@ reticulus:
Da ich gerade auch auf Stellensuche bin und trotz guter Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung schon viele Standardabsagen erhalten habe, würde mich interessieren, was dies für ein winziges Detail war, welches bei Ihnen Arbeitgeber verschieden interpretiert haben. Verraten Sie mir dies? Sie sind ja anonym in diesem Forum.
Beiträge von groenland13
Dieses Forum wird bald eingestellt
Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.
Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
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Ich frage mich, was dies bringen soll, wenn Sie eine neue Begründung wollen? Natürlich können Sie nochmals anfragen, aber was nützt dies? Der Arbeitgeber wird Ihnen wohl wieder dieselbe Antwort geben. Er ist ja nicht verpflichtet, Sie einzustellen. Für mich sieht es aus, wie wenn Sie eben nicht geeignet gewesen wären für diese Stelle. Der betreffende Arbeitgeber hat vielleicht nicht einmal unbedingt gelogen. Vielleicht hatte es tatsächlich Bewerber, die besser waren als Sie, jedoch schlussendlich auch nicht wirklich geeignet waren. Deshalb blieb die Stellenausschreibung intakt. Dies kommt noch oft vor und habe ich selber auch schon erlebt.
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Ich würde nicht schrubben, wie es eine Forumsteilnehmerin empfiehlt. Doch die Fleckenstelle nass machen, an die pralle Sonne und immer wieder nass machen sollte genügen. Bei vielen weissen Sachen (vor allem Kleider) bringt man so fast immer Flecken weg.
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@ brasser:
Sorry, liebe(r) Brasser. Da Sozialversicherungsberater so dermassen viel geschrieben hat über Titel etc., was ich eigentlich gar nicht wissen wollte, habe ich schlussendlich völlig übersehen, dass Sie mir ja meine konkrete Frage beantwortet haben. Alles klar! -
@ Sozialversichrungsberater
Danke für Ihre ausführliche Antwort. Doch eigentlich wollte ich ja nur wissen, ob eine Höhere Fachschule als höher gewichtet wird als ein Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis. Diese Frage hat mir jetzt doch niemand so richtig beantwortet... -
Kann mir jemand sagen, ob eine Höhere Fachschule als höher gewertet wird als ein eidgenössischer Fachausweis, z.B. eidg. Fachausweis als Buchhalter?
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Hallo Jenni, solange sie relativ viel rauchen und Tee trinken, wird auch das Bleichen bei einem Zahnarzt nicht viel bringen, resp. nicht lange anhalten. Sie müssten dies immer und immer wieder von neuem machen lassen, was dann doch sehr ins Geld gehen würde.
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Hallo nobody84
Ich habe eine Ihrer Frage betr. Festanstellung falsch verstanden. Sie haben geschrieben "darf das Stellenvermittlungsbüro mich so lange (ein Jahr) im Stundenlohn vermitteln". Sie meinten damit, ob das Stellenvermittlungsbüro Ihnen immer wieder einen befristeten Vertrag geben darf. Nein meiner Meinung nach ist dies nicht gestattet. Ich glaube sogar, dass ein befristeter Vertrag nur einmal ausgestellt werden darf für den gleichen Arbeitgeber, bin mir jedoch nicht ganz sicher. Ausserdem fände ich es sehr wichtig, dass Sie die Sache betr. PK abklären. Auf der Beobachter-Website habe ich z.B. folgenden Hinweis gefunden:
"Verdient ein Angestellter mehr als 21'060 Franken (Stand 2013) jährlich und wurde das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit oder für länger als drei Monate vereinbart, muss ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter auch bei einer Pensionskasse anmelden." Dies wäre ja bei Ihnen schon mehrmals der Fall gewesen (3x 6 Monate).
Also ich fände es schon sehr sehr wichtig, dass Sie auch in eine PK einzahlen, damit Sie im Alter etwas abgesichert sind. Haben Sie vielleicht die Möglichkeit, eine Rechtsauskunft einzuholen? In gewissen Ortschaften gibt es so Stellen, die gratis Auskunft erteilen.
