Zahlung vor Zustellung des Zahlungsbefehls ?

    Ganz ehrlich, mich nervt der brutal aggresive Ton des "Gläubigers" dermassen, dass ich wirklich keine Lust mehr habe diese Kosten zu bezahlen. Man hätte mich auch kurz anrufen können und nett fragen, oder einfach ein nettes kurzes Schreiben mit der Bitte um Zahlung der Kosten. Kein Thema. Aber mir gleich mit dem vollen Programm zu drohen finde ich komplett daneben und macht mich auch etwas misstrauisch! (Es geht um 33 Franken!)