Vielleicht liest dies der Forumsteilnehmer "Sozialversicherungsberater" und könnte Ihnen helfen? -
Hallo nobody84, ja zu einem Stundenlohn gehört normalerweise der Grundlohn, der Anteil 13. Monatslohn, der Anteil Ferienentschädigung und der Anteil Feiertagsentschädigung. Meiner Meinung nach muss laut Gesetz der Ferienanteil und Feiertagsanteil separat ausgewiesen werden auf dem Lohnblatt, wenn jemand im Stundenlohn bezahlt wird. Nein, das Arbeitspensum spielt keine Rolle. Der Stundenlohn wird trotzdem so ausgerechnet wie schon beschrieben. Ferienanteil etc. hat man auch zugute, wenn man kein volles Pensum arbeitet. Ich vermute aber, dass dies teils Arbeitgeber so quasi gerne "vergessen". Bei Stellenvermittlungsbüros ist es aber durchaus üblich, den Feiertagsanteil dazu zu rechnen und separat aufzuführen bei der Lohnabrechnung. Adecco macht dies jedenfalls. Ob Sie nach drei Stundenlohn-Einsätzen Anrecht auf eine Festanstellung haben, wage ich zu bezweifeln. Ich weiss es aber schlicht nicht. Bei Stellenvermittlungsbüro ist es aber vermutlich durchaus üblich, im Stundenlohn zu arbeiten, egal in wievielen verschiedenen Firmen. Ich glaube, dass man bei dieser Art Arbeit eh immer zu kurz kommt, da die Stellenvermittlungsbüros den grossen Brocken, den sie von der betreffenden Firma verlangen, für sich einsacken und dem Arbeitnehmer nur kleine Löhne zahlen. Ausserdem stellt sich mir noch die Frage, was bei Ihnen mit dem BVG ist. Wird Ihnen von Ihrem Lohn jeweils auch ein Anteil für die Pensionskasse abgezogen? Sie sind ja etwas über 30, oder? Das wäre schon wichtig, dass Sie auch Pensionskassen-Beiträge zahlen müssen. Ab einem jährlichen Bruttolohn von ca. 22'000 ist die Aufnahme in eine Pensionskasse obligatorisch. Aus Ihren vielen Beiträgen lese ich, dass Sie eine Kämpfernatur sind und es bis jetzt nicht einfach hatten. Ich wünsche Ihnen alles Gute!
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Hallo Nobody84, die Frage nach dem Stundenlohn hat noch niemand beantwortet. So versuche ich es zu erklären. Der Monatslohn wird durch die Anzahl Monatsstunden geteilt (bei einer 40 Std.-Woche sind dies 174 Std., bei 41 Std. sind es 178 und bei einer 42 Std.-Woche 182). So bekommt man den Grundlohn pro Stunde. Dazu zählt man 8,33 Prozent für den 13. Monatslohn und vom neuen Total dann wiederum 8,33 Prozent für die Ferienentschädigung (Leute im Stundenlohn haben ja meistens keine bezahlten Ferien). Und schlussendlich sollte noch 3,5 % Feiertagsenstschädigung dazu kommen, sofern jemand ganzjährig im Stundenlohn arbeitet. Dies alles zusammen ergibt den Brutto-Stundenlohn.
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Sind Sie sicher, dass Sie wirklich anonym bleiben, wenn Sie bei einem neutralen Einzahlungsschein keinen Namen hinschreiben? Da wäre ich mir nicht so sicher. Ich habe dies auch ein einziges Mal gemacht und bin überzeugt davon, dass das betreffende Hilfswerk bei der Post nachgefragt hat, von wem denn die betreffende Zahlung stammt... Kurze Zeit später bekam ich nämlich genau von jenem Hilfswerk, dem ich sonst vorher noch nie gespendet hatte und von dem ich vorher auch noch nie irgendwelche Post bekommen hatte, einen ersten Bettelbrief. Da stimmt doch was nicht!
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Natürlich müssen Sie Gebühren bezahlen, egal, ob der Fernseher Ihnen gehört oder nicht. Sie schauen ja Fernsehen. Wenn Sie nicht bezahlen, sind Sie ein Schwarzseher. Ausserdem haben Sie sicher ein Natel oder einen Computer. Dies bedeutet auch, dass Sie bezahlen müssen.
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Nachtrag: Betr. BVG ist es übrigens so, dass es bereits Pensionskassen gibt, die für das Alter 24 - 54 denselben Prozentsatz anwenden und für das Alter
55 - 65 nur einen wenig höheren. -
Dass ein 20-jähriger keinen eidgenössischen Fachausweis vorweisen kann, ist mir im Nachhinein auch eingefallen. Doch mit 24 wäre es möglich. Dies würde bei dieser Diskussion eh keine Rolle spielen. Sonst gehe ich nicht mehr näher auf Ihre Antwort ein. Ist ja egal.
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Also lassen wir die Lohntabellen von Gemeinde und Kanton weg. Dann erklären Sie mir aber einmal, wieso bei den Salärempfehlungen des Schweizerischen KV bei der Altersgruppe 60-64 wesentliche höhere Saläre aufgeführt sind als bei den anfangs 20-jährigen, wenn ja die Jungen dieselbe Arbeit gleich gut oder sogar noch besser erledigen wie die älteren Mitarbeiter. Oder soll ein 20-jähriger mit KV und zusätzlich einem eidg. Fachausweis tatsächlich schon 138'000 Franken verdienen? Soviel gibt kein Chef in der ganzen Schweiz einem jungen Mitarbeiter. Wohl auch Sie nicht... Und genau aus diesem Grund sind ja die über 50-jährigen mehr von Arbeitslosigkeit betroffen als die jüngeren Mitarbeiter, weil sie teurer sind. Dies war schon immer so und wird es vermutlich auch noch lange bleiben. Natürlich heisse ich dies nicht gut, aber es ist einfach eine Tatsache. Und Tatsachen kann man nicht einfach vom Tisch wischen. Für mich hat ein älterer Arbeiter mehr Lohn zugute (natürlich muss er schon auch gute Leistungen erbringen, das ist logisch). Ich habe im übrigen Erfahrung damit, da ich schon in einem Lohnbüro gearbeitet habe. Da habe ich genug gesehen.
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Hallo Nirvana91, dies glaube ich nicht mit den über 4 Mille als Anfangslohn. D.h. im Kanton Zürich mag dies schon so sein, aber ganz bestimmt nicht in den Kantonen St. Gallen, Glarus, Thurgau, Graubünden, Tessin als Beispiele. Darf ich Sie noch fragen, in welchem Kanton Sie arbeiten? Würde mich interessieren.
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Ja klar, da haben Sie natürlich völlig Recht. War ein Tippfehler... Es sollte natürlich 125.-- heissen. Dies ergäbe ja sogar nochmals einen leicht höheren Lohn für die 9 Jahre ältere Person...
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Lieber Nick, da haben Sie natürlich Recht. Doch leider kann nicht jede Person gleich gut verhandeln. Und so kommen vor allem Frauen oftmals zu kurz. Dies ist eine Tatsache, die belegt werden kann.
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nirvana91:
Hallo Nirvana91, da haben Sie aber etwas geschummelt. Sie scheinen bei sich selber etwas grosszügiger zu sein als bei anderen (ist nicht böse gemeint)... Wenn man davon ausgeht, dass der KV-Anfangslohn ca. 4000.-- ist und Sie jetzt mit 23 Jahren schon 4500.-- verdienen, wäre jedes Jahr Ihr Monatslohn um 120.-- gestiegen (nicht nur um 50-100), da Sie ja seit vier Jahren ausgelernt sind (4 x 120.-- = 500.--). Bei einer 9 Jahre älteren Person gäbe dies bei derselben grosszügigen Lohnerhöhung genau eine Erhöhung von 9x120.-- = 1080.--. Also müsste die 9 Jahre ältere Person im Vergleich zu Ihnen ca. 5580.-- (4500.-- + 1080.--) verdienen. Also nicht nur 5000.--... -
Brasser: Natürlich sind die Erfahrung, Wissen, Effizienz etc ein wichtiges Kriterium für den Lohn. Doch trotzdem hat das Alter sehr wohl auch einen Einfluss auf den Lohn. Dies sieht man auf jeder Lohntabelle, nach der z.B. in Gemeinden oder Kantonen das Salär bestimmt wird. Oder würden Sie mit 60 etwa gleichviel verdienen wollen wie ein 23-jähriger? Je älter man ist, umso mehr Erfahrung hat man ja in der Regel auch. Also hat man auch mehr Lohn zugute.